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Omega B - Diesel - Motor älterer Abgsasnorm in neueres Fahrzeug

Opel Omega B
Themenstarteram 16. Februar 2017 um 0:48

Hallo Community!

Ich weiss, die Frage erübrigt sich fast.. Aber da dennoch ein Funke hoffnung besteht versuche ich es hier :)

 

Ich Fahre schon seit Jahren meinen B Omega 2.5 TD im Winter, welcher jetzt leider einen Getriebe Schaden hat. Ich komme sehr sehr günstig an einen 2.2er DTI Facelift mit Motorschaden, welchen ich alleine Wegen des Getriebes um den Preis schon kaufen muss. Würde aber aufgrund besserer Ausstattung und Zustand gerne den Motor tauschen.

Spenderfahrzeug :

Omega B Caravan

Baujahr: 1994

Motor: X25DT 2.5TD Reihen-Sechszylinder

Getriebekennung: R25-D

Abgasnorm Aktuell : E2 (Euro1)

Max. Abgasnorm: Euro 2 mittels KAT (ich weiss nicht ob Euro 3 damit funkt.. bin hier für jede Erfahrung offen)

Zielfahrzeug:

Omega B Caravan Facelift

Baujahr: 2001 (EZ:02/2002)

Motor: 2.2DTI (Kennung momentan nicht im Kopf)

Getriebekennung: R25-28 (Getriebe Passt nur andere Übersetzung, mehrfach bestätigt)

Abgasnorm: Entweder Euro 3 oder D3 (muss ich noch genau abklären)

Aber es streiten sich die Geister, die einen Sagen es kann nur KAT ausgetragen werden.

Andere sagen KAT kann nicht ausgetragen werden.

Die einen bei Komplett Motor umbau wird neue Abgasmessung gemacht unabhängig des Serienmotors.

Andere wiederrum keine Chance.

Vllt hat hier jemand Erfahrung sammeln können? Kaufen muss ich Ihn so und so alleine wegen des Getriebes. Jedoch währe klar der Umbau auch intressant, da für mich Kostentechnisch ja nur die Eintragung auf mich zukomme, da ja zwei Komplette Fahrzeuge.

Oder kann der 2.5er ohnehin auf Euro 3 Aufgerüstet werden? dann Stünde den ganzen ja nichts im Wege?

Umbautechnisch kein Problem haben schon mehrfach Motoren umgebaut etc... Jedoch noch Nie auf anderen Motor, sprich Eintragungstechnisch noch keinerlei Erfahrung.

Ich weiss mein vorhaben klingt Verrückt, jedoch vllt für den ein oder anderen Nachvollziehbar,

Wünsch euch noch nen Schönen Abend, und vorab vielen Lieben Dank für Eure Antworten.

Beste Antwort im Thema

Hallo.

Eine Herunterstufung ist nur dann möglich, wenn man die Abgasnorm erreicht, die zum Zeitpunkt der Zulassung gültig war.

Es gibt ja zwei Stichtage, einmal den Tag, an dem die Betriebserlaubnis erstellt wurde und andererseits der Tag, an dem das Fahrzeug erstmalig zugelassen wurde.

In unserem Fall hier sind zwei Termine relevant:

1. Seit dem 01.01.2000 gilt Euro3 bei der Erteilung der BE

2. Seit dem 01.01.2001 gilt Euro3 bei EZ des Fahrzeugs.

Den X25DT bekommt man nicht auf Euro3, ganz einfach. Da der gedachte Empfänger EZ 2002 ist, MUSS man Euro3 beim Spendermotor haben.

Wichtig ist halt die BE. Hier kann ein Hersteller noch tricksen, indem er für einen Fahrzeugtypen noch vor dem jeweiligen Stichtag eine BE beantragt. Um den EZ-Stichtag zu umgehen, wurden die Autos oft vom Hersteller noch ab Werk zugelassen.

 

Ich hatte mir auch schonmal überlegt, den alten Reihensechser vom Omega A einzubauen. Mit unserem alten Facelift (EZ12/99) wäre das ohne Probs gegangen, da hier noch auf jeden Fall Euro2 galt. Bei unserem jetzigen (EZ06/2000) konnte mir der TÜV keine Auskunft geben, obwohl es eigentlich gehen müsste, da die BE noch 1999 erteilt wurde.

