Ölwechsel notwendig nach 1 Jahr und nur etwa 2000 km Nutzung?
Hallo alle zusammen,
wollte mal nach eurer Meinung fragen.
Mein neuer e220d 194 ps bittet um ein A1 Service
Das Fahrzeug hat ca 50000 km drauf und seit dem letzten Service letztes Jahr nur etwa 2000 km bewegt worden. Service wurde bei Mercedes durchgeführt und oel gewechselt.....
Ich frage mich nun ob beim Service ein oel Wechsel zwingend notwendig wäre.
Werde beim freundlichen auch mal fragen was er dazu meint....
Lg
Ähnliche Themen
21 Antworten
Wenn du noch etwas von einer Garantie oder Gewährleistung haben willst, dann ist es zwingend notwendig.
Du kannst den Service um bis zu 3 Monate hinauszögern, so kannst du in 5 Jahren einen Service einsparen. Der Rest ist Juristerei. Technisch ist der Wechsel nicht notwendig.
Zitat:
@Austro-Diesel schrieb am 19. Juni 2021 um 14:52:27 Uhr:
Du kannst den Service um bis zu 3 Monate hinauszögern, so kannst du in 5 Jahren einen Service einsparen. Der Rest ist Juristerei. Technisch ist der Wechsel nicht notwendig.
Ist halt nervig die ganze Zeit die Meldung zu erhalten aber ein guter Tipp danke
Bei einer Garantieverlängerung darf man nur max. 1 Monat und 1.000 km "überziehen".
Zitat:
@delvos schrieb am 19. Juni 2021 um 15:01:01 Uhr:
Bei einer Garantieverlängerung darf man nur max. 1 Monat und 1.000 km "überziehen".
Kläre ich mal ab
Hallo ins Forum,
Zitat:
@Austro-Diesel schrieb am 19. Juni 2021 um 14:52:27 Uhr:
Du kannst den Service um bis zu 3 Monate hinauszögern,
Achtung: Dies geht nur, wenn keine JS, MB80 oder MB100 vorhanden ist. Bei denen ist der Zeitüberzug auf 30 Tage (!) begrenzt (steht so in den Bedingungen drin). Bei Mobilio oder für die Kulanz sind 90 Tage (Achtung, es zählen die Tage, nicht die Monate) Zeitüberzug drin.
Daneben ist auch das Überziehen des km-Intervalls geregelt, was aber hier beim TE nicht das Problem ist.
Von daher muss man sehen, was für das eigene Fahrzeug gilt. In der Vergangenheit habe ich meinen 212er immer so knapp 30 Tage über die Zeit zur Wartung gebracht (hatte MB100) und mein 169iger (hat keine MB100) kommt immer so knapp 90 Tage über die Zeit zur Wartung, weil ich bei Beiden das km-Intervall in einem Jahr nicht runter fahre. Beim 213er wird's dann auch so laufen, dass der knapp 30 Tage drüber zur Wartung geht.
Viele Grüße
Peter
Eine andere Frage ich habe vor in 2 Wochen in die Türkei zu fahren. Theoretisch müsste es auch akzeptiert werden wenn ich in der Türkei das Service bei einer Mercedes Werkstatt durchführen lasse, oder liege ich da falsch?
Würde wenigstens dort dann das Service machen um die 1500 km mitgenommen zu haben
Wenn Du den Service nicht bei „Ömers Autoservis“ machen lässt sondern beim MB Vertragshändler od. Niederlassung, dann sollte das passen.
Zur Sicherheit würde ich mal in Maastricht nachfragen, die sollten das final beantworten können.
Sollte keine Probleme machen, aber wozu denn das Ganze?
Das Auto wurde letztes Jahr keine 2tkm bewegt und jetzt willst du die 1,5tkm mitnehmen? Fährst du weiterhin nur annähernd so wie letztes Jahr wird der Service wieder aufgrund der Zeit und nicht der Laufleistung fällig sein.
Na ich habe ihn erst eine Woche
Ich kenn das so, entweder nach Laufleistung oder nach einem Jahr. Also schmeiß raus das Zeug und tu deinem Motor was Gutes. Das Öl wurde in der Zeit nicht wirklich dauerhaft auf Betriebstempetratur gebracht. Es sei den Du willst den Wagen nur zwei Jahre fahren, solange wird er schon halten ggf.
Bei so einem Auto sollte man am Ölwechsel nicht sparen und ist ja jetzt kostentechnisch generell in der Klasse auch aus der Portokasse.
Zitat:
@212059 schrieb am 19. Juni 2021 um 15:08:38 Uhr:
Achtung: Dies geht nur, wenn keine JS, MB80 oder MB100 vorhanden ist. Bei denen ist der Zeitüberzug auf 30 Tage (!) begrenzt (steht so in den Bedingungen drin).
Hallo Peter,
"1 Monat" nicht "30 Tage":
"
§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektionsund Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt. Eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich. Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen
...
"
Zitat:
@Blackd schrieb am 19. Juni 2021 um 14:40:54 Uhr:
Hallo alle zusammen,
wollte mal nach eurer Meinung fragen.
Mein neuer e220d 194 ps bittet um ein A1 Service
Das Fahrzeug hat ca 50000 km drauf und seit dem letzten Service letztes Jahr nur etwa 2000 km bewegt worden. Service wurde bei Mercedes durchgeführt und oel gewechselt.....
Ich frage mich nun ob beim Service ein oel Wechsel zwingend notwendig wäre.
Werde beim freundlichen auch mal fragen was er dazu meint....
Lg
Wenn du vor einem Jahr in deiner Fritteuse 2x Pommes gemacht hast, nimmst du das Fett dann dieses Jahr auch nochmal?
Öl/Schmierstoff unterliegt ebenfalls einer Alterung, auch ohne Nutzung.
Oftmals ist diese Nicht-Nutzung sogar schädlicher als wenn man das Fzg. regelmäßig genutzt hätte.