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Ordnungsamt Mitarbeiter gibt sich als Polizist aus...
Hallo,
wollte heute mein zwangsabgemeldetes Auto wieder zulassen gehen.
War abgemeldet weil ich die Versicherung nicht beglichen habe.
Hatte keinen Tüv mehr, naja das volle Programm.
Habe heute frisch neuen TÜV/AU gemacht, eine neue EBV Nr. für Versicherung und bin mit den entstempelten Schildern zur Zulassungsstelle gefahren.
Also rein rechtlich habe ich alles korrekt gemacht, habe mich vorher informiert was ich darf.
Bei der Zulassungsstelle angekommen sehe ich wie hinter mir ein Fahrzeug parkt und wie ein Mann im Auto ganz aufgeregt auf mein Kennzeichen zeigt und regelrecht an mein Auto gespurtet kommt.
Ich lasse die Scheibe runter und er legt direkt los, was ich hier mache mit dem Auto, das dürfe nicht in den Straßenverkehr, weil meine Schilder entwertet wären, etc.
Ich bin ganz ruhig geblieben und habe ihm erklärt, das ich frisch TÜV gemacht habe, das ich eine Versicherung habe und nur das Auto wieder anmelden möchte und das ich damit nicht durch die Gegend fahre sondern direkt vom TÜV hier her zur Zulassungsstelle gefahren bin, das ich das nach deutschem Recht darf und wo jetzt mein Fehler wäre, das ganze über freundlich und ganz ruhig gesprochen, worauf er dann gleich hysterisch wurde, das werde er jetzt alles überprüfen ich solle sofort mit kommen und wehe eine Angabe würde nicht stimmen, etc.
Als ich ihn dann noch gefragt habe, wer er bitte sei, ging er richtig hoch, er sei von der Polizei Karlsruhe, das hätte er mir direkt gesagt, ich wollte dann seinen Ausweis nochmal sehen, den hielt er mir nur wiederwillig ganz kurz hin und dann musste ich mit gehen in ein Büro, wo seine Kolleginnen (Sachbearbeiterinnen Zulassungsstelle) alles überprüften und immer wieder zu ihm sagten, das alles korrekt sei, ich habe nichts falsch gemacht etc.
Er fing dann noch an, ja bitte überprüfen ob die neue EBV zulssig wäre, worauf ein Kollege im Raum meinte, das kann der Fahrer ja nicht wissen etc. also alle waren nett und sagten ihm immer wieder das ich nichts falsch gemacht habe.
Habe dann festgestellt, das der Typ wohl einfach der Ordnungsamtbeamte war, der zuständig ist wenn Autos abgemeldet werden etc.
Jetzt meine Frage, ich bin schon echt sehr genervt, weil ich überfreundlich war, ich habe mir nicht vor zu werfen und wurde von dem behandelt wie ein Verbrecher und er ist aufgetreten wie ein Polizist und hat sich mir auch als Polizist vorgestellt.
Überlege daher eine Beschwerde an die Stadt zu schreiben und wollte wissen ob man dem etwas kann wegen Amtsanmaßung oder ob das wieder sowas ist, was an heutzutage in Deutschland einfach schlucken muß...?
Finde es echt schlimm, wenn man nichts, aber auch gar nichts falsch macht und sich wie ein Verbrecher behandeln lassen muss und man trotz äusserster Freundlichkeit behandelt wird wie ein Arsch, irgendwie möchte ich das nicht so stehen lassen...
Danke
Beste Antwort im Thema
...weiß nicht wie andere das sehen, aber bei jemandem dem nach eigener Aussgae die Karre wegen nicht bezahlter Versicherungsbeiträge zwangsabgemeldet / zwangsentstempelt wurde habe zumindest ich schon ein wenig Bedenken.
Und dass ein Kleinstadtsheriff ein klein wenig erhöhten Blutdruck bekommt, wenn er ein vielleicht stadtbekanntes Fahrzeug mit entstempelten Kennzeichen fahren sieht, das er einige Tage / Wochen oder Monate vorher vielleicht sogar eigenhändig zwangsentstempelt hat ist eigentlich menschlich.