Ein Spezl hat in den VFL mit 1999er EZ den 4Liter Mantzel eingebaut und mittlerweile mittels Turbo auf über 600PS gebracht. Den Motor einzutragen war kein Problem da Euro2, aber die Leistungssteigerung hat viel Zeit beim Prüfer gekostet... ;)

 

Gruß

12 weitere Antworten
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12 Antworten

Da Du damit nach dem Umbau wie so zum TÜV musst, würde ich mit deiner Idee dort vorsprechen und fragen ob und wie eine Umscheibung möglich wäre.

am 16. Februar 2017 um 7:00

Hallo, bei Opel anfragen ob der 2,5 TD aufgerüstet werden kann. Wenn nein, zum TÜV und den Motorumbau dort abklären , was auch immer hier geschrieben wird ,ist ja alles unverbindlich!

Ich denke mal da werden sich alle sträuben bis zum geht nicht mehr.

Dann nicht doch lieber den Motor verkaufen und einen neuen Y25DT mit allem Drum und dran besorgen und auf den Y25DT umrüsten, der ist wenigstens ganz sicher Baujahrkonform

Zwar wurde der FL m.W. bis 00 (evtl. sogar bis Mj.01 oder war es doch nur Bj.01) auch noch mit dem X25DT verkauft, aber es war ein Übergangs-Grenzfallmotor im FL bis zum Einsatz des Y25DT. (sicher weiß ich es eben nicht)

Aber eins ist sicher, fragen kostet nichts und ein "Nein" hast du aber ein "Ja" könntest du ja bekommen, wenn du an kompetenter Stelle fragst. Gut argumentativ mit Daten und Fakten (auch in schrifftlicher Form) vorbereitet, kann/könnte das Ganze dir ein Ja einbringen. Ein Versuch ist es allemal wert.

Nur eine überzogene Hoffnung solltest du dir nicht machen, aber um so größer wäre ja auch die Freude, wenn du einen Ing. findest, der dir für den Umbau ein OK gibt.

Wenn er den Euro 1 Motor hat dann ists aber kein X25DT sondern ein 25DT. Der X25DT hatte nämlich, dank Oxi-Kat, schon Euro 2 und wurde ab Modelljahr 1996 bis Ende Dezember 2000 (ab 01.01.2001 war Euro 3 bei neu gebauten Fahrzeugen Pflicht) auch im FL verbaut ehe mit Start des Modelljahres 2002 im Sept. 2001 der Y25DT mit Euro 3 zum Einsatz kam.

Evtl. könnte man einen X25DT (Euro 2) mittels zusätzlichem Kat o.ä. auf Euro 3 heben, bei einem Euro 1 Diesel-Motor bezweifle ich es aber stark. Meinen Calibra Turbo konnte ich damals mittels HJS-Kat auch von Euro 1 auf wenigstens D3 heben. Ist beim Benziner aber eben auch einfacher.

Es gibt für den X22DTH (Euro 2) im Frontera B z.B. Nachrüstkats um diesen auf Euro 3 zu heben, damit einher geht der Wechsel von roter auf gelbe Plakette. Sinn macht sowas in Hinblick auf Umweltzonen aber nicht mehr da ja Gelb UND Rot nicht mehr rein darf.

Gruß, Thomas

Klare Sache: Nein, ist nicht möglich.

Das Ausstatten eines Fahrzeuges mit einem Motor einer schlechteren Abgasnorm oder das Rückrüsten von Bestandteilen der Abgasreinigung ist NICHT möglich. Selbst bei Modifikationen, die quasi eine neues Fahrzeug kreieren, ist eine Zulassung nur möglich, wenn das neue Konstrukt alle (!) zum Zeitpunkt der Zulassung gültige Abgasnormen erfüllt. Selbst, wenn Du nur eine Maschine ohne OBD verbaust, obwohl der Vorgänger eine mit hatte oder die Auspuffanlage oder das Getriebe so abänderst, daß messbare Verschlechterungen des Abgasverhalten eintreten, bist Du durch mit dem Thema. Da gibt es auch keine gangbaren Wege drumherum, zumindest nicht, wenn man das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zulassen will.

