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ohne Abbiegelicht keine Plakette / Hauptuntersuchung

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 2. August 2013 um 13:57

Hallo,

(Hinweis für alle die viell. das selbe getan haben)

ich war gerade bei der Dekra zur Hauptuntersuchung (HU), leider ist der Wagen wegen eines erheblichen Mangels durchgefallen. Ich habe nämlich das Abbiegelicht raus programmiert. Toll, hatte das OBD Kabel natürlich nicht dabei. Und wegen einem Bit 12,80EUR Nachprüfgebühr bezahlen ist echt Mist. Aber der Prüfingenieur war sehr freundlich und hat mir angeboten, die Gebühr zu erlassen wenn ich am selben Tag den Golf mit funktionierenden Abbiegelicht wieder vorführe. Gesagt getan und ich habe die Plakette beim 2. Besuch geklebt bekommen. Es war mir echt neu, dass das Abbiegelicht funktionieren muss, um die HU zu bestehen. HU/AU hat übrigens 84EUR gekostet (Benziner, Ez.2010).

Beste Antwort im Thema

Dann laßt mal schön die sache mit dem laienhaften rauscodieren von Funktionen denn VW wird sich schon was gedacht haben bei dem Abbiegelicht , wenns denn drinne ist , gehört es halt zu Betriebserlaubnis dazu :rolleyes:

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Sehr sonderbar, war mir auch neu. Hast du nach dem entsprechenden Paragrafen gefragt, der das regelt (nicht dass ich das anzweifle, aber es ist immer interessant wenn man weiß wo es schwarz auf weiß steht).

Soweit ich weiß müssen alle Leuchten am Fahrzeug funktionieren, die verbaut sind. Weiterhin müssen Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte getrennt schaltbar sein. Dass die NSW als Abbiegelicht funktionieren müssen war mir aber neu.

vg, Johannes

Dann laßt mal schön die sache mit dem laienhaften rauscodieren von Funktionen denn VW wird sich schon was gedacht haben bei dem Abbiegelicht , wenns denn drinne ist , gehört es halt zu Betriebserlaubnis dazu :rolleyes:

Die Stvzo wurde in diesem Bereich geändert, um auf die Neuerungen der Fahrzeug Technik einzugehen. Daher werden auch kurven und abbiegelicht Prüfungsrelevant.

Wenn es von Haus aus ein Abbiegelicht gibt, dann muss es auch funktionieren.

Das gleiche beim Tagfahrlicht...wenn es von Haus aus drin ist und beim TÜV geht es nicht kicken die dich hier bie uns nun auch schon.

Zitat:

Original geschrieben von Europameister2004

Das gleiche beim Tagfahrlicht...wenn es von Haus aus drin ist und beim TÜV geht es nicht kicken die dich hier bie uns nun auch schon.

Sag das mal VW, dann werden sie die serienmäßige Funktion zum Abschalten des Tagfahrlichts wohl entfernen müssen :rolleyes:

Wie gesagt, interessantes Thema, aber Mutmaßungen helfen da leider nur bedingt weiter.

Edit: hier ist es immerhin als Prüfpunkt mit aufgeführt - http://www.tuev-nord.de/.../Haeufig_gestellte_Fragen_2606.htm

Könnte auch für die Nachrüster interessant sein die zu geizig sind das BCM zu tauschen und lieber irgendeinen Schalter reingefrickelt haben. Die müssten dann vermutlich Nebelscheinwerfer ohne Prüfzeichen für Abbiegelicht einbauen, dann müsste es wieder legal sein?

vg, Johannes

Hi,

Das erste war beim kauf denn "Tagfahrlicht" ausschalten die funktion ist ja gegeben.;)

Letztes Jahr beim "AU" wurden Lichter und Nebelscheinwerfer eingestellt und eingerissene Wischerblatt moniert,sonst nix.:)

Gruss Sepp

Themenstarteram 3. August 2013 um 7:50

Zitat:

...aber es ist immer interessant wenn man weiß wo es schwarz auf weiß steht)...

Die Firma FSD (Fahrzeug Systemdaten GmbH ) erarbeitet die Prüfvorgaben für die Prüforganisationen. Aber warum nun das Abbiegelicht ein erheblicher Mangel sein muss, ist extrem unverständlich. Die Einstufung als geringer Mangel würde hier vollkommen ausreichen.

