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Ohne Kennzeichen gefahren - Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Themenstarteram 30. Juni 2018 um 13:33

Hallo,

kurz vorab:

ich arbeite als Automobilkaufmann, bin nicht vorbestraft und bin nicht mehr in der Probezeit.

Nach einer Probefahrt wollte ich ein Fahrzeug bei der Tankstelle tanken (ca. 500 Meter vom AH entfernt).

Habe rote Kennzeichen rangemacht und bin danach kurz ins Büro gegangen um Geld zu holen - Ins Auto eingestiegen und losgefahren.

Als ich an der Tanke angekommen bin, stand ein Polizeifahrzeug hinter mir - Sie haben mir mitgeteilt, dass ich ohne Kennzeichen rumfahre und Sie eine Anzeige erstatten müssen..

Während ich im Büro war. hat ein anderer Mitarbeiter die Kennzeichen bereits entfernt und als ich ins Auto gestiegen bin, hab ich nicht mehr darauf geachtet ob sie überhaupt noch dran sind.

Mit welcher Strafe muss ich rechnen? (PS: Die Fahrt wurde aber ins Fahrtenbuch eingetragen)

Vielen Dank im Voraus!

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 16. August 2018 um 11:01

@4matic Guenni @AMoll @berlin-paul @BerlinUser @electroman @Fellnasentaxi @Florian333 @Hannes1971 @OpenAirFan @Schubbie @Sitzheitzung @SuedschwedeV70 @tcsmoers @Tecci6N

Das Verfahren wurde zum Glück eingestellt! :D

Gruß, Markus

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Theoretisch wäre es Fahrzeug ohne Zulassung in Betrieb gesetzt sowie ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und gegen die Abgabenordnung. Die Spanne ist da recht weit, pauschal lässt sich das nicht sagen, vor allem muss man den genauen Tatvorwurf kennen. Warte erst mal ab, auf was die "Anzeige" am Schluss lautet und dann kann man ggf. was dazu sagen. Hast du dich zu der Sache schon geäußert oder steht erst mal nur die Anzeige im Raum?

Themenstarteram 30. Juni 2018 um 14:16

@Tecci6N Ist heute Mittag passiert, musste nur ein paar Angaben ausfüllen und unterschreiben (Private Daten, Schulabschluss, Nettoeinkommen, ...)

Mehr ist aktuell noch nicht passiert.

Soweit Straftaten im Raum stehen dürfte es am Vorsatz fehlen. Wenn die polizeiliche Anhörung ansteht ---> Anwalt

Da sich das alles ja vollständig klären lässt, sollte es bei einer Verwarnung bleiben.

Strafrechtlich sollte da nichts bei rumkommen. Der ganze Sachverhalt kann ja mittels Kollegen (=Zeugen), der räumlichen Nähe zur Arbeitsstelle, dem Arbeitgeber und der damit unmittelbar verbundenen beruflichen Tätigkeit nachvollzogen werden.

Es könnte höchstens vorgeworfen werden, dass du eventuell deine Aufsichtspflicht beim Betrieb eines KFZ verletzt hast. Soll heißen: Bevor man mit dem Auto fährt, muss man sich über dessen Verkehrstüchtigkeit sicher sein. Nach den Buchstaben des Gesetzes müsste man also jedesmal schauen, ob alle Leuchten funktionieren, die Hupe geht, die Bremsen arbeiten, Luft auf den Reifen ist und die Kennzeichen angebracht sind. Wer macht das schon? Niemand.

Es gab ja auch schon oft Fälle, wo Leute ohne Kennzeichen unterwegs waren, weil ihnen ein böser Bube die Kennzeichen abgeschraubt hatte, um damit Straftaten zu begehen.

Ich würde mir da weiter keine großen Sorgen drum machen. Wäre schön, wenn du hier mitteilen könntest, wie es dann für dich ausgegangen ist.

Gruß

electroman

Themenstarteram 30. Juni 2018 um 14:43

@electroman

 

Danke für die Antwort!

