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Original Mercedes 20" Felgen
Hallo zusammen,
Diesmal keine probleme mit meinen c215,
Nur ne frage an die hilfsbereiten profis..
Und zwar habe ich mir die oben genannten felgen gekauft. Es hieß das ich die eintragungsfrei mit den von mercedes benz freigegebenen reifenkombination fahren darf.
Habe bei mercedes auch nachgefragt die haben es mir auch bestätigt.
Hier einmal die felgen und reifendaten
VA 8,5j x H2 20 255/35/20
HA 9,5j x H2 20 275/35/20
Alles wie freigegeben montiert. Wurde heute angehalten. Und die polizei wollte unbedingt eine ABE haben weil die ja nicht im fahrzeugschein eingetragen sind.
Ich habe aber nur einen Datenblatt bekommen.
Wollten die nicht mal sehn.
Wie gesagt Mercedes-Benz sagte keine eintragung nötig. Datenblatt reicht völlig aus.
Irgendwas ist hier faul, ich weiß aber nicht was..
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Anbei fotos von den felgen.
Mit freundlichen Grüßen
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25 Antworten
Das geht ohne Eintragung.
http://www.mercedes-benz.de/.../S-Klasse_Typ_215_130917.pdf
Das heißt irgendeiner hat da was verwechselt. Was du hast passt für den W221 und wahrscheinlich den C216. Und wahrscheinlich hat die Polizei recht
Zitat:
@Bamberger_1 schrieb am 18. Mai 2016 um 20:40:19 Uhr:
Das geht ohne Eintragung.
http://www.mercedes-benz.de/.../S-Klasse_Typ_215_130917.pdf
Das heißt irgendeiner hat da was verwechselt. Was du hast passt für den W221 und wahrscheinlich den C216. Und wahrscheinlich hat die Polizei recht
Ich verstehe die welt nicht mehr. Anfrage bei Kunzmann, ohne eintragung möglich.. Bei MB ohne eintragung möglich. Und jetzt sowas..
Ohne Eintragung:
W204 , W205 , W211 , W212 , W220 , W222 , C215 , W222 , R230
Das wurde mir auf Datenblatt gezeigt und gesagt.
http://www.mercedes-benz.de/.../S-Klasse_Typ_221_140814.pdf
Hier die Tabelle für den W221 und wahrscheinlich auch für C216
Zitat:
@Bamberger_1 schrieb am 18. Mai 2016 um 20:48:17 Uhr:
http://www.mercedes-benz.de/.../S-Klasse_Typ_221_140814.pdf
Hier die Tabelle für den W221 und wahrscheinlich auch für C216
Danke für die infos Bamberger_1..
Wie lasse ich die dinger denn eintragen? Hab sowas noch nie gemacht. War nie nötig gewesen..
Mit freundlichen Grüßen
Du musst alle Unterlagen die du hast und die Fahrzeugpapiere beim TÜV vorlegen und hoffen, dass keine Einwände bestehen.
Was im Gegensatz zum C216 deutlich unterschiedlich ist, dass die geometrischen Unterschiede zwischen Standardbereifung und deiner Auswahl größer sind. Der Standard beim C215 ist 225/55/17 beim C216 235/55/17. das heißt die tachoabweichung ist deutlicher und es besteht ein größerer Unterschied zwischen Vorderachse und Hinterachse. Ich hoffe, dass das beim ESP, ABS... keine Probleme macht.
Zitat:
@Bamberger_1 schrieb am 18. Mai 2016 um 23:11:36 Uhr:
Du musst alle Unterlagen die du hast und die Fahrzeugpapiere beim TÜV vorlegen und hoffen, dass keine Einwände bestehen.
Was im Gegensatz zum C216 deutlich unterschiedlich ist, dass die geometrischen Unterschiede zwischen Standardbereifung und deiner Auswahl größer sind. Der Standard beim C215 ist 225/55/17 beim C216 235/55/17. das heißt die tachoabweichung ist deutlicher und es besteht ein größerer Unterschied zwischen Vorderachse und Hinterachse. Ich hoffe, dass das beim ESP, ABS... keine Probleme macht.
Bevor ich diese felgen draufgeklatscht habe hatte ich auch 20" felgen von lorinser drauf. Felgen breite waren gleich reifen kombination war VA 245/45/20 HA 275/40/20
Mit ESP/ABS hatte ich keine probleme gehabt. Muss noch erwähnen das auf HA distansscheiben drauf waren.
Für die felgen hatte ich ABE gehabt. Durfte ihn fahren..
1200€ für neue reifen bezahlt und 1450€ für die felgen,und darf die jetzt nichtmal fahren.
Ärgerlich einfach..
Grundsätzlich sollte die Eintragung der Felgen kein Problem darstellen, wenn nichts im Radkasten oder am Radlauf schleift. Denn die Felgen kommen ja von einem mindestens ebenso schweren Fahrzeug. Da in den Mercedes und AMG-Gutachten keine zulässigen Radlasten vermerkt sind, kann man dem TÜV-Prüfer mittels Datenblatt oder Fahrzeugscheinkopie die Radlasten des schwersten für die Felgen zugelassenen Fahrzeugs vorlegen (großer Diesel oder ein V12) und der Eintragung steht normalerweise nichts mehr im Wege.
