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Ölwechsel - Abzocke - Garantiefalle - oder was?
Was kann man von dieser Aussage halten? https://www.youtube.com/watch?v=3G1nmhSZvN0
Habe nach 12 Jahren Besitz eines Billigwagens und völlig problemlosen 300'000 km, mich nun entschlossen mir einen neuen B-200 von MB zu kaufen. Was mich unerwartet völlig überrascht und mir auch sauer aufstösst, ist die Tatsache, dass in allen Unterlagen und Aussagen von MB für jede noch so kleine Abweichung oder Nutzung eines nicht genehmigten Teiles, immer mit Garantieverlust gedroht wird.
Ganz besonders seltsam finde ich, dass (wie im Forum aufgezeigt) MB auch dann mit Garantieverlust droht/sich vorbehält, wenn der Ölwechsel auch bei quasi Stillstand des Fahrzeugs nicht jährlich durchgeführt werde.
Für mich "noch" ungewohnt und seltsam anmutend ist die überraschend hohe Gehorsamkeitsdisziplin im Lager der sog. Papamobil-Fahrer, die mehrheitlich anscheinend jede Abzockstrategie seitens MB unterstützen.
Da ich noch nicht im Sklavenalter bin, frage ich mich ob ich nicht auch Lifetime-Öl einfüllen sollte und MB mich mal kann!! Denn in der kurzen Garantiezeit ist sowieso nicht mit einer Reparatur zu rechnen und wenn MB eine defekte Lichtmaschine wegen fehlendem Ölwechsel nicht ersetzen würde, müsste man wohl diese Firma per Gericht an ihre Pflichten erinnern - aber ich denke, das wird nicht nötig sein, oder?
Beste Antwort im Thema
Diese Diskussion habe ich mit einem lachenden und einem weinenden Auge verfogt.
Die TE Katja hat ja nun plausibel erklärt, worin der Unterschied "Gewährleistung" zu "Garantie" besteht.
Der user Lancia Fahrer scheint hier aber auf der Leitung zu stehen, denn er hat nichts verstanden.
MB zu drohen ist mehr als naiv. Und den erstklassigen Anwälten von MB mit der ADAC-Rechtsschutzversicherung begegnen zu wollen, ist schlichtweg Dummheit.
Ich möchte so einen Quatsch nicht weiter verfolgen.
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21 Antworten
Hallo,
Deine Nachricht ist bei mir gelandet Warum? Da ich selbst einen MB fahre und einen Garantieschaden hatte. ist mir folgendes aufgefallen. MB stellt sich immer bei Garantiefällen etwas an. Bei mir war es ein Motorschaden. Bezahlen musste nach Gerichtsverhandlung MB doch. Hinweis bei den Ölen sind nur die Werte wichtig, MB überlässt ihren Händler sogar die Auswahl. Nur darauf achten, in den Kaufunterlagen ob man keine Verpflichtung unterschrieben hat.
Ich weiß das MB keine Garantieversicherung hat. Im Ernstfall ist der Händler der Ansprechpartner. Die haben meist eine. MB selbst nicht, daher auch die kurzen Garantien. Der Händler bleibt meist auf dem Schaden hocken.
Gruss
15255
Für mich hat MB recht, die Garantieleistung zu entziehen, wenn ein nicht genehmigten Teil eingebaut wird. Auch das Öl sollte jedes Jahr gewechselt werden. Aber MB hat ein großes Problem mit seine Werkstätten. Die haben Null Ahnung von Service eines Autos, schauen sich nur den Kilometerstand des Autos,unabhängig vom Alter des Autos und drucken immer das gleiche Service Intervall Programm und " zocken" dem Kunden das Geld aus der Tasche. Leider muss ich es so sagen, MB hat Verträge mit Pappnasenwerkstätten abgeschlossen.
Moin Moin !
Zitat:
müsste man wohl diese Firma per Gericht an ihre Pflichten erinnern - aber ich denke, das wird nicht nötig sein, oder?
Stimmt ,dass wäre höchst unsinnig ,denn du hättest vor Gericht keine Chance.Eine Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung des Händlers oder Herstellers , und demzufolge steht es diesem auch frei, diese an Bedingungen zu knüpfen.
Eine Garantie darf nicht mit der (im Gegensatz zu dieser gesetzlich vorgeschriebenen) Gewährleistung verwechselt werden.
Mfg Volker
Völlig in Ordnung. Wer einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen mit Gewährleistung kauft der soll auch beim jeweiligen Hersteller bzw. deren Händler die Inspektionen machen.
Das ist auch bei anderen Marken so und wie ich finde richtig.
Zur Not kann man ja noch sein eigenes Öl mitbringen und so teuer sind die Service auch nicht.
Mein Vater ist im Besitz eines Mercedes B 200 der Modell 2008 und hat keine 20.000 km. Die Service Blätter müsste er noch haben. Ich kann nur sagen, Mercedes hat "Schwein" dass ich nicht den Wagen besitze, sonst würde ich der Firma einen Denkzettel verpassen!
Zu dieser Antwort möchte ich folgendes melden. Der Kunde ist auch nicht verpflichtet in Zukunft ein Mercedes zu kaufen! Das versteht sich von selbst oder ?
Stimmt ,dass wäre höchst unsinnig ,denn du hättest vor Gericht keine Chance.Eine Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung des Händlers oder Herstellers , und demzufolge steht es diesem auch frei, diese an Bedingungen zu knüpfen.
Zitat:
@Lancia Fahrer schrieb am 1. Dezember 2015 um 12:13:55 Uhr:
Zu dieser Antwort möchte ich folgendes melden. Der Kunde ist auch nicht verpflichtet in Zukunft ein Mercedes zu kaufen! Das versteht sich von selbst oder ?
