1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. Audi Motoren
  6. Ölsorte für A6

Ölsorte für A6

Themenstarteram 15. März 2003 um 21:22

Hallo Leute,

ich fahre einen A6 2.8, bisher habe ich mich wenig um das Öl gekümmert, da ich den Wagen erst vor kurzem gekauft habe.

Nun war es allerdings so, daß nach längerer Strecke im Ausland die nette Anzeige sagte, ich solle doch demnächst mal Öl nachfüllen...

Ich also zur nächstgelegenen Tankstelle und da wurde mir ein Öl verkauft, daß zwar wie das befüllte 0W30 ist, aber ich stolperte jetzt wieder zu Hause über den Wechselinterwall, der Wagen scheint mit der Wartungsinterwallverlängerung zu

laufen, Ölwechselinterwall ist von Audi mit 30000 km auf dem Zettel im Motorraum angegeben.

Herauszufinden ist ja, daß man auf keinen Fall das Öl mit der neueren Norm in einen nicht für WIV geeingneten Motor füllen soll aber andersrum ??? Das Öl ist dafür nicht geeignet - muß ich jetzt lediglich früher zum Ölwechsel oder

die ganze Soße ablassen ???

Danke für schlaue Antworten :-)

Ähnliche Themen
7 Antworten

Dein Motor ist wahrscheinlich nicht mit WIV- ausgestattet!

Was für ein Baujahr? Der WIV kann bei einen Benziner 50.000km erreichen, meistens ist aber bei normaler Fahrweise nur 30.000km drin.

Ob Du WIV hast, kannst Du ganz einfach am Aufkleber im Scheckheft feststellen. Dort wo die ganzen Ausstattungscode stehen. Der Ausstattungscode QG1 stehen.

Falls Du doch Wartungsintervall haben solltest, und das nachgefüllte Öl nicht WIV fähig sein sollte, muß das Öl bei 15.000km gewechselt werden.

Der Wechselkilometerstand wird Dir in der Kilometerstandsanzeige angezeigt.

Gruß

Manuel

Themenstarteram 16. März 2003 um 17:44

Hallo Manuel,

erstmal danke für die Antwort, im Serviceheft habe ich

diesen Code nicht drin, der Wagen ist BJ 10/99.

Im Heft ist aber der Longlife-Service beschrieben und bei

den bisherigen Inspektionen auch extra angekreuzt !

Leider kann man anhand der Inspektionen nicht allzuviel

ableiten, da der Vorbesitzer zwischen den Inspektionen, die 16 Monate auseinanderlagen nur 3000 km gefahren ist...

Auf dem Zettel im Motorraum steht eben : Letzter Wechsel bei

14500, nächster bei 44500...

Grundsätzlich wäre es mir egal, ob ich früher zum Ölwechsel muß, es geht mir lediglich um die Gesundheit des Motors :-)

Wenn´s also nichts ausmacht, daß ich ´nen halben Liter

NICHT-LONGLIFE- Öl nachgefüllt habe wär´s schon OK.

Vielleicht frag ich mal bei Audi nach, die wollen mir aber bestimmt gleich nen Ölwechsel verkaufen...

Wenn Du den Code nicht drin hast, hast Du auch kein WIV.

Hätte mich auch gewundert. ein 2.8 mit WIV!

Für Dich gilt ganz normal Ölwechsel alle 15.000km. Inspektion jedes Jahr.

Das heißt bei einer Fahrleistung von ca. 15.000km mußt Du alle jedes Jahr eine Inspektion mit Ölwechsel machen.

Bei einer Fahrleistung von ca. 30.000km im Jahr, mußt Du nach 15.000km nur zum Ölwechsel, und dann bei 30.000km zur Inspektion mit Ölwechsel.

Baujahr 10/99 mit ca. 20.000km?

Bist Du Dir sicher das Du da keiner Tachomanipulation auf dem Leim gegangen bist?

Macht alles den Eindruck! So wenig Kilometer, und dieser ominöse Ölwechselzettel, sowie das seltsame Scheckheft!?

Gruß

Manuel

Themenstarteram 16. März 2003 um 19:37

Hallo Manuel,

der Wagen hat wirklich so wenig gelaufen, hat ein 75 jähriger

Doktor gefahren, als der gestorben ist, haben seine Söhne

den Wagen geerbt und verkauft, damit jeder seinen Teil bekommmt.

