Ohne Rechnung: Werkstatt hatte Getriebeaustausch vorgetäuscht, und nur Bremsflüssigkeit reingefüllt
Mein Vater ist letztes Jahr plötzlich und unerwartet an einem Herzinfakt verstorben.
Er hatte nebenbei billig reparaturbedürftige Autos angekauft, diese repariert und wieder weiterverkauft.
So habe 4 Autos geerbt, diese auch instandsetzen lassen und weiterverkauft.
Ein Auto war ein Ford Mondeo Diesel Automatik, Baujahr 2004 mit 131 PS, den ich für 3.800€ Verkauft hatte.
Das Auto hatte mein Vater sehr günstig mit Getriebeschaden erworben, aber leider nicht mehr geschafft, zu reparieren.
Also nahm ich das nach seinem Tode in die Hand, und habe das Auto mit Getriebeschaden nicht fahrbereit angeboten, aber nur 1000€ geboten bekommen, was noch weit unter dem Einkaufspreis meines Vaters lag.
Mein Vater hatte auch viel Geschäfte mit Export gemacht, und kannte diverse Aufkäufer, die Auto exportierten, aber niemand bot angemessenes Geld für das Auto. Die hörten nur Getriebeschaden und wollten das Auto nicht.
Ich hatte mich dann entschlossen, das Auto instandzusetzen, und ein gebrauchtes Automatik Getriebe einbauen zu lassen, und hatte mich nach einem gebrauchten Getriebe vom Schrottplatz erkundigt.
Dem Schrotthändler erzählte ich auf sein Nachfragen von meinem Vorhaben, das Auto für den Verkauf ins Ausland reparieren lassen zu wollen, und er hat mir angeboten, sich das Auto einmal kostenlos und unverbindlich ansehen zu wollen, um einen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Ich schleppte das Auto die 30 km zu ihm, und lies es dort.
2 Tage später rief er mich an, und fragte nochmals, ob das Auto wirklich ins Ausland gehen solle, und er könne dann ein supergünstiges Angebot machen, und für 1.200 € ein gebrauchtes aber voll funktionsfähiges Getriebe mit hoher Kilometerlaufleistung einbauen. Da war der Arbeitslohn schon inbegriffen, und es war ein günstiges Angebot.
Ich willigte ein.
Als ich das Auto abholte, lief es tadellos, und der Schrotthändler machte mir ein weiteres Angebot, mir nochmals
200€ Nachlass zu geben, wenn ich auf eine Rechnung verzichten würde, das würde mir die Mwst. sparen.
Da das Auto nun lief, willigte ich ein.
Der Schrotthändler gab mir den damals für mich unverständlichen Rat, das Auto nur ins Ausland zu verkaufen, wegen Garantieansprüchen, und da das Auto und Getriebe schon hohe km Laufleistungen aufwiesen.
Ich hatte den Ford dann den Export Aufkäufern angeboten, aber niemand machte ein angemessenes Angebot, weil das Auto ein Automatik Getriebe hat, und das im Ausland gar nicht gefragt sei.
Ich solle das Auto in Deutschland verkaufen, da würde ich mich besser stehen.
Ich verkaufte dann das Auto in Deutschland, und erzählte auch dem Käufer von dem Austauschgetriebe,
was laut Auskunft des Schrotthändlers eingebaut wurde.
Nach 3 Wochen rief mich der Käufer an, und erzählte mir von einem Getriebeschaden, und das Auto sei in der Werkstatt.
Es vergingen dann nochmals einige Tage, und der Käufer wollte eine Wandlung des Kaufvertrages, da nie ein Austauschgetriebe eingebaut worden sei.
Die Werkstatt habe festgestellt, das lediglich nur Bremsflüssigkeit in das Automatik Getriebe gekippt worden sei, was ein kurzfristiges Funktionieren des Automatik Getriebes zur Folge hatte.
Der Käufer spricht nun von arglistiger Täuschung und Betrug und will seinen Kaufpreis Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges.
Ich bin dann zum Schrotthändler gegangen, der jegliche Verantwortung ablehnt, und darauf verweist, dass er mir doch gesagt habe, das Auto nicht in Deutschland zu verkaufen.
