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Ohne Plakette Dauerparken in Umweltzone

Themenstarteram 11. August 2022 um 17:08

Hi,

wenn ich ohne Plakette in einer Umweltzone parke, kann das ja bestraft werden. Die Frage ist, ist das ein Dauerverstoß? Oder kann ich mehrmals für dasselbe Vergehen bestraft werden, auch wenn ich das Auto nicht bewege?

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48 Antworten

Es ist 1. garkein Verstoß und 2. wäre es nur eine einheitliche Handlung. Brauchst aber Nerven und eine RS-Versicherung wäre sinnvoll.

Du schreibst dass der Wagen nicht bewegt wird.

Ist das Fahrzeug abgemeldet?

Soweit ich noch weiß darf der Wagen dann max. 14 Tage auf öffentlichen Parkraum stehen.

Ohne Plakette in die Umweltzone zu fahren kostet Strafe.

Irgendwie muss der Wagen ja dahin gekommen sein.

Warum hat der Wagen denn keine Plakette?? Nur mal zur Info.

Hineinkommen kommen geht doch auf Anhänger oder schieben oder wenn der Fahrer nicht bekannt ist kann man wohl fürs Parken nicht belangt werden

 

https://www.bussgeldkatalog.org/parken-ohne-umweltplakette/

aber wie BP schreib kann das auch mal zäh werden

Strafe gibt es nicht, da es sich nicht um eine Straftat handelt.

 

Und im übrigen ist es EGAL ob geparkt wird, oder gefahren.

 

Es ist und bleibt eine Owi, das ist jetzt nichts neues.

Und nein, mehrmals wird man damit nicht geahndet. Es sei denn daß Fahrzeug wurde bewegt. Oder der Zettel fehlt, und es kommt vorerst zur nächsten Owi, wobei man sich dann erklären könnte.

Zitat:

@armin-g schrieb am 11. August 2022 um 19:46:26 Uhr:

 

Ist das Fahrzeug abgemeldet?

Soweit ich noch weiß darf der Wagen dann max. 14 Tage auf öffentlichen Parkraum stehen.

Ein abgemeldetes Fahrzeug darf überhaupt nicht auf einem zugänglichen Platz stehen. Noch nicht mal auf privater Fläche, wenn sie öffentlich einsehbar ist.

Kostet auch "nur" 100€ plus 28,50€ Verwaltungsgebühr. Da würde ich lieber außerhalb der Umweltzone parken und mit Bahn oder/und Bus in diese fahren, wenn die Karre sowieso nicht bewegt wird.

 

Und ob die RS die Kosten für so ein Verfahren übernimmt :confused:, darauf würde ich mich nicht verlassen.

@Siggi1803

Seit wann darf ich ein abgemeldetes Fahrzeug nicht auf meinem Grundstück parken, nur weil es öffentlich einsehbar ist? Dann begingen ja so gut wie alle Autohändler eine OWI.

Hm, abgemeldete Fahrzeuge auf privatem Grund quasi als Car-porn, das wäre in der Tat neu.

Was soll da z.B. das Mercedes Museum sagen

Also wenn der TE in einer Umweltzone parkt, und das OA tätig wird, ist es öffentlich. Ich glaube darüber braucht nicht diskutiert werden.

 

Abgemeldetes Fahrzeug ist hier null Thema.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 11. August 2022 um 21:47:47 Uhr:

Zitat:

@armin-g schrieb am 11. August 2022 um 19:46:26 Uhr:

 

Ist das Fahrzeug abgemeldet?

Soweit ich noch weiß darf der Wagen dann max. 14 Tage auf öffentlichen Parkraum stehen.

Ein abgemeldetes Fahrzeug darf überhaupt nicht auf einem zugänglichen Platz stehen. Noch nicht mal auf privater Fläche, wenn sie öffentlich einsehbar ist.

Dann machen sich nach deiner Aussage alle "Fähnchen-Händler Strafbar ????

Die Autohäuser scheinbar auch ? ?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 11. August 2022 um 21:48:06 Uhr:

Kostet auch "nur" 100€ plus 28,50€ Verwaltungsgebühr. Da würde ich lieber außerhalb der Umweltzone parken und mit Bahn oder/und Bus in diese fahren, wenn die Karre sowieso nicht bewegt wird.

Und ob die RS die Kosten für so ein Verfahren übernimmt :confused:, darauf würde ich mich nicht verlassen.

OWi-Vorwurf ist dabei nicht das Parken sondern die Einfahrt in eine Umweltzone ohne Plakette.

War es nicht das OLG Hamm, dass eine Verkehrsteilnahme durch Parken sah?

Mit den Folgen, dass die Einfahrt in die Zone nicht nachgewiesen werden muss und außerdem die Halterhaftung greift.

Themenstarteram 12. August 2022 um 5:04

Das Auto ist natürlich angemeldet und es hat schlichtweg keine bzw. würde nur eine nicht ausreichende Plakette erhalten.

Ich habe schon recht lange gegoogelt, und es scheint auch das Parken an sich nicht erlaubt zu sein und eine Owi nach sich zu ziehen. Parken ist Verkehrsteilnahme und Halterhaftung greift, da gab es auch schon Urteile. Andernfalls wären die Umweltzonen ja kein Problem, weil der fließende Verkehr idR. nicht überwacht wird, außer man wird zb. geblitzt. Und beim Parken könnte man dann ja immer behaupten nicht selber gefahren / auf dem Anhänger hergekommen zu sein. Nein, Parken an sich zieht inzwischen auch eine Owi nach sich.

Mir geht es darum zu wissen, ob man ohne Umparken nur einmal eine Owi erhalten kann bzw. im Zweifel gegen Weitere Einspruch einlegen kann. Auto-Rechtsschutz habe ich leider nicht.

Gegenfrage: das Fahrzeug außerhalb der Umweltzone zu parken ist keine Option? Oder geht es um die prinzipielle Frage?

Ich würde mal vermuten, dass es immer wieder Haue geben wird, wenn am Zustand nichts geändert wird. Ansonsten fiele mir nur noch die Anmietung eines Garagenplatzes oder einer privaten Stellfläche ein.

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