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Omega B Öl Verlust

Opel Omega B
Themenstarteram 22. Mai 2009 um 19:53

Hi @ all,

ich hab da mal eine Frage, ich fahre seit ca 4 Wochen einen Opel Omega B Caravan 2.5 16v den habe ich für 800€ bei einen Händeler gekauft, anschließend habe ich 900€ bei ATU gelassen und noch mal 300€ bei einer anderen Firma, jetz ist es so das er Öl verliert und des wird Tag für Tag mehr. Jetzt habe ich Angst das es eine Defekte Zylinderkopfdichtung sein könnte. Woran erkenne ich ob es die Zylinderkopfdichtung ist oder doch nur die Ölwannendichtung. Bin was Autos angeht ein absoluter null wisser und wollt ma wissen ob sich das reparieren noch lohnt.

Das Baujahr ist 04.1996

Danke für Antworten

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12 Antworten
am 22. Mai 2009 um 20:03

Hallo! Da,nimm mal dein flotten Hirsch, u.fahr zu dein Verkäufer! Vergess ,die ATU-Rechnung u. die andere Rechnung nicht! Oder,hast die Kohle zu verschenken! Den 1 oder 2 Jahre(weiß es nicht genau) hast Garantie/Gewährleistung! Möcht mich da net festbeissen! Das wissen hier andere bestimmt besser!

Themenstarteram 22. Mai 2009 um 20:09

Hi, daran hab ich auch Gedacht, aber im vERTRAG STEHT DAS ES KEINE gEWÄHRLEISTUNG GIBT:::

am 22. Mai 2009 um 20:23

Dann,ist dieser Vertrag falsch! Jeder ,gewerbliche Autohändler ist verpflichtet dazu! Da,hat er dich bissel gerollt! Nimm dir am besten mal ein Anwalt u. fragt den mal! Weil da gehts um bissel Geld-um dein Geld!

am 22. Mai 2009 um 20:32

Hallo,

 

soweit Ich weiss kann der Händler die Gewährleistung umgehen wenn er den Wagen nur an Händler, Gewerbetreibende oder für den Export vekauft. Das hätte er Dir dann aber vor Vertragsabschluss mitteilen müssen - sollte dann auch im Vetrag stehen.

 

Geh einfach, wie schon von Lotti gesagt, mit Deinem Vetrag und den anderen Reparaturrechnungen zum Rechtsanwalt, der wird Dir dann schon Sagen was Sache ist.

 

Wünsche Dir viel Glück und halt uns auf dem laufenden, ok?

 

am 22. Mai 2009 um 22:16

Zitat:

Original geschrieben von Dragonfamilie

Hi @ all,

ich hab da mal eine Frage, ich fahre seit ca 4 Wochen einen Opel Omega B Caravan 2.5 16v den habe ich für 800€ bei einen Händeler gekauft, anschließend habe ich 900€ bei ATU gelassen und noch mal 300€ bei einer anderen Firma, jetz ist es so das er Öl verliert und des wird Tag für Tag mehr. Jetzt habe ich Angst das es eine Defekte Zylinderkopfdichtung sein könnte. Woran erkenne ich ob es die Zylinderkopfdichtung ist oder doch nur die Ölwannendichtung. Bin was Autos angeht ein absoluter null wisser und wollt ma wissen ob sich das reparieren noch lohnt.

Das Baujahr ist 04.1996

Danke für Antworten

Wenn du aus den Raum NRW-Duisburg kommst würde ich mir das mal anschauen... Der Aufwand ist viel zu groß damit noch zum Anwalt zulaufen,hast sonst noch mehr ärger am Hals als Nötig. Vermeide dein Wagen von ATU zu Reparieren zulassen. Es gibt manche User hier im Forum die können das bestätigen. Das deiner jetz Öl verliert, kann daran liegen das jemand eine Dichtung vergessen hat oder eine Schraube nicht fest angzogen wurde.

am 23. Mai 2009 um 4:20

Zitat:

Original geschrieben von Streetfighter01

Zitat:

Original geschrieben von Dragonfamilie

Hi @ all,

ich hab da mal eine Frage, ich fahre seit ca 4 Wochen einen Opel Omega B Caravan 2.5 16v den habe ich für 800€ bei einen Händeler gekauft, anschließend habe ich 900€ bei ATU gelassen und noch mal 300€ bei einer anderen Firma, jetz ist es so das er Öl verliert und des wird Tag für Tag mehr. Jetzt habe ich Angst das es eine Defekte Zylinderkopfdichtung sein könnte. Woran erkenne ich ob es die Zylinderkopfdichtung ist oder doch nur die Ölwannendichtung. Bin was Autos angeht ein absoluter null wisser und wollt ma wissen ob sich das reparieren noch lohnt.

