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OT: Strafanzeige

Themenstarteram 4. Dezember 2004 um 14:53

mir ist gestern nacht leider folgendes passiert:

auf den letzten 20 metern zu einer disco kam mir ein typ entgegender offensichtlich nicht reingelassen wurde.als er an mir vorbeiging rempelte er mich an und schuppste mich gegen eine fensterscheibe.ich hab ihm daraufhin aus affekt direkt einen auf die schlefe gehauen.ein dritter mir unbekannter schlichtete dann und die sache war eigentlich gegessen.

15 min später hab ich den typ wieder auf der straße getroffen und er wollte wieder auf mich losgehen.doch in dem moment fuhr dei polizei grad in der straße entlang und fragte was los ist.dann hat der typ den halt erzählt dass ich ihn geschlagen habe und so.ich habe den polizisten meine version mit dem schupssen und so erzählt.sie haben dann meine personalin aufgenommen undm ich als täter hingestellt weil ich haj keine wunde hatte und der typ die schlefe blutig hatte.er hat wohl ne anzeige gemacht.

meine frage ist wie das jetzt abläuft und womit ich zu rechnen habe.

zu ergänzung:ich habe 3 zeugen und er einen zeugen!

hoffe jeamnd von euch kann mir da weiterhelfen,ist nämlich ein scheiss gefühl wenn man nicht weis was kommt.

thx

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17 Antworten

Biste rechtschutz? Dann nehm's in anspruch ;)

Geh zum Anwalt...

 

Gruß

P.S.: Meine persönliche Meinung=wahrscheinlich bekommst nen Strafbefehl wegen "überzogener" Notwehr...oder der Staatsanwalt stellt das Verfahren ein...wegen mangelnden öffentlichen Interesses...dann bleibt dem "Opfer"...also deinem Kontrahenten der zivile Strafprozeßweg.

Haben dir die Beamten gesagt, dass ein Verfahren gegen dich eingeleitet wird???

Anonsten erst mal abwarten, ob du zur Vernehmung vorgeladen wirst. Dann die Zeugen benennen. Die müssen auch als Zeugen vernommen werden.

Kleiner Tip: Frag in der Disco doch mal nach, ob der Eingangsbereich viedeoüberwacht wird. Ggf. kann eine Viedeoaufzeichnung beigezogen werden, die den Sachverhalt darlegt???

Themenstarteram 4. Dezember 2004 um 15:23

ja bin rechtsschutzversichert.

war villeicht bisschen übertriebene notwehr aber das war so ein typ der marke kaputt und zu allem fähig und auch noch total besoffen (ich aber auch).

am 4. Dezember 2004 um 15:33

1. Das gehört nicht ins Forum.....

2. Bei solchen Sachen kann ich dir den Ratschlag geben dich an einen Rechtsanwalt zu wenden, das ist die beste Lösung...

Gruß

Kortezz

hallo

mach dir kein kopf ist ein kinderspiel,wird nichts passieren,

höchstens kriegst du vernehmings termin termin von der polizei

aussagen oder nicht aussagen bleibt dir überlassen.wenn du denen erzählst wie da oben sagte ich kommt nichts

ich schreibe aus erfahrung sogar öfters ,spar die deine rechtschutz für andere fälle

Kinder.Kinder Sachen macht ihr .... :)

Erst mal abwarten was von der Polizei/ Staatsanwaltschaft kommt. Dann einen Rechtsanwalt und die Zeugen und die Sache ist gegessen. Mein bester Kumpel hat mal ne zeitlang als Rausschmeißer in ner Disse gearbeitet, der hatte fast alle 4 Wochen ne Verhandlung, wurden aber IMMER eingestellt.

Gruß

kungfu

PS: BMW-Boy316, der Name erinnert irgendwie an ne Gay-Hotline ..... :) ...*grins*

am 4. Dezember 2004 um 15:39

na ja, im polizei computer ist er trotzdem mal, und wenn noch mal was ist...hm ist immer sone sache! aber ich denk mal da wird nix großes drauß!

ich sag nur,niemals als erstes zuschlagen!!!!mfg freddy

Zitat:

Original geschrieben von freddykrueger84

ich sag nur,niemals als erstes zuschlagen!!!!mfg freddy

Es ist grundsätzlich egal wer als erstes zuschlägt. Wichtiger ist was die Zeugen aussagen ...... ;) !

@Bmw-Boy316

sollte sich die sache tatsächlich so abgespielt haben wie du schreibst,hast du wenig zu befürchten.

die gerichte sind eh schon überlastet,eine einfache körperverletzung wie diese hält da nur auf!

(einen "gegenstand" hast du nicht zufällig benutzt,oder getreten vielleicht?)

@jekyll66

sehr professionell gedacht! :D

@strons

man könnte fast glauben,du wärst der andere! :D hahaha

mfg paul

Themenstarteram 4. Dezember 2004 um 17:12

Zitat:

Original geschrieben von 427s/c

@Bmw-Boy316

sollte sich die sache tatsächlich so abgespielt haben wie du schreibst,hast du wenig zu befürchten.

die gerichte sind eh schon überlastet,eine einfache körperverletzung wie diese hält da nur auf!

(einen "gegenstand" hast du nicht zufällig benutzt,oder getreten vielleicht?)

nein hab keinen gegenstand benutzt und auch nicht getreten

wird nichts passieren weil die Beamten und Staatsdiener wegen so kleinen sache sich nicht bemühen ihren arsch weiter hoch zu reisen....

Trotzdem ich sags dir weils ich einfach wichtig finde also bitte les es dir ganz duch:

Egal ob dich einer schuckt, blöd anmacht oder einfach nur beleidigt, würde ich niemals jemanden blutig schlagen. hasst dadurch nur nachteile! Erstens gibts wie du siehst vorerst ärger mit der bullerei und zweitens lässt sich der geschlagene so was nicht einfach so gefallen und man sieht sich immer zweimal und vielleicht sethen dir dann 20 gegenüber....

Nochwas, was mir eben einfällt, die grundsätze der verhältnismässigkeit!

d.h.: deine affekt-tat:

muss beschaffen sein, um das ziel zu erreichen, sprich: der ander mann schupst dich nichmehr.

als das mildest mögliche mittel. kann man durchaus den schlag durchgehen lassen...

und verhältnismässigkeit, was soviel heisst wie propotinal im mittel-zweck verhältniss.....

 

hoffe ich konte dir helfen!

Ahh hilfe ein schläger :D :D :D

ehm ja .. musst halt warten ob was kommt .. dannach kannst dich dann richten was du machst wa :D gruss d0m1

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