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papiere für FK klarglasleuchten

BMW 3er E36
Themenstarteram 26. August 2005 um 21:50

Hallo leute

hat einer die klarglasheckleuchten von FK? die haben ein E prüfzeichen doch dazu braucht man noch die papiere leider hab ich die nicht :(

hat einer von euch die papiere?

mfg

Markus

http://mitglied.lycos.de/seawater007/Bmwlic1.jpg

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12 Antworten
am 26. August 2005 um 21:56

Re: papiere für FK klarglasleuchten

 

Zitat:

Original geschrieben von seawater007

Hallo leute

hat einer die klarglasheckleuchten von FK? die haben ein E prüfzeichen doch dazu braucht man noch die papiere leider hab ich die nicht :(

hat einer von euch die papiere?

mfg

Markus

Hey,

ich dachte immer wenn ein E-Prüfzeichen vorhanden ist brauch man nichts eintragen zu lassen bzw kann man bedenkenlos verbauen, ohne irgendwelche Papiere! Frag doch bei FK, oder google ein bisschen vieleicht findest du etwas als PDF Datei,

Gruß Alex

Themenstarteram 26. August 2005 um 21:57

Hi

man muss nix eintragen lassen aber man muss die papiere immer mitführen .... dan ist es genau wie eine ABE

ich bin schon seit 2stunden am googeln. und bei FK kostet es 20€

da versuche ich es erstmal auf diesem weg

mfg

Markus

Wenn Du ein E-Prüfzeichen hast, wurde es geprüft und ist somit auch freigegeben. Oder hast Du für deine Windschutzscheibe Papiere?

Gruß

Thomas

Themenstarteram 26. August 2005 um 22:03

Hallo leute

ich habe grade das in einem anderem forum gefunden ( autoextrem.de )

Bedeutungen von ABE, ABG, E Prüfzeichen usw...

--------------------------------------------------------------------------------

Praktisch jede Veränderung am Fahrzeug - und dazu gehört selbstverständlich auch Tuning - muß in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden oder in Form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) oder EG-Betriebserlaubnis legalisiert sein. Ohne Genehmigung angebaute Teile können die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen lassen und im Falle eines Unfalls sogar zum Verlust des Versicherungsschutz führen.

Der VDAT e.V. rät deshalb allen Verbrauchern, sich vor dem Kauf von Tuningteilen eingehend über deren Zulässigkeit informieren. Übrigens: VDAT e.V. Mitglieder bieten nur TÜV-geprüfte Produkte und Dienstleistungen an!

Im allgemeinen gibt es diese fünf Möglichkeiten, Tuningteile und Umbauten am Fahrzeug genehmigen zu lassen:

 

Die Einzelabnahme ( Abnahme nach § 19(2) StVZO)

Spezielle, meist sehr aufwendige Umbauten wie beispielsweise die Implantation eines größeren Motors müssen per Einzelabnahme vom TÜV genehmigt werden. Die Kosten können je nach Umfang und Art der Abnahme (z.B. Abgasgutachten) variieren, im Einzelfall aber mehrere Tausend Mark betragen.

 

 

Das TÜV-Teilegutachten (Abnahme nach § 19(3) StVZO)

Die meisten Tuningteile werden mit TÜV-Teilegutachten geliefert. Nach dem Anbau wird beim TÜV der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.

*Modergänzung: meist wird hierbei ein Abnahmezettel erstellt, der immer mitgeführt werden muss, bis sich die Zulassungsstelle aus anderweitigen Gründen mit den Papieren befasst, dann wird der Eintrag in den Brief übernmommen. Es gibt auch Fälle, bei denen im Teilegutachten eine Abnahme nach § 19(2)/21 StVZO vorgeschrieben wird, wenn die Auflagen wegen bestimmter vorangegangener Änderungen oder ähnlichem nicht eingehalten werden können.*

 

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.

Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen die Trotz ABE beim TÜV vorgeführt werden müssen. Es müssen die Auflagen einer ABE beachtet werden, dort steht auch ob man zum TÜV muss oder nicht.