Das Baujahr ist 04.1996

Danke für Antworten

Wenn du aus den Raum NRW-Duisburg kommst würde ich mir das mal anschauen... Der Aufwand ist viel zu groß damit noch zum Anwalt zulaufen,hast sonst noch mehr ärger am Hals als Nötig. Vermeide dein Wagen von ATU zu Reparieren zulassen. Es gibt manche User hier im Forum die können das bestätigen. Das deiner jetz Öl verliert, kann daran liegen das jemand eine Dichtung vergessen hat oder eine Schraube nicht fest angzogen wurde.

am 23. Mai 2009 um 4:27

Streetfighter ,hat ja so erst mal Recht! Mit dem Vertrag ,würd ich trotzdem zum Anwalt! Weil,nächstes mal fliegt ihm der Motor oder Getriebe um die Ohren! Wat hat er dann? Ein Auto,was im Arsch ist u. ein Vertrag ,der auch im Arsch ist ,weil dann guckt er in Mond vor Gericht! So ein Anwalt kost bei ne Beratung mal n Zwani?

Warum ,soll man sich nicht gegen solche BETRÜGER-Autohändler wehren!

Denn ich bekomm mein Lohn nicht im Geschenkpapier! :confused:

Themenstarteram 23. Mai 2009 um 5:41

Hallo und ein recht Herzlichen Dank für die ganzen Antworten,

ich werde Montag mal zum Anwalt gehen und euch Berichten was dabei rausgekommen ist

Der Händler unterliegt der Gewährleistungspflicht zumindest für 12 Monate für Gebrauchtgüter, außer im Vertrag steht gekauft wie gesehen UND unter Ausschluss von Garantie u. Gewährleistung wenn als ZUSATZ Handel, Gewerbe und Export mit aufgeführt ist !

Sonst hat der Händler Pech, und muss für die Reparaturen aufkommen. Allerdings hätte man die Mängel direkt beim Händler selbst reklamieren müssen, anstatt auf eigene Faust reparieren zu lassen, denn der Händler hat das recht selbst nachzubessern, rechtlich wird/würde es also auf einen vergelich heraus laufen, und der Händler wird nur einen definierten Teil zahlen müssen.

Viel Erfolg und wir drücken die Daumen das ein paar Euros zurückfliessen ins Geldsäckl !

Ja nicht nur das.

Er kann auch im Auftrag verkaufen.

Somit ist der Verkäufer dann ein Privatmann, und von dem bekommste keine Garantie.

Dann muss aber auch unter Verkäufer ein Privatmann /frau stehen und nicht der Händler.

Und als Unterschrift muss er im Auftrag (i.A.) Unterschreiben.

Export, Händler etc. Interessieren nicht. Solande Du den als Privatmann zum Nutzen kaufst, muss er Dir die Garantie geben, ansonsten hätte er Dir das Auto nicht verkaufen dürfen.

am 26. Mai 2009 um 10:48

Hi Dragonfamilie,

 

und warste gestern beim REA?? was hat er denn für eine erste Meinung geäussert, wäre interessant zu Wissen - die Neugier plagt - kann einem ja auch mal passieren.

 

@ Vater X25XE

wenn der Privatverkäufer eine Gewährleistung nicht ausdrücklich ausschliesst, gibts auch beim Privatmann 12 Mon. Gewährleistung.

 

Der Händler darf auch schreiben : "Verkauf im Kundenauftrag unter Auschluß jeglicher

Gewährleistung", dann ist er raus.

Oder er deklariert es ausdrücklich als " Bastlerfahrzeug" oder "Bastlerbedarf" mit dem Zusatz:

"ohne jegliche Gewährleistung", auch dann ist er nicht zu belangen.

Zum Glück zieht der Satz =gekauft wie besehen= heute aber nicht mehr so wie früher.

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