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Ohne Helm fahren - Strafe
Angenommen man fährt mit Sozius... der Fahrer trägt einen Helm, der Sozius keinen. Wer bekommt dann die Strafe für das Fahren ohne Helm ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gullof schrieb am 13. Juni 2016 um 06:04:57 Uhr:
Ich schrieb ja das ich so nach meiner Logik denke...
Das ist eine interessante Diskussion, auch wenn sie mit der Frage des TE nichts mehr zu tun hat. Die war klar formuliert und einfach zu beantworten, denn die Antwort steht in § 21 (2) StVZO.
Der Fahrer wird also nicht belangt, wenn sein Sozius ohne Helm mitfährt, es sei denn, es ist ein Kind (Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr).
Bums. Aus. Basta.
Die Helmpflicht für Klein- und Krafträder wurde 1976 eingeführt. Da bin ich schon 3 Jahre Motorrad gefahren. Zwar hatte man den Römer Vollvisierhelm immer dabei, um in Verbindung mit der Harro – Rennweste klar zu signalisieren: „Ich fahre Motorrad“, aber nicht selten baumelte der auch beim Fahren cool am Lenker, die Älteren kennen diese Bilder.
Als alle Appelle an die Vernunft nichts nützten, hat der Gesetzgeber irgendwann reagiert und den 21a geschaffen, der auch die Gurtpflicht regelte. Für Mopedfahrer (bis 40 km/h) kam die Helmpflicht 1978.
Ausgenommen Fahrzeuge, die serienmäßig noch gar keinen Sicherheitsgurt hatten und von denen waren 1976 noch einige unterwegs.
Die Österreicher haben 1979 bemerkt, dass auch das Hirn ihrer Landsleute schützenswert ist.
Nun ist es für manche logisch, wenn man den Fahrer eines Motorrades dafür belangt, wenn er einen Sozius ohne Helm mitnimmt.
Bei einem Kind, das den Imperativ eines Erwachsenen, ohne Helm aufzusitzen, eher nicht in Frage stellt, ist das klar.
Ansonsten überhaupt nicht. Aber die Position von gullof ist verständlich und nachvollziehbar, hat ein näheres Überlegen verdient und das habe ich gemacht und während des Fitnesstrainings darüber nachgedacht.
Ich möchte es aus meiner Sicht zu erklären versuchen:
Grundsätzlich hat ich der Staat so zu verhalten, dass er die Freiheit seiner Bürger möglichst wenig beeinträchtigt. (Art. 2 Abs 1 Grundgesetz)
Aus diesem Grund ist es allein auf bundesdeutschen Autobahnen erlaubt, überall so schnell zu fahren, wie man will, wo es nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist. Das ist im Grunde purer Schwachsinn, denn es ist bekannt, dass hohe Geschwindigkeiten häufig Ursache für schwere Unfälle mit Toten und Verletzten sind.
Aus diesem Grund ist es (noch) erlaubt, ein Fahrrad ohne Helm zu fahren, die Gefährdung ist dieselbe, wenn nicht höher, als bei einem Mofa oder Moped. Das Rad ist –den entsprechenden Fahrer vorausgesetzt – schneller.
Aus diesem Grund ist Tabakkonsum erlaubt (und weil der Staat fett mit verdient) und der Verkauf von Tabakwaren an Personen über 18 Jahren erlaubt.
Dasselbe gilt für Alkohol.
Das kann man einigermaßen beliebig fortsetzen und das ist im Grunde auch richtig so.
Ein erwachsener, vernunftbegabter Mensch setzt auch beim Radfahren einen Helm auf, bügelt nicht mit 250 über die Autobahn, raucht und besäuft sich nicht. Und trägt als Sozius auf einem Moped/Motorrad einen Helm.
Ich stelle fest, dass es zahlreiche erwachsene und im Grunde vernunftbegabte Menschen gibt, die sich nicht an das halten. Ich gehöre da auch dazu.
Nun hat der Staat anhand getöteter Zweirad- und nicht angegurteter Vierradfahrer (die LKW – Fahrer eingeschlossen, da tragen viele keinen Gurt und hängen nachher tot aus der Frontscheibe) erkannt, dass das mit der Vernunft seiner Bürger so eine Sache ist.
Also beschließt man Gesetze, die der Vernunft auf die Sprünge helfen und das geht nur, wenn es irgendwo weh tut, sei es am Geldbeutel.
Die Helmpflicht für Radfahrer kommt. Derzeit ist es so, dass sich Pedelec-Piloten darüber „freuen“, dass sie im Gegensatz zu den E-Bike-Fahrern (Versicherungskennzeichen) keinen Helm aufsetzen müssen und leben das gerne. Welch ein Schwachsinn.
@gullof: Vernunft ? Logik ?
Siehst Du, mein Freund, das meine ich. Du hast mit Deiner Argumentation vollkommen Recht. Dennoch finde ich die Eigenverantwortung für individuelles Handeln ein sehr hohes Gut, in das der Staat nicht überall regelnd eingreifen muss.
Gestern mittag habe ich unter dem neuen Vordach vor meiner Werkstatt den Transalp-Krümmer lackiert. Mindestens drei oder viermal sind zwei Bengels auf einem frisierten Mofaroller vorbeigerast.
Das Ding ist für eine Person ausgelegt und darf 25 km/h laufen. Einen Luftfilter und einen Schalldämpfereinsatz scheint der Zweitakter nicht zu haben, der Krach liegt weit oberhalb jeder Schmerzgrenze. Die Variorollen sind getauscht, erst kommt der Roller nicht vom Fleck, aber wenn er mal rennt, dann gute 70 Sachen. Der jugendliche Fahrer trägt einen Helm, der Sozius hockt breit grinsend im T-Shirt ohne Helm halb auf dem Gepäckträger. Die Füße baumeln runter, Fussrasten Fehlanzeige. Diese Bilder kennt man eher aus Italien.
