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Opel Karl Probleme mit der Kupplung bzw. der Instandsetzung

Opel Karl D-A
Themenstarteram 28. Februar 2016 um 10:32

Liebe Community!

Ich würde gerne eure Meinung hören zu einer Geschichte, welche ich bzw. meine Verwandten erlebt haben. Kurz gefasst, haben sich meine Großeltern einen Opel Karl gekauft, sind damit rund 1 Stunde gefahren und haben dann für eine Kupplungsreparatur fast 2,5 Monate gewartet und 1200€ gezahlt. Das Auto wurde dann um 8500€ an einen anderen Opelhändler, repariert und mit 73km am Tacho, verkauft.

Kürzlich bekam ich dann einen Anruf und wurde gefragt wie zufrieden ich mit dem Opel Service Center bin und ob ich Opel weiter empfehlen kann.

Hier meine Anfrage an Opel Österreich nachdem Mitte Dezember noch immer das Fahrzeug nicht repariert war, mit der Begründung des Opelhändlers, dass die Teile aus Südkorea kommen und es eben noch dauert (Anm.: das Auto wurde am 01.10.2015 angemeldet und am 02.10.2015 in die Werkstatt geschleppt)

Zitat:

Sehr geehrtes Opel Service Center Team.

Meine Großeltern besitzen einen Opel Vectra B Bj 1997, der zuletzt das Pickerl nicht mehr bekommen hat. Laut ÖAMTC mussten folgende Reparaturen gemacht werden: starre Bremsleitungen, Auspuff, Abgas, Aufhängung ausgeschlagen Hinterachse.

Um die Reparatur schnell und günstig zu erledigen, fuhren wir zum Autohaus xxxx um einen Überblick zu bekommen, was die Reparatur kostet.

Da meine Großmutter nicht auf einen fahrbaren Untersatz verzichten wollte, informierte sie sich auch über das derzeitige Fahrzeugangebot. In die engere Auswahl kam ein Opel Karl, da er die Anforderungen meiner Großeltern an ein Auto erfüllt hätte.

Jedenfalls wurde meinen Großeltern eine Reparatur des Vectra wenig schmackhaft gemacht und ein Kostenvoranschlag von weit über 4000€ erstellt, mit der Möglichkeit, dass es noch teurer kommen könnte, wenn weitere Defekte gefunden werden. Falls die Reparatur nicht gemacht wird, hätten meine Großeltern 10% bezahlen müssen.

Im Falle eines Fahrzeugkaufes würde der Kostenvoranschlag nichts kosten, meinte der Geschäftsleiter.

Schlussendlich entschieden sich meine Großeltern für die Anschaffung des neuen Autos. Das Auto wurde dann am 01.10.2015 angemeldet und abgeholt. Die erste Fahrt ging von Gänserndorf nach Groß-Enzersdorf, wo getankt wurde und dann in Richtung Deutsch-Wagram bis kurz nach Raasdorf. Gesamt um die 30km.

Danach konnte die erste Ausfahrt nicht mehr fortgesetzt werden, da das Auto sich keinen Meter mehr bewegte.

Anschließend wurde das Fahrzeug vom ÖAMTC wieder nach Gänserndorf geschleppt um den Schaden begutachten zu lassen.

Meinen Großeltern wurde dann gesagt, dass die Kupplung defekt sei, der Schaden durch eine Fehlbedienung verursacht wurde und die Reparatur 1500€ kostet.

Diese Behauptung wurde noch untermauert mit den Aussagen des Verkäufers und des Geschäftsleiters, die beobachtet haben wollen, wie meine Großmutter mit schleifender Kupplung weggefahren ist.

Sie ist sich jedenfalls keiner Schuld bewusst und gibt an, nichts ungewöhnliches bemerkt zu haben. Leider saß ich selbst nicht in dem Auto sondern bin in einem anderen Fahrzeug voraus gefahren.

Was ich jedenfalls einem Kunden gegenüber entwürdigend empfunden habe ist, die Aussage, dass man ihr gerne beibringen könne, wie man das Auto bedient und den richtigen Umgang mit der Kupplung üben könnte. Selbst wenn der Grundgedanke nicht böse gemeint war.

Seit den 1960er Jahren jedenfalls, beginnend mit einem VW Käfer über Opel Rekord und Opel Vetrca funktionierte alles immer Bestens und ich kann mich nicht erinnern, dass eine Kupplung vorzeitig getauscht werden musste durch den Fahrstil meiner Großeltern. Jedenfalls nicht nach 30 Kilometern.

Seitdem steht das Auto in Gänserndorf bei der Firma xxxx und wartet auf Ersatzteile. Selbst wenn das Auto in Korea gebaut wird, halte ich 2,5 Monate (zum heutigen Stand) eindeutig zu lange für eine Reparatur. Grund der Verzögerung lt. Autohaus xxxx: die Ersatzteile sind nicht lieferbar bzw. es gibt noch keine.

