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Ordnungswidrigkeit, weil ich angeblich neben der Polize gas gegeben habe.
Hallo liebe Forenmitglieder,
gestern bin ich abends von einem Kreisel rausgefahren und hab leicht mit meinem Golf 7 GTI Performance beschleunigt. Der ist ein bissi lauter. Die Polizei war in einer Kontrolle eines anderen Verkehrsteilnehmer.
Ich bin dann vorbeigefahren und habe 900m weg geparkt, da ich mein Bruder abholen wollte.
15 Minuten später kommt die Polizei und wirft mir vor, dass ich bewusst gas gegeben habe, weil die am kontrollieren waren. Dem war nicht so und ich habe mich auch dazu nicht geäußert. Er hat nun ein Ordnungswidrigkeit aufgeschrieben, die ich in nächster Zeit wohl erhalten werde.
Sollte ich da Einspruch einlegen, ich bin rechtschutzversichert. Das ist einfach ärgerlich, dass man zu Unrecht ein Strafzettel bekommt. Was meint ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Marokkpower schrieb am 26. April 2018 um 14:31:44 Uhr:
Was meint ihr dazu?
Wir meinen daß da nie was kommen wird.
Gruß Metalhead
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76 Antworten
Zitat:
@Marokkpower schrieb am 26. April 2018 um 14:31:44 Uhr:
Was meint ihr dazu?
Wir meinen daß da nie was kommen wird.
Gruß Metalhead
Du glaubst doch, wenn das so abgelaufen ist wie du behauptest, nicht wirklich dass du jemals irgendwas an Knöllchen bekommen wirst, oder?!
Zwei Doofe, ein Gedanke *fingerheb und Gedanke brüll*
Zitat:
@zufruehauf schrieb am 26. April 2018 um 14:34:59 Uhr:
Zwei Doofe, ein Gedanke *fingerheb und Gedanke brüll*
Und dann noch auf die Sekunde genau zur selben Zeit.
A Bisserl lauter ??? Der kann auch einen zur Phon Messung schicken. Dann muss man halt den Serienzustand zuerst wieder herstellen.
Wenn man neben denen mal laut gibt, so etwa bitte hier prüfen, sollte man sich nicht wundern wenn die nicht schwerhörig sind. Denen reicht das Kennzeichen, das ist dann der lange Arm.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 26. April 2018 um 15:10:35 Uhr:
A Bisserl lauter ??? Der kann auch einen zur Phon Messung schicken. Dann muss man halt den Serienzustand zuerst wieder herstellen.
Wenn man neben denen mal laut gibt, so etwa bitte hier prüfen, sollte man sich nicht wundern wenn die nicht schwerhörig sind. Denen reicht das Kennzeichen, das ist dann der lange Arm.
Laut unter Serie. Der ist nicht getunt.
Na dann gibts ja eigentlich nix zu fürchten.
Zitat:
@Marokkpower schrieb am 26. April 2018 um 14:31:44 Uhr:
...Er hat nun ein Ordnungswidrigkeit aufgeschrieben, die ich in nächster Zeit wohl erhalten werde.
....
Ob da was kommt?
Zitat:
@Marokkpower schrieb am 26. April 2018 um 14:31:44 Uhr.... die Polizei und wirft mir vor, dass ich bewusst gas gegeben habe, weil die am kontrollieren waren.
Am Kontrollpunkt muss keine unterwuerfige Ruhe herrschen, Polizisten muessen Verkehrsgeraeusche aushalten.
Ich wuesste nicht, was die Polizei Dir vorhalten koennte. Du kannst nach Gutduenken Gas geben, wenn dabei die geltende Geschwindigkeitsbegrenzung nicht ueberschritten wird.
"Bewusst Gas geben" ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eher "aufmerksame Fahrzeugfuehrung".
Ciao
Ratoncita
Ich habe hier ein wenig aufgeräumt und bitte darum, die Frage zu beantworten oder die Finger still zu halten. Manch Einer bewegt sich auf dünnem Eis.
Gruß
BMWRider
@Marokkpower teile uns bitte in 3 Monaten noch das überschreiten der Verjährungsfrist mit und laß dich von der ein oder anderen (mittlerweile gelöschten) "hochqualifizierten" Aussage nicht verrückt machen.
Ein Tatvorwurf fällt mir dazu jetzt auch nicht ein. Ist halt nun mal so daß Autos brum brumm machen, und wenn du nicht 3x um die rum gefahren bist ist's mit "vermeidbare Lärmbelästigung" auch essig.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 26. April 2018 um 16:12:58 Uhr:
@Marokkpower teile uns bitte in 3 Monaten noch das überschreiten der Verjährungsfrist mit und laß dich von der ein oder anderen (mittlerweile gelöschten) "hochqualifizierten" Aussage nicht verrückt machen.
Ein Tatvorwurf fällt mir dazu jetzt auch nicht ein. Ist halt nun mal so daß Autos brum brumm machen, und wenn du nicht 3x um die rum gefahren bist ist's mit "vermeidbare Lärmbelästigung" auch essig.
Gruß Metalhead
Vielen Dank Metalhead.
Ich halte euch auf den Laufenden.
Zitat:
@Marokkpower schrieb am 26. April 2018 um 16:29:00 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 26. April 2018 um 16:12:58 Uhr:
@Marokkpower teile uns bitte in 3 Monaten noch das überschreiten der Verjährungsfrist mit und laß dich von der ein oder anderen (mittlerweile gelöschten) "hochqualifizierten" Aussage nicht verrückt machen.
Ein Tatvorwurf fällt mir dazu jetzt auch nicht ein. Ist halt nun mal so daß Autos brum brumm machen, und wenn du nicht 3x um die rum gefahren bist ist's mit "vermeidbare Lärmbelästigung" auch essig.
Gruß Metalhead
Vielen Dank Metalhead.
Ich halte euch auf den Laufenden.
Bei uns wollte mal ein Polizist einen Autofahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit drankriegen.
Dieser Polizist konnte dem Gericht jedoch nicht beweisen wie hoch die gefahrene Geschwindigkeit war.
Die ganze Sache ist dann im Sande verlaufen.........keine Beweismittel.
Ich gehe mal davon aus dass die bei Dir auch keine Phon Messung beibringen können.
Viel glück
Hier die gesetzliche Grundlage:https://www.bussgeldkatalog.net/.../