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Ohne Umweltplakette bzw. Portable, wer wurde schon erwischt?

Themenstarteram 12. Juni 2009 um 15:06

hey leute :-)

 

meine umweltplakette ist auf einem plexiglas träger der hinter die frontscheibe geklemmt wird :-)

(sozusagen portabel weil ich den riesen gelben fleck inner scheibe zum brechen find)

 

meint ihr es hat sich irgendwer von den blauen damen pingelich wenn ich so durch ne zione fahr?

Beste Antwort im Thema
am 14. Juni 2009 um 18:23

Ganzen Thread nochmal durchgelesen.

Keine Anleitung zur Urkundenfälschung entdeckt:confused::confused::confused:

 

ratlose Grüße,

michaka13

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Nein interessiert niemanden.

Ein Bekannter von mir faehrt mit seinem Caddy Diesel (Bj. 84 oder so) immer ohne Plakette rum.

Zwei Mal hamse ihn angesprochen und er hat die rote selbstgedruckte Plakette ausm Handschuhfach gezogen.

Haben ihn weiterfahren lassen..

Ich fahr auch nur mit der Blechpiraten-Plakette rum. Nobody cares..

Gruss

yo-chi

am 12. Juni 2009 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Nein interessiert niemanden.

Gruss

yo-chi

Würde ich nicht so sagen. Es gibt Städte die das Bußgeld gerne nehmen.

Egal ob fahrender oder ruhender Verkehr. Keine Plakette an der Scheibe und das Bußgeld ist fällig.

Also ist es völlig egal was wir schreiben oder machen.

Aber, no risk no fun.

Einfach schon mal 40 Euro an die Plakette im Handschuhfach heften, dann ist das Bußgeld direkt zur Hand.

Gruß

Frank, mit Umweltplakette im Handschuhfach.

hat noch keiner versucht die Plakette als Aufkleber auszudrucken? müsste doch zu machen sein, oder... dann hätte jeder eine grüne

Die 40€ wären ja vermutlich weniger das Problem, nur der Punkt dens jedes Mal gibt könnte auf Dauer halt nervig werden :D

Ich denk gegen eine geklemmte aber immerhin vorhandene Plakette wird wohl niemand was haben wenn man nicht grad an den übelsten sexuell frustrierten oder sonstwie unbefriedigten Paragraphenreiter kommt.

Ganz ohne ist halt ein gewisses Risiko.

Ich persönlich hab die grüne dran, brauch ich zwar eigentlich nicht weils hier glücklicherweise eh fast noch keine Abzock-zonen gibt, aber war sowieso umsonst und stört mich auch nicht weiter.

Zitat:

Original geschrieben von Epex121

hat noch keiner versucht die Plakette als Aufkleber auszudrucken? müsste doch zu machen sein, oder... dann hätte jeder eine grüne

Das selbser Drucken ist doch kein Problem , keiner kennt die Dinger Haargenau , aber wenn man doch damit erwischt wird wird das bestimmt teurer als 40€ , wird dann bestimmt ne Anzeige wegen Urkundenfälschung

Es gibt noch eine viel einfachere Methode...

http://www.motor-talk.de/.../...ngen-mit-adhaesionsfolie-t1734260.html

Jetzt das interessante, ich glaube ich habe gerade eine Gesetzeslücke entdeckt:

Eine solche Anbringung ist zwar nicht zulässig, nachzulesen in BGBl. I S. 2218 § 3 (2):

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s2218.pdf

Allerdings ergibt sich die Strafe laut BKatV Nr. 153:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bkatv_2002/gesamt.pdf

Aus der StVO und zwar aus § 41 Abs. 2 Nr. 6 und § 49 Abs. 3 Nr. 4:

Aber was lese ich da nettes in § 41 Abs. 2 Nr. 6 Zeichen 270.1 und 270.2 b):

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__41.html

Zitat:

die mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218) ausgestattet sind oder

Das heißt für mich, als Laien, der ja keine Ahnung hat und daher nur seine persönliche Meinung wiedergibt, daher völlig unverbindlich und ohne Garantie:

Allein eine falsche Anbringung darf, zumindest im Moment, nicht mit 40 € und einem Punkt belegt werden, da BGBl. I S. 2218 § 3 (2) nicht mit ins Gesetz aufgenommen wurde.

 

Kann das jemand mit mehr Sachverstand bestätigen?