Auf ein Schreiben von mir an den Schrotthändler kam die Antwort von ihm, dass er nie das Auto zur Reparatur gehabt hätte, und deswegen lehne er jegliche Verantwortung ab.
Als ich nicht lockerlies, beleidgte er mich und drohte mir mit rechtlichen Schritten wegen Verleumdung, übler Nachrede und Rufmord, und schmiss mich vom Schrottplatz. Seitdem habe ich Hausverbot, und er setzte mich davon in Kenntnis, dass ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch bekäme, falls ich ihn wieder aufsuchen würde.
Dummerweise habe ich keine Rechnung vom Schrottplatz, in den Kaufvertrag aber schriftlich vermerkt, dass
Autoverwertung yx ein Austauschgetriebe eingebaut hat.
Beste Antwort im Thema
Meine ehrliche Meinung: selbst Schuld.
Wenn Du keine Zeugen bringen kannst, die Deine Geschichte bestätigen, hast Du seeehr tief ins Klo gegriffen.
Zwar befreit Schwarzarbeit nicht von der Pflicht zur sorgfältigen Arbeit, aber ohne schriftlichen Beweis wirst Du wohl kaum weiter kommen.
Und was Du in Deine Kaufverträge schreibst beweist gar nix, im Zweifel kann man Dir das noch als Betrugsversuch auslegen, der Schrotti wird ganz sicher leugnen Dich auch nur zu kennen.
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Meine ehrliche Meinung: selbst Schuld.
Wenn Du keine Zeugen bringen kannst, die Deine Geschichte bestätigen, hast Du seeehr tief ins Klo gegriffen.
Zwar befreit Schwarzarbeit nicht von der Pflicht zur sorgfältigen Arbeit, aber ohne schriftlichen Beweis wirst Du wohl kaum weiter kommen.
Und was Du in Deine Kaufverträge schreibst beweist gar nix, im Zweifel kann man Dir das noch als Betrugsversuch auslegen, der Schrotti wird ganz sicher leugnen Dich auch nur zu kennen.
Auch wenn es sich Klugscheissermaessig anhoert:
Man sollte nie zu gierig werden.
Das "Sparen" der Mehrwertsteuer schon alleine und dann noch zusammen mit dem nur im Ausland verkaufen ist doch schon Alarm life.
Auf so einen Kuhhandel sollte sich keiner einlassen. Wenn Du nicht genau weisst, wofuer Du bezahlst ist so ein Gekungel wohl leichtsinnig und auch gefaehrlich.
Zusaetzlich ist die ganze Geschichte ja wohl auch nicht so serioes von Deiner Seite. Was sollte denn ein Kaeufer im Ausland machen, der ein anscheinend funktionsfaehiges Auto kauft ?
Dir sollte klar sein, dass man Dich auch bei einem Verkauf in die EU in den meisten Faellen dann auch haette haftbar machen koennen.
Und wenn Du den Wagen nach dem Rat des super Schrotthaendlers ins Ausland verkauft haettest, waere es auch dann Betrug gewesen, wenn Du den Getriebetausch nicht angegeben haettest.
Dann haettest Du das Ding wohl eher als Bastlerobjekt oder moeglicherweise defekt/beschaedigt verkaufen muessen, in diesem Fall haette sich die "Reparatur" aber auch wohl kaum gelohnt, dann haette man das Ding gleich als voll defekt verkaufen koennen.
Du kannst jetzt natuerlich zum Finanzamt gehen und den Schrotthaendler und Dich selbst anzeigen wegen Steuerbetruges. Ob Dir dann viel passiert ist die Frage, der Schrotthaendler wird sicherlich genauestens geprueft werden, was aber vermutlich nicht viel nutzt, wenn er seine Geschaefte geschickt gemacht hat.
Es ist klar, dass jede Menge solcher Haendler geschaefte so handhaben, werden die aber erwischt, koennen die in der Regel gleich zumachen.
Denn dann geht das Finanzamt davon aus, dass die sowas regelmaessig machen und rechnet die hinterzogene Steuer hoch.
