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OT: ebay,Recht und deutsche Gerichte

BMW 3er E36
Themenstarteram 3. Dezember 2003 um 18:40

hat zwar mit E46 zu tun,aber ich denke es ist für jeden Ebay-Verkäufer Interessant:

http://www.motor-talk.de/t182444/f166/s/thread.html

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14 Antworten

ist natürlich blöd sowas aber was soll man dagegen machen? Ist mir auch schon mal passiert mit dem Astra. Ich habe ein FK Komplettfahrwerk für ca. 200€ für einen Astra(angeblich) ersteigert und das Teil kam auch schnell an aber ohne Gutachten. Ich habe bei FK angerufen und die Nummern durchgegeben, damit die mir das Gutachten zufaxen. Das haben die danach auch getan. Zu meinem Entsetzen musste ich feststellen, dass das Fahrwerk gar nicht auf den Astra passt sondern auf einen Vectra Caravan. Der Typ hat sich geweigert, dass Teil zurück zu nehmen und meinte nur: Verkauf das weiter, Vectra Fahrwerke sind teurer bla bla bla...

Hab dann meinen Anwalt eingeschaltet, der dem Kollgen angeschrieben hat. Der hat das Geld dem Anwalt dann überwiesen, der mir 20% berechnet hat. :(

hat alles so ein halbes Jahr gedauert

.....

 

kopf hoch, als verkäufer hat man eh auf gut deutsch gesagt immer die arschkarte gezogen :mad: !!

mal ne frage nebenbei was mich sehr interessiert !?!

und zwar, wenn ich unter der artickelbezeichnung vermerke

" hiermit schließe ich eine gebrauchtwaren garantie aus, mit abgabe eines gebotes erklärt ihr euch damit bereit !! " ???

(hab mir jetzt nicht alle beiträge im e46er durchgelesen!)

am 4. Dezember 2003 um 0:31

@ tarik :

Meiner Meinung nach ist dies nicht rechtens.

Du bist als Verkäufer verpflichtet, deinen

Artikel wahrheitsgemäß zu beschreiben und

vor allem Fehler zu benennen.

Ein solcher Garantie-Ausschluss würde ja

bedeuten, dass der Artikel z.B. Fehler enthalten

"könnte", du aber keine Garantie geben kannst.

@Le$ane

Das sehe ich ein bisschen anders. Eine "Gebrauchtwagen-Garantie" umfasst ja mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Fakt ist: Wenn Du einen Artikel verkaufst und Deine Artikelbeschreibung voller Lügen ist, ist das Betrug. Da hilft auch keine "Klausel".

@RedLabel

Zitat:

Hab dann meinen Anwalt eingeschaltet, der dem Kollgen angeschrieben hat. Der hat das Geld dem Anwalt dann überwiesen, der mir 20% berechnet hat.

Hm, also normalerweise zahlt der Verursacher die Anwaltskosten. Hättest Du ihm aufbürden können.

am 4. Dezember 2003 um 0:43

Entweder hast du dich verlesen oder mich etwas

falsch verstanden.

Zitat:

gebrauchtwaRen

:D

am 4. Dezember 2003 um 0:52

Oder ich habe dich eben falsch verstanden,

verstehe was du meinst.

Auf jeden Fall bin ich der Meinung, dass eine

solche "Klausel" i.d. Artikelbeschreibung nicht

mit den AGBs zu vereinbaren ist.

Mit einer solchen Erklärung hebt man ja rein

theoretisch den gesamten Beschreibungs-Text

ausser Kraft. Denn man kann ja anscheinend

keine Garantie darauf geben, dass dies

überhaupt zutrifft. :rolleyes: :D

Hi,

ähh, wassenn looes ??? - (Mein Anwalt schläft gerade ...) Ha ... ha ... hab - ICH was verpasst ??? ... !!!

:eek: - mein Anwalt ist wieder aufgewacht !!! Verpisst EUCH - schnell, schnell - wenn der EUCH sieht OOOh MANNNN !!!!

