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Ohne Kennzeichen
Hallo zusammen,
das ominöse Autohaus in unserer Umgebung rangiert die Fahrzeuge vom Ausstellungsplatz und der Werkstatt, die nur über die Hauptstraße zu erreichen ist, ständig ohne irgendwelche Kennzeichen.
Dazu werden die Autos vom Ausstellungsplatz teilweiße zur Hälfte über den Gehweg und der Hauptstraße in die Werkstätten gefahren. Danach wieder auf gleichem Weg zurück auf den Ausstellungsplatz.
Da dieser Bereich in einer Kurve liegt ist es schon öfter vorgekommen, wenn ich da lang fahre, daß mir die Autos auf meiner Spur (halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße) entgegenkamen und mir nichts anderes übrig blieb als auszuweichen oder stark abzubremsen.
Jetzt die Frage:
Dürfen Autos, die im öffentlichen Verkehrsraum sich bewegen einfach so "ohne" angebrachte Kennzeichen mal kurz 50 mtr. so halb über die Straße/Gehweg vom Ausstellungsplatz zur Werkstatt und andersherum fahren, und dazu auf der eigentlichen Fahrspur noch gegen den Verkehrsfluß teilnehmen ?
Ich warte eigentlich jeden Tag darauf, bis es hier mal kracht.
Beste Antwort im Thema
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Wenn er das nächste Mal ein Auto ohne Kennzeichen bewegt und das nicht im Vorgarten bei dir Passiert, dann hol dir doch erstmal ein Heißgetränk und reg dich nicht drüber auf.
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56 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. Januar 2015 um 11:27:26 Uhr:
Dürfen Autos, die im öffentlichen Verkehrsraum sich bewegen einfach so "ohne" angebrachte Kennzeichen mal kurz 50 mtr. so halb über die Straße/Gehweg vom Ausstellungsplatz zur Werkstatt und andersherum fahren, ...
Nein, die dürften da nicht mal stehen.
Die werden aber wohl rote Nummern haben und nur zu faul zum ranschrauben sein.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. Januar 2015 um 11:27:26 Uhr:
Hallo zusammen,
das ominöse Autohaus in unserer Umgebung rangiert die Fahrzeuge vom Ausstellungsplatz und der Werkstatt, die nur über die Hauptstraße zu erreichen ist, ständig ohne irgendwelche Kennzeichen.
Dazu werden die Autos vom Ausstellungsplatz teilweiße zur Hälfte über den Gehweg und der Hauptstraße in die Werkstätten gefahren. Danach wieder auf gleichem Weg zurück auf den Ausstellungsplatz.
Da dieser Bereich in einer Kurve liegt ist es schon öfter vorgekommen, wenn ich da lang fahre, daß mir die Autos auf meiner Spur (halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße) entgegenkamen und mir nichts anderes übrig blieb als auszuweichen oder stark abzubremsen.
Jetzt die Frage:
Dürfen Autos, die im öffentlichen Verkehrsraum sich bewegen einfach so "ohne" angebrachte Kennzeichen mal kurz 50 mtr. so halb über die Straße/Gehweg vom Ausstellungsplatz zur Werkstatt und andersherum fahren, und dazu auf der eigentlichen Fahrspur noch gegen den Verkehrsfluß teilnehmen ?
Ich warte eigentlich jeden Tag darauf, bis es hier mal kracht.
Rein vom (korrekten) Ablauf her dürften nicht angemeldete Fahrzeuge ohne gültige HU (und dazu zähle ich auch Fahrzeuge gänzlich ohne Nummernschild) noch nicht mal im öffentlichen (öffentlich zugänglichen) Verkehrsraum stehen.
Von fahren ganz zu schweigen. In der Praxis (nur mal eben quer über die Straße zum anderen Teil des Betriebes) wird es halt nicht gemacht, weil zu zeitaufwändig, erst die rote Händlernummer auf die Armaturentafel zu legen etc. pp.. Nachvollziehbar, wenngleich nicht korrekt.
Rein praktisch wird da wohl nie ein Polizist was sagen oder ´ne Knolle verpassen. Aber wie das im möglichen Schadensfall aussieht, wäre eine durchaus interessante Fragestellung (nicht versichert, Fahren ohne Zulassung). Vermutlich muss dann die Händler-Haftpflicht zahlen, wenn du Geschädigter bist? (Reine Vermutung meinerseits ...)
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 15. Januar 2015 um 11:35:07 Uhr:
Rein vom (korrekten) Ablauf her dürften nicht angemeldete Fahrzeuge ohne gültige HU (und dazu zähle ich auch Fahrzeuge gänzlich ohne Nummernschild) noch nicht mal im öffentlichen (öffentlich zugänglichen) Verkehrsraum stehen.
Auch nicht angemeldete Fahrzeuge mit HU dürfen nicht auf die Straße, weder fahrend noch stehend. Keine Zulassung, keine Teilnahme am Straßenverkehr, in keiner Form. Ist doch eigentlich ganz einfach.
