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Online Kauf

Guten Morgen,

 

ich plane den Kauf eines neuen Reimport-Fahrzeug. Das Fahrzeug soll wohl aus Dänemark kommen, ist bereits durch einen deutschen Händler bestellt worden und soll im November / Dezember geliefert werden.

Ich habe Kontakt mit dem Händler und alles läuft ausschließlich über Telefon und Email. Ich habe den Kaufvertrag bereits per Email erhalten und muss diesen nur noch unterschreiben und zurück schicken. Das Autohaus ist von meinem Wohnort mehrere Hundert Kilometer entfernt.

 

Handelt es sich bei solch einem Kauf um ein Fernabsatzgeschäft nach§ 312c BGB?

 

Im Vertrag steht der Liefertermin als unverbindlich. Ich frage deshalb, da ich das Fahrzeug bis spätestens Januar brauche und so notfalls innerhalb von 14 Tagen den Kauf noch widerrufen könnte und mich notfalls noch nach einem sofort verfügbaren Fahrzeug umschauen könnte, falls das favorisierte nicht bis Mitte Dezember geliefert worden ist und kein genaues Lieferdatum avisiert ist. Ich habe aufgrund des unverbindlichen Lieferdatums dann wahrscheinlich auch kein Anrecht auf ein Ersatzfahrzeug im Januar, oder? (Falls das neue noch nicht geliefert ist)

 

Vielleicht kennt sich von euch ja jemand mit so einem

Thema aus.

 

Vielen Dank und einen schönen Tag

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1 Antworten

Rechtsberatung ist hier auf MT leider nicht statthaft - siehe auch Regeln und NUBs (Pkt 5.3).

Sorry

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