Hat sämtliche Werkstattbelege dabei, 3 Inspektionen gehabt

und hat jetzt 21000 gelaufen... :-)

Das mit der WIV wäre mir auch nicht aufgefallen, wenn

der Ölzettel nicht darauf hingewiesen hätte und der Longlifeservice vom Audi-Händler nicht mit Angekreuzt wäre...

Gibt´s die WIV nicht beim 2.8 V6 ??

Im Handbuch sind da keine Einschränkungen auf bestimmte Motoren bezogen...

Und im Internet ist darüber wenig zu finden, jedenfalls nichts Modellbezogenes und keine genauen Infos

Gruß

Pauschal würde ich sagen:

Inkompetente Werkstatt.

Bei WIV kann man auf den Ölzettel gar nicht den nächsten Ölwechsel draufschreiben, da man ja nicht weiß wann der ist.

Gruß

Manuel

Themenstarteram 18. März 2003 um 21:37

Ich war gestern bei Audi und hab nochmal wegen des Öls

bzw. wegen der WIV nachgefragt und siehe da:

- Das Fahrzeug hat auf jeden Fall WIV

- Eine Eintragung im Service-Heft (QG1) ist bei diesen Audi-Modellen nicht vorhanden trotz WIV !!

- Man darf bis zu 1 Liter falsches Öl nachfüllen ohne daß

man die Garantie auf den Longlife-Service verliert

Wußte allerdings auch nur der Meister, der Lagermensch hat

auch erstmal nach der Eintragung im Service-Heft gesucht...

Soweit also bei mir alles im Lot...

Vinni, ich kann das nicht glauben!

Hier mal ein paar Infos aus internen Schulungsunterlagen:

Seit dem Modelljahr 2000 setzt bei Audi und Volkswagen an den meisten Modellen die Wartungsintervall-Verlängerung ein.

Je nach Modell- und Motorvariante sind jetzt Serviceintervalle

von bis zu 2 Jahren oder maximal 30.000 km bei Benzinmotoren und 50.000 km bei bestimmten Dieselmotoren möglich.

Die technischen Voraussetzungen bilden die Weiter-entwicklungen an den Motoren und der Service- Intervall- Anzeige sowie neue verschleißfeste Motoröle.

Jeder Service an Fahrzeugen mit Wartungsintervall-

Verlängerung beinhaltet immer einen Ölwechsel.

Zur Berechnung des Service-Intervalls (erreichbare

Fahrstrecke bis zum Ölwechsel/Service) wird bei jeder „Zündung EIN“-Phase die jeweils i 3 sec zurückgelegte Fahrstrecke mit dem während er gleichen Zeit summierten verbrauchten Kraftstoff und dem dabei durchlaufenen Temperaturprofil bewertet.

Daraus ergibt sich ein Maß für den Verschleiß des Motoröls durch thermische Belastung. Über diesen Wert wird die Restfahrstrecke bis zum nötigen Service ermittelt.

 

Sind die Bedingungen für das Auslösen der Service-

Vorwarnung bzw. des Service erreicht, erfolgt im Display die Anzeige.

Es kann vorkommen, daß ein Kunde Öl nachfüllen muß, beispielsweise wenn zwischen den Serviceereignissen bei minimalem Ölstand die Ölstandswarnung ausgelöst wird.

Sollte zum Beispiel an einer Tankstelle dann kein LongLife-Öl verfügbar sein, können maximal 0,5 Liter der Norm 502 00 bei Benzinmotoren nachgefüllt werden.

Dies sollte nur im Ausnahmefall gemacht werden, damit die Mobilität erhalten bleibt

Bewertung des Ölstandes und der Ölqualität

Die Informationen zur Berechnung des Ölstandes und der Ölqualität bezieht die Flexible Serviceintervallanzeige von dem neu entwickelten Geber für Ölstand/Öltemperatur G266.

Der Geber für Ölstand/Öltemperatur G266 ist ein thermischer Ölniveaugeber. Während der Fahrt werden kontinuierlich die Motoröltemperatur gemessen und der Motorölstand berechnet.

Beide Werte werden über ein gemeinsames pulsweitenmoduliertes Signal an den Schalttafeleinsatz

weitergeleitet.

