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Original Audi 7,5Jx17 ET45 auf Passat B8

VW
Themenstarteram 17. November 2017 um 13:06

Guten Tag zusammen,

ich bekomme Mitte Dezember endlich meinen Passat Variant 2.0TDI (BJ 12/2016) :D

Bereift ist dieser mit den 16 Zoll SEPANG Felgen mit Ganzjahresreifen. Da ich von den Ganzjahresreifen nicht viel halte will ich auf jeden Fall Winterreifen am Auto haben.

Jetzt habe ich von meinem alten Audi A4 Avant B7 noch originale 7,5Jx17 ET45 Alufelgen mit Winterreifen 235/45 R17 97H (Felgen-Teilenummer: 4F0 601 025 J)

Die einzigen Unterlagen die ich zu den Felgen finde ist eine Traglastbescheinigung von 690kg.

Vom Nabendurchmesser 57,1 und Lochkreis 5x112 passt alles.

Wenn ich Richtig informiert bin, steht diese Reifengröße nicht in den Passat Papieren, das wäre aber eher das kleinere Problem weil ich dann eine andere Reifengröße auf die Felgen montieren würde, wobei ich da noch nicht weis welche Größe ich auf diese Felgen machen kann...

Aber mir geht es vorrangig um die Felgen.

Lange Rede, kurze Frage...

Kann ich die Felgen auf dem Passat fahren? und Wenn ja, muss ich Sie extra eintragen lassen beim TüV oder ist das nicht nötig?

Vielen Dank schon mal

Grüße

Christian

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12 Antworten

Auf jeden Fall musst Du die Felgen eintragen lassen.

Quentin

Eintagen musst Du die lassen, wie quentin schon schrieb. Wird eine Abnahme nach §19/2 StVZO, d.h. im Westen nur TÜV, im Osten nur Dekra.

Für (andere) 7,5x17 ET 45 gibts ABEs, 235/45 17 gehen lt. ABEs (von 8x17 Felgen) auch, also stehen die Chancen ziemlich gut, dass nichts ansteht. Ggf. brauchst Du halt Spurplatten.

Vom Abrollumfang her hast Du mit Deinen gewünschten gut 3,5% weniger (1964mm) als die kleinste Serienbereifung (2037 bei den 215/55 17). Da ist die Grenze eigentlich 3% ohne dass man eine Tachoangleich bräuchte, da kommts auf den Prüfer an, wie er rundet.... Sollte aber normalerweise schon gehen, kritischer ist, wenn der Abrollumfang größer wird.

Die Tragfähigkeit reicht Dir ja (2x690kg=1380kg, größte Achslast (HA) 1220kg).

Du schreibst nicht welchen TDI, ich bin jetzt mal vom BiTu ausgegangen, weil ich da grad die Schlüsselnummern hatten....

Themenstarteram 20. November 2017 um 11:37

Hi, vielen Dank schon mal für die Antworten.

Auf die Idee einfach mal bei anderen Felgen der Größe in das Gutachten zu schauen bin ich noch nicht kommen :rolleyes:

Ich hab mir jetzt mal ein Gutachten heruntergeladen und dort steht die Nr. der EG-Typgenehmigung:

VW Passat 3C

e1*2001/116*0307*37-...

Limousine/Variant ab MJ 2015 (B8/3G)

Das müsste doch die richtige EG-Typgenehmigungsnummer sein für meinen 150PS 2.0TDI oder? (hab ja leider noch keine Papiere)

Dort sind vier Reifengrößen aufgeführt ohne Reifenbezogene Auflagen:

215/50 R17

215/55 R17

225/50 R17

245/45 R17

Ich denke dass ich dann eine der Größen auf die Felgen aufziehen lasse, da die momentan Montierten sowieso nur noch für eine Saison gut gewesen wären.

Jetzt noch 2 dumme Fragen, wobei es dumme Fragen angeblich ja nicht geben soll ;)

Nach welchen Punkten wählt man jetzt aus welche der vier o.g. Reifengrößen ich auf die Felgen machen lasse?

Bei jedem Felgengutachten steht immer dabei welche Radschrauben verwendet werden sollen für die Felge zu dem jeweiligen Auto. Da ich ja zu den Audi Felgen kein Gutachten zum Passat habe, bin ich mir unsicher ob ich die Radschrauben verwenden kann die ich auch beim A4 verwendet habe, ob diese von der Länge passen.

