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Oldtimer wieder zulassen

Adlerwerke MR MR
Themenstarteram 16. Februar 2013 um 20:06

Hallo zusammen.

Ich habe eine Motorrad mit einem JAP - Motor. Der Motor wurde 1927 gebaut, das Motorrad 1928 zum ersten mal zugelassen. Rahmen ist ein Eigenabau, hat aber eine eingetragene Fahrgestellnummer. Das Motorrad stand ca 40 Jahre lang in einer trockenen Garage und läuft heute ohne Probleme.

Ich hatte sie nun beim TÜV um sie wieder zuzulassen. Habe auch alle Daten rausgefunden und nun nur noch das Problem dass ich laut meinem Prüfer einen Tacho nachrüsten muss, weil das etwa 1955 für jedes Fahrzeug Pflicht wurde.

Ist das wirklich so, kann ich es nicht im Originalzustand wieder anmelden?

Sind Dekra und co in solchen sachen besser/ toleranter als TÜV?

Welche Tachos könnt ihr empfehlen, die bezahlbar und möglichst ohne Welle zu montieren sind? (Bordnetz 6V)

Vielen dank im Vorraus für Antworten!

Gruß Josef

PS: Bin in Sachen Oldtimer kein Fachmann, deshalb wiviel Wert hat so ein Motorrad schätzungsweise?

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11 Antworten

Hallo,

das kann so eigentlich nicht sein.

Diese Fahrzeuge haben normalerweise Bestandschutz und müssen den damaligen Vorschriften genügen.

Und dazu gehört nun mal kein Tacho.

Problem könnte allerdings sein, daß es sich um einen Eigenbau handelt und nicht um ein serienmäßiges Fahrzeug.

Im Ernstfall würde ich einen Fahrradcomputer oder ähnliches für die Abnahme dranmachen, (welcher anschließend wieder verschwindet:cool:)

Ich selbst habe ein Fahrzeug von 1948 ohne Tacho.

Falls es zur Sprache kommt sage ich nur, daß der Tacho nicht zur Standardausstattung der Fahrzeugs gehörte, was ja auch stimmt.

Damit hatte ich nie Probleme.

Also meines Wissens muß an jedem Motorrad ein Tachometer sein,auch wenn ursprünglich mal keiner dran war.

Hier gilt der Bestandsschutz nicht.

Genauso müssen z.B. zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen vorhanden sein.(Vorn/Hinten).

Es gab ja mal Fahrzeuge die vorn keine Bremse hatten.

An den Auto Oldtimern muß auch Warnblinkanlage nachgerüstet werden,egal wie alt.

Auch werden die alten "Winker" nicht mehr akzeptiert.

Bei verschiedenen Ausrüstungen gibt es keinen Bestandschutz.

Mit dem Fahrradtacho ist das auch so eine Sache,der geht auch nicht,ein Tacho muß beleuchtet sein.

Ist er es nicht,hat er keine Chance abgenommen zu werden.

Aber es gibt schon kleine Zusatzleuchten,die den Tacho ausleuchten.Nur ohne geht nichts.

Jan.

Hier ein paar Regeln dazu.

Ist anscheinend ab 50 km/h Pflicht.

Jan.

http://www.motoclub.de/.../tuv-regeln.html

Moin Moin !

Der obige Link ist wenig hilfreich ,da fast alles falsch oder überholt ist ,was darin steht.

Zitat:

das kann so eigentlich nicht sein.

Diese Fahrzeuge haben normalerweise Bestandschutz und müssen den damaligen Vorschriften genügen.

Und dazu gehört nun mal kein Tacho.

Unfug ! Das Wort "Bestandschutz" kommt in der StVZO nicht vor. Auch müssen alle heutigen Fzge den heutigen Vorschriften der StVZO genügen.

Der Tacho ist in § 57 geregelt. Übergangsbestimmungen dazu sind im § 72 nicht zu finden ,damit ist dieser § für alle Fzge unabhängig von der EZ anzuwenden. Bedeutet : Alle Fzge ,die schneller als 30 km/h fahren können , müssen damit ausgerüstet sein.

Zitat:

Sind Dekra und co in solchen sachen besser/ toleranter als TÜV?

Da ich vermute ,dass eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich ist ,kommt nur DEKRA in den neuen Bundesländern und in den alten Bundesländern der TÜV in Frage.

Macht aber nichts ,die Vorschriften sind bundesweit einheitlich und der Prüfer hat sich nach diesen zu richten.

MfG Volker

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

 

 

Unfug ! Das Wort "Bestandschutz" kommt in der StVZO nicht vor. Auch müssen alle heutigen Fzge den heutigen Vorschriften der StVZO genügen.

Der Tacho ist in § 57 geregelt. Übergangsbestimmungen dazu sind im § 72 nicht zu finden ,damit ist dieser § für alle Fzge unabhängig von der EZ anzuwenden. Bedeutet : Alle Fzge ,die schneller als 30 km/h fahren können , müssen damit ausgerüstet sein.

