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Öl Transportieren 7,5 Tonner

Themenstarteram 13. Juni 2014 um 16:36

Hallo,

ich bin bei einer Leihfirma(nicht mehr lange). Diese woche war ich bei AT.... lalalal als fahrer eingesetzt weil eine Filiale schliesst.

Diese Filiale die Auto teile usw verkauft hat den LKW bei ....... Flitzer gemietet. Und mich von der Leihfirma.

Also folgendes ich habe 7 grosse fässer Öl Transportiert! Und bei der fahrt fiel mir ein das darf ich doch ohne kennzeichnung gar nicht! Ausserdem ist mein ADR schein abgelaufen! Shit.

Und jetzt noch was: Bei der letzten fahrt heute hab ich ein Fass Getriebeöl transportiert weil das unbedingt weg sollte und das lief im LKW aus auf der ladefläche.

An der anderen Filiale angekommen abgeladen und mit dem streu dingsbums ordentlich 1 1/2 stunden saubergemacht aber stinkt. Dann sollte ich den LKW beim ...... flitzer für diese Fililale abgeben fahren und das habe ich gemacht. Aber die Ladefläche stinkt so wiederlich. Aber der Typ vom ...... flitzer hats nicht bemerkt.

Jetzt bekomme ICH einen anruf vom ......flitzer der LKW stinkt nach zeugs und der soll gereinigt werden. Ich meinte das ist von der Firma für die ich gefahren jetzt das problem ich hätte das gar nicht transportieren dürfen.

So was jetzt? Ich habe so weit ich konnte die ladefläche vom Öl befreit. Also man sieht nix aber es stinkt.

Können die mir was? Der ganze einsatz für mich war eh alles so blöd und unverständlich.

Ich bin noch bis mitte nächsten monat bei der leihfirma.

Also ich zahle die reinigung nicht. Sonst hole ich ein Anwalt.

Aber alleine das ich für den Händler Öl transportieren soll ist doch schon kriminiell oder?

Beste Antwort im Thema

Auf der anderen Seite ist es deren Problem wenn Sie die Kiste nicht ordentlich bei Rückgabe kontrollieren, dann wäre das besondere Aroma im Laderaum sicher nicht unbemerkt geblieben.

Sollen Sie die Rechnung an den Mieter schicken...:D

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Du hast doch den Gefahrgutschein gehabt... oder den Schein zumindest mal gemacht.

Da ist doch klar welche Verantwortungen auf den Auftraggeber und Dich als Transporteur zukommen und gegeben sind.. Du hättest diese lieferung wegen des abgelauffenen Scheines der Verleihfirma umgehend melden müßen und die fahrt nur im Ramen der zulässigen Mindermengen antreten dürfen.. und entsprechend häuffiger fahren müßen..

Zwingt dich deine Verleihfirma trozdem zum Fahren was es auch geben soll so ruf nach verlassen des Betriebshofes der Ladeanschrift ( achte auf die Ladungssicherungen denn die kontrollieren ... natürlich dann verstärkt )

unverzüglich das BAG und erstatte Selbstanzeige , der Verleiher wird dir dann vermutlich umgehend kündigen, egal besser wie dreitausendfünfhundert Euros an Strafen zu bezahlen und in die illegaleität abzugleiten.

Gebinde die nicht Sicher verschließbar sind darf man nicht in Fahrzeugen transportieren es sei denn im Falle eines Austrittes ist das in einem gesonderten geschützten ladungsträger möglich.. Die reinigung mußt du vermutlich selbst machen bzw kommst da nicht raus oder trägst die kosten wenn dein Verleiher nicht mitspielt. als transportierender fahrer trägst DU die verantwortung deine ladung so zu sichern das nichts Umweltgefährdendes austreten kann zum reinigen hilft schon chemie und reinigung auch der hohlräume .

Wenns eine Spezialreingungsfirma macht kann das eventeuell Kostenmässig auch dem Auftrageber wegen fehlenden Ladungsträger für Flüssigkeiten aufs Auge gedrückt werden denn Vosatzt sehe ich hier keinem aber das macht dein Anwalt dann klar.,. um den wirst Du nicht herumkommen denn solche Vorgänge / Dinge werden meist richtig Böse..

Erinnere Dich an deinem letzten lehrgang BKF und Ladungssicherungen ....Jol.

Themenstarteram 13. Juni 2014 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Du hast doch den Gefahrgutschein gehabt... oder den Schein zumindest mal gemacht.

Da ist doch klar welche Verantwortungen auf den Auftraggeber und Dich als Transporteur zukommen und gegeben sind.. Du hättest diese lieferung wegen des abgelauffenen Scheines der Verleihfirma umgehend melden müßen und die fahrt nur im Ramen der zulässigen Mindermengen antreten dürfen.. und entsprechend häuffiger fahren müßen..

