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  6. OT: 50 Euro + 3 Punkte wegen angeblich zu hoher beschleunigung

OT: 50 Euro + 3 Punkte wegen angeblich zu hoher beschleunigung

Themenstarteram 8. Januar 2007 um 17:04

Hi Leute,

ihr glaubt mir nicht was mir letzte Nacht passiert is. Bin von ner Kreuzung abgebogen, hab mal wieder schön kräftig das Gas im 1. und 2. bis 50 durchgetreten und dann kamen die Grünen...Haben mich gefragt ob ich weiß dass ich nen ziemlichen mist gemacht hab, ich hab gemeint ich wäre aber doch unter 50 geblieben. Hat mir aber nix geholfen, jetzt muss ich wegen unangemessener Geschwindigkeit 50 Euro plus Bearbeitungsgebühr zahlen und krieg 3 Punkte wegen "unangemessener Geschwindigkeit". Wo ja auch der ABT so wahnsinnig kräftig beschleunigt... Was haltet ihr davon? Findet ihr das gerecht?

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27 Antworten

Sowas hab ich ja noch nie gehört :D :D

am 8. Januar 2007 um 17:48

Ich kenne keinen Paragraphen, der es einem Untersagt, schnell zu beschleunigen. Warst Du eventuell in der Nähe eines Krankenhauses? Dann warst Du höchstens zu laut.

Wenn Du wirklich unter 50 geblieben bist, dann solltest Du das nicht so einfach hinnehmen. Auch wenn es den Bullen an dem Tag langweilig gewesen ist, dürfen sie nicht einfach so Punkte verteilen.

Lärmbelästigung würde ich ja durchgehen lassen, aber dann ein Ordnungsgeld deswegen - mehr nicht. Aber ich bin da nicht so informiert. Wundert mich schon. Ich würde mich da in jedem Fall drum kümmern denn das kommt mir echt spanisch vor.

Hast du den Bescheid schon? Was stehtn da druff? Bei hoher beschleunigung gibs wohl auchn Paragrafen wegen vermeidbaren lärm und unötig hoher Spritverbrauch, mir wär aber neu, das sowas geahndet wird.

MfG

Noss

Vielleicht haben die das als Gefährdung gesehen.

Das erinnert mich an einen Kumpel, der mit einer Vollbremsung auf ein Stopschild zugerast ist und mit blockierenden Rädern über die Haltelinie gerutscht ist. kurz vor dem Stillstand ist er dann dort auch abgebogen. Als die Rennleitung ihn angehalten hat, sagt er ganz nüchtern: "Was war denn daran falsch? Keins der 4 Räder war am Rollen, als ich an der Haltelinie war."

Fazit des Kumpels: 50 Euronen + 3 Punkte kommen davon, wenn man denkt, dass man Lücken im System gefunden hat...

hoffe hast auch daraus gelernt, denn nur weil man unter 50 ist, heisst das noch lange nicht, dass man nichts Falsches getan hat.

Hättest ja evtl. die Kontrolle verlieren können oder ein später Nachzügler noch über die Ampel laufen können.

Will jetzt nicht den Papst spielen, ist mir auch schon desöfteren passiert, aber dann würde ich auch akzeptieren, dass man mir ne Knolle aufs Auge drückt.

 

gruss TazaTDI

am 8. Januar 2007 um 17:58

Ich braucht euch nur mal seine vorherigen Posts durchzulesen, dann weiß man recht schnell das wieder Märchenstunde angesagt ist...

sorry aber wegen zu starkem beschleunigen bekommt man NIX!!!

ich hab auch schon den Impreza WRX STI Probegefahren bei so einer Veranstaltung beim hiesigen Subaru Autohaus.

Hab den lümmel auch voll getreten und hab mit etwas schlupf neben den Bullen beschleunigt auch mit meinem Audi schon m0it quittschenden Reifen davongefahren als die neben mir waren.

und das hat die NULL interessiert.

achja und Unangemessene Geschwindigkeit????

was soll das sein haben die Radaraugen oder nen Lasermeßinstrument im Kopf oder Wat??

SCHÄTZEN der Geschwindigkeit gibts wohl nur im Ösiland aber nicht in Deutschlad.

Dafür fehlt ja auch der Gerichtlich verwertbare Beweis.

Allein der Glaube der beamten über die Geschwindigkeit ist echt kein Argument auch nicht am schlechten tag.

