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oje, stilllegung droht!?!

BMW 3er E36
Themenstarteram 19. November 2007 um 14:12

Stand am Freitag Abend mit zwei Kumpels keine zwei Minuten am Parkplatz, schon gesellten sich die Polizei dazu.

Bei meinem Auto waren blaue Standlichtringe eingeschaltet. Warum nicht, solang ich nur parke kann ich das auto doch beleuchtet lassen wie ich will. (standlichtringe werden separat über einen kippschalter im innenraum gesteuert, sind also nicht an die standlichtbirne gekoppelt)

Die meinten jedoch das wäre ihnen egal, schon der einbau wär illegal!

Des weiteren: Auto tiefergelegt und Scheinwerferunterkante bei ca. 48cm (mind. 50cm sind vorgeschrieben)

Habe diese Tieferlegung (Federn von AP 60/40) nun schon seit ca. 4Jahren in meinem Auto und sind natürlich auch eingetragen.

Dem Polizeihauptkommissar war dies ebenfalls egal und vermerkte dies ebenfalls.

Nun muss ich binnen zwei wochen zum TÜV oder ich bekomm eine Anzeige...

Mit wieviel Punkten und welcher Geldstrafe muss ich ungefähr rechnen?

Wie soll ich nun weiter vorgehen? Hilft es vielleicht wenn ich mein auto selber vorübergehend stilllege?

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43 Antworten
am 19. November 2007 um 14:17

ich dachte immer "eingetragen" = legal ?!

wieso standlichtringe bemängelt? sind das angel eyes oder son selber-einbau?

bissl konfus deine polizisten da...im stand is doch alles erlaubt, da kannste sogar mit flasche vodka danebenstehen ^^

Zitat:

Original geschrieben von regen-m-power

... 

Bei meinem Auto waren blaue Standlichtringe eingeschaltet. Warum nicht, solang ich nur parke kann ich das auto doch beleuchtet lassen wie ich will. ...

 

Leider nicht - diese aussage ist grundlegend falsch.

du befandest dich im öffentlichen verkehrsraum, dort gilt die StVZo.

Und die sagt nunmal, dass standlicht in Dtl. weiss sein muss.

 

Eine vorübergehende stilllegung bringt dir auch nix, da die androhung über eine zwangstillegung an dieine zulassungsbehörde mitgeteilt wird. bei einer erneuten anmeldung wird die behörde kontrollieren, ob dieser "alte" tatbestand zwischenzeitlich bereinigt wurde.

am 19. November 2007 um 14:20

Ich hatte sowas ähnliches mit meinem ex Golf Fire&Ice. Da wurden auch soviele Teile bemängelt, dass der Wagen stillgelegt wurde. Der nette Polizist hat sich dann auf die Gerichtsverhandlung so intesiv vorbereitet, dass selbst die Richterin überrascht war. Ende vom Lied: Es wurde alles wieder aufgehoben, der Polizist hatte einfach falsche Angaben aufgeschrieben und alles am Auto war legal verbaut. Habe dem Herrn noch kräftig ins Gesicht gelacht als ich den Saal verlassen habe...So ein Penner..Naja..

Kosten sollte mich das 50,- Euro und 3 Punkte. Das gleiche für meine Mutter da sie Halterin war. Aber zum Glück ist daraus nichts geworden.

Vorgestern wollte mich ein Polizist dazu zwingen, meinen Motor auszumachen. Wollte mir tatsächlich 10,- Euro abknüpfen wegen Umweltbelastung. Ging nur leider nicht :D :D

Edit: Wenn der Parkplatz ein Privatgrundstück war, dann dürften sie dir normalerweise nichts. Würde mal zum RA gehen. Meiner kann sowas sehr gut vom Tisch bekommen.

@sebcode:

vorsichtig mit gefährlichem halbwissen (oder besser: unwissen)!

du kannst dir alles eintragen lassen, etwas illegales wird dadurch auch nicht legaler!

denn auch ein TÜV-prüfer kannmal einen schlechten tag haben und "aus versehen" was eintragen.

eine illegale eintragung ist nichtmal das papier wert, auf dem sie steht. 

