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Oldtimer von Steuer absetzen

Themenstarteram 12. Juni 2015 um 20:07

Gerade bin ich über diese Eingabe bei der Steuererklärung gestolpert und war doch versucht die Instandhaltung des Pontiacs abzusetzen... ;)

Wird wohl nicht durchgehen :(

Gruß SCOPE

Kulturgut
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22 Antworten

:eek:

ich glaube zwar auch nicht dran, aber.

Genau das ist doch im Grunde die Rechtfertigung fürs H auf dem Nummernschild. Versuchs mal. :o

Das wäre ein HAMMER!

Do you live in it?

Does she generate an income?

Rudiger

Sure not.

Ist doch ein schon lange praktiziertes Modell! Erst recht für die 1% Regelung wenn man Geschäfts/Firmenfahrzeuge auch Privat nutz da ja die 1% vom Neupreis gerechnet werden, sind doch auch immer hier im Forum Anfragen nach Preislisten. Oder wenn die Karre als Arbeitnehmer für den Arbeitsweg genutzt wird.

Ist alles nur ne Rechenaufgabe.

 

Was kann man denn von einem privat genutzten Fahrzeug mit H-Zulassung steuerlich absetzen?

Wenn man den Oldie als Firmenwagen nutzt und z.B. ein Fahrtenbuch führt, dann kann man die Kosten sicherlich auch absetzen. Ich habe das bis vor ner gewissen Zeit mit meinem E30 so gemacht. Wäre doch merkwürdig wenn das nicht mehr gehen würde nur weil ein H am Kennzeichen klebt.

Zumindest die Haftpflichtversicherung kann jeder Oldtimerbesitzer mit angeben ;-)

Ist denn das H-Kennzeichen nicht ausschliießlich für private Nutzung gedacht?

Und steht nicht dort oben nicht "...weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken..."?

Zitat:

@deville73 schrieb am 13. Juni 2015 um 09:49:32 Uhr:

Was kann man denn von einem privat genutzten Fahrzeug mit H-Zulassung steuerlich absetzen?

Wo steht was von Privat genutzt? Man kann auch mit einer H-Karre zu seinem Nichtselbständigen Arbeitsplatz fahren

Zitat:

@deville73 schrieb am 13. Juni 2015 um 12:25:38 Uhr:

...

Und steht nicht dort oben nicht "...weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken..."?

Ich zitier mich nicht gern selbst, aber in diesem Falle muss es sein.

Und was kann man denn nun überhaupt geltend machen?

Steuer?

Versicherung?

Ersatzteile?

Reparaturen?

Sprit für Fahrten zur Reparatur und/oder Veranstaltungen?

In jedem Fall kann man die Haftpflicht mit angeben.

Angenommen du nutzt den Wagen zu 50% beruflich und kannst das nachweisen (Fahrtenbuch, o.ä.), dann kannst du 50% von allen Kosten ansetzen.

Wobei, wenn man damit zur Arbeit fährt einfach nur die Kostenpauschale anzusetzen ist.

Der ganze Kram ist natürlich ohne Gewähr, aber so habe ich es zumindest immer gemacht und es hat auch nie Beanstandungen gegeben :cool:

Zitat:

@deville73 schrieb am 13. Juni 2015 um 12:33:17 Uhr:

Zitat:

@deville73 schrieb am 13. Juni 2015 um 12:25:38 Uhr:

...

Und steht nicht dort oben nicht "...weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken..."?

Ich zitier mich nicht gern selbst, aber in diesem Falle muss es sein.

Und was kann man denn nun überhaupt geltend machen?

Steuer?

Versicherung?

Ersatzteile?

Reparaturen?

Sprit für Fahrten zur Reparatur und/oder Veranstaltungen?

Dann nur die Haftpflichtversicherung im Rahmen des Vorsorgeaufwand

am 14. Juni 2015 um 7:09

Moin,

wenn man den Oldie für Fahrten zur Arbeit nutzt, könnte es allerdings Probleme mit der Versicherung geben. Die OCC besteht z.B. auf ein Fahrzeug zur alltäglichen Nutzung neben dem Oldtimer.

Die Laufleistung des Alltagsfahrzeug muss die des Oldies deutlich übersteigen. Ich bin mir nicht sicher, ob der Verlust der Oldieversicherung nicht das Sparpotential bei der Steuer übersteigt?;)

Gruß

Achim

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