Zwischenzeitlich wurden sämtliche beanstandete Defekte und noch einige weitere Mängel des Opel Vectras bei einer anderen Firma repariert um 1491€ inklusive Pickerlüberprüfung und meine Großeltern sind wieder mobil.

Ich bin jedenfalls mit dem Verhalten des Autohauses xxxx nicht zufrieden und bin auch etwas überrascht, dass man bei einem fabriksneuen Fahrzeug bei einem Defekt keine Reparatur in einer angemessenen Zeit erwarten kann.

Insgesamt trübt dies jedenfalls mein Vertrauen in die Marke Opel, obwohl ich selbst derzeit einen Manta, einen Zafira und einen Corsa besitze.

Trotz aller Vorkommnisse hoffe ich, dass Sie dennoch um Kundenzufriedenheit bemüht sind und uns diesbezüglich helfen können.

Anbei noch das Übergabeprotokoll des Fahrzeugs um das es sich handelt.

Hochachtungsvoll

xxxx

Im Jänner bekam ich dann doch noch eine Antwort von Opel Austria.

Sinngemäß steht in der knappen Mail drinnen, dass es im Rahmen der Garantiebedingungen nicht möglich ist tätig zu werden und auch keine Kulanz möglich ist, da nach Begutachtung durch einen Außendienstmitarbeiter die Beanstandung der Kupplung auf einen äußeren Einfluss bzw. das Fahrverhalten zurückzuführen ist.

Hättet ihr etwas anderes gemacht oder hättet ihr eine andere Möglichkeit gesehen, dieses Problem zu lösen?

Mit freundlichen Grüßen.

Beste Antwort im Thema

Hallo Carlus1983,

aus Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Zitat: Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.

In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 99/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

Danach hätte das Autohaus beweisen müssen, dass die Kupplung, durch die fehlerhafte Bedienung (Fahrer/-in), so beschädigt wurde, dass diese nach 30 km defekt wurde. Dies können die beiden Autohausmitarbeiter jedoch nur für einen kleinen Augenblick bezeugen, nicht für die gesamten 30 km. Ob das Schleifen der Kupplung durch einen Defekt an der Kupplung entstanden ist, können beide nicht beweisen. Also ist das Autohaus immer noch in der Beweispflicht.

Meine Vorgehensweise wäre:

1. Das Fahrzeug zum Autohaus zurück bringen lassen

2. Den Mangel „Defekte Kupplung“ mündlich dem Verkäufer mitteilen, sowie die Fahruntüchtigkeit des Autos ausdrücklich erklären. Schriftlich nachreichen.

3. Sollte das Autohaus sich weigern, dass Fahrzeug auf Gewährleistung instand zu setzten, Rechtsanwalt einschalten. Der hätte da schon Dynamik herein gebracht.

4. Nach 10 Werktag nochmals Nachfragen, ob das Fahrzeug instand gesetzt ist. Anderenfalls eine Nachfrist von 1 Woche einräumen. Dies aber nur schriftlich, Kopie an OPEL Österreich und an einen Rechtanwalt. Ich hatte in Deutschland auch den ADAC in cc-gesetzt.

5. Am Tage der Nachfrist zum Autohaus fahren und überprüfen, ob Fahrzeug fertig ist. Wenn Fahrzeug nicht fertig, 2. Nachfrist von 5 Werktagen setzen. In diesem zweiten Nachfristschreiben schon auf den möglichen Wandel / Rückgabe des Fahrzeugs unter Erstattung des vollen Kaufpreises und ggf. Schadensersatz für Leihwagen hinweisen.

6. Nach verstreichen der 2. Nachfrist auf Rückgabe des Fahrzeuge pochen und dabei den Anwalt einschalten. Die werden hierfür bezahlt, die machen sowas!

7. Nie wieder zu diesem Autohaus fahren.

Nach 20 Tagen wäre der Schaden beseitigt, bzw. das Fahrzeug wäre wieder an den Händler gegangen. Ob das Autohaus eine Ersatzkupplung bekommen kann, ist hier nicht das Problem des Käufers, sondern des Autohauses. Notfall aus einem Lagerfahrzeug ausbauen.

Wenn einige hier Schwierigkeiten haben dir zu glauben, so liegt dies am großen Schaden nach nur 30 km eines neuen Fahrzeuge. Auch das Händler so „abzocken“ konnen. Dies ist finsteres Mittelalter bei der Kundenbetreuung. Aber auch, dass die Kundenseite so alles hingenommen hat.

