ForumPassat B6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B6
  7. Öl im Kühlsystem und andere schäden z.b. Wärmetauscher Garantie oder Gewährleistung???

Öl im Kühlsystem und andere schäden z.b. Wärmetauscher Garantie oder Gewährleistung???

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 27. Juli 2011 um 21:53

hallo an alle,

habe gestern mit entsetzen mal in den kühlbehälter geschaut.heute durfte ich das ganze ausfiltern was drin war. Eine menge Öl hat sich da angesammelt.Welche möglichen Schäden könnten das sein?

Laut VW liegt das meist am wasser/öl Wärmetauscher. Wenn ja, kann man das selbst leicht tauschen?

Das Fahrzeug habe ich bei einem privat Händler gekauft,dieser bot mir eine Gebrauchtwagengarantie an aber die lehnte ich ab. Nun steht in der rechnung aber das:" gekauft wie gesehen, kein Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung". Hat er überhaupt ein Recht darauf? Ich bin keine Firma und da steht Firma "MEIN NAME" und Mehrwertsteuer "ust.".

Dann funktioniert der kleinere Lüfter in der Motorhaube nicht. Wofür ist er den?

danke für jede Antwort!

gruß konstantin

Ähnliche Themen
15 Antworten
Themenstarteram 27. Juli 2011 um 21:54

und ist der wärmetauscher ein verschleißteil? wenn nicht sollte das laut internet von ihm bezahlt werden...

Was ist ein Privat-Händler?

Entweder er ist ein Händler, hat ein Gewerbe angemeldet, zahlt Umsatzsteuer oder das Auto wurde privat verkauft. Im ersten Fall hast du Anspruch auf Garantie, die der Händler geben muss - ich meine für ein Jahr. Im zweiten Fall hast du das nicht. Die meisten Privat-Kaufverträge schließen zusätzlich eine Haftung für verteckte Mängel mit dem Zusatz: Gekauft wie gesehen und probegefahren ..." aus.

Ganz gewiefte Gebrauchtwagenhändler schalten private Mittelsmänner ein, die das Auto privat kaufen und die der Händler dann "in Kommission" weiterverkauft. So umgeht er die Gebrauchtwagengarantie, die er als Händler geben müsste, da der Kaufvertrag in diesem Fall zwischen Käufer und Mittelsmann (privat) geschlossen wird.

Du solltest also zunächst abklären, von wem du gekauft hast. Wer steht als Verkäufer im Vertrag.

Es lohnt sich also, von einem seriösen Händler zu kaufen. Wenn nicht, hättest du zumindest die angebotene Versicherung abschließen sollen. Wer da spart, spart am verkehrten Ende.

Für dich wäre es eher wichtig, wenn der Wärmetauscher kein Verschleißteil ist. Verschleißteile unterliegen, soweit ich weiß, nicht der Garantie.

Du könntest versuchen zu argumentieren, dass der Händler den Mangel arglistig verschwiegen hat. Bloss eben leichter gegenüber einem Händler, nicht gegenüber einem privaten.

Geringe Möglichkeit hast du vielleicht, wenn du dem privat handelnden Händler mit dem Finanzamt (Steuerhinterziehung) und irgendwelchen Aufsichtsämtern (Gewerbeaufsichtsamt) drohst und versuchst, eine Einigung herbei zu führen.

Viel Glück

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 8:54

danke für die Antwort!

Also in der Rechnung steht Autocenter Hilgert(An und Verkauf von Gebrauchtwagen). Es ist kein VW oder anderer Fahrzeughändler aber er macht das beruflich und verkauft diese.

Als zusatz steht unter den Fahrzeugangaben das: "Firma keine Garantie oder Gewährleistung gekauft wie gesehen".

Bei dem Betrag steht nicht wie üblich die mwst. sondern:

Kaufpreis Brutto xxxxxx€

§25a Ustg

Brutto xxxxxx€

 

Ich verstehe nicht genau welchen unterschied du meinst zwischen privat Händler oder sonstigen. Ich meine dass ich anspruch auf den Auswechsel der Teile auf seine Kosten habe.Zu dem habe ich rausgefunden dass das Fahrzeug einen Unfall hatte, wurde jedoch als Unfallfei angegeben(habe leider versäumt den Screenshot zu machen,habe echt nicht dran gedacht....).