Dies im Hinterkopf und streicht man dazu die mit Sicherheit vorhandenen Übertreibungen aus den Ausführungen im Anfangsthread raus dann paßts wieder... wie schon angemerkt, jemandem dessen Auto wegen nicht bezahlter Versicherungsbeiträge zwangsentstemepelt wurde stünde meiner Meinung nach ein wenig Zurückhaltung / Demut ganz gut.
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103 Antworten
Dienstaufsichtsbeschwerde oder Strafantrag wegen Amtsanmaßung, ob du deine Vorwürfe aber beweisen kannst???
Hast du zeugen?
Das ausgeben als Polizist ist streng genommen strafbar. Beschwerde würde ich aus Prinzip einreichen.
Dienstaufsichtsbeschwerde: Formlos, Fristlos, Fruchtlos :-)
Zitat:
@ttGreen schrieb am 24. August 2017 um 20:52:13 Uhr:
...
Habe heute frisch neuen TÜV/AU gemacht, eine neue EBV Nr. für Versicherung und bin mit den entstempelten Schildern zur Zulassungsstelle gefahren.
Also rein rechtlich habe ich alles korrekt gemacht, habe mich vorher informiert was ich darf.
...
...wurden das Kennzeichen dem Fahrzeug zum Zweck dieser Fahrten von der Zulassungsstelle zugewiesen?
War die Versicherung darüber informiert bzw. hat diese bestätigt, dass diese vor der Zulassung stattfindenden Fahrten von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Viele glauben nämlich sie wären im Recht einfach irgendein Kennzeichen, dass irgendwann mal auf sie zugelassen war und noch irgendwo rumfliegt einfach ans Auto stecken zu dürfen und dazu eine einfach EVB-Nummer reiche aus um diese Fahrten durchführen zu dürfen.
Dem ist nämlich nicht so, die Zulassungsstelle muß über diese Fahrten quasi informiert sein und dem Fahrzeug ein Kennzeichen zuweisen... auch wenn es das gleiche ist unter dem das Fahrzeug schon mal zugelassen war.
Und auch die Versicherung muß von solchen Fahrten unterrichtet sein bzw. ich würde mir von meiner Versicherung zu meiner Absicherung immer eine schriftliche Bestätigung geben lasssen, dass das Fahrzeug bei solchen Fahrten versichert ist.
höre ich so das erste mal, wo bitte soll das stehen?
Es waren die Kennzeichen auf die mein Fahrzeug 2 Jahre lang versichert war, die waren nur entstempelt
Dann sollten sie noch zugewiesen sein. Du hast nichts falsch gemacht. Lass doch den Waldschrat rumteufeln.
die sind zugewiesen und auch noch für 7 Monate auf mich reserviert ja
bin echt ein ganz netter umgänglicher aber der hat mich heute so aufgeregt, würde gerne ne Retourekutsche bringen, aber wird wohl zwecklos sein... Zeugen gibts ja nur die Damen und die werden den bestimmt nicht ans Schienbein ... also schlucken das ganze...
Können Mädels auch nicht so treffsicher. Abgesehen davon bringt es nichts. Freu dich doch einfach, dass du den auf die Palme gebracht hast. Ruhe und Freundlichkeit kennen die doch sonst wirklich nicht.
Zitat:
@ttGreen schrieb am 24. August 2017 um 21:15:25 Uhr:
...die waren nur entstempelt
...und wenn sie nicht gesperrt wurden kann es sein, dass bereits Minuten nach der Abmeldung von Deinem Fahrzeug ein anderes Fahrzeug auf genau dieses Kennzeichen zugelassen hätte werden können.
Ergo ist zu prüfen, dass nicht bereits ein anderes Fahrzeug mit diesem Kennzeichen rumfährt bzw. muß unterbunden werden, dass in der Zeit während Du mit diesem Kennzeichen z.B. zur HU fährst nicht ein anderes Fahrzeug mit genau diesem Kennzeichen zugelassen wird.