Themenstarteram 19. November 2007 um 14:22

Zitat:

Original geschrieben von sebcode

ich dachte immer "eingetragen" = legal ?!

wieso standlichtringe bemängelt? sind das angel eyes oder son selber-einbau?

bissl konfus deine polizisten da...im stand is doch alles erlaubt, da kannste sogar mit flasche vodka danebenstehen ^^

Polizei hat höhere Gewalt als der TÜV :(

Anscheinend darf man die nicht mal eingebaut haben.

Hab die selber eingebaut und benutze die auch wirklich nur im Stand.

Mit eingeschaltetem Abblendlicht würde man die überhaupt nicht mal sehen.

Zitat:

Original geschrieben von sebcode

ich dachte immer "eingetragen" = legal ?!

Nein, eben nicht!

Wenn die Eintragung nicht gesetzeskonform ist, ist sie nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben ist - und notfalls bekommt halt der Prüfer, der das eingetragen hat, nachträglich Ärger...

Zitat:

...im stand is doch alles erlaubt, da kannste sogar mit flasche vodka danebenstehen ^^

Wieder falsch! Sobald ein Fahrzeug auf öffentlichem Boden steht, muss es der StVZO entsprechen - und dazu gehören auch sämtliche Beleuchtungseinrichtungen, unabhängig davon, ob sie eingeschaltet sind, oder nicht!

Was verbaut ist, muss auch funktionieren und den Gesetzen entsprechen - deswegen ist bereits der Anbau blauer Standlichtringe verboten und die Polizisten haben somit völlig recht.

Themenstarteram 19. November 2007 um 14:30

d.h. für mich jetzt ich muss die Standlichtringe ausbauen, höhere federn einbauen und damit zum TÜV fahren...

Was ist wenn ich das zeitlich nicht mehr schaffe? Darf ja mein Auto nur noch bis nächster woche fahren (4-11)!

du kannst es ja mal probieren, was passiert, wenn du ihn jetzt selber stilllegst aufgrund von saisonkennzeichen oder was auch immer. frag halt einfach mal nach und stell dich dumm. ;)

 

wegen den federn ist so ne sache...wenns danach ginge, müssten wohl die hälfte aller E36 stillgelegt werden.

da muss es doch eine lösung geben?! 

am 19. November 2007 um 14:38

kannst du ni einfach weisse leds reinmachen anstatt blaue?

Themenstarteram 19. November 2007 um 14:48

Zitat:

Original geschrieben von sebcode

kannst du ni einfach weisse leds reinmachen anstatt blaue?

will ich nicht, die sollen schon blau bleiben ;)

am 19. November 2007 um 14:48

Gibt es nicht einen Höherlegungskitt für die VA?? Den würde ich mir einbauen. Und dann wieder ausbauen nach dem Stempel auf der Mängelkarte :D :D

Themenstarteram 19. November 2007 um 14:52

Zitat:

Original geschrieben von golf lila laune

Gibt es nicht einen Höherlegungskitt für die VA?? Den würde ich mir einbauen. Und dann wieder ausbauen nach dem Stempel auf der Mängelkarte :D :D

oder einfach originale federn vom schrottplatz.

oder gewindefahrwerk kaufen. trau den von ebay für 300,-Euro nicht. teuere sind es mir nicht wert, mein auto wird ja auch schon 13jahre!

Gemäß ECE-Regelung R48 Punkt 5.22 gelten Beleuchtungseinrichtungen, die nicht durch einsetzen eines Leuchtmittels in Betrieb genommen werden können, als am Fahrzeug nicht vorhanden. Demnach kann man sich also jede X-beliebige Beleuchtungseinrichtung an sein Auto anbauen, nur anschließen darf man sie nicht.

Die o.g. ECE-Regelung kann auf der Seite des Verkehrsministeriums heruntergeladen werden.

Zitat:

Original geschrieben von golf lila laune

Gibt es nicht einen Höherlegungskitt für die VA?? Den würde ich mir einbauen. Und dann wieder ausbauen nach dem Stempel auf der Mängelkarte :D :D

Wenn sie dich dann nochmals erwischen wird's halt deutlich unangenehmer für dich

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