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Orig.Kühler verbaut,Getriebe getauscht-wieder Glycolschaden-Garantie auf Folgeschaden?

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 18. Oktober 2012 um 14:44

Hallo Leute,

bin heute fast aus den Schuhen gekippt.....

Kurz zur Vorgeschichte:

Fahrzeug von Privat gekauft,nach 2 Monaten ruckeln im Fahrbetrieb.

Kurz danach kurzes Brummen vom Wandler im unteren Drehzahlbereich.

Ab zum Händler,Glycoltest war positiv.KV für erneuerung des Wandlers lag bei ca.3500,-€

Danach habe ich es noch mit einer Spülung(nach T.E) versucht aber es vergab keine Verbesserung.

Hab von allen Sachen eine Rechnung,außer von der Spülung und den Kühlerumbau.(Hat ein Bekannter vom Fach gemacht )

Ich mußte mir für die Spülung noch den orig.Kühler(März 12)von MB kaufen,da der Zubehörkühler falsch geliefert wurde

und ich keine Zeit mehr hatte.

Danach zum Getriebespezi und kompl.Überholtes Getriebe verbauen lassen.(April12)

Danach ohne Probleme bis letzter Woche gefahren,danach wieder Ruckeln.

Auto gestern beim Getriebespezi zwecks Fehlersuche abgegeben.Heute vormittag wurde mir dann der Schaden vom Getriebe

telef.mitgeteilt.

Was soll ich sagen,wieder Glycol im Hydr.Öl,Wandler und Getriebe muß erneuert werden.

Das Öl kann ja nur vom integrierten defekten Ölkühler sein,daher müßte ich doch Anspruch wegen dem Folgeschaden haben,oder?

Ich hole das Auto erst morgen ab,daher hab ich keine Werte zur Hand.

Habe ich jetzt Anspruch auf Reparatur des Folgeschaden???

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10 Antworten
am 18. Oktober 2012 um 15:09

Zitat:

Original geschrieben von markus1006

 

Hab von allen Sachen eine Rechnung,außer von der Spülung und den Kühlerumbau.(Hat ein Bekannter vom Fach gemacht )

Ich mußte mir für die Spülung noch den orig.Kühler(März 12)von MB kaufen,da der Zubehörkühler falsch geliefert wurde

und ich keine Zeit mehr hatte.

Danach zum Getriebespezi und kompl.Überholtes Getriebe verbauen lassen.(April12)

Habe ich jetzt Anspruch auf Reparatur des Folgeschaden???

Dass ich das alles mal geordnet chronologisch zusammenfasse:

1. Kühler wurde bei MB käuflich erworben mit entsprechender Gewährleistung von 24 Monaten?

2. Kühler wurde anschließend vom "Fach-Bekannten" eingebaut - ohne Gewährleistung?

3. Spülung des Systems - ohne Gewährleistung?

4. Neues Getriebe - Gewährleistung auf Gebrauchtteil von 12 Monaten?

 

Du kannst nun den Ölkühler vom "Fach-Bekannten" ausbauen lassen und diesen zum MB Händler tragen und reklamieren.

Da du kein Werkstatt mit der Beschaffung + Austausch des Kühlers beauftragt hast, sondern den Kühler selbstständig gekauft hast und auch privat verbaut hast / lassen hast, bist du derjenige der seinen Anspruch ggü. dem MB Händler geltend machen muss.

Themenstarteram 18. Oktober 2012 um 15:29

Ja das ist die richtige Reihenfolge.

Spülung und erneuern des Kühlers ist vom Getriebspezi gemacht worden

ohne Rechnung.

Aber den Kühler habe ich persönlich mit Rechnung gekauft

und der Getriebeumbau ist mit Garantie,1Jahr-ohne Km Begrenzung.

Hab gerade mit einem MB Mitarbeiter gesprochen der sagte mir nur das Teil wäre "Garantiefähig" der Folgeschaden nicht.....??

Sollte das Auto erst mal vorbei bringen,dann schauen wir erstmal....Glycolschäden wären ihm auch nicht bekannt!!

Was mache ich jetzt am besten..???

am 18. Oktober 2012 um 15:55

Für MB ist auch erstmal nur das Bauteil Gewährleistungsrelevant, weil auch nur dieses erworben wurde.

Fahr doch hin und nehm die - kostenlose? - Begutachtung / Befundung erstmal wahr, vll ist ja auch was ganz anderes bzw. zusätzlich defekt.

Bei freien Teile-Händlern gibt es noch folgende Möglichkeit:

Teil austauschen

Folgereparaturen etc tätigen (mit Rechnung)

Die entsprechenden Rechnungen sammt Garantie- / Gewährleistungsantrag beim Händler abgeben, der dann das Ersatzteil zum eigentlichen Hersteller schickt zur Prüfung des Bauteils und ggf. Erstattung der angefallenen Kosten.