Zwingt dich deine Verleihfirma trozdem zum Fahren was es auch geben soll so ruf nach verlassen des Betriebshofes der Ladeanschrift ( achte auf die Ladungssicherungen denn die kontrollieren ... natürlich dann verstärkt )

unverzüglich das BAG und erstatte Selbstanzeige , der Verleiher wird dir dann vermutlich umgehend kündigen, egal besser wie dreitausendfünfhundert Euros an Strafen zu bezahlen und in die illegaleität abzugleiten.

Gebinde die nicht Sicher verschließbar sind darf man nicht in Fahrzeugen transportieren es sei denn im Falle eines Austrittes ist das in einem gesonderten geschützten ladungsträger möglich.. Die reinigung mußt du vermutlich selbst machen bzw kommst da nicht raus oder trägst die kosten wenn dein Verleiher nicht mitspielt. als transportierender fahrer trägst DU die verantwortung deine ladung so zu sichern das nichts Umweltgefährdendes austreten kann zum reinigen hilft schon chemie und reinigung auch der hohlräume .

Wenns eine Spezialreingungsfirma macht kann das eventeuell Kostenmässig auch dem Auftrageber wegen fehlenden Ladungsträger für Flüssigkeiten aufs Auge gedrückt werden denn Vosatzt sehe ich hier keinem aber das macht dein Anwalt dann klar.,. um den wirst Du nicht herumkommen denn solche Vorgänge / Dinge werden meist richtig Böse..

Erinnere Dich an deinem letzten lehrgang BKF und Ladungssicherungen ....Jol.

Also ich habs doch gereinigt. Es stinkt nur. Ich hab kein plan was ich da reinigen soll und wie und mit was. Ich fahr doch kaum LKW.

Ich höre doch am 15.7 auf und fang bei einer anderen Firma an.

Ausserdem hab ich den LKW doch abgeben. Und ende. ATU hat mich für den umzug geliehen bei der leihfirma wo ich momentan bin. Die haben doch auch keinen Ahnung von lenk und ruhe zeiten und fahrerkarte auslesen kann ich ja auch nicht weil die mit so was nix zu tun haben und hatten.

Ich war nur diese woche als fahrer bei ja ich sag den Namen ATU eingesetzt.

ich verdien doch nix nur 8,50 die stunde.

am 14. Juni 2014 um 10:22

Unwissenheit schützt aber leider nicht vor Strafe und wenn Du einen ADR-Schein hattest, dann hättest du das wissen müssen!

Aus der Nummer wirst du mit Argumenten wie "doch" nicht raus kommen. Hast Du den LKW gemietet oder ATU? Wenn du nicht der Mieter warst, können die Dir eigentlich nichts.

Aber ehrlich gesagt, ich wäre auch nicht glücklich wenn mein LKW stinken würde, da könnte mir jmd noch so oft erzählen "aber ich hab doch geputzt" scheinbar nicht gründlich genug...

 

LG

Auf der anderen Seite ist es deren Problem wenn Sie die Kiste nicht ordentlich bei Rückgabe kontrollieren, dann wäre das besondere Aroma im Laderaum sicher nicht unbemerkt geblieben.

Sollen Sie die Rechnung an den Mieter schicken...:D

Soweit mir bekannt war neues Motoröl noch nie ein Gefahrgut, erst wenn es gebraucht wurde, wird es das weil es zu Kraftstoffeintrag kommt, welcher den Flammpunkt nach unten setzt.

Für die Reinigung kannst du mMn nicht Haftbar gemacht werden, es war ja wohl kein Vorsatz von dir.

Grüße

Steini

Themenstarteram 14. Juni 2014 um 18:33

Zitat:

Original geschrieben von sschloja

Unwissenheit schützt aber leider nicht vor Strafe und wenn Du einen ADR-Schein hattest, dann hättest du das wissen müssen!

Aus der Nummer wirst du mit Argumenten wie "doch" nicht raus kommen. Hast Du den LKW gemietet oder ATU? Wenn du nicht der Mieter warst, können die Dir eigentlich nichts.

Aber ehrlich gesagt, ich wäre auch nicht glücklich wenn mein LKW stinken würde, da könnte mir jmd noch so oft erzählen "aber ich hab doch geputzt" scheinbar nicht gründlich genug...

 

LG

Ich habe doch oben geschrieben: Ich bin leiharbeiter! ATU Mietet ein LKW! Und mich bei einer Leihfirma.

Ich habe eine kopie hier Mieter 1 ATU wo die rechnungen usw hin gehen, Mieter 2 fahrer ich.

Themenstarteram 14. Juni 2014 um 18:35

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Soweit mir bekannt war neues Motoröl noch nie ein Gefahrgut, erst wenn es gebraucht wurde, wird es das weil es zu Kraftstoffeintrag kommt, welcher den Flammpunkt nach unten setzt.

Für die Reinigung kannst du mMn nicht Haftbar gemacht werden, es war ja wohl kein Vorsatz von dir.

Grüße

Steini

Hmm das Problem ist er ist ja sauber gewesen. Er stinkt nur!!!!! so gar meine klamotten stinken oder stanken.:-) Also geht die Rechnung an Mieter 1 ATU. Ich bin ja nur der geliehene fahrer.

