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Ölabscheider defekt 170km / 20 Tage nach der Inspektion

VW Lupo 6X/6E
Themenstarteram 23. Januar 2017 um 21:09

Modell: VW Lupo EU3-D 37 GKat5G

Typ: 6x10W4

Modelljahr u. Zulassung: 1999

Am 3.1.2017 wurde das Auto zur Inspektion gegeben. Neben Bremsflüssigkeit, Ölwechsel und Ölfilter wurden einige Mängel notiert. Ein Defekt am Ölabscheider ist dabei nicht aufgefallen.

Dieser hatte jetzt nach 170km seit der Inspektion einen defekt, das Auto blieb liegen.

Die Wartung am 3.1 wurde nach Warnung über die Amateuren-Anzeige eingeleitet, sprich die vom km-Stand abhängige Wartung. Es müsste sich demnach um eine Große Wartung gehandelt haben.

Heute nach der Panne wurde das Auto abgeschleppt und in die Werkstatt gebracht, welche auch die Inspektion durchgeführt hatte. Da ich einen wichtigen Termin hatte, musste meine Freundin den Fall zu diesem Zeitpunkt abwickeln.

Jetzt liegt uns ein Reparaturauftrag vor und ein neuer Ölbscheider wurde bestellt.

In wie weit sollte oder muss uns die Werkstatt hier jetzt entgegenkommen bzw. kann ich auf ein gebrauchtes Austauschteil bestehen? Der Werkstatt ist es durchaus bewusst gewesen, dass der Lupo im Juli nur noch mit großen, zu großen, Investitionen durch den TÜV kommt.

Abgesehen vom der Reparatur, hätte der angeschlagene Ölabscheider nicht bei einer großen Inspektion auffallen müssen?

Wie verhalte ich mich am besten bei der Werkstatt es liegt wie gesagt nur ein Reparaturauftrag vor.

Alle nötigen Unterlagen lege ich dem Thema bei. Inspektionsbericht, die Rechnung und der Reparaturauftrag.

Danke schon mal.

Beste Antwort im Thema

"Gebrauchtes Austauschteil" ?? Was erwartest Du von einer Vertragswerkstatt ?

Das Problem mit dem sogen. Frosttod und dessen Ursachen bei allen VW-Alu-Motoren ist m.W. seit über 10 Jahren bekannt. Daher hätte dich die Werkstatt allenfalls im Hinblick auf die z.Zt. herrschenden Minusgrade auf die Risiken eines evtl. verstopften Ölabscheiders hinweisen können. Zur Inspektion gehört der Punkt aber trotzdem nicht. Da ich annehme, dass Du aber aufgrund der Tatsache, dass der Wagen nur noch bis Juli halten muss, den Auftragsrahmen sehr eingeschränkt hast, kann man es einer Werkstatt m.E. jetzt nicht anlasten, dass sie derartige Arbeiten unterlassen hat.

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Ist eine Kontrolle des Abscheiders bei der Inspektion vorgesehen? Falls nein, Pech für dich. Falls ja, entstehen dir Zusatzkosten? Abschleppen zahlt doch die Mobilitätsgarantie.

Und dass ein nicht nach der Inspektion seinen Geist aufgegeben darf, steht nirgends.

18 Jahre alt und 150.000 km runter. Was erwartest du? Ewige Jugend ist nur ein Traum.

Eine technische Überprüfung z. B. beim TÜV oder Dekra oder eben in einer Werkstatt, ist stets eine Momentaufnahme. Fährst Du 100 m weiter und ein Schlauch platzt, kann der Prüfer nichts dafür. Man kann ihm auch nicht vorwerfen, dass er den Platzer hätte kommen sehen müssen.

"Gebrauchtes Austauschteil" ?? Was erwartest Du von einer Vertragswerkstatt ?

