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Paar Fragen zu Verkehrsschildern

Themenstarteram 24. Dezember 2012 um 12:39

Moin zusammen,

ich habe seit über einem Jahr meinen Führerschein und sitze in jeder freien Minute am Steuer und fahre durch die Gegend.

Dabei stelle ich fest, dass ich bei einigen Verkehrsschildern noch unsicher bin. Man lernt so etwas einfach nicht in der Fahrschule.

Hoffe, dass mir mir die Schilder erläutern könnt bzw. meine Auffassung korrigiert, falls erforderlich. Sprüche wie "Wer seinen Führerschein hat sollte alle Schilder kennen" brauche ich nicht. Genau deswegen frage ich ja hier, um nichts falsch zu machen.

Bild 1: Verstehe ich es richtig, dass keine Fahrzeuge breiter als 2,1m weiterfahren dürfen mit Ausnahme von Linienbussen und Anlieger? Das bedeutet, ein Anwohner (gleich Anlieger?!) darf mit breiteren Autos durchfahren ich aber nicht.

Bild 2: Nur LKWs dürfen max. 30 km/h fahren, oder? Also darf ich mit meinem PKW weiterhin 50 km/h fahren? Wie sieht es aus, wenn eine Sackgasse einmündet? Das ist ein paar hundert Meter weiter der Fall, aber es folgt kein neues Schild. Als Fahrer kann ich doch nicht darauf achten, ob die Seitenstraße eine Sackgasse ist oder nicht!? Ich habe in der Fahrschule nämlich gelernt, dass alle Begrenzungsschilder nur bis zur nächsten Einmündung gelten (außer in Zonen).

Bild 3: Dieses Schild steht auf der anderen Straßenseite gegenüber von dem Schild in Bild 2. Warum ist hier nicht der Zusatz LKW aufgeführt? Für mich bedeutet dieses Schild, dass ein Tempolimit von 30 km/h (für alle) aufgehoben ist. Sehr irritierend.

Bild 4: Was soll mir dieses Schild sagen? Das die Fahrbahn verengt ist? An einer anderen Stelle gab es dieses Schild zusammen mit Tempo-30-Begrenzung. Ich konnte aber keine Verengung feststellen. Ab wann darf ich denn in so einem Fall wieder 50 fahren?

Ohne Bild: Oft darf man in Kurven nur 30 km/h fahren. Ab wann GENAU darf ich denn wieder 50 fahren? Jeder wird eine andere Auffassung von der Kurve haben und dementsprechend sind diese Schilder doch sehr ungenau? Also kann ich davon ausgehen, dass NIEMALS hinter solchen Kurven geblitzt wird, weil es nicht eindeutig ist, ab wann die Kurve zu ende ist?

Und es gibt noch ein Tempo-30-Schild mit dem Zusatz eines Zebrastreifens. Darf ich also unmittelbar hinter dem Zebrastreifen wieder 50 fahren?

Vielen Dank und schöne Weihnachten!

 

Beste Antwort im Thema

Wie hast du nur die Führerscheinprüfung bestanden??? :D 

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Wie hast du nur die Führerscheinprüfung bestanden??? :D 

Zitat:

Original geschrieben von schwukele

Ich habe in der Fahrschule nämlich gelernt, dass alle Begrenzungsschilder nur bis zur nächsten Einmündung gelten (außer in Zonen).

Dann wurde dir da Unsinn beigebracht. Ein Streckenverbot gilt für die gesamte Strecke. Weder eine Einmündung, noch eine Kreuzung und auch keine Autobahnauffahrt beendet ein Streckenverbot.

Den Rest sehe ich ähnlich wie in deinen Ausfertigungen.

Das Ende einer Kurve erkennt man daran, dass man wieder geradeaus lenkt. Da gibt's wenig Auslegungsspielraum.

Themenstarteram 24. Dezember 2012 um 13:17

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von schwukele

Ich habe in der Fahrschule nämlich gelernt, dass alle Begrenzungsschilder nur bis zur nächsten Einmündung gelten (außer in Zonen).

Dann wurde dir da Unsinn beigebracht. Ein Streckenverbot gilt für die gesamte Strecke. Weder eine Einmündung, noch eine Kreuzung und auch keine Autobahnauffahrt beendet ein Streckenverbot.

Aber das macht doch keinen Sinn: Dann dürfte ich weiterhin nur 30 km/h fahren, während der aufgefahrene 50 km/h fahren dürfte!?

Ja, dem ist so. Einfach mal den Begriff "Streckenverbot" googeln.

Hi...

Du hast das schon richtig gelernt... Woher sollte ein Ortsfremder, der aus einer einmündenden Strasse kommt, sonst wissen, dass auf der Vorfahrtstrasse Einschränkungen gelten.

Gruß

Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von schwukele

Aber das macht doch keinen Sinn: Dann dürfte ich weiterhin nur 30 km/h fahren, während der aufgefahrene 50 km/h fahren dürfte!?

