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OMVL SCHALTET SPORADISCH UM AUF BENZIN

Themenstarteram 14. Oktober 2008 um 16:56

Hat jemand eine Idee??Gasdruck ist bei 1.07bar auch vor dem Umschalten,Klemme 15 Zündschloss,Klemme 30 Dauerstrom und Klemme 31 Minus kommen am Stecker vom Steuergerät für Gas an!!!Keine Fehler in beiden Steuergeräten.7000km ohne probleme.Hilfe....................Gruss Björn

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10 Antworten
Themenstarteram 14. Oktober 2008 um 17:11

Steuergerät,def.???

Zitat:

Original geschrieben von Lea-Chantal

Hat jemand eine Idee??Gasdruck ist bei 1.07bar auch vor dem Umschalten,Klemme 15 Zündschloss,Klemme 30 Dauerstrom und Klemme 31 Minus kommen am Stecker vom Steuergerät für Gas an!!!Keine Fehler in beiden Steuergeräten.7000km ohne probleme.Hilfe....................Gruss Björn

Themenstarteram 16. Oktober 2008 um 5:15

Na, es hat keiner ne Antwort???

Zitat:

Original geschrieben von Lea-Chantal

Hat jemand eine Idee??Gasdruck ist bei 1.07bar auch vor dem Umschalten,Klemme 15 Zündschloss,Klemme 30 Dauerstrom und Klemme 31 Minus kommen am Stecker vom Steuergerät für Gas an!!!Keine Fehler in beiden Steuergeräten.7000km ohne probleme.Hilfe....................Gruss Björn

Hallo Björn,

hört sich nach Verdampfer an. Meistens sind die Dinger falsch eingebaut oder falsch angeschlossen (Wasserkreislauf).

Bei einem Fahrzeug mit Luftklappensteuerung der Heizung wird der Verdampfer in Reihe in den Wasserkreislauf der Heizung eingebunden, bei einem Fahrzeug mit mechan. oder elektrischem Ventil wird der Verdampfer paralell in diesen Kreislauf eingebunden.

Dann solltest du dir vom Einbauer eine Zeichnung / Einbauanleitung geben lassen, woraus hervorgeht, wie genau (in welcher Position) der Verdampfer eingebaut sein muss, damit er richtig funktioniert.

Andere Frage: Wie lange ist die Anlage überhaupt eingebaut? Ca. ein halbes Jahr?

Könnte sein, dass die Einspritzzeiten im Motorsteuergerät aus dem "Ruder" (>< + / - 5 ms) gelaufen sind und du zunächst mal einige hundert Kilometer auf Benzin fahren musst, damit sich dies wieder normalisiert. Oder der Fahrzeughersteller kann dir das Motorsteuergerät wieder zurücksetzen. Meistens kommt dies deshalb, weil die Gasanlagen (bis auf zwei auf dem deutschen Markt) nicht voll OBD - fähig sind und sich durch den Gasbetrieb die Daten im Motorsteuergerät verändern (was rechtlich eigentlich nicht zulässig ist, lt. ECE 115).

Am besten du lässt dir die Kurz - und Langzeitwerte des Benzinsteuergerätes vom Gasanlageneinbauer einmal auslesen, dann sehen wie weiter.

Hallo Joachim,

welche 2 Anlagen sind das, die OBD fähig sind?

Vielleicht hast Du auch eine Idee, woran mein Problem liegen könnte:

Fahrzeug: BMW E46 318 CI

Gasanlage: ICOM JTG, eingebaut seit Juli 2007

Problem: Das Fahrzeug startet bei kaltem Motor und total heißem Motor problemlos. Es startet nur nach orgeln von 2-3 Sekunden, wenn es "lauwarm" ist. Lauwarm ist z.B. wenn ich 10km fahre das Fahrzeug abstelle und nach 10 Minuten starte ist es noch ganz warm (kein Problem).

Starte ich nach 50 Minuten ist das Fahrzeug kalt (kein Problem).

Der Bereich aber von ca. 10 - 50 Minuten ist der sog. "lauwarme" Bereich-->Startprobleme!