Ausnahmen gibt es nur für Fahrzeuge vor Bj.1992, deren Basismodelle ursprünglich ohne KLR und Kat homologiert wurden und für anerkannte Oldtimer. da die eh in der untersten Kategorie rangieren, wäre sogar der Einbau einer stinkenderen und rußenderen Anlage statthaft - bzw. wurde auch schon durchgeführt. Sofern Du aber in die Abgasklasseneinstufung eingreifst, darf es nur aufwärts gehen - oder wie man so schön börsendeutsch sagt seitwärts tendierend **ggg**

Gruß

Roman

am 18. Februar 2017 um 5:36

Soweit ich es bisher in Erfahrung bringen konnte ist eine Herabstufung nicht möglich aber Versuch macht Klug.

Für eine Aufrüstung ist anscheint nichts für den X25DT verfügbar. Ich hatte diesbezüglich schon bei einem Hersteller nachgefragt ob es ein System für eine höhere Abgasnorm gibt, leider ohne Erfolg.

Später hat das Kraftfahrtbundesamt mir diesbezüglich schon mal ein Schreiben zugesandt, das durch Aufrüstung auf eine bessere Norm steuerliche Vorteile gegeben wären. War wohl ein Rundschreiben mit viel Bla Bla und ohne Hintergrundwissen. Womit man das machen kann, konnten die nämlich auch nicht sagen. Aber sinnloses Porto zahlt ja eh der Steuerzahler.

Soweit ich mich eingelesen habe, war der X25DT bereits mit Modifikationen im laufe der Jahre ausgereizt um noch höher zukommen und wurde auch deswegen durch den DTI ersetzt.

Bei Bj. 94 dürfte es ggf. noch der Vorgänger des X25DT sein mit der Bezeichnung U25DT oder 25DT.

Der LMM ist ein Indiz für die Variante und eine der erfolgten Modifikationen.

MOIN

gehe den Gedanken mal anders rum.

einem alten Fahrzeug eine neue Karosse spendieren ,das sollte gehen .

da wird dann zwar die alte VIN eingeschlagen bzw umgeschrieben !

wenn ich eine nagelneue Karosse einem Fahrzeug spendiere ,

hat diese Karosse ja keine VIN und

so muß diese ja auch eine VIN bekommen,

die vom alten Fahrzeug !

einfach beim Prüfer fragen !

DU willst ja dein Fahrzeug erhalten ,mit einer anderen Karosse !!!

mfg

am 18. Februar 2017 um 6:27

Der Gedanke ist gut. Wenn es nicht direkt gehen sollte gibt es vielleicht auch Umwege.

Eine Übernahme der Fahrgestellnummer wäre auch möglich, zumindest bei identischen Fahrzeugen. Bei einem Frontschaden mussten wir früher die Fahrgestellnummer mal tauschen. Weil die vom Spenderfahrzeug nicht brauchbar war (Vordere Fahrzeughälfte als Teileträger vom Schrott mit Papiere). Aber nichts anfangen bevor ein OK vorliegt. Im nachhinein gibt es kein OK mehr da sie keinen Spaß in dieser Sache verstehen. War seinerzeit um 91 herum wohl vom Baurat. Einfach beim TÜV mal vorstellig werden und durchfragen.

Hallo.

Eine Herunterstufung ist nur dann möglich, wenn man die Abgasnorm erreicht, die zum Zeitpunkt der Zulassung gültig war.

Es gibt ja zwei Stichtage, einmal den Tag, an dem die Betriebserlaubnis erstellt wurde und andererseits der Tag, an dem das Fahrzeug erstmalig zugelassen wurde.

In unserem Fall hier sind zwei Termine relevant:

1. Seit dem 01.01.2000 gilt Euro3 bei der Erteilung der BE

2. Seit dem 01.01.2001 gilt Euro3 bei EZ des Fahrzeugs.

Den X25DT bekommt man nicht auf Euro3, ganz einfach. Da der gedachte Empfänger EZ 2002 ist, MUSS man Euro3 beim Spendermotor haben.

Wichtig ist halt die BE. Hier kann ein Hersteller noch tricksen, indem er für einen Fahrzeugtypen noch vor dem jeweiligen Stichtag eine BE beantragt. Um den EZ-Stichtag zu umgehen, wurden die Autos oft vom Hersteller noch ab Werk zugelassen.