Das Problem mit dem sogen. Frosttod und dessen Ursachen bei allen VW-Alu-Motoren ist m.W. seit über 10 Jahren bekannt. Daher hätte dich die Werkstatt allenfalls im Hinblick auf die z.Zt. herrschenden Minusgrade auf die Risiken eines evtl. verstopften Ölabscheiders hinweisen können. Zur Inspektion gehört der Punkt aber trotzdem nicht. Da ich annehme, dass Du aber aufgrund der Tatsache, dass der Wagen nur noch bis Juli halten muss, den Auftragsrahmen sehr eingeschränkt hast, kann man es einer Werkstatt m.E. jetzt nicht anlasten, dass sie derartige Arbeiten unterlassen hat.

Themenstarteram 24. Januar 2017 um 9:18

Danke für die Antworten und nein, vor der Inspektion war uns nicht klar, dass der Lupo nicht mehr durch den TÜV kommt (zum. nicht mit so hohen Kosten).

Hab mich auch etwas informiert und eigentlich regelt die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung, kurz GVO, was als zu verbauende „Originalteile“ betrachtet wird. Teile von VW, Ident und AT-Teile, Preis absteigend, können und sollten mir doch angeboten werden. Ein Gebrauchtteil ist Quatsch, ist ja nicht die Funktion gewährleistet, bei den anderen Teilen aber schon.

https://www.adac.de/.../...ile%20im%20Preisvergleich%20KB240_23679.pdf

am 24. Januar 2017 um 10:36

Hallo,

zuerst mal vollkommen losgelöst, was eine Werkstatt an Fehlern reparieren und beseitigen muss, im Rahmen einer Inspektion oder im Rahmen eines spezifizierten Reparaturauftrages, dazu bedarf es in vielen Dingen einer beidseitigen ausführlichen Kommunikation. Sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer her angestoßen.

In der Wertung der 4 - seitigen Wartungsliste vom TE als PDF-Datei hier gepostet, ( dies dürfte kein Reparatur-Auftrag gewesen sein ) ist folgendes aufgeführt:

Neben der Spalte der Wartungsarbeiten gibt es rechts noch eine Spalte i.O. und nicht i. O. . Den Rest hier aufzuführen erspare ich mir.

Auf der 4. Seite der Wartungsliste, nicht Wartungsbericht, ist ein Abschnitt Motorraum auf geführt. Hierzu muss gesagt werden, die Kurbel-Gehäuse-Entlüftung gehört eindeutig zum Motorraum.

Dort steht:

Motor und Bauteile im Motorraum ( von oben ) Sichtprüfung auf Undichtigkeiten und Beschädigungen durchführen

Und nun das Ergebnis: Der Haken ist eindeutig in der Spalte nicht i. O. gesetzt.

Hast Du als Auftraggeber nachgefragt, was nicht in Ordnung ist ?

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet bei betriebsrelevanten Feststellungen alle Positionen der Wartungsliste mit dem Auftragnehmer durch zu gehen. Bei sicherheitsrelevante Feststellungen ist er sogar verpflichtet den Auftraggeber zu unterrichten und sogar das Fahrzeug bis zur Beseitigung der sicherheitsrelevanten Fehler nicht mehr heraus zu geben. Hier wird aber parallel dazu die Polizei und das Straßenverkehrs-Amt und evtl. der TÜV informiert.

Bei einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung hierüber hast Du sehr schlechte Karten. Ist so, wie schon mal angefügt.

Von 8 Beanstandungen der Wartungsliste wurden nur 2 behoben. Bei den restlichen 6 Beanstandungen wurde auf die Instandsetzungshinweise verwiesen ( Hängen in der Regel in den Werkstätten aus )

Natürlich wäre es von der Werkstatt sehr aufmerksam gewesen, über alle Sichtprüfungen, welche nicht i. O. sind, mit dem Auftraggeber zu sprechen. Dies entzieht sich aber meiner Kenntnis ob dies geschehen ist.

Nun zu den Pluspunkten, welche Du hast: Du hast einen klaren Reparaturauftrag gegeben mit einer ausführliche Beschreibung des Fehlers. ( Kann man in der PDF-Datei nachlesen ). Hier hast Du eindeutig und unmissverständlich auf die Dinge hingewiesen, welche durch das Einfrieren des Motors bzw. der KGE verursacht wurden.