Achja und Punkte gibts dafür schon noch lange nicht.

im Übrigen wäre dann ja jeder Lambo fahrer voll am Arsch.

auch der RS6 Fahrer könnte dan wohl nur noch im standgas anfahren.

wie mein vorredner gerade sagte ist das wohl

Märchenstunde.

Themenstarteram 8. Januar 2007 um 19:55

Naja die Bullen haben halt geglaubt ich hätte viel gesoffen. Und als ich dann nur 0,24 promille hatte mussten sie sich irgendwas anderes suchen...anscheinend hatten die nen schlechten Tag. Bin ja schon auf den Bußgeldbescheid gespannt.

hihi jetzt sogar schon Alkohol im spiel :D

auf den Bescheid kannste wohl lnage warten

auch wenns kein Märchen war.

Entschuldige aber was bistn du fürn "PIEP"

Du ziehst dirn paar Bier rein, fährst wie ne besenkte sau, lässt dich von den Bullen erwischen und regst dich auch noch auf!

Selber Schuld! Trottel

Themenstarteram 8. Januar 2007 um 20:44

erstens mal lasse ich mich nicht von dir als trottel bezeichnen. zweitens mal waren das keine paar bier sondern nur ein becks, da hatte ich halt schon 0,24 weil ich ziemlich dünn bin und das auch ziemlich schnell reingetrunken hab. drittens mal is 0,24 wirklich ned viel, selbst bei verkehrsauffälligkeiten könnte ich da nicht wegen des alkohols härter bestraft werden.

Hallo,

ich würde sagen wir halten uns jetzt alle mal ein wenig mit Beleidigungen und dummen Sprüchen zurück und warten auf das Ergebnis den Bussgeldbescheids - falls er denn kommt.

Bis dahin wäre es recht freundlich, wenn hier Ruhe herrscht und die Netiquette in diesem Unterforum vielleicht langsam wieder zurückkehrt! :mad:

Gruß Jürgen

am 8. Januar 2007 um 21:12

Also wegen zu starker Beschleunigung konnte ich nichts finden. Allerdings kann man das als unnötige Lärmbelästigung auslegen, was allerdings nur eine Geldstrafe in Höhe von 10 Euro nach sich ziehen würde.

Wie SUNSolaris ja schon geschrieben hat wollen sie ihm wegen unangemessener Geschwindigkeit an den Karren fahren.

Richtig würde das eigentlich heißen: "Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßen- oder Verkehrsverhältnisse

mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

§ 3 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 8.1 BKat" Tatbestandsnummer 103600 aus dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des KBA's und das würde eine Strafe von 3 Punkten bedeuten.

Dazu, dass Polizisten die Geschwindigkeit nicht schätzen dürfen, dazu gibt es auch schon ein Urteil und ein Polizist, der ja Beruflich mit Geschwindigkeiten zu tun hat, der kann durchaus die Geschwindigkeit schätzen auch wenn dann andere Toleranzen gelten als bei einer Messung mit Gerät. Außerdem braucht er die Geschwindigkeit nicht wirklich messen. Wenn man z.B. auf einer kurvigen Straße mit quitschenden Reifen fährt, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit noch nicht erreicht ist, dann kann das auch als eine nicht angepasste Geschwindigkeit gewertet werden. Auch bei Schnee und Regen darf man nicht überall die "normale" Geschwindigkeit fahren. Das mal dazu. Da keiner von uns die Örtlichkeiten dort kennt, kann wohl auch keiner was dazu sagen, was die Jungs in "blau oder grün" da als Grund angeben können. Parkende Autos, Fußgänger, nasse Fahrbahn, Dreck auf der Straße, unübersichtliche Hofausfahrten etc. etc.

Sag mal bescheid wie sich das ganze entwickelt.

hi, mir ist mal was ähnliches passiert! an der ampel standen die grünnen hinter mir, ampel wird grüm und ich geb gas wie ein blöder. die grünen mir hinterher angehalten, fahrzeugschein führerschein alktest und blabla.... dann die frage: warum ich es so eilig hatte(ich hab verdammt gut beschleunigt aber immer unter 50) meine antwort: wollte schauen ob ihr mithalten könnt! die, blödes gesicht gezogen in ihr daimler rein und weg. aber keiner lei strafe oder sonstwas. ich denk die machen das echt nur wenn sie lange weille haben oder so.

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