Gruß OPEL-Mensch

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Ich bin gerade sprachlos.. o_O

Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, handelt es sich um einen Neuwagen der nach 30km einen Kupplungsschaden hatte und Werkstatt inkl. Opel lehnen jede Art von Garantie und Kulanz ab weil das durch Fehlbedienung der Kupplung zustande gekommen sei?

Ich versuche gerade ernsthaft eine Möglichkeit zu finden wie ich bei 30km Weg in einem Neuwagen die Kupplung zuschande fahren könnte im normalen Straßenverkehr. Mir fällt keine ein...

Sorry, aber wenn das exakt so bei mir abgelaufen wäre, würde ich Himmel und Hölle in Bewegung setzen um das zum schlimmsten PR Gau für Opel der letzten Jahre zu machen.

Ich halte ja nichts von privaten Sendern, Bildzeitung und Co., aber in diesem Fall würde ich eine Ausnahme machen und jeden einzelnen Sender mit der Geschichte anschreiben.

Also beim besten Willen kann eine Kupplung nicht nach 100 Kilometern kaputt sein das schafft noch nicht einmal ein Fahranfänger. Die Kupplung war bestimmt schon vom Werk aus nicht in Ordnung finde das Verhalten des Opel Händlers sehr merkwürdig normalerweise sind die ja bemüht dem Kunden schnell zu helfen.

Bevor ich den Schaden hätte selber bezahlen müssen hätte ich einen Sachverständigen hinzu gerufen.

Alles sehr dubios !

rekonstruieren. karl nehmen, oma auf den fahresitz, gutachter auf den beifahrersitz, anwalt auf die rückbank und 30km probefahrt machen.

:D

Hallo Zusammen,

mit einem solchen Verhalten darf kein Händler und Opel Austria durch kommen.

Was kann der Verkäufer und Gebietsleiter bezeugen. Das die Kupplung beim anfahren geschliffen hat, sonst nichts. Ob dies durch den Großmutter oder einer defekten / falsch eingestellten Kupplung entstanden ist, können diese nicht bezeugen. In der EU gilt immer noch die Garantieregellung, wonach die ersten 6 Monate der Verkäufer die Beweislast trägt.

Kennen andere Karl Besitzer ein Problem mit der Kupplung? Kupplungsgestank?

Bringt diesen Fall an die Öffentlichkeit (Fernsehen). Danach werdet Ihr sehen, dass dies nur ein Missverständnis, OPEL selbstverständlich die Reparaturkosten übernehmen und KTN wird sich persönlich in den Jet setzten, nach Korea fliegen und die Teile persönlich vom Band abholen (oder Zumindestens so ähnlich)

Für OPEL (Austria) ist es erschreckend, dass es mehr als 2,5 Monate dauert bis das ein neues Auto wieder fahrtüchtig wird.

Noch immer Fassungslos, dass dieses in Europa noch möglich ist.

OPEL-Mensch

Tja, dieser 1 Beitrag vom TE und sonst nix....immer noch sehr dubios.

Gib ihm halt Zeit.

Im Juli 2010 angemeldet, jetzt im Februar 2016 der erste Beitrag, da braucht es ein paar weitere Jahre für eine Antwort. :eek:

Themenstarteram 10. März 2016 um 12:53

Was wollt ihr denn als Beweis? Kaufvertrag? Rechnung der Reparatur? Fotos der Kupplung?

Ich will niemanden an den Pranger stellen und würde Fotos mit persönlichen Daten der Verkäufer schwärzen. Am Handy kann ich das leider nicht. Aber Fotos der Kupplung hänge ich an.

Bei Interesse kann ich noch mehr posten.

Mir geht es um die Frage, wie man es besser machen hätte können.

Bezüglich der Anzahl meiner Posts: Qualität statt Quantität

:)

Image

Hallo Carlus1983,

aus Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

Zitat: Die Gewährleistung, Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die Garantie zu unterscheiden; diese ist insofern freiwillig, als es keine gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe eines Garantieversprechens gibt.

In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 99/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

Danach hätte das Autohaus beweisen müssen, dass die Kupplung, durch die fehlerhafte Bedienung (Fahrer/-in), so beschädigt wurde, dass diese nach 30 km defekt wurde. Dies können die beiden Autohausmitarbeiter jedoch nur für einen kleinen Augenblick bezeugen, nicht für die gesamten 30 km. Ob das Schleifen der Kupplung durch einen Defekt an der Kupplung entstanden ist, können beide nicht beweisen. Also ist das Autohaus immer noch in der Beweispflicht.

Meine Vorgehensweise wäre:

1. Das Fahrzeug zum Autohaus zurück bringen lassen

2. Den Mangel „Defekte Kupplung“ mündlich dem Verkäufer mitteilen, sowie die Fahruntüchtigkeit des Autos ausdrücklich erklären. Schriftlich nachreichen.