Definitiv war der Motor bzw. die KGE eingefroren ( lässt sich alleine aus den Angaben zum Öldruck ableiten ) und zu dem Zeitpunkt der Schlauch der Kurbelgehäuse-Entlüftung mit sehr großer Wahrscheinlichkeit schon beschädigt. Die Tatsache des Reparatur-Auftrages hätte die Werkstatt schon zur Kontrolle der Kurbelgehäuse-Entlüftung auffordern müssen und Dir auch darüber mit einem schriftlichen Zusatz auf der Rechnung z.B. mitteilen müssen, dass die Kurbelgehäuse-Entlüftung eingefroren war u.a.

Dann kommt noch hinzu: Alter des Fahrzeuges und hier hätte die Fachwerkstatt eindeutig die Schläuche der Kurbelgehäuse untersuchen und auch vorsorglich nach Rücksprache mit dem Auftraggeber wechseln müssen.

Das Du den Wechsel der Schläuche der Kurbelgehäuse-Entlüftung in jedem Falle bezahlen muss, ist wohl klar. Zu dem Teil des Reparatur-Auftrages hat die Werkstatt mangelhaft und oberflächlich gearbeitet. Dies steht unumstößlich fest.

@ TE,

Google mal hier im Forum nach Frosttod, Einfrieren der KGE usw. Da wirst Du viele Hinweise finden.

Gruß Hans

 

Hinweis auf der Rechnung: Ventildeckeldichtung defekt. Und war das Ding nicht erst nach der Inspektion hinüber? Und erst nach der Inspektion erfolgte die genaue Fehlerbeschreibung.

Ist doch hier fast typisch. Alte Kiste, viel Kilometer, Kunde, der möglichst nichts ins Auto investieren möchte. Und wenn das dann schief geht, wem kann ich ans Bein pinkeln?

am 24. Januar 2017 um 12:06

Hallo,

ich sehe dies etwas anders. Wenn man weis, dass das Öl-/Wasser-Gemisch, auch Emulsion genannt, nicht schmierfähig ist, weis man auch, dass nach diesem eindeutigen Reparatur-Auftrag der Zylinderkopf einschließlich einiger andere Dinge kontrolliert werden müssen. Der ALL-Motor besitzt nun mal keine Querbelüftung des Zylinderkopfes oder auch eine elektrisch beheizte Kurbelgehäuse-Entlüftung.

Das dabei Dichtungen defekt gehen oder auch erneuerten werden müssen, ist wohl fast jedem klar. Vorsorglich, um eine erneute Montage wegen einer gebraucht eingebauten Dichtung zu vermeiden, hätte ich dem Wechsel der Dichtung immer zugestimmt.

Bevor man etwas postet, sollte man wissen, was man schreibt. Außerdem denke ich, bist Du, wie ich feststellen konnte, im falschen Forum.

Gruß Hans

Wenn die Argumente fehlen.....

Inspektion war am 02.01. - da war noch nichts mit Rep.-Auftrag Zylinderkopf.

Dann Defekt.

Dann Rep.-Zylinderkopf am 23.01.

Und was wirfst du der Werkstatt nun genau vor? Der eindeutige Reparaturauftrag war nach dem Defekt, nicht vorher.

"Natürlich wäre es von der Werkstatt sehr aufmerksam gewesen, über alle Sichtprüfungen, welche nicht i. O. sind, mit dem Auftraggeber zu sprechen. Dies entzieht sich aber meiner Kenntnis ob dies geschehen ist." - Der Hinweis steht doch explizit auf der Rechnung, also was ist in der Werkstatt falsch gelaufen?

