papiere für FK klarglasleuchten
Hallo leute
hat einer die klarglasheckleuchten von FK? die haben ein E prüfzeichen doch dazu braucht man noch die papiere leider hab ich die nicht
hat einer von euch die papiere?
mfg
Markus
http://mitglied.lycos.de/seawater007/Bmwlic1.jpg
Ähnliche Themen
12 Antworten
Re: papiere für FK klarglasleuchten
Zitat:
Original geschrieben von seawater007
Hallo leute
hat einer die klarglasheckleuchten von FK? die haben ein E prüfzeichen doch dazu braucht man noch die papiere leider hab ich die nicht
hat einer von euch die papiere?
mfg
Markus
Hey,
ich dachte immer wenn ein E-Prüfzeichen vorhanden ist brauch man nichts eintragen zu lassen bzw kann man bedenkenlos verbauen, ohne irgendwelche Papiere! Frag doch bei FK, oder google ein bisschen vieleicht findest du etwas als PDF Datei,
Gruß Alex
Hi
man muss nix eintragen lassen aber man muss die papiere immer mitführen .... dan ist es genau wie eine ABE
ich bin schon seit 2stunden am googeln. und bei FK kostet es 20€
da versuche ich es erstmal auf diesem weg
mfg
Markus
Wenn Du ein E-Prüfzeichen hast, wurde es geprüft und ist somit auch freigegeben. Oder hast Du für deine Windschutzscheibe Papiere?
Gruß
Thomas
Hallo leute
ich habe grade das in einem anderem forum gefunden ( autoextrem.de )
Bedeutungen von ABE, ABG, E Prüfzeichen usw...
--------------------------------------------------------------------------------
Praktisch jede Veränderung am Fahrzeug - und dazu gehört selbstverständlich auch Tuning - muß in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden oder in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) oder EG-Betriebserlaubnis legalisiert sein. Ohne Genehmigung angebaute Teile können die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen lassen und im Falle eines Unfalls sogar zum Verlust des Versicherungsschutz führen.
Der VDAT e.V. rät deshalb allen Verbrauchern, sich vor dem Kauf von Tuningteilen eingehend über deren Zulässigkeit informieren. Übrigens: VDAT e.V. Mitglieder bieten nur TÜV-geprüfte Produkte und Dienstleistungen an!
Im allgemeinen gibt es diese fünf Möglichkeiten, Tuningteile und Umbauten am Fahrzeug genehmigen zu lassen:
Die Einzelabnahme ( Abnahme nach § 19(2) StVZO)
Spezielle, meist sehr aufwendige Umbauten wie beispielsweise die Implantation eines größeren Motors müssen per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt werden. Die Kosten können je nach Umfang und Art der Abnahme (z.B. Abgasgutachten) variieren, im Einzelfall aber mehrere Tausend Mark betragen.
Das TÜV-Teilegutachten (Abnahme nach § 19(3) StVZO)
Die meisten Tuningteile werden mit TÜV-Teilegutachten geliefert. Nach dem Anbau wird beim TÜV der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.
*Modergänzung: meist wird hierbei ein Abnahmezettel erstellt, der immer mitgeführt werden muss, bis sich die Zulassungsstelle aus anderweitigen Gründen mit den Papieren befasst, dann wird der Eintrag in den Brief übernmommen. Es gibt auch Fälle, bei denen im Teilegutachten eine Abnahme nach § 19(2)/21 StVZO vorgeschrieben wird, wenn die Auflagen wegen bestimmter vorangegangener Änderungen oder ähnlichem nicht eingehalten werden können.*
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.
Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen die Trotz ABE beim TÜV vorgeführt werden müssen. Es müssen die Auflagen einer ABE beachtet werden, dort steht auch ob man zum TÜV muss oder nicht.
Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Ihr Auto zugelassen sind.
Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.
Die EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muß das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muß aber stets mitgeführt werden.
[Quelle: Clio-Forum.com]
*Modergänzung:
Es gibt auch Prüfberichte oder Technische Berichte, in welchen der Gutachter bescheinigt, dass die BE nach § 19(2) nicht erlischt, wenn Anbauanweisung, Auflagen und Verwendungszweck eingehalten werden.
Diese Berichte müssen mitgeführt werden. Sowas gibts z.B. für Scheinwerferblenden, aber auch für Kunststoffmotorhaubenverlängerungen.
Wenn alle Auflagen eingehalten sind, ist Abnahme nicht nötig.
Wichtige Links zu diesem Thema: http://verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.php
__________________
Hey,
na gut überredet ist mir echt neu!!!
Wünsche dir viel Glück das du eine findest, aber geh doch zum TÜV, die besorgen dir die auch, wenn du freundlich bist wahrscheinlich auch umsonst! (ist bei uns zumindest so KÜS)
Ich kann mir eh nicht vorstellen, daß bei manchem Zubehör-Ramsch etwas geprüft wurde.
§19 Absatz 4 StVZO sagt eindeutig aus, daß für Teile, die eine Europäische Zulassung haben (E-Prüfzeichen) keine Papiere mitgeführt werden müssen. Anderslautende Angaben sind veraltet und spätestens seit der letzten Änderung der StVZO Anfang 2004 hinfällig. Im Übrigen besteht auch für sog. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des TÜV (die bestätigen, daß der Anbau eines Teils keine Bauartveränderung darstellt) keine Mitführungspflicht. Dies wird lediglich empfohlen, um im Zweifelsfalle bei unberechtigten Forderungen der Polizei bzw. des TÜV eine schnelle Klärung zu erleichtern.
Für die Leuchten braucht man nix eintragen lassen und nix mit sich führen,dafür ist das E-Zeichen doch da.....
Würd mich wundern,wenn sich der TÜV über meine Rückleuchten beschwert.....bei Eintragung meiner Federn hat der TÜVer auch nix gesagt.
Greetz
Cap
Hi
hab noch ne frage bei mir auf den leuchten steht E4 hat das ne bedeutung?`
mfg
MArkus
jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa
das es eintragungsfrei und abe frei ist!!!
auf meinen scheinwerfern steht das auch
Zitat:
Original geschrieben von seawater007
Hi
hab noch ne frage bei mir auf den leuchten steht E4 hat das ne bedeutung?`
mfg
MArkus
[e..] Kenzeichen nach Richtlinie 95/54/EG
?
Was hat das mit dem e1 Zeichen auf sich ?
Das [e..] Kennzeichen ist seit 1.10.2002 vorgeschrieben für Produkte die zur Benutzung im Kraftfahrzeug bestimmt sind.
An der Ziffer hinter dem e erkennt man, in welchen Mitgliedsland die zugehörige Typgenehmigung ausgestellt worden ist.
Am Produkt muss neben dem e Zeichen die Nummer der Typgenehmigung lesbar angegeben sein. z.B.: [e1] 022709 mehr Infos
Mitgliedsländer:
[e1] Deutschland, [e2] Frankreich, [e3] Italien, [e4] Niederlande, [e5] Schweden, [e6] Belgien, [e9] Spanien, [e11] Großbritannien, [e12] Österreich, [e13] Luxemburg, [e17] Finnland, [e18] Dänemark, [e21] Portugal, [e23] Griechenland, [e24] Irland.
Quelle
Greetz
Cap