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OT: Welche Versicherung bezahlt?

BMW 3er E46
Themenstarteram 12. Januar 2006 um 20:50

Hallo zusammen.

Habe folgendes Problem... ist zwar eigentlich nicht direkt thema dieses Forums aber vielleicht kann mir trotzdem jemand weiterhelfen.

Mir wurde im Training ein 4kg Ball in die Fahrertür gestoßen. Das ganze lief so ab dass einer geworfen hat und der andere gepennt hat und somit krachte es... das ganze geschah an einem Ort andem ich eigentlich nicht mitm auto stehen dürfte (Im olympiastadion München).

Welche Versicherung müsste zahlen? Der der geworfen hat? Der der nicht gefangen hat? Der Verein oder der Olympiastützpunkt?

Wäre um Rat sehr erfreut!?

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21 Antworten

der welcher geworfen hat und zwar die haftpflicht, aber im stadium wirds schwer

Vergleich aus meiner Nachbarschaft:

Auto steht in der Fußgängerzone, 12-jähriger kracht mit seinem Kettcar rein. Schaden: 2200.- / zum Glück kein Personenschaden.

Wer zahlt? Natürlich der KfZ-Halter selbst, keine Versicherung. Dumm gelaufen. Alles "Tricksen" wäre Versicherungsbetrug.

Sorry für dich und trotzdem viele Grüße,

Timo

am 12. Januar 2006 um 21:50

Da muss die Privathaftpflicht des Werfers zahlen. Ob dein Auto da stehen durfte oder nicht, ist ja erst mal egal. Das ist ja kein Grund, dass man es beschädigen darf.

Wenn du eine Beule an ein Auto fährst, das im absoluten Halteverbot steht, musst du dafür ja auch gerade stehen. Egal ob es da stehen durfte oder nicht.

Also ganz klar die Privathaftpflicht des Werfers. Der Fänger kann absolut nix dazu.

By the way: Was macht dein Auto IM Olympiastadion? :)

am 12. Januar 2006 um 21:53

Zitat:

Auto steht in der Fußgängerzone

Aber die Fußgängerzone ist eine öffentliche Verkehrsfläche, da spielt das Auto eine andere Rolle als auf Privatgelände. Wenn ich auf deinem Hof zu Hause dein Auto ausversehen verbeule oder deinen Gartenzaun ausversehen umreiße ist für die Prrivathaftpflicht absolut das Gleiche. Bei der Fußgängerzone sieht das anders aus.

In einem Stadion fliegen gelegentlich Bälle. Wer dort sein Auto reinstellt (ohne offiziellen Auftrag oder so was), der wird einen guten Anwalt brauchen, um die Ablehnung der Haftpflicht anzufechten.

Aber ich bin gespannt, was Thorsten sagt... ;)

Viele Grüße, Timo

Wie TahFUBU schon geschrieben hat: Die Haftpflicht von dem Werfer des Balls muss bezahlen.

Wie das mit dem Stadion aussieht - da bin ich mir nicht sicher. Vielleicht weiss da ein Versicherungsmitarbeiter oder Jurist hier im Forum mehr.

am 12. Januar 2006 um 22:01

Gut, das Olympiastadion ist sicher noch eine etwas andere Situation als ein Hof vor der Haustür. Aber vom Prinzip her macht es keinen Unterschied.

Wie hoch ist denn der Schaden überhaupt?

Grüße

Christian

am 12. Januar 2006 um 22:03

Interessanter Fall! Ich würde auch sagen, dass die Haftpflicht des Werfers zahlen sollte, allerdings verwende ich das Wort "muss" hier mal bewusst nicht ;)

Natürlich wird sich die Haftpflicht des Werfers erkundigen, warum dein Auto ausgerechnet IM Olympiastadion stand, aber da kann man sich ja was einfallen lassen :)

Wenn es ein öffentlicher Parkplatz ist und es keine Hinweisschilder gibt wie "Parken auf eigene Gefahr" oder "Achtung tieffliegende Bälle :D" dann denke ich muss entweder die Haftpflicht vom Verursacher aufkommen oder Notfalls der Betreiber des Stadions, da er ev. nicht genügend in die Abschiermung investiert hat.

Letzteres ist natürlich nur ein Fall für den Anwalt und mit Sicherheit langwierig. Aber ich kann mir nicht vorstellen das man in solchen Fällen selber für den Schaden aufkommen muss.

Ein Hausbesitzer muss auch darauf achten das ein Dach halbwegs Schneefrei ist oder muss dafür Sorge tragen das Hinweis-Schilder aufgestellt werden die vor einer Dachlawine warnen, ansonsten kommt er auch für Personen oder Sachschäden auf.