Der (mögliche) Fehler bei diesem Motortyp ist seit rund 10 Jahren bekannt, nur dem Halter dieses Autos nicht? Und tritt der Fehler dann auf, war's die Werkstatt?

am 24. Januar 2017 um 15:00

Hallo,

noch mal ganz langsam zum Mitschreiben und es geht hier nicht um Argumente sondern um Fakten:

Es geht nicht um einen Reparatur-Auftrag vom 23.01.2007 über den Zylinderkopf. Den kann ich nirgendwo finden.

Deine Anmerkung, es steht alles explizit in der Rechnung ..... das sind alles nur Hinweise. Ich kann der Rechnung nicht entnehmen, dass die dort auf geführten möglichen Arbeitenlöhne für eine Zylinderkopf-Reparatur beinhalten.

Der Auftrag zu einer Inspektion wurde am 02.01.2017 erteilt. Diese wurde nach den geposteten Unterlagen am 03.01.2017 durchgeführt. Hierzu wurde eine Wartungsliste erstellt und eine Aufstellung von zusätzlichen Arbeiten. Sollte man aufmerksam lesen.

In der Rechnung vom 03.01.2017 wurde unter vielem anderen eine undichte Ventildeckeldichtung festgestellt und nur als HINWEIS aufgeführt, sonst nichts welches auf Reparaturen schließen lässt. Nur Hinweise sind aufgeführt. Sollte man ebenfalls aufmerksam lesen

Nachdem der TE bzw. Freundin mit dem Fahrzeug liegen geblieben und das Fahrzeug abgeschleppt worden ist. Ist aufgrund eines vorläufigen Reparatur-Auftrag von gestern, 23.01.2017, erteilt worden. Dieser ist aber nach der Formulierung noch nicht frei gegeben worden. Übrigens hat der TE den Reparatur-Auftrag erst gestern, 23.01.2017 um 22:09 Uhr hier gepostet.

Der Text dazu ( Reparatur-Auftrag ) lautet:

Job A - Liegenbleiber, FZG eingeschleppt ...... sind firmeninterne Angaben

Nun der Text welcher vom Auftraggeber am 23.01.2017 angegeben wurde:

Die rote Öllampe hat aufgeleuchtet. Nach ca. 500 Metern ist der Motor ausgegangen. Nach Neustart ist der Motor wieder gelaufen. Nach ca. 50 Metern ist die Öllampe wieder angegangen. Nach weiteren 300 Metern ist der Motor wieder ausgegangen. Motor hat lt. Kunde geröchelt.

Prüfen und nach Freigabe inst. ( Dies heißt auf deutsch, Reparatur erst nach Freigabe des Auftraggebers durch führen ).

Mit fast 100 %-iger Sicherheit ist der Motor nur noch Schrott. Hervor gerufen durch ein Einfrieren der Kurbelgehäuse-Entlüftung. Motoröl wird an einigen Stellen heraus gedrückt und die Öldruck-Kontroll-Leuchte leuchte auf und in der Regel laufen die Kolben fest. Zahnriemen nimmt dann ebenfalls öfter Schaden.

Da nur wenige Tage zuvor nach der Wartungsliste auf Seite 2 eine Kontrolle des Motorraumes statt gefunden hat:

Zeile 2 auf Blatt 2 unter Motorraum:

Motor und Bauteile im Motorraum ( von oben ) Sichtprüfung auf Undichtigkeiten und Beschädigungen durch führen. Ergebnis = nicht in Ordnung. Die undichte Ventildeckel-Dichtung wurde erkannt .... und wodurch wurde sie undicht ? Die Situation, welche der TE im Reparatur-Auftrag darlegt, ist vorher schon mal aufgetreten. Wenn die Kurbelgehäuse-Entlüftung eingefroren ist, dann entstehen höhe Drücke.

 

Anm. von mir: Es müsste im Arbeitsblatt des Mechanikers aufgeführt sein, was nicht in Ordnung war. Ein Teil steht in der Rechnung. Zur Prüfung des Motorraumes gehören nun mal alle Schläuche, egal welchem Zweck sie dienen .