Das kommt drauf an:

Grundsätzlich gilt dort für alle 30. Dadurch, dass das Wiederholungszeichen nach der Einmündung fehlt, können sich Fahrzeugführer, die nicht ortskundig sind und aus der Einmündung kommen (also vom ersten Schild nichts wissen konnten) auf ihre Unkenntnis von dem Streckenverbot berufen. Du, als jemand der die Strecke kennst, wirst damit nicht durchkommen und musst Zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von campero1

Hi...

Du hast das schon richtig gelernt... Woher sollte ein Ortsfremder, der aus einer einmündenden Strasse kommt, sonst wissen, dass auf der Vorfahrtstrasse Einschränkungen gelten.

Gruß

Jürgen

Da du es auch nicht weißt, lese hier mit und lerne. Das Thema gab es hier schon bestimmt gefühlte 100 mal.

Und jedesmal kommt ein Schlaumeier daher und verteidigt diesen Unsinn noch.

Tschuldige...Dann hab ich das vor 40 Jahren wohl falsch gelernt...:rolleyes::rolleyes:

Das mit den Streckengeboten und+verboten ist halt immer ein Dauerbrenner und dabei ist es rechtlich ganz klar geregelt und das nicht erst seit gestern. ;-)

Manchmal glaube ich die Fahrlehrer die das sagen haben keine Ahnung.

Das Urteil ist zwar schon älter aber immernoch zutreffend: OLG Düsseldorf

"....Ein Überholverbot endet nicht ohne weiteres an einer Einmündung oder Kreuzung (so auch OLG Koblenz, 1974-05-07, 1 Ws (a) 301/74, VRS 48, 57 (1975))....."

Mfg

Hallo,

zu Bild 1:

Ja, Anlieger und Linienverkehr dürfen breiter sein.

zu Bild 2:

Ja, LKWs dürfen nur 30 km/h fahren. Das mit dem Streckenverbot wurde ja schon geklärt, dass Du es falsch gelernt hast.

zu Bild 3:

1. Das Schild steht definitiv nicht gegenüber dem anderen Schild oder wurde das Backsteinhaus auf Bild 2 zwischen den Fotos abgerissen? Wenn es so wäre: Da Du schon 50 fahren darfst, ist die Auflösung der 30 km/h unrelevant für Dich.

zu Bild 4 und ohne Bild:

Das ist wirklich eine heikle Situation. Meiner Meinung sollte jede Geschwindigkeitsbeschränkung wieder aufgelöst und lieber die Zusatzschilder abgeschafft werden. Als Verkehrsteilnehmer hat es mich nicht zu interessieren, warum ich langsamer fahren muss, sondern nur dass ich langsamer fahren muss. Kurzes Vorsprechen beim Ordnungsamt oder auf dem Rathaus der Gemeinde/Stadt und dann wird es meißtens auch geändert. Habe ich schon mehrmals erfolgreich praktiziert.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von schwukele

Bild 4: Was soll mir dieses Schild sagen? Das die Fahrbahn verengt ist? An einer anderen Stelle gab es dieses Schild zusammen mit Tempo-30-Begrenzung. Ich konnte aber keine Verengung feststellen. Ab wann darf ich denn in so einem Fall wieder 50 fahren?

Das VZ allein gibt kein Tempolimit vor. Pauschal kannst Du da mit 50 fahren.

Themenstarteram 25. Dezember 2012 um 13:57

Danke für eure Antworten.

Das mit den Streckengeboten und -verboten verstehe ich immer noch nicht. Woher soll ich selbst als Anwohner wissen, ob nach einer Kreuzung oder Einmündung weiterhin Tempo 30 gilt, wenn da kein Schild ist???

Es wäre Irrsinn davon auszugehen, dass nach einer Einmündung / Kreuzung IMMER das Streckengebot / -verbot weiter gilt.

Versteht ihr, was ich meine? Egal ob nun Anwohner oder nicht. Wenn da kein Schild ist kann ich doch nicht wissen, was dort gilt?

OT: Darf ich mal fragen, wo das ist? HH dürfte klar sein, aber wo genau? Ich rate einfach mal: Im Bereich Vier- und Marschlande?

Themenstarteram 25. Dezember 2012 um 14:16

Schaut euch bei Google Street View bitte die Straße Kupferdamm / Sonnenweg in Hamburg an. Da gilt Tempo 30, nach der Einmündung wiederholen sich die Schilder (so wie es auch sein soll).

Wollt ihr (bzw. die Gerichte) mir wirklich sagen, dass auch ohne diese Schilder weiterhin Tempo 30 gelten würde? Woher soll man denn so etwas wissen?

Direkt auf der Kreuzung fahre ich immer demonstrativ 50, da dort eine andere Straße einmündet und das Wiederholungsschild erst ein paar Meter weiter steht. Ist das also auch falsch?

Wenn es danach geht, muss man auf jeder Straße in Deutschland 30 fahren, da ja Einmündungen und Kreuzungen diese Verbote nicht aufheben???

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