Dann hast Du das Auto als Firma oder gewerbliche Person gekauft, was den normalen Gewährleistungsanspruch ausschließt. Sehr clever vom Verkäufer, aber für Privatpersonen nicht anwendbar. Das grenzt ja schon an arglistige Täuschung und auch noch ein verschleierter U-Wagen, ich würde meine Rechsschutzversicherung bemühen um aus dieser offensichtlichen Betrugsfalle wieder rauszukommen falls sich keine außergerichtliche Einigung mit dem Händler erzielen lässt.

Was aber noch interessant wäre: wie lange hast Du das Auto schon ?

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 9:23

habe es seit dem 01.07.2011 und fährt wie eine eins.aber wie gesagt es hat Mängel grobe aber auch kleine.

schade dass ich keine Rechtsschutzversihcerung, habe nur für den Straßenverkehr ob da der Händler mit dabei ist und ob diese ab dem Zeitpunkt schon wirksam ist....werde ich mal heute anfragen?

Was ist genau der kleine Lüfter nun in der Motorhaube,laut diagnose beim vw geht der nicht und selbst dass er mal lief habe ich auch nicht beobachten können.lediglich der große rennt.

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 9:24

bin ja keine firma oder sonstiges,also hätte er mir so eine Rechnung nicht ausstellen dürfen.

außerdem laut meines Wissen wollen diese Händler die Versicheurng doch nur abschließen um sich zu sichern vor kosten. Diese Garantie läuft doch immer erst nach der Garantie/Gewähreistung des Händlers oder nicht?

Und Du hättest sowas nicht unterschreiben sollen... ;-) bin mal gespannt wie das ausgeht, bitte halt uns auf dem Laufenden.

So eine Garantie greift sofort bei Abschluss oder eben nach den gegebenen Richtlinien. Im Privatbereich kann man sowas auch selber abschließen, sowas greift dann meistens erst ab einem Monat nach Abschluss und min. 1.000 km Laufleistung als Sicherheit vor Versicherungsbetrug. Meistens aber nur für Motorenteile, weniger für die Innenausstattung und Komfortsysteme. Gibts aber einige Anbieter mit unterschiedlichen Modellen. Sowas machen auch viele Gebrachtwagenhändler (ohne Extra-Kosten) um die eigenen Kosten im Fall eines Falles zu mildern. Dir entstehen dann trotzdem keine Kosten (zumindest in den ersten 6 Monaten), dafür ist der Händler verpflichtet.

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 9:54

Sehe also wenig Chancen da was zu machen?!

ich suchmal nen rechtsanwalt und erkundige mich mehr darüber...

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 9:59

gibts hier im Forum auch nen Markt?

Brauche einen Chrom PDC Sensor.Bei Ebay finde ich nichts.bzw meiner endet mit dem Buchstaben N diese sind nirgends zu finden.

Zu §25a Ustg

Dieses bedeutet nicht, das der Käufer als gewerblicher Käufer behandelt wird sondern lediglich, das der Verkäufer das Auto von einem Privaten gekauft hat und der Käufer (wenn er das Auto gwerblich erwirbt) keine Vorsteuer mit dem Finanzamt abrechnen kann.

Hier also kein Fehlverhalten des Händlers.

Wenn du im ADAC bist, solltest du dich dort an die Rechtsabteilung wenden.

Wenn du meinst, dass dein Auto 1 A läuft, dann kann das bei Öl im Wasser nur ein momentaner Zustand sein.

An deiner Stelle würde ich mit dem Händler reden und ihn auf "versteckte Mängel" und seine Garantieverpflichtung als gewerblicher Händler ansprechen. M.M. kann ein gewerblicher Händler diese Haftung nicht ausschließen. Verträge dieser Art sind dann sittenwidrig und damit hinfällig. Für Versteckte Mängel - und als das würde ich für einen Leien Öl im Kühlwasser bezeichnen - muss der Händler haften. Versuch eine Einigung mit Ihm und drohe ansonsten mit Anwalt. (Kannst ja pokern und sagen, dass deine Rechtschutzversicherung dir zunächst empfohlen hat, dich mit dem Händler zu einigen).

Bei der Sache mit Unfallwagen bin ich mir nicht sicher. Es steht zwar nicht "unfallfrei" im Kaufvertrag und dafür "...wie besichtigt und ..." , dieses beart aber nur einen privaten Verkäufer vor Ansprüchen. Ein Händler muss informieren, ob der Wagen einen Unfall hatte ocer nicht. Bloss ei beweist man, dass der Händler das wusste?