Und weshalb hatte ich dann mit meiner Quick bei verschiedenen Prüforganistionen noch nie Probleme damit?

Höchstgewschwindigkeit 55 km/h

Im damaligen Verkaufsprospekt steht deutlich:

Zitat:

Geschwindigkeitsmesser Sonderausstattung gegen Mehrpreis)

Ein anderes Beispiel ist ein fehlender linker Rückspiegel.

Kaum zu glauben, aber das ist anscheinend auch unter Bestimmten Umständen erlaubt.

(Ich kenne 2 derartige Fälle)

Hallo Josef,

die Vollabnahme ist Auslegungssache des Prüfers, nicht der Prüforganisation wie Dekra,Tüv,Gtü und was es sonst noch alles gibt.

Wichtig wäre eine Beleuchtung mit "etwa Wirkung", dabei wäre es egal ob Karbid,Dynamo oder Lichtmaschine.

Ein Schloss gegen unbeabsichtigtes Fahren darf als "loses Zubehör" mitgeführt werden und wird u. U. auch so eingetragen.

Damit das Fahrzeug in der 30Km/h Zone fahren kann, sollte ein Tacho vorhanden sein. Dabei ist es egal, ob es ein elektronische Fahrradtacho (gibt es auch mit Beleuchtung) oder ein zeitgenössischer Zubehörtacho entsprechend dem Baujahr ist (Zahnrad im Vorderrad mit Wellenanlage)

Durchaus ist es möglich, ein Motorrad der 20er Jahre oder früher ohne Beleuchtung abnehmen zu lassen. Dann wäre als Klausel, das Krad bei entsprechendem Tageslicht zu führen.

Das hat aber alles mit dem erhaltenen historischen Zustand zu tun, und wie der Prüfer ein Herz für alte Fahrzeuge hat.

Idealerweise fragt man vor der Abnahme bei der Prüforganisation nach, ob es einen vielleicht schon älteren Ing. für diese Abnahme gibt. Die Bereitstellung von Infos aus Büchern, alten Fotos oder Recherchen im Internet verstehen sich von selbst. Auch eine Briefkopie von einem baugleichen Fahrzeug (in diesem Fall der JAP-Motor) wäre hilfreich, auch wenn manchmal ein Prüfer mit einer vorgelegten Briefkopie nichts anzufangen kann.

Viel Erfolg...

Mathiy

Hallo,

und warum habe ich für meine Schüttoff Bj.29 ohne Probleme eine TÜV-Abnahme und damit auch ein H-Kenzeichen bekommen,wenn doch ein Tacho pflicht ist?

Gruß Alf

..dann hast Du eine erstklassige Restauration hingelegt. Der Prüfer war davon so begeistert, das er den Tacho einfach "übersehen" hat.... also Auslegungssache ...

Zitat:

Original geschrieben von Mathiy

..dann hast Du eine erstklassige Restauration hingelegt. Der Prüfer war davon so begeistert, das er den Tacho einfach "übersehen" hat.... also Auslegungssache ...

...genau das meine ich auch - ähm,also das mit der Auslegungssache!!!;)

Ich denke es kommt immer auf den Prüfer an,bei meiner Frau z.B. hat er den Tacho von ihrem Harley-Servicar Bj,70 bemängelt,weil er Original ist und in Meilen/Std anzeigt.Ich solle den doch doch mal bei "Gelegenheit" wechseln-nun ich hatte bis jetzt nie die "Gelegenheit" :cool:,also fahr ich dieses Jahr wieder mit dem Original zur Abnahme!Die vom TÜV sind auch nur Menschen und machen ihren Job-manche besser und manche .....

 

Gruß Alf

Moin Moin !

Zitat:

Die vom TÜV sind auch nur Menschen und machen ihren Job-manche besser und manche .....

Eben ! und diese haben es dann "......... " gemacht :

Zitat:

weil er Original ist und in Meilen/Std

Zitat:

ohne Probleme eine TÜV-Abnahme und damit auch ein H-Kenzeichen bekommen,wenn doch ein Tacho pflicht is

Zitat:

Und weshalb hatte ich dann mit meiner Quick bei verschiedenen Prüforganistionen noch nie Probleme damit?

Höchstgewschwindigkeit 55 km/h

Zitat:

Ein anderes Beispiel ist ein fehlender linker Rückspiegel.

Kaum zu glauben, aber das ist anscheinend auch unter Bestimmten Umständen erlaubt

......................................................

Zitat:

Durchaus ist es möglich, ein Motorrad der 20er Jahre oder früher ohne Beleuchtung abnehmen zu lassen. Dann wäre als Klausel, das Krad bei entsprechendem Tageslicht zu führen

Tja ,die Zeiten sind auch lange vorbei ! Seit etlichen Jahren besteht Lichtpflicht für Zweiräder auch am Tage ! Du bräuchtest zusätzlich eine Ausnahmegen. , die das Fahren am Tage auch ohne Licht erlaubt , ob diese erteilt wird , liegen mir keine Erfahrungen vor.

 

MfG Volker

vertan

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