Warnmeldung Ölmangel

Zur Warnung bei niedrigem Ölstand wird die Kontrollampe für Öldruck genutzt. Sie leuchtet gelb.

War vor Zündung „AUS“ eine Ölstandswarnung aktiv, erfolgt nach Einschalten der Zündung die Warnung sofort wieder.

Der Motorhaubenkontakt

Der Kontaktschalter für Motorhaube F120 ist in die Berechnungen der Service-Intervall-Anzeige mit einbezogen.

Das Signal des Motorhaubenkontaktes wird ausgewertet,

sobald die Ölstandswarnung aktiviert wurde.

Wird nach aktivierter Ölstandswarnung die Motorhaube geöffnet, nimmt die Elektronik an, daß Öl nachgefüllt wurde und löscht die Ölstandwarnung.

Wurde jedoch kein Öl nachgefüllt, erkennt die Elektronik innerhalb von ca. 100 km erneut den zu geringen Ölstand und aktiviert die Ölstandswarnung erneut.

Wrtungsfreie Blei-Calcium-Batterie

Mit Verlängerung der Wartungsintervalle wird auch die Batterie längere Zeit vom Servicedienst nicht kontrolliert. Trotzdem ist während dieser größeren Zeitspanne die Funktionstüchtigkeit der Batterie zu gewährleisten.

Deshalb rundet eine neue wartungsfreie Batterie den LongLife Service ab.

Was ist neu an der „Neuen Batterie“?

• Blei-Calcium

• optische Statusanzeige

Die Batterie hat ein rundes Sichtfenster auf der Oberseite. Dieses sogenannte “Magische Auge“ ändert seine Farbe je nach Ladezustand und Säurestand der Batterie.

Achtung:

Luftblasen verfälschen die Farbanzeige. Ggf. vorsichtig auf das magische Auge klopfen!

grün …

die Batterie ist ausreichend geladen

schwarz …

keine Ladung bzw. zu geringe Ladung

farblos/gelb …

kritischer Säurezustand erreicht,

Bremsbelagsverschleißanzeige

Der Verschleiß des Bremsbelages wird elektrisch rmittelt.

Hat der Bremsbelag die Verschleißgrenze erreicht, wird die Kontaktschleife durchtrennt und die Warnanzeige im Schalttafeleinsatz leuchtet auf.

Fahrzeugabhängig erscheint auf dem Display des Schalttafel-insatzes die Warnung „Bremsbelag prüfen“ oder eine akustische Warnung (Audi).

Die Bremsbelagsverschleißkontrolle erfolgt am inneren Belag des linken Vorderrades.

Beim Auslösen der Verschleißwarnung müssen selbstverständlich auch die Belagstärken an den hinteren Bremsen geprüft werden.

Wartungsintervall und Fahrweise

Die Wartungsintervall-Verlängerung ermöglicht extrem lange Service-Intervalle. Die möglichen Fristen werden aber nicht zwangsläufig erreicht.

In nicht unwesentlichem Umfang hängt das von den Einsatzbedingungen des Fahrzeuges ab.

Maximales Wartungsintervall

Bei ökonomischer Fahrweise und bei überwiegendem Langstreckenbetrieb kann ein maximales Wartungsintervall von 30.000 km oder 2 Jahren bei Benzinmotoren erreicht

werden.

Minimales Wartungsintervall

Bei extrem unwirtschaftlicher Fahrweise bzw. bei extremen Einsatzbedingungen, z. B. Kurzstreckenbetrieb, ist das kürzeste Wartungsintervall 15.000 km oder 1 Jahr.

 

Anzeige Zurücksetzen!

Die Service-Intervall-Anzeige muß zurückgesetzt

werden,

– bei jeder Übergabe-Inspektion

– nach jedem Service (Inspektion/Ölwechsel)

Auch über den Schalttafeleinsatz ist ein

Rücksetzen der Service-Intervall-

Anzeige mit den Einstelltasten für Wegstrecke

und Uhrzeit möglich. Dann ist

jedoch automatisch ein festes Intervall

von 1Jahr/15.000 km eingestellt.

Hoffe konnte Dir Longlife etwas näher bringen!

Gruß

Manuel

Deine Antwort
Ähnliche Themen