Bzgl. der Versicherung würde ich mich nicht darauf verlassen, dass solche Fahrten abgedeckt sind... im Falle eines Unfalls kann es dabei neben den strafrechtlichen Folgen (Fahren ohne Versicherungsschutz ist ein Straftatbestand) um "Haus und Hof" gehen. Daher wäre mir persönlich eine einfache nichtssagende EVB-Nummer zu wenig, das würde ich schon gerne schriftlich haben wollen um im Fall des Falles abgesichert zu sein.
siehe
§10 FZV (Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr)
...
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Sry aber das ist Unsinn und hat mir die Dame heute auch so gesagt das die Schilder nach wie vor auf mich zugelassen sind, zumal das Fahrzeug ja offiziell nicht mal abgemeldet war, das passiert erst im Zuge der Wiederanmeldung.
Also irgendwie wirfst du jetzt hier was durcheinander.
Die Fahrten sind auch abgedeckt durch die Haftpflicht, es ging hier auch nicht darum jetzt auf Paragraphen rum zu reiten, sondern ob ich dem Fritzen was anhaben kann oder nicht, das von mir kein Fehlverhalten vorlag wurde heute schon amtlich geklärt, brauchen wir hier nicht nochmal durch zu exerzieren :-)
Da hat das Amt aber was falsch geklärt. Formal ist der Polizist/Ordnungsamtmann nämlich im Recht. Die Entstempelung alleine sagt noch nichts darüber aus, ob das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde. Denn dazu gehört eben auch die verwaltungsmäßige Erfassung und der Eintrag in die ZB I. Und wenn dem nicht so war, war das Fahrzeug auch nicht außer Betrieb gesetzt, was ja eine der zwingenden Voraussetzungen für die Anwendung des § 10 Abs. 4 FZV. Also halt lieber mal den Ball flach, nicht dass aus deiner gewünschten Revanche auf einmal ein Bumerang wird...
Zitat:
@ttGreen schrieb am 24. August 2017 um 20:52:13 Uhr:
...und er ist aufgetreten wie ein Polizist....
Als Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde (wie das Ordnungsamt auch genannt wird) ferner des kommunalen Ordnungsdienstes darf er - in Grenzen - so auftreten...da ihm das durch das Ordnungswidrigkeitengesetz ferner das Polizeigesetz eingeräumt wird!
hm wie ich es mir dachte, um hier Klarheit zu bekommen, müsste ich wohl einen Anwalt bemühen, was es mir ehrlicher weise nicht wert ist.
Vielleicht werd ich einfach eine Email mit Beschwerde schreiben, ob die dann fruchtet oder nicht sei dahin gestellt, aber wenn der z.B. sowieso im Fokus stehen sollte, sind ja solche Emails immer gefundenes Fressen.
Mir ging es auch nicht drum, das er seinen Job macht und Tatsachen überprüft, wenn ich mit entstempelten Schildern durch die Gegend fahre rechne ich ja damit kontrolliert zu werden.
Es geht um das wie, den Ton, das auftreten, etc. fällt schwer sowas einfach hinzu nehmen, ich behandle fremde Menschen die mir freundlich gegenüber auftreten ja auch nicht wie die letzten Arschlöcher, das jemandem sein Amt das Recht dazu geben soll fällt mir schwer zu akzeptieren, danke für eure Meinungen und Hinweise!
Zitat:
@PeterBH schrieb am 24. August 2017 um 21:00:18 Uhr:
Dienstaufsichtsbeschwerde oder Strafantrag wegen Amtsanmaßung, ob du deine Vorwürfe aber beweisen kannst???
Kann er.
Und er hat sogar Zeugen. Die kann er nennen.
Anwalt beauftragen.
Für einen guten Anwalt ein gefundenes Fressen.
Nicht nur Anmaßung, sondern gleich Missbrauch. Denn er hat es nicht nur genannt, sondern von Rechten derer Gebrauch gemacht.
Ordnungsbeamte haben zwar gewisse Kontrollbereiche, dürfen dies aber nicht gewaltsam durchsetzen. Dazu bedarf es der Polizei. (Der echten )