So rasen die wiederholt an mir vorbei. Vernunft sieht anders aus.
Jetzt wird man sagen „Die sind ja noch jung“. Die andere Frage ist, ob die sonderlich alt werden, wenn sie so weiter machen.
Nun was tun ?
An die "Vernunft" pubertierender Jungs argumentieren ? Brüller !
Die sind unverwundbar. Eine mögliche, harmlose Antwort wäre: "Mach Dir keinen Kopf, Opa."
Anhalten, Mofa beschlagnahmen, Fahrer wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis anzeigen und den Beifahrer wegen Fahrens ohne Hut 15 Euro abnehmen ?
Alles mögliche Sanktionen.
Meinetwegen sollen die machen was sie wollen, ich habe mit derartigen Dingen nichts mehr zu tun. Ist deren Leben und deren Gesundheit.
Nur der Krach geht mir auf die Nerven. Und zwar gewaltig.
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64 Antworten
So viel ich weiß beide.
Für Dummheit sollten beide bestraft werden...
§ 21a StVO:
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Ich kann darin keine Sanktionsmöglichkeit für den Fahrer herauslesen, wenn sein Beifahrer keinen Helm trägt.
Aber wir haben ja mit @hoinzi einen Rechtsexperten im Forum. Der wird das genauer wissen.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 12. Juni 2016 um 15:35:25 Uhr:
§ 21a StVO:
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Ich kann darin keine Sanktionsmöglichkeit für den Fahrer herauslesen, wenn sein Beifahrer keinen Helm trägt.
Aber wir haben ja mit @hoinzi einen Rechtsexperten im Forum. Der wird das genauer wissen.
Das klingt für mich als ob der Sozius die Strafe bekommt. Danke für die Info.
15 Euro
Es sei denn der Beifahrer ohne Helm ist ein Kind. Dann ist der Fahrer dran. Mit 60 Euro.
Das ist noch viel zu wenig.
In Frankreich 90 Euro.
Mir sind keine Verkehrsverstöße bekannt, die in irgendeinem europäischen Land preiswerter sind, als in Deutschland.
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 12. Juni 2016 um 17:37:20 Uhr:
Mir sind keine Verkehrsverstöße bekannt, die in irgendeinem europäischen Land preiswerter sind, als in Deutschland.
Deutschland gilt international unter Lkw-Fahrern, bei Verstössen jeglicher Art, als Schnäppchenland.
Das gleiche gilt in Europa nur noch für Österreich.
Mal ein Beispiel:
Überholen im Überholverbot kostet in A 35€ und im benachbarten Italien mind. 300€ + mind. 2 Monate Fahrverbot .
Da weht ein anderer Wind .
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 12. Juni 2016 um 15:52:14 Uhr:
Es sei denn der Beifahrer ohne Helm ist ein Kind. Dann ist der Fahrer dran. Mit 60 Euro.
Das ist noch viel zu wenig.
Und ab dem zweiten gibt es Mengenrabatt mit 70€?!
Zitat:
@camion-rebel schrieb am 12. Juni 2016 um 17:51:04 Uhr:
Zitat:
@moppedsammler schrieb am 12. Juni 2016 um 17:37:20 Uhr:
Mir sind keine Verkehrsverstöße bekannt, die in irgendeinem europäischen Land preiswerter sind, als in Deutschland.
Mal ein Beispiel:
Überholen im Überholverbot kostet in A 35€ und
mich am Vatertag (bei Tölz) 70.-€
Logischerweise müsste der Fahrer auch zu Verantwortung gezogen werden wenn der Sozius kein Helm trägt.
Der Sozius muss ja nicht unbedingt wissen können, dass ein Helm Pflicht ist. Der Fahrer entgegen hat ja eine Fahrausbildung genossen. Daher weiß er ja das Helm Pflicht ist und somit die Mitnahme ohne Helm untersagen muss. Bzw. Bei Mitnahme ohne Helm ihn anzulasten wäre bewusst den Verstoß zugelassen und unterstützt zu haben.
So mal nach meiner Logik.
Real sieht es ja meist anders aus...
Zitat:
@gullof schrieb am 12. Juni 2016 um 20:30:59 Uhr:
Logischerweise müsste der Fahrer auch zu Verantwortung gezogen werden wenn der Sozius kein Helm trägt.
Der Sozius muss ja nicht unbedingt wissen können, dass ein Helm Pflicht ist. Der Fahrer entgegen hat ja eine Fahrausbildung genossen. Daher weiß er ja das Helm Pflicht ist und somit die Mitnahme ohne Helm untersagen muss. Bzw. Bei Mitnahme ohne Helm ihn anzulasten wäre bewusst den Verstoß zugelassen und unterstützt zu haben.
So mal nach meiner Logik.
Real sieht es ja meist anders aus...
Schwachsinn. Ist doch beim Auto auch so.
Wer nicht angeschnallt ist, zahlt selber. Egal ob Führerschein oder nicht.
Beim Auto kannst dich ja ab- und anschnallen. Die Kontrolle durch den Fahrer ist schwieriger. Aber beim Moped siehst ja ob der Sozius ein Helm hat oder nicht. Und wenn eben kein zweiter da ist. Kannst du immer noch sagen ich fahre so nicht mit Sozius.
Was anderes wäre, wenn der Sozius unterwegs den Helm absetzt und weg wirft...