Danke im voraus

Gruß

Harry

Zitat:

Original geschrieben von jobo2811

Meistens kommt dies deshalb, weil die Gasanlagen (bis auf zwei auf dem deutschen Markt) nicht voll OBD - fähig sind und sich durch den Gasbetrieb die Daten im Motorsteuergerät verändern (was rechtlich eigentlich nicht zulässig ist, lt. ECE 115).

Hi,

da die Mehrzahl der Anlagen nach 67.01 zugelassen und eingebaut wurden, interessiert und gilt hierfür die 115 nicht die Bohne. Genausowenig wie die Vorschriften für den Bau von Atomreaktoren. :D

Grüße

@ Harry,

eine davon ist die BRC Sequent 24 und eine gibt es glaube ich von Landirenzo, die zumindest teilweise OBD - fähig ist.

@ Rogowafe

Auszug aus dem Gesetzestext:

.... Die Teilegenehmigung wird nur dann erstellt, wenn alle einzelnen Bauteile und Komponenten bereits nach Teil 1 der ECE-R 67/1 (für LPG) bzw. ECE-R 110 (für CNG) genehmigt sind. In der ECE-R 115 wird in Bezug auf die techn. Anforderungen an die einzelnen Bauteile und deren Einbau immer auf die beiden ECE-Regelungen verwiesen. Die ECE-R 115 selbst legt nur fest, unter welchen Bedingungen z. B. Abgasgutachten zu erstellen sind, welche Bedingungen beim Einbau beachtet werden müssen und welche Unterlagen mit dem Nachrüstsystem auszuliefern sind.

Zur Genehmigung eines Gasnachrüstsystems nach ECE-R 115 muss also sichergestellt sein, dass nur nach ECE-R 67/1 bzw. ECE-R 110 genehmigte und gekennzeichnete Bauteile verwendet werden. Usw. usw. usw........

Merkst du was, Rogowafe? Jede Gasanlage muss seit 2004 nach ECE 115 geprüft und abgenommen sein (GSP - Bescheinigung).

Unser aller Glück ist, dass selbst die Prüfer bei TÜV und DEKRA keine umfassende Ausbildung haben und teilweise die Inhalte und Richtlinien dieser ECE nicht kennen. Deshalb ist es möglich, dass auf unseren Strassen gut 98 % der mit Autogas nachgerüsteten Fahrzeuge, nicht ECE konform sind und teilweise sogar als fahrende Zeitbomben bezeichnet werden müssten.

Ich habe selbst diese Erfahrung bei meinem (gebraucht gekauften und LPG - Anlage ausgestattetem) Fahrzeug schmerzhaft und arbeitsintensiv machen müssen und, seit ich den GSP - Lehrgang absolviert und bestanden habe, in der Gewissheit lebe, dass mein Fahrzeug trotz Nachbesserung immer noch nicht ECE Konform ist und noch einiges an Nachbesserung erforderlich ist.

Das fängt mit dem Einbau des Tanks an, der in Deutschland nur zugelassen werden darf, wenn er in Fahrtrichtung 20 G und beim Seitenaufprall 10 G aushällt. Von den Händlern / Importeuren wird aber die Auslandsversion 10 / 5 G ausgeliefert, wenn man nicht speziell danach frägt. Wie gesagt, Gott sei Dank wissen die Prüfer das noch nicht. Und so geht es gerade weiter: Tankfüllstutzen falsch montiert (muss fest mit der Karosserie verbunden sein), Fern - Abschaltventil sitzt über einen Meter vom Verdampfer entfernt (max. zulässig sind 10 cm), usw. usw....

Schau dich mal auf dieser Seite um, auch die Verweisadressen! Es wird dir die Augen öffnen, da bin ich sicher.

http://www.autogas-gutachten.de/

... mit 115 hast Du eine Typfreigabe, brauchst nicht zum TÜV und kannst die Anlage gleich eintragen lassen. Mit 67.01 brauchst Du eine Einzelabnahme, deshalb musst Du zum TÜV und erst danach zur Zulassungsstelle.