Themenstarteram 18. Oktober 2012 um 16:33

Erstmal vielen Dank für Deine Antworten!

Es ist aber im Moment nicht möglich die Reparatur mal eben erledigen zu lassen

und danach erst den Antrag einzureichen.Ich mache zur Zeit eine Weiterbildung zum Meister

und hatte diesen Monat die Abbuchung der Gebühren.

Habe bis jetzt ca.6000€ in Reparaturen gesteckt die Leider gemacht werden mußten.

Meine Frau erzählt mir was anderes,wenn ich jetzt nochmal eben 3000€ in Vorkasse gehe......

Außerdem liegt es doch an dem gekauften Bauteil,es gibt ja keine Warnanzeige,wenn man es bemerkt,ist es zu spät......

Am besten ich werde mal meinen Anwalt befragen...!

am 18. Oktober 2012 um 16:51

Man muss in jedem Fall die entsprechenden Strukturen beachten die soetwas mit sich bringt.

Das Bauteil muss in jedem Fall ausgebaut, MB zur Verfügung gestellt werden, die wiederrum liefern das an den Hersteller und der analysiert das Bauteil erstmal.

Bis dahin wird mit Glück der Teilepreis des beanstandeten Bauteils an dich ausgezahlt.

Ein Entscheid über die Reparaturkosten kann erst nach der Analyse getätigt werden. Da keine Werkstatt in diesen Prozess eingebunden ist, kann auch niemand in Vorleistung gehen.

Ich würde an deiner Stelle erstmal die AGB's des Teileverkäufers lesen (wohl MB in diesem Fall), welche Randbedingungen gegeben sind.

nun das mag ärgerlich sein, aber so ist das Leben:

Irgendjemanden musst Du nur die Schadensverursachung prozessfest nachweisen... das geht mit der Arbeit los.. hättest Du Rechungen für die Arbeit und eben keine Schwarzarbeitbeit .... Rest s.o.

Hat da schon Jemand einen separaten Getriebekuehler verbaut?

 

Richard

am 18. Oktober 2012 um 23:04

Wenn dem Herrn bei Mercedes Glykolschäden nicht bekannt sind sollte er vielleicht einmal einmal ein Jahr zum MB Zwangsunterricht verdonnert werden! WIe alt ist der Techniker? 15?

 

Zitat:

Original geschrieben von markus1006

Ja das ist die richtige Reihenfolge.

Spülung und erneuern des Kühlers ist vom Getriebspezi gemacht worden

ohne Rechnung.

Aber den Kühler habe ich persönlich mit Rechnung gekauft

und der Getriebeumbau ist mit Garantie,1Jahr-ohne Km Begrenzung.

Hab gerade mit einem MB Mitarbeiter gesprochen der sagte mir nur das Teil wäre "Garantiefähig" der Folgeschaden nicht.....??

Sollte das Auto erst mal vorbei bringen,dann schauen wir erstmal....Glycolschäden wären ihm auch nicht bekannt!!

Was mache ich jetzt am besten..???

am 18. Oktober 2012 um 23:06

Soweit ich weis ist fast jedes Fahrzeug 320CDI T Modell ab Bj. 204 betroffen gewesen!

Zitat:

Original geschrieben von DerWahreBachelo

Wenn dem Herrn bei Mercedes Glykolschäden nicht bekannt sind sollte er vielleicht einmal einmal ein Jahr zum MB Zwangsunterricht verdonnert werden! WIe alt ist der Techniker? 15?

Zitat:

Original geschrieben von DerWahreBachelo

Zitat:

Original geschrieben von markus1006

Ja das ist die richtige Reihenfolge.

Spülung und erneuern des Kühlers ist vom Getriebspezi gemacht worden

ohne Rechnung.

Aber den Kühler habe ich persönlich mit Rechnung gekauft

und der Getriebeumbau ist mit Garantie,1Jahr-ohne Km Begrenzung.

Hab gerade mit einem MB Mitarbeiter gesprochen der sagte mir nur das Teil wäre "Garantiefähig" der Folgeschaden nicht.....??

Sollte das Auto erst mal vorbei bringen,dann schauen wir erstmal....Glycolschäden wären ihm auch nicht bekannt!!

Was mache ich jetzt am besten..???

Das mit dem Glykolschaden ist natürlich immer eine Frage der konkreten Formulierung.

Wenn der Kühler defekt ist, wird Dir auch nur der Kühler ersetzt. Aber dieser Fall ist auch extrem unglücklich gelaufen.

Auf den Ausgang bin ich gespannt.

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