Themenstarteram 3. August 2013 um 7:58

Zitat:

Original geschrieben von golf-V-driver

Dann laßt mal schön die sache mit dem laienhaften rauscodieren von Funktionen denn VW wird sich schon was gedacht haben bei dem Abbiegelicht , wenns denn drinne ist , gehört es halt zu Betriebserlaubnis dazu...

Naja als laienhaft würde ich es nicht bezeichnen, die perfekt ausgebildeten KFZ Mechatroniker beim VW Vertragshändler machen es bestimmt nicht besser oder geben dir einfach die lapidare Antwort "das geht nicht".

Außerdem handelt es sich beim dem Abbiegelicht um eine Zusatz- bzw. Sonderausstattung, das einfachste G6 Muster hat überhaupt keine NSW...also auch kein Abbiegelicht und wurde trotzdem für dem Strassenverkehr zugelassen. Wie gesagt die Einstufung als geringer Mangel würde ausreichen.

Schwer vorstellbar, dass abgeschaltetes Abbiegelicht überhaupt einen Mangel darstellen soll: Im Toyota Auris ist, zumindest wenn der Xenon Aufpreis gezahlt wird, ein ähnliches System namens AFS (Adaptive Frontlight System) verbaut. Das System kann mittels Schalter vom Fahrer abgeschaltet werden. Erlischt die ABE des Auris, wenn der Fahrer den Schalter betätigt?

Ich habe mal gelernt, dass alles was verbaut ist, auch funktionieren muss. Allerdings ist mir bis heute nicht klar, wie man "verbaut" definiert.

Wenn die Funktion Abbiegelicht rauscodiert ist, ist sie in meinen Augen nicht verbaut. Mein Golf III hatte hinten auch eine Vorbereitung für eine 2. Nebelschlußleuchte. Diese mußte ja auchnicht gehen obwohl man ja von verbaut sprechen könnte.

Kann hier jemand sagen, wie man ein Leuchte definiert?

@Diesel_Inside: sehr interessanter Punkt mit der zweiten NSL

@o2bo: mit Schalter abschaltbar scheint kein Problem; Tagfahrlicht muss ja bei Neuwagen auch verbaut sein, darf aber abgeschaltet werden; normale Scheinwerfer kann man ja auch abschalten; wenn man dem Prüfer sagen kann "wenn Sie Tagfahrlicht testen wollen, müssen sie es im Menü kurz einschalten" ist das sicher kein Problem.

Irgendwie bleibt aber wohl ein bisschen Wilkür dabei? Allein deshalb, weil wahrscheinlich nur jeder 100. Prüfingenieur überhaupt das Abbiegelicht prüft.

vg, Johannes

In meinen Anfangstagen als Kraftfahrer habe ich mir an meinem Trabant die Zuatz und die Nebelscheinwerfer kaputt gefahren. (Die Bremsen des Golf II vor mir waren wohl besser)

Kurz darauf hat es der Polizei genügt, die defekten Scheinwerfer mit je einer Socke zu überziehen.

Da es weiße Tennissocken waren fand ich es damals sportlich...

Zitat:

Original geschrieben von testfuchs

Naja als laienhaft würde ich es nicht bezeichnen, die perfekt ausgebildeten KFZ Mechatroniker beim VW Vertragshändler machen es bestimmt nicht besser oder geben dir einfach die lapidare Antwort "das geht nicht".

Und eben daran zeigt sich der Unterschied zwischen Profi und Laie. Der Laie macht einfach, was ihm einfällt, während der Profi die gesetzlichen Rahmenbedingungen gut genug kennt, um zu wissen, was er darf und was nicht.

Zitat:

Außerdem handelt es sich beim dem Abbiegelicht um eine Zusatz- bzw. Sonderausstattung,

Das hat mit nichts irgendwas zu tun. Es geht nicht um irgendwelche anderen Gölfe und deren Aussatattung, sondern um die Ausstattung an dem Golf, der tatsächlich vor dem Prüfer steht.

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan

Und eben daran zeigt sich der Unterschied zwischen Profi und Laie. Der Laie macht einfach, was ihm einfällt, während der Profi die gesetzlichen Rahmenbedingungen gut genug kennt, um zu wissen, was er darf und was nicht.

Anders - derjenige, der es selbst macht übernimmt die Verantwortung für sein Tun selbst. Wenn es die Werkstatt macht, dann kann sie ggf. dafür haftbar gemacht werden - daher ist sie meist sehr zurückhaltend, da sie die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch nicht genau kennt.

vg, Johannes

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