 

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Soweit mir bekannt war neues Motoröl noch nie ein Gefahrgut, erst wenn es gebraucht wurde, wird es das weil es zu Kraftstoffeintrag kommt, welcher den Flammpunkt nach unten setzt.

Für die Reinigung kannst du mMn nicht Haftbar gemacht werden, es war ja wohl kein Vorsatz von dir.

Grüße

Steini

ist schon richtig aber Gewässergefährdender Stoff und das reicht schon, da gibts schon besondere Vorschriften und wenn wie geschrieben ein Behältniss ( Verschlosen oder nicht wurde auch nch nicht beantwortet ) umfällt und ausläuft ist das noch schlimmer..

Der Fahrer ob nun für drei oder fünfzig Euro Stundenlohn, der ist für die Ladung deren transport und sicherung verantwortlich. der kann sich noch so naiv geben der kommt aus solch einer Sache nicht raus und die Verleihfirma wenn sie Umzugshelfer, Fahrer incl.

Fahrzeug vermietet hat haftet gegen den Vermuiter des Fahrzeuges für die reinigung ...

Der Personalleasingunternehmer ist also für die mängelbeseitigung an der mietsache zur kasse zu bitten , eventeuell zusätzlich angreifbar weil anscheined weder kompetenzen die für Fahjrerjobs erforderlich sind nicht gegeben sind . Das muß aber der Fahrer auchg wissen, bei der der leasingfirma zb auch die kompetenzen einfordern.. den die haften schließlich mit..wen solche konstellationen gegeben sind.. Ich würd den laden mittles BAG zerlegen lassen.. Jol.

Themenstarteram 15. Juni 2014 um 18:18

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Soweit mir bekannt war neues Motoröl noch nie ein Gefahrgut, erst wenn es gebraucht wurde, wird es das weil es zu Kraftstoffeintrag kommt, welcher den Flammpunkt nach unten setzt.

Für die Reinigung kannst du mMn nicht Haftbar gemacht werden, es war ja wohl kein Vorsatz von dir.

Grüße

Steini

ist schon richtig aber Gewässergefährdender Stoff und das reicht schon, da gibts schon besondere Vorschriften und wenn wie geschrieben ein Behältniss ( Verschlosen oder nicht wurde auch nch nicht beantwortet ) umfällt und ausläuft ist das noch schlimmer..

Der Fahrer ob nun für drei oder fünfzig Euro Stundenlohn, der ist für die Ladung deren transport und sicherung verantwortlich. der kann sich noch so naiv geben der kommt aus solch einer Sache nicht raus und die Verleihfirma wenn sie Umzugshelfer, Fahrer incl.

Fahrzeug vermietet hat haftet gegen den Vermuiter des Fahrzeuges für die reinigung ...

Der Personalleasingunternehmer ist also für die mängelbeseitigung an der mietsache zur kasse zu bitten , eventeuell zusätzlich angreifbar weil anscheined weder kompetenzen die für Fahjrerjobs erforderlich sind nicht gegeben sind . Das muß aber der Fahrer auchg wissen, bei der der leasingfirma zb auch die kompetenzen einfordern.. den die haften schließlich mit..wen solche konstellationen gegeben sind.. Ich würd den laden mittles BAG zerlegen lassen.. Jol.

Nein nicht die Zeitarbeit hat den LKW gemietet! ATU hat den gemietet. Und ATU hat mich gemietet bei der leihfirma der drecksschuppen.

am 15. Juni 2014 um 20:19

Mal ganz ehrlich:

Wieso ist die Leihfirma oder ATU ein Drecksschuppen???

DU hast Mist gebaut. DU ALLEIN. Also steh dazu, dass du einen Fehler gemacht hast und rede dich nicht so traurig raus!!!!

LG

Themenstarteram 15. Juni 2014 um 20:38

Zitat:

Original geschrieben von sschloja

Mal ganz ehrlich:

Wieso ist die Leihfirma oder ATU ein Drecksschuppen???

DU hast Mist gebaut. DU ALLEIN. Also steh dazu, dass du einen Fehler gemacht hast und rede dich nicht so traurig raus!!!!

LG

Ist es ein fehler wenn öl aus dem fass ausläuft bzw mein fehler? Ist es ein fehler das ich ich den LKW sauber mache????

ATU ist ein drecksschuppen.... 1tens scheisse wo eind meine leiharbeiter... usw wie dreck behandelt.

2tens geh mal zu einer leihfirma arbeiten. Viel Spass dabei mit 950 netto.... und wirst überall arbeiten geschickt. Aber ich hab ja gkündigt bin bals weg.

am 16. Juni 2014 um 8:41

Ja, denn scheinbar war das Fass nicht für den Transport geeignet und ja, denn es ist doch anscheinend nicht gründlich genug gewesen.

Ich sag ja nicht, dass sowas nie passiert. Fehler macht jeder mal aber dann sollte man doch wenigstens dafür gerade stehen!

Ich arbeite neben dem Studium bei einer Leihfirma, für das genannte Geld würde ich allerdings auch nicht aufstehen ;)

LG

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