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Oldtimer oder Wohnmobil?
Hallo habe einen Bulli 1975 gekauft der ist zuletzt als Wohnmobil eingetragen worden vom alter her könnte er auch als Oldtimer laufen jetzt meine frage was wäre den günstiger Steuer,Versicherung und Umweltzone???
Ach ja wenn man ihn als Wohnmobil anmeldet muß dann immer das ganze Inventar also Möbel und Tisch das alles mit im Auto rumgefahren werden oder kann man dies auch in den Keller(garage) stellen bis man wirklich eine Tour macht wo man dann alles wieder einbaut.
Gruß Andreas
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8 Antworten
moin,
oldie...heißt ja schonmal: umdoofzone kann mich mal...
und wenn du womo eingetragen hast...
und die möbel ausbaust, um was zu transportieren o.ä., oh, oh...
das gibt mind. 10 punkte in flens., plus zwangsstillegung, plus termin bei merkel mit standpauke..., ach ja, flöppe is natürlich auch weg...
gruß, paul
Locker bleiben. Wenn Du Platz brauchst und die Möbel rausschraubst meckert so schnell keiner. Wohnmobilsteuer wird eh angeglichen an PKW-Steuer. Aber bleibt er als Oldtimer nicht nach wie vor Womo, ich meine so ein uralt Laster mit H-Kennzeichen bleibt doch auch LKW, oder? Nur die Besteuerung ändert sich und Du kriegst ein H-Kennzeichen. Das wäre für den T2 und Dich doch von Vorteil!
-Christian
Hast Du die erforderliche Stehhöhe von 1,70 m für das Wohnmobil? Forderung der Steuer, nicht der Zulassung. Wenn nein, wirst Du als PKW besteuert und die Eintragung Wohnmobil bleibt erhalten. Denke aber, H-Kennzeichen macht so oder so einen guten Sinn.
H-Kennzeichen hat den weiteren Vorteil, dass Du einfach so in die Umweltzonen darfst, da Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ausgenommen sind.
Wohnmobil-Zulassung setzt aber fahren mit der Einrichtung voraus, also nicht nur gelegentlicher Einbau. Dann halt als PKW zulassen und Du hast die freie, ungestörte Auswahl mit Ein-/Ausbau der Einrichtung.
Gruss
Zitat:
Original geschrieben von Tommysyncro
Wohnmobil-Zulassung setzt aber fahren mit der Einrichtung voraus, also nicht nur gelegentlicher Einbau. Dann halt als PKW zulassen und Du hast die freie, ungestörte Auswahl mit Ein-/Ausbau der Einrichtung.
Gruss
Hmm, mein T3 ist kombiniertes KFZ/Wohnmobil im Schein und Brief. Zu diesem Zwecke hatte der Vorbesitzer ein Spülbecken und eine E-Platte auf einen simplen Holzschrank montiert. Das ist alles rausgeflogen, um den originalen B2B-Sitz wieder ein zu bauen. Also, gemeckert hat da noch keiner.
Wenn Du auch Steuern für Wohnmobil zahlst, ist es ein Problem.
Ebenso wenn Du zwar keine Steuer, aber Versicherung auf Wohnmobil hast.
Beim zweiten ist es bei Kontrollen wohl das geringere Problem. Wird aber bei einem Unfall zur Diskussion werden.
Beim TÜV müssten sie bei einer HU eigentlich auf die Änderung bestehen. Der Multivan gilt als PKW.
Gruss
so hallo beisammen, also so einfach ist das nicht mit der oldtimer besteuerung, hab da mal was von der internetseite des TÜV-nord rauskopiert.
Ab wann gilt ein Auto oder Kraftrad als Oldtimer?
* Ihr Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in Betrieb genommen worden sein.
* Manche Zulassungsbehörden achten nicht auf das genaue Zulassungsdatum, sondern richten sich lediglich nach dem Jahr der Erstzulassung. Am besten Sie erkundigen sich danach bereits im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
* Ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder Prüfingenieur muss das Fahrzeug begutachten. Falls Ihr Fahrzeug zugelassen ist oder gültige Fahrzeugpapiere hat, überprüft z. B. ein TÜV NORD Experte den Sicherheitszustand. Diese Untersuchung entspricht der Hauptuntersuchung.
* Falls Sie keinen oder nur einen ungültigen Fahrzeugbrief haben, müssen wir den Gesamtzustand des Fahrzeugs begutachten (Vollabnahme gemäß § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO))
* Ihr Fahrzeug muss als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut bewertet werden
Kultur und gut: Wann ist ein Fahrzeug ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"?
Zusätzlich zu den oben genannten Kriterien müssen die Prüfer feststellen, ob Ihr Fahrzeug nach § 23 StVZO ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut ist
* Ihr Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein.
* Die einschlägige Oldtimerliteratur spricht in diesem Fall vom Zustand 3: Das Fahrzeug zeigt normale Spuren der Jahre, hat nur kleinere Mängel, ist jedoch voll fahrbereit. Ihr Oldtimer ist nicht durchgerostet, und es sind keine sofortigen Reparaturen notwendig.
* Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein. Herzlichen Glückwunsch: Ihr Auto ist ein Original! Es sieht genauso aus, wie damals, als es erstmals das Straßenlicht der Verkehrswelt erblickte. Falls es modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen Rahmen. Kleiner Tipp: Bei sehr seltenen Fahrzeugen ist es hilfreich, wenn Sie unserem Sachverständigen Modelldokumentationen, Handbücher, Prospekte o. ä. vorlegen können.
• Bei einigen Merkmalen darf Ihr Fahrzeug vom Original abweichen, z. B.
o Lackierung
o anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
o Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
o originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage.
Im Zweifelsfall sprechen Sie am Besten bereits im Vorfeld mit einem TÜV Sachverständigen.
{b]Welche Umbauten werden anerkannt?
* Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein.
* Keine Regel ohne Ausnahmen: Erlaubt sind z. B. Katalysatoren oder behindertengerechte Umbauten.
ach ja, zu den kosten :
Der Fiskus besteuert Oldtimer derzeit pauschal mit 191 € pro Jahr. Für Oldtimer-Krafträder beträgt die Kfz-Steuer zur Zeit nur 46 € pro Jahr.
Hi, und wo ist das jetzt schwierig, ein H-Kennzeichen zu kriegen? Die Kriterien entsprechen denen eines normalen verkehrssicheren Autos + ist das Auto kulturgutsmäßig akzeptabel. Wenn der T2 nicht grade als Ratte läuft oder exotische Umbauten hat, sollte es doch eigentlich problemlos klappen. Ich würd's riskieren! Selbst zeitgemäßes Gigatuning und orgastische Schweller ala Manta geht durch - so war das eben damals!
LG, Christian