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Offener Strafzettel in Italien - Probleme bei Wiedereinreise?

Themenstarteram 5. Dezember 2019 um 17:33

Hallo zusammen,

ich war im Oktober 2018 in Italien mit einem Mietwagen unterwegs. Jetzt - ein Jahr später - bekam ich 2 Strafzettel von einem italienischen Inkassobüro (das ist wohl gängige Praxis...) zugestellt. Ein Strafzettel war für unerlaubtes Fahren in verkehrsberuhigter Zone, der andere für Falschparken. Zusammen soll ich jetzt ca. 200 € dafür bezahlen.

Ich habe mich schon schlau gemacht und in Deutschland droht mir wohl keine Gefahr, da die Italiener das EU-Vollstreckungs-Abkommen zu Verkehrsdelikten wohl nicht richtig durchsetzen. Und wenn muss man wohl erst agieren, sobald man Post vom Justizministerium bekommt.

Nach 5 Jahren ist der Strafzettel ja verjährt, aber in dieser Zeit will ich vielleicht schon noch mal nach Italien reisen. Mein Frage daher:

Muss ich befürchten am Flughafen bei der Einreise wegen der unbezahlten Strafzetteln rausgezogen zu werden? Oder kann mir das höchstens in einer Verkehrskontrolle passieren? Und wie hoch kann der Betrag noch ca. werden? (Nach 60 Tagen verdoppelt er sich wohl schon)

Hat jemand da Erfahrungen gemacht?

Freue mich über jede Antwort!

Danke

Beste Antwort im Thema

Wieso Sind die Bussgelder in Italien absurd hoch? Erfahr Dir mal ein Ticket in Belgien, Frankreich oder der Schweiz. Dann ist Italien angenehm moderat. Und Deutschland ist und bleibt absurd niedrig.

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Zitat:

@Municipale schrieb am 5. Dezember 2019 um 18:33:43 Uhr:

Muss ich befürchten am Flughafen bei der Einreise wegen der unbezahlten Strafzetteln rausgezogen zu werden? Oder kann mir das höchstens in einer Verkehrskontrolle passieren? Und wie hoch kann der Betrag noch ca. werden? (Nach 60 Tagen verdoppelt er sich wohl schon)

Hat jemand da Erfahrungen gemacht?

Man kann bei der Flugreise erwischt werden. Es kann aber auch passieren, dass ein abkommen vor der Verjährung geschlossen wird, und man dann zahlen darf.

Die Kosten stehen im Schreiben des Inkassobüros.

Das Inkassobüro wird dich nicht in Ruhe lassen und die Summe steigt immer weiter.

Dann wird auch mit Mitteilung an die Schufa gedroht und vieles mehr.

 

Warum nicht einfach zu seinen Schandtaten stehen und bezahlen?!

 

Grüße vom Armani-Biker...

Eben.

Wegen lumpiger 200 € würde ich mich nicht derartigem Streß aussetzen.

Manvo hat das genau richtig beschrieben. Wenn die Behörde ihre Forderung an ein Inkassobüro abgetreten hat, haben die einen sehr langen Atem. Theoretisch könnten sie auch an ein hiesiges Inkassobüro weiterverkaufen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. Dezember 2019 um 20:45:46 Uhr:

Eben.

Wegen lumpiger 200 € würde ich mich nicht derartigem Streß aussetzen.

Ich lasse Dir gerne meine Bankdaten zukommen, dann kannst mir ja bitte "lumpige" 200 Euro überweisen... wenn die für Dich so unbedeutend sind :D:)

Es stellt sich für mich die Frage: Wieso hat man nicht direkt gezahlt, als die Mietwagenfirma einem die Unterlagen zugesandt hat? Dann wären es sicherlich keine 200€ gewesen.

Zitat:

@ktown schrieb am 6. Dezember 2019 um 09:51:33 Uhr:

Es stellt sich für mich die Frage: Wieso hat man nicht direkt gezahlt, als die Mietwagenfirma einem die Unterlagen zugesandt hat? Dann wären es sicherlich keine 200€ gewesen.

Zumal die Verstöße vom TE ja nicht bestritten werden.

Einfach nicht bis zur Verjährung nach Italien reisen. Es gibt auch andere schöne Urlaubsländer.

Hi,

zahlen musst Du das nicht (gibt diverse Quellen dazu), allerdings besteht das Drohpotenzial, die Forderung bei Aufenthalt in IT zu vollstrecken. Keine Ahnung, wie wahrscheinlich das ist. Ich bin sehr oft in IT (immer PKW, ca. 6x im Jahr, Rom uns so) und hatte bis auf ein Speed Ticket (bezahlt und gut is) noch nie Kontakt mit der Ordnungsmacht.

Hörst Du von der Strafe zum ersten Mal?

Wenn ja kannst Du versuchen, den Inkasso mit dem Hinweis auf codice stradale articolo 201 absatz 1 (Zustellung an ausländische Adressen innerhalb 360 Tagen) auf den inzwischen verfallenen Anspruch hinweisen und damit ruhig stellen.

Zum Nachlesen CDS auf Deutsch und IT: [url=http://www.google.de/url?...[/url]

bye

Zitat:

@pivili schrieb am 6. Dezember 2019 um 11:28:27 Uhr:

Hi,

zahlen musst Du das nicht (gibt diverse Quellen dazu), allerdings besteht das Drohpotenzial, die Forderung bei Aufenthalt in IT zu vollstrecken. Keine Ahnung, wie wahrscheinlich das ist. Ich bin sehr oft in IT (immer PKW, ca. 6x im Jahr, Rom uns so) und hatte bis auf ein Speed Ticket (bezahlt und gut is) noch nie Kontakt mit der Ordnungsmacht.

Hörst Du von der Strafe zum ersten Mal?

Wenn ja kannst Du versuchen, den Inkasso mit dem Hinweis auf codice stradale articolo 201 absatz 1 (Zustellung an ausländische Adressen innerhalb 360 Tagen) auf den inzwischen verfallenen Anspruch hinweisen und damit ruhig stellen.

Zum Nachlesen CDS auf Deutsch und IT: [url=http://www.google.de/url?...[/url]

bye

Ich korrigiere mal.

Natürlich muss er das zahlen, denn er hat die Verstöße ja begangen.

Man kann ihm in D nur nichts. (Das wird es wohl sein, was du sagen wolltest.)

Zu schnell fahren muss man sich auch leisten können und wollen!

(Beim fahren ein Held und beim bezahlen mimimi)

 

Grüße vom Armani-Biker...

wo bleibt der hinweis auf die mpu??

peso

Themenstarteram 6. Dezember 2019 um 18:18

Vielen Dank für die ganzen Antworten!!

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