Sind beides ganz unterschiedliche Verfahren, in Deutschland reicht für die Zulassung auch ganz allein die 67.01. dazu gibt es hier bestimmt schon Hunderte von Beiträgen.

PS: Und der Link geht doch zu einem Vorstandmitglied des "Bundesverbandes für Gasumrüster und freie Tankstellenbetreiber". Dazu habe ich auch schon mehrfach meine Meinung gesagt, z. B. deren Versuch das LPG-Gemisch zu vereinheitlichen auf 95/5 und 70/30! :mad: Bin übrigens Vorsitzender des Bundesverbandes für LPG-Fahrer und vertrete damit alle LPG-Fahrer in D! :rolleyes:;)

Grüße

Hallo Rogowafe,

schick mir doch mal via PN deine E-Mailadresse, würde dir gerne mal etwas zukommen lassen, was mittlerweile ca 54 Seiten PDF - File ergeben hat und sicher noch nicht das Ende ist. Dazu hätte ich gerne dann mal deine Meinung gehört.

Es ist nun mal so, dass die ECE 115 die beiden anderen einschließt, will sagen, die ECE 115 ist das Dach und der Rest kommt darunter, das lässt sich nicht wegreden.

Zu den Gasqualitäten gibt es noch folgende Anmerkung: Wenn du mal genauer hinschaust in die Bediehnungsanleitungen der Gasanlagen steht da sicher drin, mit welchem Gemisch die Anlagen zu betreiben sind. Beiden heutigen Fahrzeugen mit Einspritzanlagen wird in den meisten Fällen eine Voll - Sequentielle Gasanlage eingebaut und bei den meisten Anbietern steht nun mal drin, dass die Anlage am Besten läuft, wenn sich das Propan / Butangemisch im Bereich 70 / 30 und 95 / 5 bewegt. Und was ist so falsch daran, ein einheitliches Gemisch auf dem deutschen Markt zu bekommen? Wenn ich da z.B. an Frankreich denke, die haben das bereits schon. Und dort habe ich selbst schon die Erfahrung gemacht, dass mein Fahrzeug mit französischem Gas besser und problemloser läuft. Im Moment ist es doch nun wirklich so, dass du gar nicht weist, und zum Grossteil wissen es noch nicht einmal die Tankstellenbetreiber, was für ein Gemisch du tatsächlich in den Gastank füllst. Das einwandfreie Arbeiten der Gasanlage hängt nun mal bei den nicht voll OBD - fähigen Gasanlagen auch zu einem Grossteil von der Gasqualität ab, da diese Anlagen die Qualitätsunterschiede nicht ausgleichen können und somit der Gasfahrer häufiger in der Werkstatt steht, um die Anlage nachjustieren zu lassen. Istz das tatsächlich vom Vorstand der Gasfahrervereinigung gewollt? Wer soll das in Zukunft noch bezahlen?

Themenstarteram 17. Oktober 2008 um 17:32

Hallo er ist jetzt 7000km ,ca 4 Monate ohne probleme gelaufen.Die Temperatur am Verdampfer ist gleich der Kühlmitteltemperatur,er ist in Reihe geschaltet.Golf 4 mit Klima.Ich werde mal die Lehrnwerte löschen......mal sehen.

Zitat:

Danke Dir,melde mich.....dauert aber noch.......

Original geschrieben von jobo2811

Hallo Björn,

hört sich nach Verdampfer an. Meistens sind die Dinger falsch eingebaut oder falsch angeschlossen (Wasserkreislauf).

Bei einem Fahrzeug mit Luftklappensteuerung der Heizung wird der Verdampfer in Reihe in den Wasserkreislauf der Heizung eingebunden, bei einem Fahrzeug mit mechan. oder elektrischem Ventil wird der Verdampfer paralell in diesen Kreislauf eingebunden.

Dann solltest du dir vom Einbauer eine Zeichnung / Einbauanleitung geben lassen, woraus hervorgeht, wie genau (in welcher Position) der Verdampfer eingebaut sein muss, damit er richtig funktioniert.