@Beethoven

ja, bei mir ging das aber nicht vor Gericht, sondern nur über den Brief des Anwalts.

am 4. Dezember 2003 um 8:31

@tarik

ich vermisse zwar die konkrete Frage in deinem Posting, aber ich nehme mal an, dass Du wissen willst, ob so eine Klausel in Deiner Angebotsbeschreibung zulässig ist.

Sie ist es.

Aber: Du darfst in Deiner Angebotsbeschreibung natürlich nichts angeben, was nicht der Wahrheit entspricht. Ansonsten kann der Käufer den Vertrag wegen Täuschung anfechten. Da würde dann auch die Klausel nicht helfen.

Ferner musst Du die wesentlichen Mängel angeben. Klar ist natürlich, daß ein gebrauchtes Teil nicht neu ist, also auch Mängel hat. Aber alles, was über die normale Abnutzung hinausgeht und einen wesentlihen Mangel darstellt, musst Du angeben.

Aber genau diese normale Abnutzung und die damit einhergehenden Mäbngel kannst Du mit der Klausel ausschliessen.

G.

@Le$ane

Zitat:

Mit einer solchen Erklärung hebt man ja rein

theoretisch den gesamten Beschreibungs-Text

ausser Kraft. Denn man kann ja anscheinend

keine Garantie darauf geben, dass dies

überhaupt zutrifft.

Sehe ich genauso. Ein Mindestmaß an Wahrheit kann man nicht per Klausel ausschliessen. Ist auch gut so, wo kämen wir denn da hin...

@RedLabel

Zitat:

ja, bei mir ging das aber nicht vor Gericht, sondern nur über den Brief des Anwalts.

Ich bin zwar kein Anwalt, aber wenn der Verkäufer widerrechtlich handelt und Du um sein Recht kämpfen musst, dann steht Dir prinzipiell die Erstattung Deiner notwendigen Auslagen zu. Ob das ganze vor Gericht passiert, ist nicht entscheidend. Bei Abmahnungen zum Beispiel wird Dir der Prozess erspart, aber zahlen musst Du trotzdem.

Zitat eines Richters:

"Wir sprechen hier doch kein Recht, wir fällen ein Urteil!"

################

 

Zitat:

Original geschrieben von Gleumes

@tarik

ich vermisse zwar die konkrete Frage in deinem Posting, aber ich nehme mal an, dass Du wissen willst, ob so eine Klausel in Deiner Angebotsbeschreibung zulässig ist.

Sie ist es.

######################################

ok extra für dich !!

FRAGE:mal ne frage nebenbei was mich sehr interessiert !?!

und zwar, wenn ich unter der artickelbezeichnung vermerke

" hiermit schließe ich eine gebrauchtwaren garantie aus, mit abgabe eines gebotes erklärt ihr euch damit bereit !! " ???

wie ist die Rechtslage Fragezeichen, Frage zu ende!

ich glaube ihr habt mich falsch verstanden :mad: ???

ich verkaufe keine defekte Ware und umschreibe Sie sonst hätte ich wohl kein 100 % iges Profil ! mich würde nur die rechtsgrundlage interessieren !

wenn da stehen würde, habe Artikel nicht getestet, daher schließe ich hiermit eine geb........

@tarik

Ich denke, wenn Du schreibst "habe Artikel nicht getestet", dann sagt es genau das. Ich würde aber noch dazu schreiben, dass Du explizit keine Funktionsgarantie gibst.

Ich als Käufer würde aber prinzipiell niemals auf solche Ware bieten, da ich dann defekte Teile vermute.

.......

 

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven

@tarik

Ich denke, wenn Du schreibst "habe Artikel nicht getestet", dann sagt es genau das. Ich würde aber noch dazu schreiben, dass Du explizit keine Funktionsgarantie gibst.

Ich als Käufer würde aber prinzipiell niemals auf solche Ware bieten, da ich dann defekte Teile vermute.

########################################

genau so hab ich das ja gemeint :p ....

naja ich denke es kommt mehr aufs porfil des verkäufers an ??!! ich würde nie bei einen kaufen der mehr als 2 negative bewertungen hat außer er hat echt 500 stück oder so

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