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Ordnungsamt gleich Polizei?

BMW 3er E36
Themenstarteram 13. April 2005 um 18:27

Jo tag zusammen,

wollte ma wissen ob das ordnungsamt die gleiche gewalt hat wie die Polizei. Wenn ja habe ich glaube ich ein problem :(

 

Anscheinent hat mich hat mich son Ordnungshüter mit seinem Roller gesehen als ich nach der schule iner 30er Zone an meinen Kollegen vorbeigeblasen bin... Am ende der straße durfte man nur nach rechtsabiegen und es war noch ein STOP schild dran... bin links abegebogen. Nach der linken ampel bin ich mit nem schönen drift in die kurve gefahren... und hab dann ordentlich gas gegeben.

Ich habe keinen gesehen und angehalten hat mich auch keiner. Aber die meinten heute in der schule mich hat da einer verfolgt... Was meint ihr gibt das ne strafe oder so?

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14 Antworten
am 13. April 2005 um 18:30

kann sein das du nen schreiben bekommst, das du dich zu bestimmten vorwürfen äußern darfst!

wirst du denn von der zuständigen verkehrsbehörde bekommen, bzw vom Ordnungsamt. In manchen Städten haben die Polizeigewalt.

und es gibt ne freiheitsstrafe von 10 jahren oder 100

peitschenhiebe! :D ;)

Themenstarteram 13. April 2005 um 18:32

uii wie wärs ich bin max 53km/h gefahren und nach der ampel is mit der fuß vom gaspedal gefluscht? Außerdem sag ich einfach das des auto meiner mutter gehört und ich das net gewohnt bin die vielen ps lol. bohh hoffentlich kommt da nix ey

wenn eine zone 30 da ist und einen Stop Schild dann wird es wohl ein grund geben

ohne worte!!!

also ob das was du getan hast moralisch okee oder nich okee war, sei mal dahingestellt....

aber meines erachten nach.. selbst wenn der roller futzi die selbe gewallt hat wie n bulle... *räusper* ..polizist dann steht da doch eh aussage gegen aussage deswegen müssen die herren in grün doch immer zu 2. sein...

 

also ich denke mal da musch dir keine sorgen machn..

war vielleicht nur n kiddie der dir zeign wollte wie schnell sein auf 25km/h gedrosselter roller is :-D

Themenstarteram 13. April 2005 um 20:24

haha hatte sogar nen beifahrer drine ;) der kann zeuge sein

ja genau.. zeuge das der rollerfahrer schlangen linien gefahren ist und du im ersten gang mit schritttempo um die kurve bist... und das der den du "überholt" hast, n parkendes auto war...

*LOOOOOOL*

 

#Bläää

Zitat:

Original geschrieben von blaeblae

also ob das was du getan hast moralisch okee oder nich okee war, sei mal dahingestellt....

aber meines erachten nach.. selbst wenn der roller futzi die selbe gewallt hat wie n bulle... *räusper* ..polizist dann steht da doch eh aussage gegen aussage deswegen müssen die herren in grün doch immer zu 2. sein...

 

also ich denke mal da musch dir keine sorgen machn..

war vielleicht nur n kiddie der dir zeign wollte wie schnell sein auf 25km/h gedrosselter roller is :-D

Leider falsch...einem Polizeibeamten wird vor Gericht grundsätzlich eher "geglaubt" als einem TV. Die Aussage des Polizisten zählt also mehr. Warum sollte er auch lügen???

@ BerndBMW: Die Ordnungsbehörde kann auch für die Verfolgung/Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (mit-) zuständig sein, somit hast du schonmal ein Problem.

Der einzige Verstoß, der dir hier wirklich zur Last gelegt werden kann, ist das falsche Abbiegen. Alles andere (Geschwindigkeit, Driften) kann ein Mitarbeiter der O.behörde nicht beurteilen (ein Polizist u.U. hingegen doch), bzw. die Gerichte gehen davon aus, dass er es nicht kann.

Also abwarten und Tee trinken...

 

Gruß

Chris ;)

Beiträge bei Motor-Talk stellen keine Rechtsberatung dar oder ersetzen diese, sondern geben stets nur die eigene Auffassung, Meinung oder Erfahrung des Autors wieder.

am 13. April 2005 um 21:06

also naja,

wenn du dabei gesehen wurdest. Erstmal der quatsch mit aussage gegen aussage zählt nicht, wenn vor gericht ne aussage gemacht werden sollte, warum sollte sich der ordnungsfuzzi sowas ausdenken? Naja dass du viel zu schnell warst iss egal, da er ja keine Radarmessung vorgenommen hat und schätzen gilt nicht. Also zum tatbestand gehöhren dann noch:

Lärmbelästigung (drift, gleiches spiel wie mit durchdrehenden rädern losfahren)

Überfahren eines Stoppschildes

Abbiegen gegen fahrtrichtung

das erste und das letzte iss fast egal, aber die Nummer mit dem Stoppschild gibt glaub ich 3 Pkte, und da dir wahrscheinlich noch mehr zu lasten gelegt als bloß das Überfahren jenes Stoppschildes wird das auch mit rausreden und mildernden Umständen schwer. Falls dich der Typ wirklich verfolgt hat und die Zeichen wie Blaulicht so ne Kelle etc (wobei ich mir das aufm Roller net vorstellen kann) gegeben hat iss das auch nicht wirklich gut für dich!

Aber wer weiß ob da überhaupt was kommt, nur wenn wäre das nicht so gut. Falls was kommt und die Anzeige nicht wirklich so aussieht als müssteste nur mit 3 Pkten und ner Geldstrafe rechnen immernoch folgendes tun (funktioniert fast immer): Da du ja oben geschrieben hast dass du sagen könntest dass das das Auto deiner Mutter war geh ich mal davon aus, dass es auch auf sie zugelassen ist. Also wird die Anzeige an sie gerichtet sein. Dementsprechend machst du erstmal keine Angaben zum fall bzw leugnest den Tatbestand (aber nicht sagen dass du nicht gefahren bist und damit von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen, da heißt es dann automatisch ein Familienmitglied gewesen sein muss). Dann suchst du dir wenn du Rechtsschutz versichert bist nen anwalt der die Sache deiner Versicherung so verkauft, dass diese den Fall übernimmt, der zögert die sache dann 3monate raus und du hast keine sorgen mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Hellus

...oder 100 peitschenhiebe! :D ;)

Einzulösen bei mir, wobei über die Anzahl der Stockhiebe keine Grenze nach oben besteht :D

Cocco , da kommt aber mal wieder ne ganz tyrannische Ader in dir durch.He? :D

am 13. April 2005 um 22:02

und ausserdem solange es kein foto doer so gibt kannste ja dein wagen auch verlierhen gehabt haben

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