Also geh mal davon aus, dass selbst wenn Du Zeugen haettest, der Schrotthaendler vermutlich einpacken koennte, Du aber auch zumind. erstmal ein Verfahren wegen Steuerbetruges (wenn dann auch in einem Einzelfall) anhaengig haettest.
Naja, schlimme Geschichte, nicht nur wegen Deinem Vater.
Aber was willst Du nun hören ? Aus meiner Sicht wird Dir kaum was anderes übrig bleiben als:
- Anwalt
- Auto zurücknehmen und als Lehrgeld abschreiben und verschrotten
Vermutlich hast Du dem Schrotti auch noch Bargeld gegeben? Wenn Du überwiesen hast wäre das ein Fall der vom Anwalt zu klären wäre. Denn er könnte sich dann eine nette Geschichte ausdenken wofür er das Geld bekommen hat - ABER das würde ich Ihn jetzt nicht fragen !!! Sonst kann er sich vorbereiten.
Ansonsten hast Du Dir halt selbst ins Knie geschossen. Du scheinst zu wissen was Du vor hattest und was mit den Wagen geschehen sollte.
Ich habe schon einen Zeugen, da ich das Auto bei Bezahlung gleich mitgenommen habe.
Der Schrotti sagte ja auch nur, dass er ein gebrauchtes aber betriebsfähiges Getriebe einbauen will,
was aber auch schon über 200.000 km gelaufen sei.
Meiner Meinung nach ist es Betrug, wenn er etwas zusichert, was er nicht einhält.
Es kam ja nicht zum Tausch des Getriebes, wie von ihm zugesichert und versprochen.
Der Ford hatte ja ebenfalls schon über 200.000 km auf der Uhr.
Ich habe den Schrotti so verstanden, dass er den Reparaturauftrag ordnungsgemäß ausführt, und das Getriebe tauscht.
Hätte ich gewußt, dass er betrügen will, so hätte ich den Ford anderswo hingebracht.
eine Frage: warum hatte er überhaupt Bremsflüssigkeit reingekippt, und warum genau funktionierte das Getriebe dann für 1.000 km ?
du armer, mein beileid deines vaters..
aber da wusste der schrotty xy genau wie man leutte zocken kann, ärgerlich wie ich es meist gerne sage:" aus scheiße kann man gold machen" .... munja, wenn du rechtliche schritte machen würdest, wirst du so und so mit nein bezogen, weil du dich darauf eingelassen hast usw... was dir auch nix anderes übrig bleibt das auto zurückzunehmen und ihn den kaufpreis zu erstatten.. so doof wie es ist. entweder verschrotteste es nach der verhandlung wenn du den schritt machst, zwecks anzeige und so. oder verkaufst es als bastlerfahrzeug weiter im auktionshaus, machst zwar immernoch rote zahlen aber bekommst immerhin noch etwas
Zitat:
Original geschrieben von Amadeous
...eine Frage: warum hatte er überhaupt Bremsflüssigkeit reingekippt, und warum genau funktionierte das Getriebe dann für 1.000 km ?
Auch wenn ich den damals vorliegenden Fehler deines Getriebes nicht kenne, könnte ich mir vorstellen, dass die Kiste nicht mehr geschaltet hat. oder nur noch im warmen oder ganz kalten Zustand...
Das liegt häufig an hängenden Schaltventilen in der Elektrohydraulischen Steuereinheit des Getriebes.
Bremsflüssigkeit ist recht aggressiv und in der Lage Verscmutzungen zu lösen, greift aber auch viele Kunststoffe an...
Es wird also möglicherweise so gewesen sein, dass die Bremsflüssigkleit das Getriebe zunächst gereinigt, und damit wieder in Funktion gesetzt hat, Langfristig aber die Dichtungen der Schaltventile aufgelöst/hat aufquellen lassen, sodass wieder alles festsaß...
Eine professionelle Getriebspülung mit gleichzeitiger Neubefüllung hätte es vllt sogar gerettet...
aber nu is es zu spät. Wenn tatsächlich Bremsflüssigkeit im Getriebe ist oder war ist das Gettriebe unrettbar hin!
Ich würde das Problem auf jeden Fall einem Anwalt vortragen... unabhängig davon ob du nun einen Beleg bekommen hast oder haben wolltest müsste der junge Mann ja als Unternehmer die gemachten Einnahmen verbuchen und MwSt abführen! Das ist vordergründig überhaupt nicht deine Aufgabe!
