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P-Schein beantragen, problem mit Führerscheinstelle
Hey Leute,
1.habe am 09/2023 mein P-Schein beantragt nach 3 monatigem warten bekam ich die absage mit dem grund das ich zuviele punkte haben soll und ich ein MPU test durchführen soll damit ich den nachträglich bekommen kann.
2.Das problem ist ich hatte im Jahr 2022 ein verfahren das ich zu schnell gewesen bin was auch der fall ist, ich wurde mit 30-40 zuviel von der Kriminallpolizei aufgenommen und das 3x naja letztendlich wurde es bis zum gericht getragen und kam zum entschluss das ich 2 punkte in flensburg habe.
Kommen wir wieder zum 1. punkt, die Führerscheinstelle stellt mir vor ich soll 4 Punkte in Flensburg haben, und deswegen ich den P-Schein nicht bekomme aber habe ein schreiben vom KBA (Kraftfahrtbundesamt) das ich schriftlich nur 2 punkte habe.
Ich habe es meinem Anwalt gegeben aber seit monaten bekomme ich nicht mal die kleinste information.
Hatte das problem schon mal jemand oder kennt sich damit villeicht aus?
Gruß
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49 Antworten
Eine starre Punktegrenze gibt es für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nicht. Die Vorschriften verlangen, dass man "der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht" wird und dass man nicht erheblich und nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen haben darf.
Insofern stellt sich die Frage, ob es dir überhaupt etwas bringt, wenn einzelne der Verstöße nicht mehr verwertbar sind, der Rest dann aber trotzdem für die Annahme der fehlenden Eignung reicht.
Es kann auch sein, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mehr Punkte vorhanden waren, von denen jetzt die ältesten getilgt wurden.
Ich würde das persönliche Gespräch mit der Führerscheinstelle suchen. Dort kann man dir sagen, welche Verstöße noch verwertet werden und welche die Annahme von Eignungsmängeln begründen.
Musste erstmal googeln was ein P-Schein ist .
Am besten wäre es sicherlich wenn du dich direkt an deinen Anwalt der die Sache bei sich liegen hat wendest und ihn in Gang bringst .
Vielleicht ist er ja noch im Winterschlaf der gute Mann .
Ich habe nur den angegeben verstoß gehabt, laut dem Gerichtshofs wurde entschieden das ich nur 2 punkte habe das habe ich auch schriftlich aber die Führerscheinstelle stellt mir vor das ich 4 punkte habe och frage mich warum die führerscheinstelle 4 punkte sagt obwohl ich schriftlich nur 2 punkte habe
Zitat:
@ME1200 schrieb am 2. April 2024 um 21:36:06 Uhr:
Musste erstmal googeln was ein P-Schein ist .
Am besten wäre es sicherlich wenn du dich direkt an deinen Anwalt der die Sache bei sich liegen hat wendest und ihn in Gang bringst .
Vielleicht ist er ja noch im Winterschlaf der gute Mann .
Ja hast Recht wollte mich nur mal hier erkundigen weil mein anwalt keine info hat, die ganze sache war für ihn auch merkwürdig
Spielts sich das in Deutschland ab? Österreich/Schweiz?
Gab es in den letzten 10 Jahren mehr als die genannten 2 Punkte?
Ich persönlcih möchte nicht zu einem Fahrer ins Auto steigen, der schon mal solche Fehler gemacht hat... 30-40 km/h zu schnell sind eben keine Kleinigkeit. Da kann ich die Behörde verstehen, dass sie in dem Fall eine MPU verlangt.
Wenn man selbst als Begleit Person für BF17 nur einen Punkt bei antragstellung haben darf, ist es nicht verwunderlich,wenn die Anforderungen an gewerbliche Personenbeförderer hoch sind.
Zitat:
@Harry1453 schrieb am 2. April 2024 um 21:36:34 Uhr:
frage mich warum die führerscheinstelle 4 punkte sagt obwohl ich schriftlich nur 2 punkte habe
Du wirst aber verstehen, dass wir das nun auch nicht feststellen können. Die Führerscheinstelle wird sich ja die 4 Punkte nicht ausgedacht haben. Und woher weißt du denn deinen Punktestand? Hast du eine Abfrage beim Fahreignungsregister gemacht? Oder denkst du nur an den letzten Vorfall mit den 2 Punkten und vergisst vielleicht frühere Verstöße?
Zitat:
@Harry1453 schrieb am 2. April 2024 um 20:28:44 Uhr:
ich wurde mit 30-40 zuviel von der Kriminallpolizei aufgenommen und das 3x
Ich habe da eine Vermutung ...
welche Vermutung wäre das?
Er meint wohl, dass es mehrfach Punkte gab, weil der TE berichtet, dass er 3 mal von der Polizei gefilmt wurde. Er berichtet allerdings auch, dass das zusammen nur 2 Punkte gab - also vermutlich tateinheitlich und nicht tatmehrheitlich. Daher glaube ich nicht, dass die Schilderung des TE den Unterschied im Punktestand erklären kann.
Da er auch schildert, dass das Gericht angeblich entschieden habe, dass er 2 Punkte hat, obwohl das gar nicht Sache des Gerichts ist, vermute ich eher ein Missverständnis. Falls noch nicht geschehen, würde ich erst mal eine FAER-Abfrage machen: https://www.kba.de/.../faer_auskunft_node.html
Mit dem neuen Personalausweis und der entsprechenden App kann man seinen Punktestand in Flensburg doch ganz einfach abfragen und ausdrucken.
Wenn du den Punktestand bereits schriftlich vom KBA hast, warum gibst du das dem Anwalt und gehst damit nicht einfach direkt zum Amt, und lässt es dir von denen erklären? Stattdessen frägst du hier im Forum, wo niemand den Fall kennt
Zitat:
@Bulwey schrieb am 3. April 2024 um 05:57:36 Uhr:
Mit dem neuen Personalausweis und der entsprechenden App kann man seinen Punktestand in Flensburg doch ganz einfach abfragen und ausdrucken.
Wenn du den Punktestand bereits schriftlich vom KBA hast, warum gibst du das dem Anwalt und gehst damit nicht einfach direkt zum Amt, und lässt es dir von denen erklären? Stattdessen frägst du hier im Forum, wo niemand den Fall kennt
Das problem habe es über mail an den amg geschickt haben aber drauf nicht reagiert.
Dein AMG hat ne eigene Mail Adresse?