Werde auf jeden Fall Bescheid geben, wie es ausgegangen ist

Zitat:

@M97 schrieb am 30. Juni 2018 um 16:43:08 Uhr:

@electroman

 

Danke für die Antwort!

Werde auf jeden Fall Bescheid geben, wie es ausgegangen ist

Das Auto hat nicht gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen, wenn die Fahrt im Fahrtenbuch eingetragen war und zum gleichen Zeitpunkt kein anderes Auto damit unterwegs war.

Jetzt ist die Frage, ob das auf Fahren ohne Zulassung oder nur ohne Kennzeichen geahndet wird.

Ohne Zulassung Kostet 70€ und 1 Punkt, ohne Kennzeichen 60€ und keinen Punkt.

Gruß Sitzheitzung

am 30. Juni 2018 um 22:24

Zitat:

@M97 schrieb am 30. Juni 2018 um 16:16:18 Uhr:

@Tecci6N Ist heute Mittag passiert, musste nur ein paar Angaben ausfüllen und unterschreiben (Private Daten, Schulabschluss, Nettoeinkommen, ...)

Mehr ist aktuell noch nicht passiert.

was haben diese daten mit der tat zu tun?

peso

Das sind einfach Angaben zur Person und werden im Rahmen der Anzeigenaufnahme abgefragt. Ist nichts Ungewöhnliches oder Verwerfliches dabei...

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 1. Juli 2018 um 01:01:27 Uhr:

Das sind einfach Angaben zur Person und werden im Rahmen der Anzeigenaufnahme abgefragt. Ist nichts Ungewöhnliches oder Verwerfliches dabei...

wow , man wird nach seiner Schulbildung und Einkommen gefragt :confused:

Wofür soll das gut sein ?

am 1. Juli 2018 um 8:56

Witzig, dass der Staat, der ja über beide Infos verfügt, so etwas fragt. Damit soll dem Bürger wohl das Gefühl vermittelt werden, er könne über seine Daten noch selbst bestimmen. (-;

OpenAirFan

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 1. Juli 2018 um 01:01:27 Uhr:

Das sind einfach Angaben zur Person und werden im Rahmen der Anzeigenaufnahme abgefragt. Ist nichts Ungewöhnliches oder Verwerfliches dabei...

Äh, Schulbildung? Nettoeinkommen? Finde ich schon etwas ungewöhnlich.

Ja, das schon. Habe es eher als Beruf und sonstiges gelesen. Bzw. bei Beschäftigungslosen wird auch mal der Bildungsgrad abgefragt. Aber ist hier ja nur Seitendiskussion ;) Bin mal gespannt, was letztendlich Tatvorwurf ist. Und ob man das nicht auch ggf. abwenden kann...

am 1. Juli 2018 um 12:39

Die Frage nach dem Einkommen dient der später evtl. notwendigen Ermittlung der Höhe eines Tagessatzes. Diese Auskunft darf man aber gegenüber der Polizei verweigern. Die Frage nach dem Beruf (nicht aber zur Schulbildung) ist eine Angabe zur Person, zu der man verpflichtet ist.

Wenn sich der Sachverhalt glaubhaft nachweisen lässt, dürfte hier nichts Schlimmes zu befürchten sein. Eine Straftat liegt nicht vor, möglicherweise wird dann nicht mal eine OWi vorgeworfen. Letzteres wäre aber möglich. Hast du denn direkt bei der Polizeikontrolle das rote Fahrzeugscheinheft vorgewiesen?

am 1. Juli 2018 um 13:41

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 1. Juli 2018 um 01:01:27 Uhr:

Das sind einfach Angaben zur Person und werden im Rahmen der Anzeigenaufnahme abgefragt. Ist nichts Ungewöhnliches oder Verwerfliches dabei...

Schulabschluss und Nettoeinkommen??? Was man genau angeben muss, ist in der StPO genau geregelt.

peso

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