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Wenn er das nächste Mal ein Auto ohne Kennzeichen bewegt und das nicht im Vorgarten bei dir Passiert, dann hol dir doch erstmal ein Heißgetränk und reg dich nicht drüber auf.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 15. Januar 2015 um 11:27:26 Uhr:
Dürfen Autos, die im öffentlichen Verkehrsraum sich bewegen einfach so "ohne" angebrachte Kennzeichen mal kurz 50 mtr. [...] vom Ausstellungsplatz zur Werkstatt und andersherum fahren, ...
Eventuell ja,
viele Autohäuser haben im Zusammenhang mit ihrem roten Händlerkennzeichen eine Ausnahmegenehmigung, sehr kurze "Verbringungsstrecken" wie zB. das Abladen vom Autotransporter im öffentlichen Verkehrsraum oder von der Verkaufsfläche zur Werkstatt zu fahren, ohne das rote Kennzeichen dafür anzuschrauben zu müssen.
Ohne eine derartige Genehmigung ist es zwar verboten, bleibt aber üblicherweise über die (Un-)Zumutbarkeit straffrei. Sofern ein rotes Kennzeichen vorhanden ist, liegt kein unmittelbarer Verstoß gegen Zulassungs- und Versicherungspflicht vor, sondern "nur" gegen die Auflage, die auch an das Fahrzeug zu schrauben.
Zitat:
... so halb über die Straße/Gehweg ... und dazu auf der eigentlichen Fahrspur noch gegen den Verkehrsfluß teilnehmen ?
Geht garnicht, betrifft aber nicht das Autohaus, sondern den Fahrer.
Und wenn der Händler wirklich so ominös ist, ist der weitere Verlauf wahrscheinlich der, daß
A erstmal hartnäckig alles geleugnet wird und falls das nicht klappt,
B macht die Bude da zu und anderswo auf, weil sich die Versicherung, sollte sie zahlen müssen, das wiederholen will
Aber nur wenns kracht
Ach so: C eventuell wird versucht, das Opferauto in besagter Werkstatt hinzubiegen...man is ja vom Fach
Fakt dürfte ganz neutral sein, dass der Platz oder die Werke nachträglich gekauft/gepachtet wurde, normal ist doch alles kompakt beieinander
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 15. Januar 2015 um 11:35:07 Uhr:
Aber wie das im möglichen Schadensfall aussieht, wäre eine durchaus interessante Fragestellung (nicht versichert, Fahren ohne Zulassung). Vermutlich muss dann die Händler-Haftpflicht zahlen, wenn du Geschädigter bist? (Reine Vermutung meinerseits ...)
Vermutlich wird dann einfach schnell das rote Nummernschild hinter die Frontscheibe geschmissen und gut is.
Gruß Metalhead
Öminös sind doch alle Händler die Gewinn machen schließlich muss was Faul sein weil wenn ich meinen PKW Privat verkauf werde ich nicht Reich
Das Ohne Schlider ist bei uns auch gang und gebe, stört aber soweit nicht... was schön mehr nervt sind die Teilwesie von Privat-Personen ohne Kennzeichen abgestellten PKWS am Straßen Rand (gibt hier in der Straße einen der das Gerne macht)
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 15. Januar 2015 um 11:33:54 Uhr:
Nein, die dürften da nicht mal stehen.
möööp!
Auf privatem Grund dürfen sie stehen, auch wenn es öffentlicher Verkehrsraum ist. Auf dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen dürfen sie nicht stehen. Fahren dürfen sie im öffentlichen Verkehrsraum ohne Kennzeichen gar nicht, da ist es egal ob der Grund privat ist.
Und zum Thema rote Nummer: Nicht nur ist es zeitaufwendig die Nummer ans Auto ranzuklatschen, es muss auch jede Fahrt dokumentiert werden. Das wird noch ein paar Minuten mehr Zeit kosten.
Das mit der Ausnahmegenehmigung kannte ich nicht, macht aber durchaus sinn.
Bei uns gibt es ein Autohaus gegenüber der Polizei und der LKW mit Neuwagen steht regelmäßig im absoluten Haltverbot, um die Neuwagen vom LKW über die öffentliche Straße zum Autohaus zu bewegen. Da sagt (leider) auch niemand etwas.
JA!!! UND ZWAR MIT RECHT!!!
Oder gibt es für ihn eine gleichwertige Alternative???
Alter Paragrafenreiter hier:P
Uninteressant. Ich darf auch sovieles nicht, wenn es keine andere Alternative gibt. Und ja, es gibt eine Alternative. 70 Meter weiter parken und rote Kennzeichen nutzen.
Gesetze gelten für ALLE oder GAR KEINEN aber nicht mal so und mal so. Ich dürfte meine Fahrzeuge auch nicht ohne Kennzeichen bewegen. Was meinst du wohl was passiert, wenn mich dabei die Polizei erwischt?
Auf Arbeit muss ich auch einige Dinge mit viel sinnlosem Aufwand betreiben, es ginge auch anders, dazu müsste man aber etliche Gesetze brechen. Wenn der LKW Fahrer eine Alternative hat, hat er diese zu nutzen.