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OT: Anweisungen zu Weihnachten

BMW 3er E46
Themenstarteram 24. Dezember 2004 um 8:30

Auf Grund des §5 des Gesetzes über die Organisation von Arbeitsabläufen vom 10. Juli 1962, zuletzt geändert am 20.11.1979, wird vom Vorstand im Einvernehmen mit dem Personalrat für die Filialdirektion die nachstehende Richtlinie erlassen; gem. §§ 4 und 7-9 LOG BRD gilt diese Richtlinie auch für die Vertretungen.

Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren und mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung als Dienstweihnachtsbäume finden.

1.) Dienstweihnachtsbäume

Dienstweihnachtsbäume (DWB) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.

2.) Aufstellen von Weihnachtsbäumen

Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigen Mitarbeitern nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten dass:

a) der DWB mit seinen unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht wird.

b) der DWB in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht (in schwierigen Fällen ist ein zweiter Mitarbeiter hinzu zu ziehen, der die Senkrechtstellung überwacht und ggfs. korrigiert).

c) im Umfallbereich des DWB keine zerbrechlichen oder durch einen umfallenden DWB in Ihrer Funktion zu beeinträchtigende Anlagen vorhanden sind.

3.) Behandlung der Beleuchtung

Die DWB sind mit weihnachtlichen Behang nach Massgabe des Geschäftsstellen- bzw. Vertreterbereichsleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht (sog. „Kerzen“) dürfen nur Verwendung finden, wenn

a) die Mitarbeiter über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend belehrt worden sind.

b) während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Flammenbekämpfung hinreichend unterwiesener Mitarbeiter mit Feuerlöschern bereit steht.

4.) Aufführen von Krippenspielen und absingen von Weihnachtsliedern

a) In den Abteilungen/Vertretungen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung des Geschäftsstellen-/Vertreterbereichsleiters zur Aufführung gelangen. Zur Besetung sind folgende, in der Personalplanung vorzusehende Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen notwendig:

Maria: möglichst weibliche Mitarbeiterin oder ähnliche Person

Josef: älterer Mitarbeiter mit Bart

Kind: kleinwüchsiger Mitarbeiter oder Auszubildender

Esel, Kuh und Schafe: geeignete Mitarbeiter aus verschiedenen Abteilungen

Heilige drei Könige: sehr religiöse Mitarbeiter

b) zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Mitarbeiter unter Anleitung Ihres direkten Vorgesetzten ganz zwanglos, nach Tarifgruppen geordnet um den DWB auf. Evtl. vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch den Geschäftsstellen- bzw. Vertreterbereichsleiter in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden.

5.) Erfahrungsbericht

Die Geschäftsstellen- bzw. Vertreterbereichsleiter werden gebeten bis zum 15. März 2005 einen detaillierten Erfahrungsbericht dem Vorstand vorzulegen.

6.) Rechtsverbindlichkeit

Sollte jemand die Rechtsverbindlichkeit dieser Anweisung in Zweifel ziehen, so ist nicht völlig auszuschliessen, dass er damit richtig liegt. Wenn der Text ein wenig zum Schmunzeln beigetragen hat, hat er seinen Sinn erfüllt.

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4 Antworten
Themenstarteram 24. Dezember 2004 um 8:31

Weihnachtsfeier 2004

 

Liebe Mitarbeiterinnen,

liebe Mitarbeiter,

wie schon in den Vorjahren wollen wir auch in diesem Jahr das anstrengende Geschäftsjahr mit einer gemeinsamen Weihnachtsfeier beenden.

Da es im letzten Jahr einige, etwas unerfreuliche, Zwischenfälle gab, möchte die Geschäftsleitung im Vorfeld auf gewisse Spielregeln hinweisen, um die besinnliche Feier auch im rechten Rahmen ablaufen zu lassen:

1.) Wenn möglich sollten die Mitarbeiter den Ort noch aus eigener Kraft erreichen und nicht im alkoholisierten Zustand von Kollegen hereingetragen werden. Eine Vorfeier ab den frühen Morgenstunden sollte möglichst vermieden werden.