 

Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)

Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Ihr Auto zugelassen sind.

Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.

 

Die EG-Betriebserlaubnis

Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muß das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muß aber stets mitgeführt werden.

 

[Quelle: Clio-Forum.com]

*Modergänzung:

Es gibt auch Prüfberichte oder Technische Berichte, in welchen der Gutachter bescheinigt, dass die BE nach § 19(2) nicht erlischt, wenn Anbauanweisung, Auflagen und Verwendungszweck eingehalten werden.

Diese Berichte müssen mitgeführt werden. Sowas gibts z.B. für Scheinwerferblenden, aber auch für Kunststoffmotorhaubenverlängerungen.

Wenn alle Auflagen eingehalten sind, ist Abnahme nicht nötig.

Wichtige Links zu diesem Thema: http://verkehrsportal.de/gesetze/gesetze.php

__________________

am 26. August 2005 um 22:09

Hey,

na gut überredet ist mir echt neu!!!

Wünsche dir viel Glück das du eine findest, aber geh doch zum TÜV, die besorgen dir die auch, wenn du freundlich bist wahrscheinlich auch umsonst! (ist bei uns zumindest so KÜS)

Ich kann mir eh nicht vorstellen, daß bei manchem Zubehör-Ramsch etwas geprüft wurde.

§19 Absatz 4 StVZO sagt eindeutig aus, daß für Teile, die eine Europäische Zulassung haben (E-Prüfzeichen) keine Papiere mitgeführt werden müssen. Anderslautende Angaben sind veraltet und spätestens seit der letzten Änderung der StVZO Anfang 2004 hinfällig. Im Übrigen besteht auch für sog. Unbedenklichkeitsbescheinigungen des TÜV (die bestätigen, daß der Anbau eines Teils keine Bauartveränderung darstellt) keine Mitführungspflicht. Dies wird lediglich empfohlen, um im Zweifelsfalle bei unberechtigten Forderungen der Polizei bzw. des TÜV eine schnelle Klärung zu erleichtern.

Für die Leuchten braucht man nix eintragen lassen und nix mit sich führen,dafür ist das E-Zeichen doch da.....

Würd mich wundern,wenn sich der TÜV über meine Rückleuchten beschwert.....bei Eintragung meiner Federn hat der TÜVer auch nix gesagt.

 

Greetz

Cap

Themenstarteram 27. August 2005 um 9:23

Hi

 

hab noch ne frage bei mir auf den leuchten steht E4 hat das ne bedeutung?`

mfg

MArkus

am 27. August 2005 um 9:28

jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa

das es eintragungsfrei und abe frei ist!!!

am 27. August 2005 um 9:29

auf meinen scheinwerfern steht das auch

Zitat:

Original geschrieben von seawater007

Hi

 

hab noch ne frage bei mir auf den leuchten steht E4 hat das ne bedeutung?`

mfg

MArkus

[e..] Kenzeichen nach Richtlinie 95/54/EG

?

Was hat das mit dem e1 Zeichen auf sich ?

Das [e..] Kennzeichen ist seit 1.10.2002 vorgeschrieben für Produkte die zur Benutzung im Kraftfahrzeug bestimmt sind.

An der Ziffer hinter dem e erkennt man, in welchen Mitgliedsland die zugehörige Typgenehmigung ausgestellt worden ist.

Am Produkt muss neben dem e Zeichen die Nummer der Typgenehmigung lesbar angegeben sein. z.B.: [e1] 022709 mehr Infos

Mitgliedsländer:

[e1] Deutschland, [e2] Frankreich, [e3] Italien, [e4] Niederlande, [e5] Schweden, [e6] Belgien, [e9] Spanien, [e11] Großbritannien, [e12] Österreich, [e13] Luxemburg, [e17] Finnland, [e18] Dänemark, [e21] Portugal, [e23] Griechenland, [e24] Irland.

Quelle

 

Greetz

Cap

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