Ich wette ein entsprechendes Schreiben eines Anwaltes mit Austellung der Kosten (incl der Anwaltskosten) wird den "Schrotti" schnell wieder auf den Boden der Tatsache zurückholen.
Gleichwohl bist du m.E. auch deinem Käufer gegenüber in der Pflicht. Du hast ein getauschtes Getriebe zugesichert ob du das wissentlich oder unwissentlich faslch gemacht hast entbindet dich nicht von der Richtigkeit würde ich schätzen!
Grundsätzlich solltest du aber auch das mit einem Anwalt besprechen!!!!
So eine Erstberatung kostet nicht so wahnsinnig viel, und kann dir ne Menge Arger un Kohle sparen!!!
Und nimm das schnell in die Hand! Und rede nochmal mit dem Käufer, und mach ihm klar dass du ihm helfen willst, und selber abgezockt wurdest. Nicht dass du bal an zwei Fronten kämpfen musst!
Zitat:
Und nimm das schnell in die Hand! Und rede nochmal mit dem Käufer, und mach ihm klar dass du ihm helfen willst, und selber abgezockt wurdest. Nicht dass du bal an zwei Fronten kämpfen musst!
Das kann man nur unterschreiben. Der Käufer ist nun der letzte der etwas dafür kann. Ich setze jetzt einfach mal voraus das das Getriebe wirklich vom Schrotti absichtlich falsch überholt wurde.
Der hat Dich abgezogen und hier helfen nur Anwälte oder manchmal auch Freunde die schweigen können aber auch mal was auseiander nehmen können. Auch solche Geschichten hört man. Da ging dann eine Bande von X Leuten hin und hat kurz aufgeräumt...aber das ist wohl der schlechteste der Tips
Ich denke auch das Schadensbegrenzung die einzige Lösung ist. Einige Dich irgendwie mit dem Käufer. Einen Anwalt bzgl. des Schrottesels würde ich in jedem Fall fragen, auch wenn es im Prinzip (fast) sinnlos ist.
Fast sinnlos deshalb, weil es zumindest Dich beruhigt, weil früher oder später ein 'Schlauberger' auftaucht der Dir einredet ein Anwalt hätte alles regeln können. Ich bin mir sicher, da läuft nichts. Du hast es doch gehört, Schrotti kennt Dich doch gar nicht und schon erst recht nicht das Auto. Das widerlege dem erst mal. Aussichtslos würde ich meinen.
Er hat immerhin einen Zeugen. Soll der Schrotti einen Zeugen vorbringen der aussagt der TE wäre nie dagewesen?
Der Zeuge sollte aber wirklich ein Zeuge sein, eine freundschaftliche Falschaussage kann ganz böse ins Auge gehen. Denn möglicherweise kommt der Schrotti auf den Trichter dass er so oder so fällig ist und gibt das Treffen zu - nur dass dann er plötzlich den einen oder anderen (tatsächlichen) Zeugen hat dass der TE solo aufgekreuzt ist.
Soll jetzt bitteschön keine Unterstellung sein, nur ein wohlgemeinter Hinweis.
Gruss
Toenne
Wenn der Zeuge kein Verwandter (Zeuge 2. Klasse) ist, würde ich zum Anwalt gehen
und den einen netten Brief formulieren lassen.
Ich habe heute noch einmal mit dem Schrotthändler telefoniert, und das Telefonat aufgezeichnet.
Der Beweis ist jetzt da, da er recht offen am Telefon gesprochen hatte.
Danach habe ich mich mit dem Käufer in Verbindung gesetzt, und ihm das Telefonat vorgespielt.
Der Käufer glaubt mir jetzt, er war heute beim Rechtsanwalt zur Erörterung der Angelegenheit, und ihm wurde gesagt,
dass der Schrotthändler bereits für solche Dinge bekannt sei, und einen verdammt schlechten Ruf habe.
Einige Stunden später habe ich den Schrotthändler nochmals angerufen, und ihm bei dem 2.Telefonat erzählt, dass ich im Internet um Rat gefragt habe.