Nocheinmal kurz nachgedacht...

Wahrscheinlich ist das "ausgestattet" der springende Punkt.

Nicht richtig aufgeklebt, also nicht korrekt nach BGBl. I S. 2218 § 3 (2) befestigt, wird wohl im Zweifelsfalle als "nicht ausgestattet" ausgelegt, somit ist man doch dran.

Dennoch frage ich mich warum man das nicht folgendermaßen geschrieben hat:

Verbesserungsvorschläge von mir betreffend StVO § 41 Zeichen 270. und Zeichen 270.2 b):

"die mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach § 3 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218) ausgestattet sind oder"

"die mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach § 3 Abs. 1 und 2 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218) ausgestattet sind oder"

Sollte man diese Verbesserungsvorschläge vielleicht an den Gesetzgeber weiterleiten? :D

am 13. Juni 2009 um 8:50

Wie ist denn das, wenn ich jetzt an so nen alten Diesel ne grüne Plakette klebe?

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

Wie ist denn das, wenn ich jetzt an so nen alten Diesel ne grüne Plakette klebe?

Dann hast du deinen Sichtbereich eingeschraenkt. :)

Was soll sonst sein?

am 13. Juni 2009 um 9:52

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Zitat:

Original geschrieben von BluesBrother1973

Wie ist denn das, wenn ich jetzt an so nen alten Diesel ne grüne Plakette klebe?

Dann hast du deinen Sichtbereich eingeschraenkt. :)

Was soll sonst sein?

Urkundenfälschung!!! Und wenn du nicht selbst irgendwie so ein Ding ausdruckst, sondern dir eine "echte", aber für dein Fahrzeug nicht zulässige Plakette besorgst, dann ist die ausgebende Stelle auch dran.

Das ist alles nachweisbar.

MFG Thomas

am 13. Juni 2009 um 9:52

Hallo. Durch Berlin bin ich 1 Woche lang ohne Plakette herumgefahren, nur mit mit meinem Behindertenparkausweis. Habe bei der Euro2 Umrüstung (Minikat) eine grüne Plakette gratis dazubekommen und einfach draufgepappt. Erspart mir hoffentlich ärger. Um irgendwelche Kontrollen schert sich aber anscheinend wirklich keiner. In Berlin Mitte gibt es sehr viele Plakettenlose PKW.

 

Elias

am 13. Juni 2009 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von Y17DT-Eco

hey leute :-)

meine umweltplakette ist auf einem plexiglas träger der hinter die frontscheibe geklemmt wird :-)

(sozusagen portabel weil ich den riesen gelben fleck inner scheibe zum brechen find)

meint ihr es hat sich irgendwer von den blauen damen pingelich wenn ich so durch ne zione fahr?

Hast du diesen Träger immer in der Scheibe vorn liegen, oder machst du den nur rein, wenn du in eine Zone fährst?

MFG Thomas

Also, theoretisch*:

Abwrackauto Benzin suchen.

Besitzer besorgt sich Plakette grün für sein Auto(Kennzeichen).

Benziner wird abgemeldet.

Kennzeichen sind nicht mehr gebunden und können gleich wieder reserviert werden.

Alter Diesel wird umgemeldet auf Kennzeichen von Benziner.

Plakette wird geklebt.

Fertig.

 

*unter der Vorraussetzung man findet jemand der sich darauf einläßt und man findet am besten eine Ausgabestelle die eine Plakette rausgibt ohne die genauen Daten zu notieren und auch nicht selbst kleben will. Kleine Werkstatt evtl.

Und was das bußgeldtechnisch oder strafrechtlich sein könnte oder ist - keine Ahnung.

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Also, theoretisch*:

......

*unter der Vorraussetzung man findet jemand der sich darauf einläßt und man findet am besten eine Ausgabestelle die eine Plakette rausgibt ohne die genauen Daten zu notieren und auch nicht selbst kleben will. Kleine Werkstatt evtl.

Diese Voraussetzung wird von Berlin.de erfuellt. :)

Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge können Plaketten bei der Kfz-Zulassungsbehörde unter Angabe des Kfz-Kennzeichens über das Internet online bestellt werden. Bei Überweisung einer Gebühr von 6 Euro wird die Plakette per Post zugeschickt.

http://www.berlin.de/labo/kfz/dienstleistungen/feinstaubplakette.php

Gruss

yo-chi

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