Andere Frage: Wie lange ist die Anlage überhaupt eingebaut? Ca. ein halbes Jahr?

Könnte sein, dass die Einspritzzeiten im Motorsteuergerät aus dem "Ruder" (>< + / - 5 ms) gelaufen sind und du zunächst mal einige hundert Kilometer auf Benzin fahren musst, damit sich dies wieder normalisiert. Oder der Fahrzeughersteller kann dir das Motorsteuergerät wieder zurücksetzen. Meistens kommt dies deshalb, weil die Gasanlagen (bis auf zwei auf dem deutschen Markt) nicht voll OBD - fähig sind und sich durch den Gasbetrieb die Daten im Motorsteuergerät verändern (was rechtlich eigentlich nicht zulässig ist, lt. ECE 115).

Am besten du lässt dir die Kurz - und Langzeitwerte des Benzinsteuergerätes vom Gasanlageneinbauer einmal auslesen, dann sehen wie weiter.

Zitat:

Original geschrieben von jobo2811

@ Harry,

eine davon ist die BRC Sequent 24 und eine gibt es glaube ich von Landirenzo, die zumindest teilweise OBD - fähig ist.

@ Rogowafe

Auszug aus dem Gesetzestext:

.... Die Teilegenehmigung wird nur dann erstellt, wenn alle einzelnen Bauteile und Komponenten bereits nach Teil 1 der ECE-R 67/1 (für LPG) bzw. ECE-R 110 (für CNG) genehmigt sind. In der ECE-R 115 wird in Bezug auf die techn. Anforderungen an die einzelnen Bauteile und deren Einbau immer auf die beiden ECE-Regelungen verwiesen. Die ECE-R 115 selbst legt nur fest, unter welchen Bedingungen z. B. Abgasgutachten zu erstellen sind, welche Bedingungen beim Einbau beachtet werden müssen und welche Unterlagen mit dem Nachrüstsystem auszuliefern sind.

Zur Genehmigung eines Gasnachrüstsystems nach ECE-R 115 muss also sichergestellt sein, dass nur nach ECE-R 67/1 bzw. ECE-R 110 genehmigte und gekennzeichnete Bauteile verwendet werden. Usw. usw. usw........

Merkst du was, Rogowafe? Jede Gasanlage muss seit 2004 nach ECE 115 geprüft und abgenommen sein (GSP - Bescheinigung).

Unser aller Glück ist, dass selbst die Prüfer bei TÜV und DEKRA keine umfassende Ausbildung haben und teilweise die Inhalte und Richtlinien dieser ECE nicht kennen. Deshalb ist es möglich, dass auf unseren Strassen gut 98 % der mit Autogas nachgerüsteten Fahrzeuge, nicht ECE konform sind und teilweise sogar als fahrende Zeitbomben bezeichnet werden müssten.

Ich habe selbst diese Erfahrung bei meinem (gebraucht gekauften und LPG - Anlage ausgestattetem) Fahrzeug schmerzhaft und arbeitsintensiv machen müssen und, seit ich den GSP - Lehrgang absolviert und bestanden habe, in der Gewissheit lebe, dass mein Fahrzeug trotz Nachbesserung immer noch nicht ECE Konform ist und noch einiges an Nachbesserung erforderlich ist.

Das fängt mit dem Einbau des Tanks an, der in Deutschland nur zugelassen werden darf, wenn er in Fahrtrichtung 20 G und beim Seitenaufprall 10 G aushällt. Von den Händlern / Importeuren wird aber die Auslandsversion 10 / 5 G ausgeliefert, wenn man nicht speziell danach frägt. Wie gesagt, Gott sei Dank wissen die Prüfer das noch nicht. Und so geht es gerade weiter: Tankfüllstutzen falsch montiert (muss fest mit der Karosserie verbunden sein), Fern - Abschaltventil sitzt über einen Meter vom Verdampfer entfernt (max. zulässig sind 10 cm), usw. usw....

Schau dich mal auf dieser Seite um, auch die Verweisadressen! Es wird dir die Augen öffnen, da bin ich sicher.

http://www.autogas-gutachten.de/

Schmarrn!

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