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Oldtimer-Import : Zoll schreibt mir Zulassungsart vor
Hallo Oldtimer-Freunde,
wende mich heute mit einem Zollthema an Euch. Möchte einen Italiener Jahrgang 79 aus CH importieren. Das Zollamt ist bereit, das Fahrzeug unter Tarif 9705 - sog. "Oldtimertarif" - einzustufen und damit deutlich vergünstigt zu verzollen (0% Zoll, 7% Umsatzsteuer statt 10% Zoll, 19% Umsatzsteuer). Jetzt aber der große Haken: man wird mir keine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen und damit defacto eine reguläre (H-)Zulassung verhindern. Argumentation: als "Sammlerfahrzeug" ist der Wagen nur höchst eingeschränkt zu fahren, es sollen also letztlich die 07er-Kriterien greifen. Während die Argumentationskette objektiv ja nicht ganz unlogisch ist, finde ich es doch reichlich weitgehend, dass der Zoll die Zulassungsart vorschreiben möchte. Für eine H-Zulassung müsste ich demnach die volle Umsatzsteuer zahlen, könnte aber zumindest die 10% Zoll sparen (EU-Ursprung).
Möchte keine 07 vs. H Diskussion starten, sondern hören, was Ihr von der Vorgehensweise des Zollamts, also Anerkennung als Oldtimer, aber Zulassungsbeschränkung, haltet. Ideen?
Habt vielen Dank im voraus
Peter
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16 Antworten
Die Zulassung geht doch den Zoll garnichts an. Du musst nach dem Import paragrph 21 und 23 machen und dann zulassen. Die Unbedenklichkeit brauchst du doch garnicht, da du den 21er machst.
Ohne Unbedenklichkeitserklärung wird es keine Zulassung geben.
Um die Abnahmne machen zu können, muss man zuvor den Brief beim Straßenverkehrsamt beantragen, den Antrag und den Brief gibt es aber nicht ohne die Erklärung des Zolls.
Jetzt steh ich aufm Schlauch. Mein Oldie ist aus Littauen. Ich habe die Littauischen Papiere genommen, bin zum TüV, Paragraph 21 und 23 gemacht, bin damit zur Zulassung, dort alles denen in die Hand gedrückt, bekam die Zulassung und den EU-Brief und fahre seit dem glücklich und zufrieden dur die Lande.
So weit ich jetzt mitbekommen habe, kommt das Fahrzeug aus der Schweiz. Kein EU-Land also. Zoll mußt da so oder so zahlen. Wie kommt der Zoll dazu eine Vergünstigung für EU-Land anzubieten? ?? Der Zollbeamte ist da wohl bissl daneben.
Zitat:
Original geschrieben von leibnitzkruemel
Jetzt steh ich aufm Schlauch. Mein Oldie ist aus Littauen. Ich habe die Littauischen Papiere genommen, bin zum TüV, Paragraph 21 und 23 gemacht, bin damit zur Zulassung, dort alles denen in die Hand gedrückt, bekam die Zulassung und den EU-Brief und fahre seit dem glücklich und zufrieden dur die Lande.
So weit ich jetzt mitbekommen habe, kommt das Fahrzeug aus der Schweiz. Kein EU-Land also. Zoll mußt da so oder so zahlen. Wie kommt der Zoll dazu eine Vergünstigung für EU-Land anzubieten? ?? Der Zollbeamte ist da wohl bissl daneben.
Vergünstigung beim Import NACH EU. Egal wo der herkommt, mein Ami ist gerade auf dem Teich und da wirds das selber sein. Das gilt für Fzg älter als 30 Jahre die als Oldtimer (keine Donks oder Lowrider a la lackierter Chrom) verstanden werden.
Daher muss er keinen Zoll zahlen, das "entgegenkommen" vom Zoll verstehe ich aber nicht.
@ TE
Wie wäre es hiermit: Importiere den in ein anderes EU land die sich nicht so anstellen und mit DEN Papieren gehste dann zur Zulassung und sagst "hab ich in der EU besorgt".
Quasi als wenn dein Schiff mit dem Auto in Holland entlädt, und du ihn ja trotzdem nach D mitnimmst.
cheers!
Das kann nur ein Mißverständnis sein. Der Zoll gibt dir die Bescheinigung, daß du ordnungsgemäß Zoll bezahlt hast. Egal ob du kartoffeln oder Autos importierst. KBA brauchst du nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Das kann nur ein Mißverständnis sein. Der Zoll gibt dir die Bescheinigung, daß du ordnungsgemäß Zoll bezahlt hast. Egal ob du kartoffeln oder Autos importierst. KBA brauchst du nicht.
Das meine ich doch! KBA bekommst mit §21
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nur der Nachweis über den bezahlten Zoll.
Zitat:
Original geschrieben von leibnitzkruemel
Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Das kann nur ein Mißverständnis sein. Der Zoll gibt dir die Bescheinigung, daß du ordnungsgemäß Zoll bezahlt hast. Egal ob du kartoffeln oder Autos importierst. KBA brauchst du nicht.
Das meine ich doch! KBA bekommst mit §21
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nur der Nachweis über den bezahlten Zoll.
Genau, das ist das Problem, leider kein Mißverständnis, genau diese Bescheinigung verweigert der Zoll...
Vielen Dank für Eure Kommentare. Sehe momentan auch nur die von Ponti-maniac aufgezeigte Variante. Würde aber wohl auch kein Spaziergang, sich in Holland ein beliebiges Zollamt zu suchen, das einen CH-Einkauf verzollt...
Ja nagut nicht gerade Niederlande, eher italien, da ist auch ein Behördengang (ja ich mag auch keine klischees) unkomplizierter, wenn man jemanden aus der Gegend kennt...
am besten eben ein Nachbarland, und wenn du einen verständnisvollen italienischen Beamten hast, dann wird der genau verstehen warum du das machst. Italienischer klassiker, vlt ist ja ein Oldie Fan aufzutreiben...
solche Sachen mein ich ;-)
Und der Holländische/Italienische Zoll stellt dann für die Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus die dann auch noch in Deutsch ist?
Da oben steht doch dass es zB mit Litauischen Zulassungspapieren kein Thema war!
Zitat:
Genau, das ist das Problem, leider kein Mißverständnis, genau diese Bescheinigung verweigert der Zoll...
Laß dir vom Zöllner die Rechtsgrundlage nennen, aufgrund der er handelt (Gesetz, Paragraph, Erlass?). Dann ab zum Rechtsanwalt. Kostet dich vielleicht einen Hunderter, ists aber wert.
Zitat:
Original geschrieben von ponti-maniac
Ja nagut nicht gerade Niederlande, eher italien, da ist auch ein Behördengang (ja ich mag auch keine klischees) unkomplizierter, wenn man jemanden aus der Gegend kennt...
am besten eben ein Nachbarland, und wenn du einen verständnisvollen italienischen Beamten hast, dann wird der genau verstehen warum du das machst. Italienischer klassiker, vlt ist ja ein Oldie Fan aufzutreiben...
solche Sachen mein ich ;-)
...sympathische Idee... ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Handschweiß
Zitat:
Genau, das ist das Problem, leider kein Mißverständnis, genau diese Bescheinigung verweigert der Zoll...
Laß dir vom Zöllner die Rechtsgrundlage nennen, aufgrund der er handelt (Gesetz, Paragraph, Erlass?). Dann ab zum Rechtsanwalt. Kostet dich vielleicht einen Hunderter, ists aber wert.
Danke, das wäre in der Tat noch ein Ansatz...