Sprich zunächst mit dem Händler

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 11:22

ich hatte gestern mit dem händler telefoniert:

Ich soll abwarten was am 03.08 meine vw werkstatt hier sagt was den preis der reparatur angeht und ob er was günstigeres bei sich finden kann weil er da jemanden von audi kennt,heißt aber nicht dass er die kosten übernehmen wollte.

Das thema zum unfall hatte ich auch wieder erwähnt, ER WEISS VON NICHTS als ers selbst gekauft hatte.

Das ist für mich jedoch nicht möglich...welcher Händler kauft ein Fahrzeug ohne zu wissen dass es einen Hacken hat?ich bin mir sicher dass er darüber informiert war und dies mit absicht vertuscht hat.

Habe mit einer Rechtsanwältin telefoniert sie wolle nochmal in den Gesetzen paar Sachen ausfindig machen und mir bescheid geben.

Aber normal hat er die Kosten zu tragen wenns kein Verschleißteil ist und die Garantie die er mir Anbot greift erst in Kraft nachdem die Gewährleistug des Händlers erlischt.Kurz: erste 6Monate liegt die Beweispflicht am Händler dass der Schaden durch mich entstanden ist durch mich,nach den 6 Monaten muss ich es beweisen und nach den 12 Monaten greift in der Regel die Garantie ein die ich abschließen sollte. Meines erachtens wollte er dass ich seine Garantie bezahle die er für sich selbst abschließen wollte um sich zu sichern auf meine Kosten. Es hieß nie etwas davon dass die Garantie nach einem Jahr in Kraft tritt sondern unverzüglich nach Kauf.

Seine Worte: ich betrüge nicht und bin sehr bekannt in der Region und habe gutes Vertrauen ist hiermit erloschen...anscheinend verkauft er 20 fahrzeuge im Monat.Muss ein guter Verkäufer sein...

 

Zusatz:

zum Wärmetauscher habe ich einiges im Internet gelsen. Es haben viele das Problem gehabt aus dem Baujahr 2005. Wird das eventuell auf Kulanz gewechselt?

Der Opel meines Vater (Zafira) wurde auch repariert,die Achsen waren schlecht hatten Rost ansatz laut Hersteller und wurden Massenweise zurückgerufen zur Auswechslung. Könnte ich bei VW irgendwie da druck machen?

Selbst wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast und nicht im ADAC sein solltest: Ab zum Rechtsanwalt!

Der schickt seine Kostennote dann direlt mit an den Händler.

Ob der Händler von dem Unfallschaden nichts weiß ist nicht Dein Problem, genau wie der Händler einem privaten Käufer gegenüber die Gewährleistung nicht ausschließen kann. Egal was dazu im Kaufvertrag steht!

Mangel anzeigen mit Fristsetzung ist das mindeste. Und auch das auf jeden Fall schriftlich!

Je mehr Zeit Du vertreichen läßt desto geringer werden Deine Chancen! Du bist verpflichtet Mängel zeitnah zu melden!

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 13:06

Werde mich mal bei Advocard melden ob das versichert ist bei mir.dann übergebe ich sofort alles dem anwalt.

 

danke an alle!

**Termin steht!**

 

Themenstarteram 29. Juli 2011 um 16:51

Ich habe heute mein vcds erhalten,ist leider auf englisch da deutscheversion nicht geht.

habe jetzt folgende Fehlermeldung beim Lüfter 2,kann einer in etwa beschreiben was das bedeuten soll?

Friday,29,July,2011,18:50:36:36838

VCDS Version: Release 10.6.2

Address 01: Engine Labels: Redir Fail!

1 Fault Found:

006481 - Radiator Fan 2 (V177): Movement Restricted / Jammed

P1951 -- 000 -- - - Intermittent

Freeze Frame:

Fault Status: 00100000

Fault Priority: 3

Fault Frequency: 56

Mileage: 122820 km

Time Indication: 0

Date: 2011.07.04

Time: 19:46:40

Freeze Frame:

RPM: 798 /min

Speed: 0.0 km/h

Load: 0.0 %

Voltage: 13.91 V

Bin. Bits: 00001000

Temperature: 82.8°C

Duty Cycle: 36.6 %

 

Readiness: 0 0 0 0 0

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B6
  7. Öl im Kühlsystem und andere schäden z.b. Wärmetauscher Garantie oder Gewährleistung???