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OT: ebay Angelegenheit. SORRY

BMW 3er E36
Themenstarteram 27. Juni 2005 um 13:40

Hi Leute.

Ich entschudldige mich schon im vorraus, wegen meines OT. Ich hätte nei gedacht, dass ich mal sowas schreibe.

Ich habe mir bei ebay dieses Notebook gekauft. Nun will mir der Verkäufer das Teil aber nicht per Nachnahme zusenden. Und die Kohle überweisen und winke winke sagen, möchte ich auch nicht.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Was kann passieren, wenn ich es dann doch nicht nehme, außer negative Bewertung. Ich bin ja gewillt den Kaufvertrag zu erfüllen, nur er will vorher die Kohle sehen. Aber ich bin doch nicht blöd.

PS. Rechtsschutz hab ich leider nicht.

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54 Antworten
am 27. Juni 2005 um 13:44

in der artikelbeschreibung steht unter zahlungsmethoden--Überweisung. da steht nichts von nachnahme. also der verkäufer is meines erachtens im recht. musst das geld wohl überweisen

mfg

am 27. Juni 2005 um 13:47

Wie wäre es mit dem Treuhandservice, wenn du dem Verkäufer nicht traust?

Aber ist doch ehe meistens so dass man bei Ebay Vorauskasse leistet?!?!?!

Schade dass der sein Bewertungsprofil als „privat“ eingestuft hat....

am 27. Juni 2005 um 13:47

Hi,

1. hättest Du das vorher abklären sollen, ob die Zahlungsmethode klar geht - in der Auktion steht ja klar Überweisung.

2. Sieht es so aus, als ob der Händler das Notebook auf Bestellung selber bestellen würde (wg. 5 Tage LIeferzeit). Von daher wird er wohl Nachnahme ablehnen.

Ciao

Pfau

Themenstarteram 27. Juni 2005 um 13:48

Und was mache ich wenn das Notebook nicht ankommt und das Geld futsch ist? Schon die zurückhaltung der Bewertungen und die Nähe des Standortes zur tschechischen Grenze deuten auf Betrug, meiner Meinung nach, hin.

Wie ist es dann mit den ebay-Käuferschutz.

Themenstarteram 27. Juni 2005 um 13:49

Zitat:

Original geschrieben von denni_lo

Wie wäre es mit dem Treuhandservice, wenn du dem Verkäufer nicht traust?

Aber ist doch ehe meistens so dass man bei Ebay Vorauskasse leistet?!?!?!

Schade dass der sein Bewertungsprofil als „privat“ eingestuft hat....

Wie funktioniert das mit den Treuhandservice?

Ich würd die schlechte Bewertung kassieren und gut ist! Das Ding ist eh zu teuer! :D

Achja und bevor man solch teure Sachen bei Ebay kauft sollte man sich vorher Überlegen wie die bezahlung laufen soll.

Themenstarteram 27. Juni 2005 um 13:53

Zitat:

Original geschrieben von intekz

Ich würd die schlechte Bewertung kassieren und gut ist! Das Ding ist eh zu teuer! :D

Achja und bevor man solch teure Sachen bei Ebay kauft sollte man sich vorher Überlegen wie die bezahlung laufen soll.

Wie zu teuer? Wo gibts das billiger?

Und wie ist das mit der Spaßbieter Schadensersatz?

am 27. Juni 2005 um 13:53

Hi,

tut mir leid, das jetzt so Direkt sagen zu müssen, aber:

Warum kauft man ein Gerät bei einem Ebay-Verkäufer, dem man nicht traut?

Check ich nicht.

Dann geh ich halt zum Fachhändler. Da kostet so ein Gerät halt dann 50 Euro mehr, dafür hab ich Sicherheit, Ansprechpartner usw.

Ciao

Pfau

am 27. Juni 2005 um 13:56

treuhandservice

 

so und nicht anders würde ich es machen, wenn er es nicht will, kannste immer noch vom kaufvertrag zurücktreten...;)

bin selber mal böse auf die nase gefallen, ein mal beim Radio, nie gehsen (500 €) und bei Sitzen (600 €), die kamen erst nach androhungen vom Anwalt und besuch der Polizei bei dem Typen :D Von mir war da zufällig ne Freundin in dem LK Polizisten bei der Kripo, glück gehabt! :)

..

 

Moin,

also sorry, aber ich seh dein Problem nicht ganz...Man sollte sich schon vorher anschauen wo man bietet. Also die Bewertungen etc. Wenn etwas nicht geheuer ist halt Finger weg!

Aber bei dem Preis, und deinen bedenken, da hättest evtl. besser bei Media Mart oder sonstwo das Ding direkt gekauft. Preislich ist da ja nicht viel Unterschied. Nur wie schon geschrieben , Überweisung. Das ist nunmal so..Geld hin und dann kommt die Ware. Wenn nicht über Ebay direkt den Käuferschutz.

Ansonsten greift der Verkäuferschutz..Bzw. der nimmt sich n Anwalt..Du gehst da nunmal ein rechtsgültiges Geschäft ein, wenn du da bietest.Mit allen Rechten aber auch PFLICHTEN über die du dich ja vorher informiert hast.

Also ich würde gern mal lesen wie du dich jetzt an dem seiner Stelle verhalten würdest...Naja

 

Wie auch immer..

MfG

 

PS:soll kein persönlicher Angriff sein

Themenstarteram 27. Juni 2005 um 14:03

Wenn ich der Verkäufer/Händler wäre und Seriösität präsentieren möchte, dann würde ich auf die Wünsche meiner Kunden eingehen. Eine Ware per Nachname zu senden ist doch kein Thema, oder?

Und macht mich mal nicht so nieder. Ich darf ja auch mal nen Fehler machen.

das du einen rechstgültigen vetrag eingegenagen bist , weisst du ,oder???

oder hasste das übersehen:

An alle Käufer und Bieter:

Wir dulden keine Spaßbieter-diese werden durch

Schadensersatzanspruch zur rechenschaft gezogen.

Nach Auktionsende ist der Käufer einen Rechtsgültigen

Kaufvertrag eingegangen und hat diesen auch einzuhalten.

Ausnahmefälle dem Verkäufer vor Auktionsende

mitzuteilen.Alles ist zu klären.

wohst du weit weg von diesem Verkäufer???

dann würde ich selber persönlich hin fahren und es abholen...

ruf ihn doch mal an und gut ist...es lässt sich alles klären...

aber nen autoteile händler der auch rechner usw hat..naja..weiss ja net...

ich hätte es nicht gemacht...

am 27. Juni 2005 um 14:05

Zitat:

Original geschrieben von kiese

Wie funktioniert das mit den Treuhandservice?

Ein dritter übernimmt die Verwaltung.

Du schickst das Geld auf ein separates Konto, der Dritte teilt dem VK mit dass das Geld eingegangen ist und wenn die Ware bei dir eingeht teilst du dem dritten den Wareneingang mit und der schickt die Kohle.

Kostet natürlich was!

am 27. Juni 2005 um 14:06

seh ich auch so, fehler macht jeder mal. sonst erteil ihm ne vollmacht zur abbuchung des betrages, sollte das teil dann in 2 wochen nicht bei dir sein, buchst du das geld zurück! geht aber nur bei ner einzugsermächtigung!

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