Vielen Dank schonmal

Christian

 

Im Internet findest du eine Übersicht über sogenannte Reifenpakete. Ausstattungsbedingt gibt es für den B8 verschiedene Reifenpakete. Diese beinhalten alle Reifengrößen, die man fahren darf. Wir hatten genau das selbe Problem. Wir wollten 235/45 R17 Reifen vom B7 für den Winter auf den B8 ziehen. Das ist jedoch verboten und hat auch Auswirkungen auf zb. die Geschwindigkeitssanzeige, die die Geschwindigkeit falsch anzeigt.

Könnte sein, mei B8 BJ 2017 hat den Nachtrag 48 (also e1*2001/116*307*48 hinten raus, müsste also mit größer 37 (...*37...) hinkommen für BJ 2015.

Da Du eine ABE von "irgendwelchen" Felgen hast, also nicht eine von deinen Audi-Felgen musst Du die Audis trotzdem bei einer TP (da 19/2) eintragen lassen.

Kannst Du mitnehmen zum Eintragenlassen. Die gleiche ET vorausgesetzt, vereinfacht das die ganze Prozedur für den Sachverständigen, da er dieses Gutachten mit dem Traglastnachweis der Audis als Grundlage für die Eintragung nehmen kann.

Reifen kannst Du aus dem Gutachten nehmen, welche Du willst, wiederum die ET45 (im der ABE) Deiner Audis vorausgesetzt müssten von der Freigängigkeit alle passen.

Die 225/50 R17 sind imho die "gängigsten" und somit die billigsten...

die 235/45 R17 sind übrigens nicht grundsätzlich verboten (s. erster Post, mit dem Unterschied, dass die Grenze für kleineren Abrollumfang nicht bei 3% sondern bei 4% liegt, sorry dafür), müssen eben nur eingetragen werden.

Da Du aber sowieso zur TP musst, wegen den Felgen, ist das recht egal welchen Reifen Du draufmachst.

Also wir haben ganz klar die Auskunft von zwei VW Händlern und von VW Wolfsburg bekommen, dass die 235/45 R17 grundsätzlich verboten sind zu fahren mit dem B8. Hier würde auch nichts mit einer Eintragung funktionieren.

 

Themenstarteram 21. November 2017 um 8:04

Danke nochmal für die Antworten.

Die 235/45 R17 kommen dann auf jeden Fall runter, da versuch ich auch nicht die eintragen zu lassen, da sie sowieso nächstes jahr fällig wären. Da kommt dann jetzt schon die passende Größe drauf.

Die ET in dem Gutachten das ich hab passt mit der der Audifelgen überein, dann nehm ich das Gutachten mal mit zu Prüfer.

Jetzt muss ich nur noch die Zeit bis Mitte Dezember überstehen ;)

Danke

Christian

Zitat:

@Vincent190 schrieb am 20. November 2017 um 23:06:33 Uhr:

Also wir haben ganz klar die Auskunft von zwei VW Händlern und von VW Wolfsburg bekommen, dass die 235/45 R17 grundsätzlich verboten sind zu fahren mit dem B8. Hier würde auch nichts mit einer Eintragung funktionieren.

Obwohl Slasher die Reifen ja gar nicht (mehr) haben will und nur, dass Vicent nicht recht hat ;-P :

Eintragen geht sehr wohl, da hat der Herr VW doppelt keinen Plan, denn:

Ausserdem gibt es für ein Ronal-Rad (7,5x17 ET35, Typ R59) sogar eine ABE mit eben diesen Reifen, s. im Anhang. Auflage A93a beduet übrigens erst ab Nachtrag 37.

235-45-17

Das mag ja wohl sein, aber warum geben mehrere VW Händler und VW Wolfsburg uns die Auskunft, dass es nicht erlaubt ist und man die auch nicht eingetragen bekommt?

Übrigens, ein Dokument von der Gtü hat auch behauptet dass man die Größe fahren dürfte, hat sich dann auch als falsch herausgestellt.

Ich bleibe vorerst bei meiner Meinung :D

Warum kreist du denn unten die Angaben für den B7 ein? Wir reden doch vom b8 oder :D

Habs grad gemerkt, hab den Alltrack B7 angekringelt, der B8 (ausser Alltrack) steht drüber...

Ja wundert mich trotzdem. Dann hat sich unser Händler wohl falsch informiert..

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