Stimmt ,dass wäre höchst unsinnig ,denn du hättest vor Gericht keine Chance.Eine Garantie ist eine freiwillige Verpflichtung des Händlers oder Herstellers , und demzufolge steht es diesem auch frei, diese an Bedingungen zu knüpfen.
Klar steht es dem Hersteller frei beliebige Bedingungen zu formulieren. Aber auch nur wenn die Bedingung 1:1 tangiert wurde oder ein wirklich kausaler Zusammenhang besteht, gilt diese Bedingung im wirklichen juristischen Leben. Dass eine Garantie nie von der Mondfinsterniss abhängiggemacht werden kann, dürfte jedem klar sein.
Wenn Mercedes z.B. für die Lichtmaschine eine Garantie ablehnt nur weil der völlig unnötige Ölwechsel "noch" nicht gemacht wurde, werden auch die teuersten Rechtsverdreher MB nicht aus der Verpflichtung bringen können - wetten?
Es gibt übrigens genügend Gerichtsurteile, die den Hersteller in die Pflicht genommen haben in Fällen in denen eine freie Werkstatt sich dem Wagen angenommen hatte. Auch MB muss stichhaltig nachweisen, dass der Schaden ursächlich aufgrund der Massnahme entstanden ist. Wenn dem nicht so wäre, dürfte niemand nicht einmal mehr den Wagen selbst waschen, da man immer behaupten kann, dass das frühzeitige Rosten die Ursache aus dieser Manipulation sei etc. etc.
Also auch MB muss vor Gericht logisch nachvollziehbare Beweise vorlegen - auch wenn in allen Unterlagen einfach mal vorausgreifend pauschal alles abgelehnt wird, oder nicht?
Ihr seid alle alt genung, es ist euer Geld. Mit dem Kauf seid ihr Eigentümer, damit könnt ihr machen was ihr wollt. Wie genau man es mit der Wartung nimmt ist jeden selbst überlassen. Aber ein simpler ÖW ohne weitere Arbeiten kostet echt nicht viel. Tanken ist über das Jahr gesehen die teuerste Ausgabe beim Autofahren.
Für die Gewährleistung reicht es eine KFZ Werkstatt aufzusuchen, egal welche.
Zitat:
@Lancia Fahrer schrieb am 30. November 2015 um 14:08:25 Uhr:
Für mich hat MB recht, die Garantieleistung zu entziehen, wenn ein nicht genehmigten Teil eingebaut wird. Auch das Öl sollte jedes Jahr gewechselt werden. Aber MB hat ein großes Problem mit seine Werkstätten. Die haben Null Ahnung von Service eines Autos, schauen sich nur den Kilometerstand des Autos,unabhängig vom Alter des Autos und drucken immer das gleiche Service Intervall Programm und " zocken" dem Kunden das Geld aus der Tasche. Leider muss ich es so sagen, MB hat Verträge mit Pappnasenwerkstätten abgeschlossen.
Gewährleistung und Garantie sind voneinander zu trennen. Wer nicht alle Service bei Mercedes macht ,darf im Falle eines Schadens auch nichts verlangen. Mit Recht wie ich finde.
Der TS hat wohl einen Neuwagen und somit Gewährleistung
Wer das Geld für die Wartung in der Vertragswerkstatt nicht hat soll dann lieber einen Gebrauchtwagen von privat kaufen
"Wenn Mercedes z.B. für die Lichtmaschine eine Garantie ablehnt nur weil der völlig unnötige Ölwechsel ""noch" nicht gemacht wurde. " wie es die Themenstarterin meldet, möchte ich folgendes hinzufügen.
Wenn das MB macht, dann sollte man ernsthaft über die japanische Kultur nachdenken, "Harakiri" zu machen.
Wie gesagt MB hat "Schwein" dass ich nicht den B200 besitze . Die Juristen von MB hätten keine Chance gegen mich.
Ich habe genug Erfahrungen mit Werkstätten in der Vergangenheit gemacht nicht mit MB. Vielleicht Kauf ich mir in Zukunft einen MB Wagen nur um die MB Juristen zu "testen" . Natürlich Gratis, Dank der D.A.S Rechtschutzversicherung.
Moin Moin !
@ Themenstarterin :
Du hast es nicht verstanden : Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung , in keiner Weise gesetzlich geregelt und daher nicht einklagbar ,wenn du die Bedingungen verletzt ! Hier gilt : In Deutschland besteht Vertragsfreiheit !
Wie viele hier verwechselst du Garantie mit Gewährleistung ,diese ist gesetzlich geregelt !
Zitat:
Natürlich Gratis, Dank der D.A.S Rechtschutzversicherung.
Ich kenne keine Rechtsschutzversicherung ,die hoffnungslose Fälle annimmt.
MfG Volker
An schreyhalz !
Warum wird eine defekte Lichtmaschine wegen fehlenden Ölwechsel nicht ersetzt, sollte Garantie noch bestehen?
Wenn das der Wahrheit entspricht, hat MB "alle Tassen im Schrank"!!
Ich kaufe mir demnächst einen "Sternewagen" mit Garantie noch drauf, und will das von einer Vertragwerkstatt schriftlich haben! oder besser sogar an MB weiterleiten!
Zitat:
@Lancia Fahrer schrieb am 1. Dezember 2015 um 22:35:46 Uhr:
Ich kaufe mir demnächst einen "Sternewagen" mit Garantie noch drauf, und will das von einer Vertragwerkstatt schriftlich haben! oder besser sogar an MB weiterleiten!
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