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Paar kleine Fragen zur Fahrerkarte

Themenstarteram 19. August 2009 um 9:09

Mein Unternehmen verleiht Equipment teils mit samt LKWs (eigene und ausgeliehene) an Kunden.

Manchmal kommt es vor, dass wir selber schnell mit einem Springer zum Kunden hinfahren weil ein Teil fehlt oder schnell ausgetauscht werden muss und keine eigenen Fahrer vor Ort sind.

Ich habe mich mit den EU Richtlinien etwas auseinander gesetzt und komme zu den Punkt das wir einen 28 tage Nachweis mit uns führen müssten wenn wir mit einem Fahrzeug > als 2,8 Tonnen zGG unterwegs sind (entsprechend Fahrerkarte oder Aufzeichnungen) gewerbliche Güterkraftverkehr.

Meine Frage:

Greifen bei uns die Sogenannten Handwerksklauseln, so dass wir bis 3.5 Tonnen keine Aufzeichnungspflich und von 3,5 bis 7,5 t nur innerhalb von den 50Km keine Aufzeichnungspflicht haben. Wir haben keine Speditionslizenz und diese Fahrten gehören zu unserem Beruf(Job) allerdings sind sie nur ein kleiner Bruchteil unserer Arbeit da wir sonst im Büro oder im Lager arbeiten.

Vielen Dank im voraus.

Fabs

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12 Antworten

Das wäre wieder mal eine klassische Frage für @ScaniaChris, der sich z.Zt. im Süden "rumtreibt" (als ob wir nicht genug Sonne hier zuhause hätten:rolleyes:).

Ich versuch´s mal:

Handwerkerregel gilt mMn für einen Handwerksbetrieb, dessen Fahrzeug entsprechend ausgestattet ist, sodass klar ersichtlich ist, dass hier keine Güter transportiert werden, sondern Werkzeug/Ausrüstung o.ä. zur eigentlichen Berufsausübung (oft ist ihm KfzSchein bei Fahrzeugart auch "Werkstattwagen" vermerkt).

Ihr aber liefert auch (vergessene/falsch gelieferte) Ware, also ist dies eine Transportleistung i.S. von Güterkraftverkehr.

Wie du schon selbst erkannt hast, besteht hier ab 2,8t eine Aufzeichnungspflicht.

Der Nichtbesitz einer EU-Erlaubnis ist in deinem Falle - so vermute ich mal - auch gar nicht erforderlich, da ihr eigene Ware mit eigenem Kfz und eigenem (d.h. von euch angestelltem) Personal befördert (?) ==> d.i. Werkverkehr!

 

Grüsse,  motorina.

Habe jetzt hier eine ähnliche Fragestellung mit einer Antwort von @ScaniaChris zur Handhabung der Aufzeichnungspflicht gefunden.

Ändert nichts Grundsätzliches an meiner obigen Ausführung...

 

Grüsse,  motorina.

Themenstarteram 20. August 2009 um 8:22

Also erstmal recht herzlichen Dank Motorina für deine Antwort,

das hat mir schonmal sehr weiter geholfen, weil ich persönlich die Handwerkerregel doch etwas weiter gefasst hätte so trifft sie vermutlich auf uns leider nicht zu.

Was den Werksverkehr angeht, ist dieser aussschließlich auf die §1 Abs. 2 Satz 1-4 (Vorauss.) und § 9 GüKG aufgeführt?

Oder gibt es da noch einige genauere Definitionen in anderen Gesetzestexten? Weil so wie ich das lese kommt es nur auf die Auslegung der Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens an §1 Abs2 Satz4. Die anderen Voraussetzungen (Satz 1-3) sind ja selbstverständlich.

Kilometerbeschränkungen für Werksverkehr wie z.B. 30Km Umkreis des Standortes des Unternehmens gibt es ja nicht, oder?

Ihr seht schon bei uns/mir herrscht gefährliches Halbwissen wieso ich schon mit dem Gedanken gespielt habe einen TÜV Mitarbeiter zur Schulung einzuladen oder mich mit einem der Berufsgenossenschaft mal mit den verschiedenen Scenarios die sich abspielen können zu torpedieren.