Er wurde plötzlich sehr ausfallend und beleidigend und meinte, ich solle sehr gut aufpassen, was ich im Internet so schreibe.
Er könne auch anders, wenn man sich mit ihm nicht gütlich einigen würde, und ruck Zuck wäre er beim Anwalt, und hätte ich eine Strafanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede am Hals.
Dann machte er sich über das Internet plötzlich lustig, und sagte, die können gar nichts machen, da er noch nie verloren hätte und immer Siegen würde.
Außerdem hätten die Leute im Internet keine Ahnung von Autos.
In den Kaufvertrag habe ich folgendes reingeschrieben
Zitat:
Das Fahrzeug hatte einen Getriebeschaden, es wurde ein gebrauchtes Austauschgetriebe ohne Gewährleistung von Autoverwertung ".........." eingebaut.
Laut mündlicher Auskunft der Autoverwertung soll das Automatikgetriebe über 200.000 km gelaufen sein, und ist ohne Garantie!
Wie hast du die Kaputt-Reparatur bezahlt? Bar? Dann dumm! Mit Karte? Dann hast du einen 100%igen Beweis für die Arbeit! (Kontoauszug!)
Ansonsten: Auto zurück nehmen, Lehrgeld verbuchen, Auto in Teilen verkaufen! Motor und Anbauteile bringen auch noch etwas Geld... Für den "Ankauf" hast DU nicht wirklich bezahlt! Aber mit den Teilen, kannst du den Verlust durch den Rep.Versuch ausgleichen....! (Mit Glück kommst du mit "0" aus der Sache raus!)
Alles andere ist sinnlos! Du kannst versuchen zu klagen, aber das kann damit enden, das beide wegen Schwarzarbeit dran sind!
MfG
Zitat:
Original geschrieben von Johnes
Wie hast du die Kaputt-Reparatur bezahlt? Bar? Dann dumm! Mit Karte? Dann hast du einen 100%igen Beweis für die Arbeit! (Kontoauszug!)
Ansonsten: Auto zurück nehmen, Lehrgeld verbuchen, Auto in Teilen verkaufen! Motor und Anbauteile bringen auch noch etwas Geld... Für den "Ankauf" hast DU nicht wirklich bezahlt! Aber mit den Teilen, kannst du den Verlust durch den Rep.Versuch ausgleichen....! (Mit Glück kommst du mit "0" aus der Sache raus!)
Alles andere ist sinnlos! Du kannst versuchen zu klagen, aber das kann damit enden, das beide wegen Schwarzarbeit dran sind!
MfG
Ja, die Rechnung ist in bar bezahlt worden. Der Schrotthändler akzeptiert nur Barzahlung.
Eine Karte wollte der Schrotthändler grundsätzlich nicht akzeptieren.
Aber das Auto lief ja tadellos, als ich es abholte, und beim Kauf hatte der Kunde ebenso eine Probefahrt gemacht, und war zufrieden.
Der Käufer war schon beim Rechtsanwalt wegen Beratung, und ich werde am Montag zum Anwalt gehen. Ich habe schon einen Termin.
Ich habe nichts falsch gemacht, warum soll ich das Auto zurücknehmen?
Zitat:
Original geschrieben von Amadeous
Ich habe nichts falsch gemacht, warum soll ich das Auto zurücknehmen?
Das Problem ist die Beweisführung und dann hast du einen Schwarzarbeiter beschäftigt, was für dich sogar teurer werden kann als für den Schrotti!
Der Käufer muss davon ausgehen, du hast ihn betrogen! (Bremsflüssigkeit statt ATF!) Du musst eindeutig beweisen, der Schrotti hat dich betrogen um die Kosten an ihn weiter reichen zu können!
Eins steht fest: Der Käufer verklagt dich und wird gute Chancen haben! Du kannst den den Schrotti verklagen! (Mit mäßiger Erfolgsaussicht!) Im Endeffekt hast du 2 Verfahren, wofür du die Kosten sehr wahrscheinlich tragen musst!
Die Rücknahme des Fahrzeuges ist die günstigere Variante. So hast du ein Verfahren weniger! Den Schrotti kannst du ja dennoch verklagen.
MfG