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Osram Night Breaker LED Speed (H7-Ersatz) in W/S212?

Mercedes

Liebe Kollegen,

hat von Euch jemand mit dem unsäglichen H7-Licht (wir quälen uns seit 2014 damit herum, der S212 von 212 (200D/7G+) ist aber ansonsten ein 1A Wagen) schon Erfahrung gemacht mit einem Einbau von diesen neuen 1:1 kompatiblen Osram Night Breaker Speed LED-Leuchtmitteln gemacht? Sind sie tatsächlich 1:1 funktionskompatibel, d.h. gibt es keine Fehlermeldungen o.ä.? Die fehlende "offizielle" Betriebserlaubnis wäre mir mittlerweile egal...hauptsache, das Licht wird besser. Im W204 (C-Klasse) sind sie ja erlaubt...

Danke für Eure Antworten!

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11 Antworten

Ohne fehlende Betriebserlaubnis würde nicht fahren...in der ersten Kontrolle bleibt der Hobel stehen...bzw fährt Huckepack....sehr Teuer

Ich kann das LED-Set von Osram empfehlen. Die Scheinwerfer sind von innen die gleichen wie beim W204. Daher passt das Set für den W204 auch genau so in den W212. Leider gibt es noch keine Freigabe für den 212, was ja aber offensichtlich nur eine Formalität ist.

Das Risiko was GLKAMG beschreibt musst du wohl für dich nach Wohnort, Fahrstil und Phänotyp abwägen. Ich wurde seit Jahren nicht angehalten und selbst wenn, bezweifle ich, dass das irgendjemand erkennen würde. Der W212er ist ja nun auch keine bekannte Tuning-Bude, die von der Polizei in dieser Hinsicht genauer angeschaut wird.

Kann GLKAMG nur zustimmen - ohne Betriebserlaubnis kein Versicherungsschutz; wenn es dumm läuft bezahlst du dein Leben lang. Wäre mir nicht wert das Risiko einzugehen.

Zitat:

@Stenz schrieb am 21. Februar 2025 um 14:22:09 Uhr:

Liebe Kollegen,

.........Osram Night Breaker Speed LED-Leuchtmitteln .........Im W204 (C-Klasse) sind sie ja erlaubt...

Hallo

Wie wäre es mit einer Einzelabnahme?

Für den W204 gibt es ja ein analoges Gutachten.

Da müssten alle relevanten Änderungen zum H7 drin stehen.

VG J.

Man kann problemlos damit fahren. Dafür die Night Braker H7 Gen 2 kaufen für Fernlicht und Abblendlicht.

Für Fernlicht braucht man kein Canbus Adapter. Für Abblendlicht ja. Einfach diesen im Scheinwerfer selber ganz unten verstauen.

Verschiedene Adapter braucht man düe Fern und Abblendlicht.

Für Fernlicht diesen Adapter: 64210DA01-1

Für Abblendlicht diesen Adapter: 64210DA03-1

Bei den 64210DA03-1 Adapter die beiden Nasen nach hinten biegen, aber so dass sie gerade nach außen schauen, nicht schräg!

Keiner wird dich kontrollieren, hier in DE juckt es niemanden, sind ja eh legal und nicht grün oder blau von der Farbe.

Zitat:

Das Risiko was GLKAMG beschreibt musst du wohl für dich nach Wohnort, Fahrstil und Phänotyp abwägen. Ich wurde seit Jahren nicht angehalten und selbst wenn, bezweifle ich, dass das irgendjemand erkennen würde. Der W212er ist ja nun auch keine bekannte Tuning-Bude, die von der Polizei in dieser Hinsicht genauer angeschaut wird.

Das würde ich genauso sehen. Zumindest wenn es ordentlich funktioniert. In den USA z.B. wird sowas in Uraltautos gebastelt, was natürlich oft wahnsinnig blendet. Da juckt das natürlich keinen.

Ich habe auch Zweifel daran, dass man dadurch pauschal den Versicherungsschutz verliert, wenn es überhaupt nichts mit dem Unfall zu tun hat.

Danke für Eure Antworten (besonderen Dank an bosch.m), aber das war nicht meine Frage...Ich wollte wissen, ob die nun auf den Markt gekommenen "Speed" (speed für schnellen Einbau, weil H7-Halobirnenformkompatibel, keine extra Abdeckung usw.) auch ohne Canbus-Adapter gehen (bei manchen (alten) 204 sind diese auch bei Speed-Ausführung vorgesehen, bei neueren 204 und den meisten anderen Autos auch NICHT, siehe Osram-Kompatibilitätsliste).

Zitat:

Ich habe auch Zweifel daran, dass man dadurch pauschal den Versicherungsschutz verliert, wenn es überhaupt nichts mit dem Unfall zu tun hat.

Worst Case (wünsche ich niemandem!):

Unfall mit Todesfolge (Beifahrer des gegnerischen PKW´s), die Fahrzeuge werden beschlagnahmt und untersucht.

Der Unfallgegner behauptet, er wäre stark geblendet worden und hätte deshalb den Unfall gebaut.

Der Sachverständige wird ganz genau schauen, was mit den Scheinwerfern ist.

Dass die (unzulässigen) Leuchtmittel perfekt eingebaut waren und daher auch nicht geblendet haben können, ist allerdings auf Grund des schweren Unfallschadens absolut nicht mehr überprüfbar.

Da es dann zumindest ein Mitverschulden gibt, wird es eng, auch mit der Versicherung.

Zitat:

@Stenz schrieb am 21. Februar 2025 um 21:07:18 Uhr:

Danke für Eure Antworten (besonderen Dank an bosch.m), aber das war nicht meine Frage...Ich wollte wissen, ob die nun auf den Markt gekommenen "Speed" (speed für schnellen Einbau, weil H7-Halobirnenformkompatibel, keine extra Abdeckung usw.) auch ohne Canbus-Adapter gehen (bei manchen (alten) 204 sind diese auch bei Speed-Ausführung vorgesehen, bei neueren 204 und den meisten anderen Autos auch NICHT, siehe Osram-Kompatibilitätsliste).

Mit dem Speed habe ich das nicht probiert!

Tut mir leid!

Hat noch niemand die Osram Night Breaker Speed probiert?

Zitat:

@Stenz schrieb am 22. Februar 2025 um 22:23:54 Uhr:

Hat noch niemand die Osram Night Breaker Speed probiert?

Ich nicht. Kommt mir kein Auto mehr mit H7 in die Garage. Der T245 war der letzte mit den Teelichtern.

S212 hat LED ILS und der X204 BiXenon ILS.

Und was bringt eigentlich das weißere Licht. Wird ja durch den Umbau ohnehin nicht heller. Es sind bei H7-Fahrzeuglampen offiziell nicht mehr als 1.500 Lumen (+/- 10%) an Helligkeit zugelassen. Also dürfen auch die Speed nur max. 1.500 Lumen (+/- 10%) haben, unabhängig davon, ob das Licht mittels Halogen- oder LED-Technik erzeugt wird. Die sind einfach nur weißer von der Farbtemperatur aber nicht heller. Einfach mal die Datenblätter der Leuchtmittel genau studieren.

Aber viele stehen ja auf die geile "Optik" in weiß und meinen mit den LED-Speeds ein subjektiv besseres Licht wahrzunehmen. Muss halt jeder für sich selbst entscheiden.

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