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Online-Zulassung nach online-Kauf ohne dig. Perso / minimal zulässige Schildlänge für E-Autos?

Hallo zusammen,

ich habe ein neues Fahrzeug in FaM online gekauft. Ich bin jetzt im Urlaub und habe bislang keinen digitalen Perso oder Reisepass. Unsere Zulassungsstelle bietet die online-Zulassung an. Klappt das mit der BundID oder andere Wege wenn man vorher irgendwas manuell und Vorort veranlassen könnte. Ich habe weder den Brief, noch will ich das Fahrzeug VORHER zulassen oder bezahlen und mir die Option vom Widerruf sichern falls alle Stricke reißen.

Könnte man zur Not auch lokal bei der Zulassungsstelle in Frankfurt persönlich für ein fremden Landkreis zulassen? Was wäre die kürzte zulässige Beschilderung ohne die Buchstaben zu quetschen bei "ABC X 86 E"

In jedem Fall will ich vermeiden 2x fahren zu müssen und bin dankbar für Tipps die jemand schonmal erfolgreich umgesetzt hat. Vielen Dank.

Gruß

Christian

34 Antworten

Nein. Nur mit entsprechenden Perso. Steht auf der Website deiner Zulassungsstelle.

Du kannst in einem fremden Zulassungsbezirk kein Fahrzeug auf dich zulassen. Du kannst aber am Ort des Erwerbs ein Kurzzeitkennzeichen für das Fahrzeug beantragen. Musst halt vorher abchecken, wie das mit Terminen dort ist oderob man da einfach aufkreuzen kann und die Kurzzulassung durchführen kann.

Zulässige Kennzeichenmaße werden in der FZV, Anlage 4 beschrieben.

Dazu benötigt er aber in der Regel ZB II, oder?

Das Mysterium schreibt:

Zur Identifizierung:
Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Zulassen kann man immer nur in der örtliche zuständigen Zulassungsstelle (für natürliche Personen ist das die für den Hauptwohnort zuständige). Ausnahmen gibt es nur, wenn Zulassungsstellen unterschiedlicher Bezirke kooperieren; das ist mir aber nur aus dem Bereich Oberbayern bekannt. Die Zulassungsstelle Frankfurt/m erwähnt eine solche Kooperation jedenfalls nicht auf ihrer Homepage.

Vor Ort kann man dann nur ein Kurzzeitkennzeichen bekommen. Das ist auch am Standort des Fahrzeugs möglich, und wenn das Auto eine gültige HU hat (sonst könnte man es ja auch nicht zulassen...) darf man damit auch bis nach Hause fahren.

Für "ABC X 86 E" wirst du die vollen 520 mm brauchen; auf 480 passt es jedenfalls nicht mehr. (500 habe ich noch nicht gesehen, aber ich will es nicht ausschließen)

Wenn er das Fahrzeug in FaM (wo immer das auch ist) kauft, wird er die Papiere ja wohl nach Bezahlung bekommen und dann kann er das Teil auch dort zulassen, wenn er innerhalb der Öffnungszeiten dort aufkreuzt.

Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. Mai 2025 um 22:21:35 Uhr:
Wenn er das Fahrzeug in FaM (wo immer das auch ist) kauft,

Die größte Stadt von Hessen, aber nicht die Hauptstadt.

Wenn er in PuM wohnt und das Auto in FaM kauft, kann er es in FaM nicht zulassen.

Dort kann er dann nur Kurzzeitkennzeichen bekommen. (Nachdem er beim Kauf die Papiere bekommen hat, logisch).

Könnte er iKfz nutzen, dann könnte er von FaM aus über das Portal von PuM das Fahrzeug zulassen und mit ungesiegelten Kennzeichen nach Hause fahren. Allerdings müsste er dafür auch den Zulassungsbescheid ausdrucken, meine ich 🤔

Für iKfz braucht er aber eine der oben zitierten Identifizierungsmöglichkeiten (und Fahrzeugpapiere, die neu genug sind um die Sicherheitscodes zu haben!).

@Rockville gut, dass du mich aufklärst, ich wäre nicht von selber drauf gekommen. 😁

Zitat:
@remarque4711 schrieb am 26. Mai 2025 um 22:21:35 Uhr:
Wenn er das Fahrzeug in FaM (wo immer das auch ist) kauft, wird er die Papiere ja wohl nach Bezahlung bekommen und dann kann er das Teil auch dort zulassen, wenn er innerhalb der Öffnungszeiten dort aufkreuzt.

FaM=Frankfurt am Main.

...aber so ist es: Ich wollte das Fahrzeug besichtigen, wenn alles o.k. ist dann überweise ich per Echtzeit und wollte dann mit den Papieren und dem notwenigen Code von dem Brief den Wagen online zulassen und mit den ungestempelten Kennzeichen vom Hof heim fahren. Schilder vorher natürich drucken lassen. Alternativ wäre die Möglichkeit den Wagen auf meine Frau zuzulassen, die hat einen neuen Perso. Frage ist, ob das was bei der Versicherungsprämie ausmacht, sind ja eigentlich eh beide als Fahrer Ü25 eingetragen. Frau als Halter ist für den späteren Wiederverkaufswert ggf. sogar ggf. besser.

Hm, also 52cm sieht ja echt aus wie ne Karre Mist. Hier kann man es simulieren. Ohne E beim E-Fahrzeug ist auch blöd. Wie stark darf man quetschen? Also kann man doch im fremden Ort auf ein fremden Landkreis und Bundesland (Niedersachsen) zulassen?

wunschkennzeichen.kennzeichenbox.de - Wunschkennzeichen

Nö, nur am HW sitz.

7 stellen in mittelschrift sind 520 mm.

Nein, kann man nicht.

Beitragsmäßig ist es egal, ob das Fahrzeug auf dich oder die Frau angemeldet wird. Ggf. musst du deinen SFR an deine Frau abgeben, wenn sie keinen eigenen hat.

Zitat:
@Christian123 schrieb am 26. Mai 2025 um 22:43:09 Uhr:
Hm, also 52cm sieht ja echt aus wie ne Karre Mist. Hier kann man es simulieren. [...]
wunschkennzeichen.kennzeichenbox.de - Wunschkennzeichen

Nein, hier wird bei 8 Zeichen keine Engschrift dargestellt.

Dort wird auch Engschrift simuliert.

Zitat:
@windelexpress schrieb am 26. Mai 2025 um 22:46:44 Uhr:
Nö, nur am HW sitz.
7 stellen in mittelschrift sind 520 mm.

Ich habe 8 Zeichen drauf bei 52 cm und normaler Schrift.

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