Was mich wundert ist, dass die Lorinser so wie du sie gefahren hast zuglassen waren. Denn die hatten vorne und hinten einen über 7% größeren Abrollumfang als die Seriengröße. Deine jetzige Kombination hat vorne einen Unterschied zur Serie von 1,1% und hinten einen um 3,1% erhöhten Abrollumfang. Das Problem ist, dass dein Tacho jetzt weniger anzeigt, als du tatsächlich fährst. Das sehen die TÜV-Prüfer nicht gerne. Ob deine Werte noch in der Toleranz liegen und eintragbar sind, würde ich aber vor Ort mit einem der Prüfer klären.
Aber wer hat dir denn die Reifen verkauft? Wurde da nicht vorher geprüft, welche Dimensionen der Serienbereifung am nächsten kommen?
Zitat:
@impact_BoB schrieb am 19. Mai 2016 um 09:13:24 Uhr:
Grundsätzlich sollte die Eintragung der Felgen kein Problem darstellen, wenn nichts im Radkasten oder am Radlauf schleift. Denn die Felgen kommen ja von einem mindestens ebenso schweren Fahrzeug. Da in den Mercedes und AMG-Gutachten keine zulässigen Radlasten vermerkt sind, kann man dem TÜV-Prüfer mittels Datenblatt oder Fahrzeugscheinkopie die Radlasten des schwersten für die Felgen zugelassenen Fahrzeugs vorlegen (großer Diesel oder ein V12) und der Eintragung steht normalerweise nichts mehr im Wege.
Was mich wundert ist, dass die Lorinser so wie du sie gefahren hast zuglassen waren. Denn die hatten vorne und hinten einen über 7% größeren Abrollumfang als die Seriengröße. Deine jetzige Kombination hat vorne einen Unterschied zur Serie von 1,1% und hinten einen um 3,1% erhöhten Abrollumfang. Das Problem ist, dass dein Tacho jetzt weniger anzeigt, als du tatsächlich fährst. Das sehen die TÜV-Prüfer nicht gerne. Ob deine Werte noch in der Toleranz liegen und eintragbar sind, würde ich aber vor Ort mit einem der Prüfer klären.
Aber wer hat dir denn die Reifen verkauft? Wurde da nicht vorher geprüft, welche Dimensionen der Serienbereifung am nächsten kommen?
Hallo, vielen dank erstmal für die umfangreiche Informationen.
Die reifen hab ich von reifen.com filiale vor ort.
Die reifen wurden laut datenblatt zugelassenen reifenkombination aufgezogen.
Deswegen wundert mich jetzt auch diese ganzen Details wie abrollumfang und die Abweichung des tachos.
Die felgen schleifen nirgends und haben überall genug platz.
Mit freundlichen Grüßen
Hier ein paar fotos mit den lorinser felgen.
Auf dem letzten bild sieht man das die reifen etwas raus gucken. Das hatte mich auch gewundert das die so überhaupt eingetragen wurden. Normalerweise ist es doch nicht erlaubt oder?
Mit freundlichen Grüßen
Die Lorinser sind schon ziemlich grenzwertig, was die Eintragung angeht. Abrollumfang weit entfernt von der Serie und gerade noch so im Radkasten, eher ein Stück zu weit raus.
Was deine neuen Felgen angeht: Ja der Reifenhändler hat das aufgezogen, was im Gutachten steht. Allerdings ist das für den C216 und nicht für deinen C215 (siehe Gutachten im Anhang). Eigentlich hätte dein Reifenverkäufer sich die Rad-/Reifenkombinationsfreigabe für den C215 besorgen müssen und die passende Reifengrößen für dich aus den dort aufgeführten zugelassenen Reifengrößen herausrechnen müssen. Denn die W221 / C216 haben einen größeren Abrollumfang als die Vorgängerbaureihen W220 / C215.
Für dich wäre z.B. passend gewesen:
245/35 R20 für die Vorderachse und 275/30 R20 für die Hinterachse.
@impact_BoB das mit der tachoabweichung hast du falsch interpretiert. Bei der Reifenkombination zeigt der Tacho mehr an als man tatsächlich fährt. Das ist in gewissen Toleranzen (ich meine 4%) zulässig. Umgekehrt, also wenn der Tacho weniger anzeigt als man fährt gilt 0% Toleranz
Also ausgehend von der kleinsten zugelassenen Reifengröße 225/55 R17 für den C215 (laut eines TÜV-Prüfers habe ich auch schon mal gehört, dass die gängigste Reifengröße als Bezugspunkt für die Berchnung genommen werden kann), zeigt der Tacho des TE mit den im ersten Post aufgelisteten Reifen auf der VA bei 100km/h nur 99km/h auf dem Tacho an. Betrachtet man den Hinterreifen sind es sogar nur noch 97km/h bei einer realen Fahrgeschwindigkeit von 100km/h. Zumindest interpretiere ich so die Ergebnisse des Reifenrechners...
sorry @impact_BoB, du hast recht.
Das was der TE hier hat bzw. hatte ist niemals ohne Tachoangleichung zugelassen.
Der Tacho darf NIE weniger anzeigen, als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit
Ich nehme immer den hier
Danke euch erstmal für die infos.
Also darf die abweichung garnicht vorkommen?
Was kann man denn da machen,kann man tacho einstellen,so das keine abweichungen entstehn?
Wenn ja wer macht das?
MB? Geht das auch über stardiagbose?
Mit freundlichen Grüßen