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OM 654.8 und OM 654.9 Unterschied?
Hallo Zusammen,
mein 220d bekommt seinen ersten Service bei mir verpasst. Da ich das Öl immer selber anliefere weil ich die Apothekenpreise vom Freundlichen nicht zahlen möchte, überlege ich nun welches Öl ich nehme. Klar ist, 229.52 (gem. MB Blatt 223.2 vom 01.01.2024). 229.71 und 229.72 mit 0W-20 oder 0W-30 würde auch noch gehen - da hadere ich aber noch damit.
Es ist immer die Rede vom Motor OM 654.8 und OM 654.9. Ich weiß nur, dass mein Motor der OM 654 ist aber dieses .8 und .9 irritiert mich. Hat da jemand eine Idee von Euch was das bedeutet? In der BA steht nichts davon drin.
Wenn ich auf Nummer sicher gehen will. nehme ich 229.52 mit 0W-20 oder 30. Wir wohnen im Mittelgebirge auf 1000 Meter - da ist es morgens schon mal so richtig kalt. Deshalb die niedrige Viskosität.
Wäre toll, wenn jemand eine Idee hat von Euch.
Vielen Dank und schönes Wochenende!
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8 Antworten
Ich fahre einen GLC 300e, nehme auch das Öl mit; von Mercedes wurde mir das Öl "vorgegeben":
Mobil 1; 0W-40; hinten steht: MB Approval 229.3/229.5; silberne Flasche.
Ich fahre einen GLC 300e und nehme auch das Öl mit.
Von Mercedes wurde mir vorgegeben: MB-Approval 229.3/229.5
Spare so ca. 200,-
Super - vielen Dank. Dann liege ich doch richtig mit meiner Theorie das 229.52 zu nehmen. Da gibt es übrigens diese Infoblätter von MB dafür.
Angeblich verliert man die Garantie auf das Fahrzeug wenn man selbst das Öl mitbringt. Kann das sein?
Bei meinem vorherigen X253 habe ich zwar das Öl selbst besorgt, aber nach mehr als 4 Jahre nach Erstzulassung gab es sowieso keine Garantie mehr.
Preisunterschied war zwischen € 33 in der Werkstatt und ca € 10 vom Händler (Original MB Öl)
lg aus Wien
Nein. Die EU Verordnung 461 regelt es wie folgt: Alles andere ist die miese Masche den Verbraucher zu verunsichern.
Die Regelung, die sich auf Garantieansprüche bei selbst angeliefertem Motoröl bezieht, stammt aus der EU-Verordnung 461/2010 (Gruppenfreistellungsverordnung für den Kfz-Sektor). Diese Verordnung legt fest, dass Fahrzeughersteller Garantieleistungen nicht verweigern dürfen, wenn der Verbraucher während der Garantiezeit Wartungsarbeiten (wie Ölwechsel) in freien Werkstätten durchführen lässt oder selbst passendes Motoröl anliefert, sofern die Herstellervorgaben eingehalten werden.
Zitat:
@phgvienna schrieb am 11. Januar 2025 um 18:46:33 Uhr:
Angeblich verliert man die Garantie auf das Fahrzeug wenn man selbst das Öl mitbringt. Kann das sein?
Bei meinem vorherigen X253 habe ich zwar das Öl selbst besorgt, aber nach mehr als 4 Jahre nach Erstzulassung gab es sowieso keine Garantie mehr.
Preisunterschied war zwischen € 33 in der Werkstatt und ca € 10 vom Händler (Original MB Öl)
lg aus Wien
Meine größte Überraschung war vor 2 Jahren:
Öl selbst mitgebracht und dennoch gleiches Öl und Menge zu MB Preisen verrechnet: "wir müssen doch auch das Getriebeöl erneuern und wechseln"
Kilometerstand damals ca. 80.000 nach 6 Jahren.
lg Grüße aus Wien
Ohne Beauftragung durch dich??? Das hätte ich nicht bezahlt!! Getriebeöl wird normalerweise überhaupt nicht gewechselt, es sei denn es gibt eine gesonderte Beauftragung dafür.und dann noch das eigene Öl zum MB Preis abrechnen - geht gar nicht!
Die Aussage, dass Getriebeöl überhaupt nicht gewechselt wird ist falsch. Egal ob 7 Gang oder 9 Gang bei MB müssen alle das Getriebeöl bei verschiedenen KM wechseln.