Um da einfach auf der sicheren Seite zu sein, haben hier schon welche gute Erfahrungen gemacht?

Gruß Fabs

Nach deiner Beschreibung würde ich euch eindeutig unter §1 Abs2 Satz1 einstufen, auf keinen Fall unter Abs3, der explizit nur für best. Personenkreise/Tätigkeit Geltung haben dürfte.

Weitere Gesetzestexte fallen mir jetzt spontan nicht ein.

Genaue Auskunft kannst du am bestens bei der BAG erfragen.

Hier findest du auch eine umfangreiche Behandlung des Themas Werkverkehr.

 

Viel Spass:rolleyes: Erfolg bei der Lektüre,

 

motorina.

Themenstarteram 21. August 2009 um 12:42

Und wieder einmal danke.

Das §1 Abs 3 für uns nicht in Frage kommt ist natürlich klar.

Allerdings lese ich aus den §1 Abs 2 Satz 1-4 es so raus, dass es sich um Werksverkehr handelt, wenn Satz 1 bis 4 komplett auf das Unternehmen zutreffen muss, sprich alle Vorausetzungen erfüllt sein müssen damit es sich um Werksverkehr handelt.

Aber ich les mich da nochmal übers Wochenende in den Gesetzestext ein und mach mich mal schlau:)

Joo, richtig ... eine der genannten Voraussetzungen genügt nicht ... es müssen die in Satz 1-4 genannten Eigenschaften im Gesamten zutreffen.

 

Grüsse,   motorina.

Themenstarteram 24. August 2009 um 8:53

Eine Frage ist mir übers Wochenende noch in den Sinn gekommen.

Bei unseren Fahrten zum Kunden mit 2,8 - 3,5 t , haben wir in keinem Fahrzeug EG-Kontrollgeräte verbaut. (weil keines eine Anhängerkupplung besitzt und folglich auch nicht über 3,5t kommt)

Die Voraussetzungen für eine Werksfahrt treffen nicht zu da ich dem Kunden etwas ausliefere bzw. von ihm etwas abhole.

Folglich benötigt der Fahrer handschriftliche Aufzeichnungen der letzten 28 tage. Muss ich für jeden Mitarbeiter der diese Fahrten ab und an (ca 2 mal im Monat) durchführt, eine Mappe anlegen wo die Aufzeichnungen der 28 tage drinnen liegen wenn dieser fährt?

- Weil für Lagermitarbeiter oder Bürohengste die alle zwei Wochen mal einen Sprinter zwischen 2,8 und 3,5t fahren hier Aufzeichnungen von den letzten 28 Tagen vorzulegen scheint mir doch sehr aufwendig zu sein.

hallo erstmal ,

ich schreibe meine frage bezügllich der fahrerkarte mal einfach dazu :

muss man die karte jeden abend rausholen ,oder kann man sie einfach die woche über drin lassen ?

noch ne frage und zwar , ab wann macht sich der tacho bemerkbar ? nur wenn man 4,5std am stück fährt ,oder auch bei kurzstrecken und kleinen pausen zwischendurch ? zählt der das dann alles direkt zusammen und wenn die zeit voll ist , dann meldet der sich ,oder wie sieht das aus ? bin bis jetzt nur auf scheibe gefahren ?

als pause zählt er nur wenn du wenigstens 15 min gestanden hast ansonsten blinkt er glaub ich ab 4 stunden 15 minuten um dich darauf aufmerksam zu machen das du pause machen musst geschwindigkeit blinkt im übrigen auch wenn überschritten und die karte kannst du drinnen lassen nur immer schön nach der schicht auf pause stellen *

danke für deine antwort , heute hatte ich schon das erste problem , die zeit im hafen hat mir alles versaut, dann hatte ich aufeinmal das blinken und oben im pisplay pause 4,15std , dann angehalten und ich konnte gar nichts mehr einstellen , stellt der sich dann automatisch auf pause ? konnte nichts drücken , der hat auf nichts reagiert , also denke ich , dass der das dann automatisch macht , oder ?

Wenn er 4.15 anzeigt,gehst du auf Ok,evtl auch 2 mal ok drücken,und dann haste noch 15 min Zeit,dir einen geeigneten Parkplatz zu suchen.

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