 

Ich hatte mir auch schonmal überlegt, den alten Reihensechser vom Omega A einzubauen. Mit unserem alten Facelift (EZ12/99) wäre das ohne Probs gegangen, da hier noch auf jeden Fall Euro2 galt. Bei unserem jetzigen (EZ06/2000) konnte mir der TÜV keine Auskunft geben, obwohl es eigentlich gehen müsste, da die BE noch 1999 erteilt wurde.

Ein Spezl hat in den VFL mit 1999er EZ den 4Liter Mantzel eingebaut und mittlerweile mittels Turbo auf über 600PS gebracht. Den Motor einzutragen war kein Problem da Euro2, aber die Leistungssteigerung hat viel Zeit beim Prüfer gekostet... ;)

 

Gruß

Ja, so ein Trick in Sachen Karosse umschlagen wäre schon cool - funktioniert aber leider nicht. Die VIN ist ja einem bestimmten Aufbautyp zugeordnet, und somit hast Du dann zwar ne rostfreie Karosse aber leider immer noch die selbe Homologation zugrunde liegend ;-) Bsp.: Aus nem B-Omega kann man (motortechnsich) keinen A-Omega machen, es sei denn, man nimmt ne A-Karosse...wodurch man dann aber tatsächlich einen A-Omega hätte...den man deutlich billiger einfach kaufen kann... ;-( Der hätte dann allerdings trotz aller Klimmzüge auch eine VIN für den A und keine vom B.

Den wirklcih gangbaren Weg hat hlmd aufgezeigt - Altmotor nehmen und daraus quasi einen neuen (nach neuem Abgasnormenmodus) schmieden. Allerdings ist das ja genau das, was ich oben andeutete. Es geht mit viel Geld (speziell für Gutachten) und einigem Zeit-/Bastelaufwand durchaus, aber dann hat man auch nicht mehr den alten Jockel drin, sondern einen daraus gebauten nach neuer Norm...

Es bleibt gehupft wie gesprungen: (Legale) Abgasnormverschlechterung ist nicht.

Gruß

Roman

 

PS: @hlmd: heutige Nachfrage beim Prüfer des Vertrauens hat klare Aussage ergeben: Es zählt nicht die Zulassung der Baureihe (also nicht OMega-B), sondern die des Modells (also FL/VFL). Du kommst mit dem Motor nur runter, wenn es im identischen Fahrzeugmodell mindestens einen Motor mit der passend schlechteren Abgasnorm gab.

Die Nummer der Gruppenhomologation (E-Nr.) muß übereinstimmen, sonst sind es "zwei verschieden Fahrzeuge". Es sind somit nicht mal mehr VFL-Motoren in FL gestattet, wenn selbige das Abgasverhalten des FL gegenüber dem schlechtesten Motor der Gruppe bei Berücksichtigung des selben Verbrennungstyps verschlechtern würden. Da gab's schon Schlaumeier, die in Dieselmodelle einfach Benziner eingebaut haben und dann mit dem Argument der abgastechnisch "besseren" Benziner gegenüber Dieseln kamen ;-)

Hallo,

bist du sicher, dass das mit dem Getriebe wirklich passt?

Der Y22DTH hat meines wissens das R30-Getriebe (außen steht zwar R25-28 drauf, man hat dafür wohl keine eigene Gussform machen wollen).

Ich hatte neulich einen Getriebe-Tausch und da wurde mir gesagt, das vom 2,5er würde eben nicht passen, aber das kann natürlich auch eine Fehl-Info sein.

Das Y22DTH-Getriebe bekommst du um die 200€ und das für den x25dt ist ja auch nicht viel teurer.

Ist der Zustand deines Wagens so schlecht, dass der simple Getriebe-Tausch nicht mehr lohnt?

Gruß

Bernd

Da das R30 Getriebe auch am Y25DT verfügbar ist (BMW M57 Motor) wird das Flanschbild wohl gleich dem X25DT (BMW M51 Motor) sein. Könnte also am X25DT passen.

Es sei denn beim Y25DT hat das R30 ein anderes Flanschbild. Das kann ich mir aber wiederum aus Vereinheitlichungsgründen nicht vorstellen. Eher wird es am Getriebeflansch evtl. verschiedene Möglichkeiten geben das Getriebe an Opel und BMW Motoren zu verschrauben.

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