2.) Es wird nicht gern gesehen, wenn sich Mitarbeiter mit ihrem Stuhl direkt an das kalte Buffet setzen. Jeder sollte mit seinem gefüllten Teller einen Platz an den Tischen aufsuchen! Auch die Begründung „Sonst frisst mir der Meier die ganzen Melonenschiffchen weg“ kann nicht akzeptiert werden.

3.) Schnaps, Wein und Sekt sollte auch zu vorgerückter Stunde nicht direkt aus der Flasche getrunken werden. Besonders wenn man noch Reste der genossenen Mahlzeit im Mund hat. Der Hinweis „Alkohol desinfiziert“ beseitigt nicht bei allen Mitarbeitern das Misstrauen gegen Speisereste in den angetrunkenen Flaschen.

4.) Wer im letzten Jahr den bereitgestellten Glühwein gegen eine Mischung aus Hagebuttentee und Super-Bleifrei ausgetauscht hat, wird darum gebeten diesen Scherz nicht noch einmal zu wiederholen. Sicherlich ist uns allen noch in Erinnerung was passierte als Kollege Moosbacher sich nach dem dritten Glas eine Zigarette anzündete.

5.) Sollte jemand nach Genuss der angebotenen Speisen und Getränke von einer gewissen Unpässlichkeit befallen werden, so wird darum gebeten die dafür vorgesehenen Örtlichkeiten aufzusuchen. Der Chef war im letzten Jahr über den unerwarteten Inhalt seines Aktenkoffers nicht sehr begeistert.

6.) Wenn Weihnachtslieder gesungen werden, sollten die Originaltexte gewählt werden. Einige unserer Auszubildenden sind noch minderjährig und könnten durch einige Textpassagen irritiert werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir nochmals daran erinnern, dass einige der männlichen Kollegen sich noch nicht zur Blutuntersuchung zwecks Feststellung der Vaterschaft gemeldet haben. Unsere im Mutterschaftsurlaub befindliche Mitarbeiterin Frl. Kluge meint, es bestünde ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der letztjährigen Weihnachtsfeier und der Geburt ihrer Tochter Sylvia im September diesen Jahres.

Wenn wir uns alle gemeinsam an diese wenigen Verhaltensmaßregeln halten, sollte unsere Weihnachtsfeier wieder ein großer Erfolg werden.

Mit freundlichen Grüßen

die Direktion

am 24. Dezember 2004 um 10:48

Kennt man bei der Bahn auch alles :D

Feierliche Grüße, Jürgen

*LOL*

Gruß Melie

Weihnachten

1. Dezember: Hurra, ich darf das erste Fenster meines Adventskalenders

öffnen. Ein Schoko-Engelchen. Ich liebe die Weihnachtszeit.

2. Dezember: Eine Glocke zergeht auf meiner Zunge. Dazu ein zärtlicher Kuss

meiner Liebsten. Adventszeit ist so romantisch.

3. Dezember: Kollege Meier erzählt mir von seinem Adventskalender mit

kleinen Geschenken. Heute fand er eine Armbanduhr. Ich hatte ein Schokoauto

4. Dezember: Meier erzählt schmutzige Adventswitze. Habe aus Höflichkeit

mitgelacht. Unsere Azubine Fräulein Blasewetter sah pikiert zu Boden.

Schokotannenzweig

5. Dezember: Ein Schoko-Schlitten. Sehr schön.

6. Dezember: Schenke meiner Liebsten einen neuen Wischmopp zum Nikolaus.

Sie scheint sich nicht richtig zu freuen. Meier kommt mit einem Nikolauskostüm und verteilt Schokolade und Kondome.

Lustig. Ich schiebe die Kondome der Azubine zu. Schutz ist heute so was von wichtig für die Jugend.