3. Sollte das Autohaus sich weigern, dass Fahrzeug auf Gewährleistung instand zu setzten, Rechtsanwalt einschalten. Der hätte da schon Dynamik herein gebracht.

4. Nach 10 Werktag nochmals Nachfragen, ob das Fahrzeug instand gesetzt ist. Anderenfalls eine Nachfrist von 1 Woche einräumen. Dies aber nur schriftlich, Kopie an OPEL Österreich und an einen Rechtanwalt. Ich hatte in Deutschland auch den ADAC in cc-gesetzt.

5. Am Tage der Nachfrist zum Autohaus fahren und überprüfen, ob Fahrzeug fertig ist. Wenn Fahrzeug nicht fertig, 2. Nachfrist von 5 Werktagen setzen. In diesem zweiten Nachfristschreiben schon auf den möglichen Wandel / Rückgabe des Fahrzeugs unter Erstattung des vollen Kaufpreises und ggf. Schadensersatz für Leihwagen hinweisen.

6. Nach verstreichen der 2. Nachfrist auf Rückgabe des Fahrzeuge pochen und dabei den Anwalt einschalten. Die werden hierfür bezahlt, die machen sowas!

7. Nie wieder zu diesem Autohaus fahren.

Nach 20 Tagen wäre der Schaden beseitigt, bzw. das Fahrzeug wäre wieder an den Händler gegangen. Ob das Autohaus eine Ersatzkupplung bekommen kann, ist hier nicht das Problem des Käufers, sondern des Autohauses. Notfall aus einem Lagerfahrzeug ausbauen.

Wenn einige hier Schwierigkeiten haben dir zu glauben, so liegt dies am großen Schaden nach nur 30 km eines neuen Fahrzeuge. Auch das Händler so „abzocken“ konnen. Dies ist finsteres Mittelalter bei der Kundenbetreuung. Aber auch, dass die Kundenseite so alles hingenommen hat.

Gruß OPEL-Mensch

Joh, alles schön gelistet, wie denn vorzugehen ist.

Als Laie mag man das auch nicht so gänzlich überblicken aber dafür gibt es ja Anwälte.

Themenstarteram 10. März 2016 um 18:45

Danke an OPEL-Mensch. Deinen Beitrag finde ich sehr interessant. Fürs nächste Mal bin ich dann klüger.

Meine Großeltern sind jedenfalls mit ihrem Opel Vectra wieder zufrieden und ich um eine Erfahrung reicher...

Hallo Carolus1983,

Ihr solltet jetzt noch Punkt 7 meiner Auflistung befolgen. Das Autohaus darf einfach nicht so einfach davon kommen. Dann werden weitere Kunden so "abgezockt". Dies dürfte selbst OPEL - Austria nicht unberührt lassen. Wissen die etwas von diesem Fall?

Beim nächsten Mal auch noch ein bisschen mehr Selbstbewuster auftretten. Ihr seit keine Bitt-Steller sondern gleichwertige Vertragspartner.

Ihr habt den Karl reparieren lassen. Was hat die Werkstatt gesagt, oder war dies die Verkäuferwerkstatt? Welche Teile wurden ausgewechselt? Führleicht können technisch versierte User mögliche Ursachen nennen?

Wenn Ihr einen guten Anwalt kennt, solltet Ihr da mal vorsprechen! Ggf. geht da noch etwas und Ihr bekommt die Reparaturkosten erstattet. Ich hoffe es für Euch.

Ein typisches Karl Problem scheint es ja nicht zu sein, habe außer von Euch, noch von keinem anderen Fall gehört/gelesen.

Viel Spass beim Fahren mit dem Vectra.

Gruß OPEL-Mensch

Themenstarteram 11. März 2016 um 19:51

Die oben beschriebene Mail hat das Kunden Info Center jedenfalls beantwortet. (Es wurde der Sachverhalt mit dem Autohaus besprochen, ein Außendienstmitarbeiter hat dies dann begutachtet und es gibt keine Gewährleistung oder Kulanz.)

Die Verkaufswerkstatt hat auch den Schaden repariert. Teile bzw. Arbeiten laut Rechnung: Kupplung und Schwungmasse erneuern, Kupplungsgeberzylinder, SKT.-Schraube, Kupplungskit, Schraube, Getriebeöl, Schwungrad, Rein.Spray

Punkt 7 fällt mir persönlich nicht sehr schwer.

Der Aufwand um die Erstattung der Reparaturkosten zu erstreiten ist ungewiss und meinen Großeltern egal. Wie gesagt, mit dem Vectra sind sie ja glücklich...

Ungewiss finde ich, wie man eine Kupplung auf die bisher hier beschriebene Weise / Kürze so zerstören kann !

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