Aber bei der Sichtprüfung hätte dem Mechaniker etwas schon auffallen müssen:

1.) den weichen, zusammengefallenen Schlauch der Kurbelgehäuse - Entlüftung, wie schon einige am Alter festgestellt haben ... etwa 18 Jahre alt, ( da denkt der Fachmann sofort drüber nach ...... hoffentlich )

2.) dass es Winter ist, mit frostigen Temperaturen, ( Thematik Frosttod des Lupos )

3.) er hätte ebenfalls wissen müssen um die Thematik der eingefrorenen Entlüftungschläuche ( Frosttod vieler Lupos ),

4.) dass über dieses Thema der VAG-Konzern alle Vertragswerkstätten vielfach informiert und Lösungsvorschläge unterbreitet hat. Sie gingen bis zu einem Alter des Fahrzeuges von 10 Jahren für den Eigentümer des Fahrzeuges kostenfrei aus. Information genug um nach zu denken.

Es bleibt nun festzustellen, dass die Werkstatt keinerlei Hinweise, schriftlich, zu der Thematik gegeben hat. Sie ist mit der Thematik vertraut und sollte es wissen und nicht der Kunde. Dies schreibe ich der Werkstatt als Versäumnis zu, den Kunden nicht über diese Thematik informiert zu haben. Dem Kunden könnte man zuschreiben sich nicht über die 6 Dinge informiert zu haben, die die Warteliste als nicht in Ordnung aufweist, informiert zu haben.

Dem Kunden kann ich nur eine Beratung durch einen Fachanwalt empfehlen. So wie ich schon geschrieben habe, ist der Motor sehr wahrscheinlich ein Totalschaden und sich in einem Rechtsstreit nicht mit dem Zeitwert des Fahrzeuges abspeisen zu lassen. Denn eine Versicherung muss in der Regel einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Und der erfordert nun mal einen wesentlich höheren Aufwand.

Sollten dazu mehr Argumente gewünscht werden, diese gehen mir so schnell nicht aus, so kann ich jederzeit damit dienen. Solche und andere Aufgaben erledige ich zur vollsten Zufriedenheit meiner nebenberuflichen Tätigkeits-Auftraggeber.

Gruß Hans

Fragen an den TE:

Wenn Du den Ölmessstab gezogen hast, war frisches Öl zu erkennen ? Bei 170 Km Fahrt nach einem Ölwechsel müsste das Motoröl noch klar sein.

Schau mal nach, ob der Ölfilter gewechselt wurde .... sieht der neu aus ?

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass 170 Km nach einem Ölwechsel sich soviel Emulsion bildet, dass die Kurbelgehäuse-Entlüftung einfriert.

Um der Werkstatt nichts zu unterstellen, ist u.U. der Ölwechsel vergessen worden ? Fast alle User hier und in anderen Foren machen vor dem Winter ganz bewusst und extra einen Ölwechsel und Filterwechsel um den Einfrieren der KGE vor zu beugen. Mir ist bisher kein Fall bekannt, wo mit frischem Öl die KGE ein gefroren ist.

Ist der Kühlmittelstand kontrolliert worden u.U. nach gefüllt worden.

Hat das Kühlmittel noch die erforderliche Frostfreiheit. Ist dies im Rahmen der Inspektion geprüft worden ?

Ergebnis ? Ist der Motor ( Kühlmittel u.U. eingefroren ) und nicht die Ölemulsion.

Frage mal unbedarft bei der Werkstatt nach, auch wegen des Ölwechsels. Dies hätte bei der Werkstatt dann die Glocken läuten lassen müssen. Dann könnte die undichte Ventildeckel-Dichtung eine Aussage sein. Und ebenfalls das so kurz nach dem Ölwechsel viel Wasser zu einer Emulsionsbildung welche einfrieren muss, gekommen ist. Hängt vom Wert ab, ob Du einen Gutachter einschaltest

Wärest Du so freundlich und ebenfalls die Seite 3 der Wartungsliste mal zu posten. Die Fehlt in der PDF-Datei.

 

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