7. Dezember: Ein Schoko-Engel. Aber ich muss wegen sexueller Belästigung am

Arbeitsplatz zum Chef. Kolleginnen gucken irgendwie komisch.

8. Dezember: Meine Liebste ist wieder fröhlicher. Zumindest, bis ich aus

Versehen statt der Kerze den Adventskranz anzünde.

9. Dezember: Schoko-Weihnachtsmann schmilzt in der Hand. Eintrag in die

Personalakte wg. Nikolaus-Kondom.

10. Dezember: Auf meinem Arbeitsplatz liegen zwei Kondome. Alle grinsen.

Schnell eingesteckt, bevor Fräulein Blasewetter sie sieht.

11. Dezember: Schokohase bleibt mir im Halse stecken. Ehefrau hat die

Kondome in der Tasche gefunden.

12. Dezember: Azubine kommt im Minirock. Macht sie das extra? Meier pfeift

ihr hinterher. Blöd, dass sie mich anguckt, als sie sich umdreht. Fast am

Schoko-Zapfen verschluckt. Termin morgen beim Boss.

13. Dezember: Boss glaubt mir nicht, dass ich der Azubine nicht

hinterhergepfiffen hab. Zweite Eintragung in die Personalakte wg. sexueller

Belästigung.

14. Dezember: Schatzi hat mit der Frau eines Kollegen telefoniert. Meine

Erklärungsversuche scheitern an ihrem Schweigen.

15. Dezember: Termin bei der Frauenbeauftragten der Firma. Biete ihr mein

Schokoglöckchen an. Sie empfiehlt mir, einen großen Bogen um junge

Kolleginnen zu machen.

16. Dezember: Schatzi ist zurück zu ihrer Mutter. Die Schokolade schmeckt

heute fad.

17. Dezember: Hab mit Mausi telefoniert. Nach langem Betteln ist sie

zurückgekommen. Dummerweise hat der Stress Potenzprobleme ausgelöst. Zur

Versöhnung essen wir Schokolade aus dem Kalender.

18. Dezember: Der Versuch, mich bei der Azubine mit einem

Schoko-Weihnachtsmann zu entschuldigen, scheitert. Sie läuft weinend zur

Frauenbeauftragten.

19. Dezember: Meier reißt Pädophilenwitze. Kollegen sehen mich lachend an.

Ich zerkrümele meinen Schoko-Tannenbaum unter dem Schreibtisch.

20. Dezember: Kleiner Umtrunk. Meier gibt einen aus, haut mir auf die

Schulter, so dass ich mein Glas verschütte. Laufe aufs Klo, versuche die Hose zu waschen.

Verdammt, falsche Tür! Stehe in Unterhose vor der Azubine. Sie hat wieder den Mini an.

Immerhin: Die Potenz-Probleme scheinen vorbei zu sein.

21 .Dezember: Ich lese zum dritten Mal die Kündigung während Mausi weinend

ihre Sachen packt. Vergesse zum ersten Mal, mein Türchen zu öffnen.

22. Dezember: Ein Nachbar wünscht mir frohe Feiertage. Ich haue ihm ein

blaues Auge. Habe kurz darauf selber eines, weil der Freund der Azubine auf

einen Sprung vorbeikam.

23. Dezember: Polizei steht vor der Tür. Ich hätte den Weihnachtsmann im

Supermarkt nicht zwischen die Beine treten sollen. Ich bewerfe die

Polizisten mit dem brennenden Weihnachtsbaum.

24. Dezember: Ich feiere Weihnachten mit Bob. Wir teilen uns unsere Zelle.

Bob ist sehr nett. Er mag mich. Ich schenke ihm meinen Schoko-Engel.

Er sagt er habe auch ein Geschenk für mich. Er sagt, es wäre ein Geschenk

für jeden Tag und hätte was mit der Rute zu tun.

Aber warum muss ich mich vor ihn hinknien, um es auszupacken?

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