Auch wenn es eigentlich für jeden Logisch sein sollte nicht unter einem Dach zu parken wo der Schnee schon 2 Meter übersteht. ;)

 

Gruss Tino

am 12. Januar 2006 um 22:15

Naja, bring mal z.B. einem Ostfriesen bei, dass er vor dem Parken nach oben guckt, ob da Schnee überhängt. Wenn man das nicht gewohnt ist, dass diese Situation auftreten könnte. :)

Ja, der muss eher darauf achten das ihm keine Dachziegel auf den Kopf wehen! :D

Aber im Endeffekt hat immer der Hauseigentümer für sowas Sorge zu tragen, wie z.B. auch mit dem Streuen bei Glatteis.

Eigentlich ist es ja auch richtig so!

am 12. Januar 2006 um 23:21

Das ganze muss man ein wenig auseinander nehmen. Man darf den Sachverhalt des Parkverbotes nicht mit der Sachbeschädigung so einfach vermischen. Stellt Euch vor, die Politessen dürften jedes Auto im Halteverbot demolieren und haften nicht, weil er dort ja nicht hätte stehen dürfen!

 

Der Autobesitzer ist der Geschädigte und kann eventuell einen Anspruch gem. §823/1 BGB (Schadenersatzpflicht aus unerlaubter Handlung) gegen den Werfer geltend machen.

Voraussetzung hierfür ist ein Vorsatz oder eine Fahrlässigkeit. Ersteres kommt nicht in Betracht, da sicher nicht absichtlich auf das Auto geworfen wurde.

Also Fahrlässigkeit? Die ist lt. §276/2 BGB dann gegeben, wenn der Verursacher die im Verkehr "erforderliche Sorgfalt" außer Acht lässt.

Da steht nun mal ein Auto SICHTBAR in Reichweite, der der den Ball wirft muss damit rechnen, dass der Ball an das Auto fliegt, wenn er ihn wirft. Insbesondere wenn nun noch ein Fänger notwendig ist, um den Schaden am Auto zu vermeiden, handelt es sich schon fast um eine grobe Fahrlässigkeit. Wenn der Werfer das Auto nicht sehen konnte, weil Du gerade zum Eingang reingeschossen kamst, dann wäre das was anderes und es wäre nicht fahrlässig, da man im Stadion ja nicht auf plötzlich reinkommende Fahrzeuge gefasst sein muss.

.

Eine Haftung ist zu diesem Punkt also eindeutig gegeben, der Werfer muss den Schaden zahlen. Der Fänger haftet übrigens nicht mit, weil er nicht fahrlässig gehandelt hat. Er ist zwar beteiligt gewesen, aber ohne Schuld gibts keine Haftung.

Übrigens, auch ein Hinweis am Stadieneingang wie "Befahren auf eigene Gefahr" oder ähnliches befreit einen Verursacher nicht von seiner Haftung. Dieser Haftungsausschluss kann nur bestimmte Sachverhalte für den Betreiber erfolgen (sehr wenige) und kann nie pauschal für alle Handlungen aller im Stadion befindlichen Personen gelten, sonst würden ja eine Menge Straftaten legalisiert werden (wärst Du nicht in´s Stadion gegangen, wärst Du nicht beklaut worden).

 

Der Stadienbetreiber haftet übrigens in keinster Weise, der Schaden ist nicht durch eine Sorgfaltspflicht seinerseits enstanden, (§836 BGB), dem Halter ist ja kein Gebäudeteil auf das Auto gestürzt oder was ähnliches. Nebenbei ist an der Einfahrt sicherlich auch ein Schuld "Einfahrt verboten". Damit ist der Sorgfalt genüge getan, Panzersperren muss er nicht aufbauen.

 

So, das ist meine Sicht der Dinge. Alle Angaben natürlich ohne Gewähr :). .... und die Entscheidung wird im Extremfall ein Richter treffen.

ich glaube es ist hierbei noch wichtig ob du zu einem zeitpunkt im stadio warst, wo mit ballflug zu rechnen ist, oder net.

Aber jetrzt erzähl doch mal, was macht deine karre im stadion?

Moin,

ich kann mich den Ausführungen von BeEmWe weitgehend anschliessen, gebe aber (nach Rücksrache mit einer meiner Kolleginnern in der Haftpflicht-Schadenabteilung) noch folgendes zu bedenken:

1.) auch der Fänger kann eine Mithaftung haben, wenn er nämlich mit dem Werfer in einem gemeinsamen Ballspiel verwickelt war, da müssen dann beide von einem möglichen Schaden ausgehen und sind auch beide in der Haftung - sollte nur der Werfer so im gehen den Ball mit den Worten "hey XY fang!!" abgeworfen haben und es sich dabei um ein "einseitiges und durch den Fänger nicht gewolltes" Spiel gehandelt haben, dann haftet er auch nicht

2.) dem Fahrzeughalter kann, sofern sein Fahrzeug unberechtigterweise dort abgestellt war, eine Mitschuld angelastet werden, so dass er nur einen (wohl aber überwiegenden Teil von geschätzt 60 - 70 %) erstattet bekommen würde.

Hoffe hiermit ein wenig zur Erhellung beigetragen zu haben.

Beste Grüße

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