1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Parkdauer im öffentlichen Raum; Ordnungsamt verteilt bei langem Parken Knöllchen

Parkdauer im öffentlichen Raum; Ordnungsamt verteilt bei langem Parken Knöllchen

Themenstarteram 12. Juli 2023 um 17:23

Mal eine Frage in die Runde und vorab der Hinweis, daß es mich nicht persönlich betrifft.

Es geht um einen Pkw., der in öffentlichem Parkraum schon Tage bis Wochen abgestellt ist;

zu diesem Parkraum hat es keine förmlichen Hinweise, daß das Parken zeitlich begrenzt ist;

nun fand ich an diesem Pkw ein Knöllchen, vermutlich vom Ordnungsamt;

dieser Pkw ist sichtbar längere Zeit nicht benutzt; (den Grund dafür erfuhr ich zufälligerweise heute; der Eigner/Halter hatte einen Schlaganfall);

Darf die Stadt so einfach Knöllchen verteilen, wenn Pkw längere Zeit unbenutzt auf einem öffentlichen Parkplatz stehen, obwohl es zu diesem Parkplatz keine Park-Zeitbegrenzung hat, keine Parkscheibe nötig ist und der Platz auch nicht parkraumbewirtschaftet ist? Seitens der Stadt ist es nicht der erste derartige Vorgang.

Mir selber ist das nur deswegen aufgefallen, da ich an diesem Parkplatz regelmäßig vorbeilaufe und insofern freilich auch das Kennzeichen des Pkw kenne, denn der Eigner/Halter ist mein Nachbar.

Ähnliche Themen
26 Antworten

Hast Du das Knöllchen gelesen?

Evtl ist die HU abgelaufen, der Wagen verliert Betriebsflüssgkeiten etc pp

Dazu müßte man jetzt noch wissen, welches Vergehen dem Halter in dem Knölchen jetzt konkret vorgeworfen wird.

Für eine abgelaufene HU wäre es korrekt.

Du musst Dein Fahrzeug nach 2 Wochen bewegen. Es gibt Ordnungsamtsmitarbeiter, die dazu einen vertikalen Kreidestrich am Reifen anbringen, um das zu pverprpfen. Das gilt auch für Anhänger und Wohnmobile.

In welchem Gesetz steht das denn?

 

Das ist doch schon wieder gefährliches Halbwissen :rolleyes:

Zitat:

@_Tuono_ schrieb am 12. Juli 2023 um 19:50:32 Uhr:

Du musst Dein Fahrzeug nach 2 Wochen bewegen. Es gibt Ordnungsamtsmitarbeiter, die dazu einen vertikalen Kreidestrich am Reifen anbringen, um das zu pverprpfen. Das gilt auch für Anhänger und Wohnmobile.

Ich muss gar nichts.

Ich kann mir mit 18 ein Auto kaufen es auf einen öffentlichen Parkplatz stellen und bis zu meinem Lebensende dort stehen lassen.

Gründe warum es ein Knöllchen gibt wurden schon genannt.

-Schandfleck

-TÜV

-Zulassung

-Scheibe eingeschlagen

-kein Kennzeichen

-.....

Parken kann man solange man will. In Düsseldorf hat mal einer zwei Smarts gekauft, angemeldet, versichert und dann rechts und links neben seine Einfahrt geparkt damit dort niemand parkt und er bequem rein und rausfahren konnte. War zulässig (trotz Parkraummangel). Nur alle zwei Jahre mussten die Smarts zum TÜV. Sonst blieben sie stehen.

Zitat:

@_Tuono_ schrieb am 12. Juli 2023 um 19:50:32 Uhr:

Du musst Dein Fahrzeug nach 2 Wochen bewegen. Es gibt Ordnungsamtsmitarbeiter, die dazu einen vertikalen Kreidestrich am Reifen anbringen, um das zu pverprpfen. Das gilt auch für Anhänger und Wohnmobile.

Fast richtig, diese zwei Wochen gelten NUR für Anhänger und Wohnwagen und solange nicht angekoppelt ans Zugfahrzeug.

Für PKWs gibt es diese zwei Wochen Regel nicht.

Zitat:

@solstice07 schrieb am 12. Juli 2023 um 20:44:19 Uhr:

Zitat:

@_Tuono_ schrieb am 12. Juli 2023 um 19:50:32 Uhr:

Du musst Dein Fahrzeug nach 2 Wochen bewegen. Es gibt Ordnungsamtsmitarbeiter, die dazu einen vertikalen Kreidestrich am Reifen anbringen, um das zu pverprpfen. Das gilt auch für Anhänger und Wohnmobile.

Fast richtig, diese zwei Wochen gelten NUR für Anhänger und Wohnwagen und solange nicht angekoppelt ans Zugfahrzeug.

Für PKWs gibt es diese zwei Wochen Regel nicht.

Hast Du recht, bitte um Vergebung.

Themenstarteram 12. Juli 2023 um 22:27

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. Juli 2023 um 19:26:32 Uhr:

Hast Du das Knöllchen gelesen?

Nein, es steht mir auch kaum zu, mir das konkret durchzulesen, was da d'rauf zu lesen ist; es ist aber klar ersichtlich, daß es was echtes Handschriftliches enthält und unter'm Scheibenwischer geklemmt grob zusammengerollt wurde. (Die, die hier Werbezettel an den Pkw verteilen, machen sich die Mühe des Zusammenrollens nicht).

Zitat:

Gründe warum es ein Knöllchen gibt wurden schon genannt.

-Schandfleck

Trifft inzwischen wohl leider zu, die Bäume um den Parkplatz herum verlieren bei der Trockenheit ihre Nadeln, bzw., ihr Laub, entsprechend sieht der Pkw aus; die anderen Gründe treffen allesamt nicht zu.

Es wurde inzwischen versucht, den Eigner/Halter zu kontaktieren; der soll jetzt aus dem Gröbsten raus sein und sich in einer REHA-Maßnahme befinden.

Und, wie eingangs benannt, es ist seitens der Stadt nicht das erste derartige Vorgehen; hier wurden auch schon im gleichen Parkplatzbereich Pkw mal eben durch den Apschleppdienst abgeholt, nachdem es auf ein derartiges Knöllchen offenbar keine Reaktion an die Stadt hatte.

 

Das ganze spekulieren bringt nix wenn man nicht weis auf was sich die Veraltung hier stützt.

Typisches Gehabe eines Nacharn, welcher davon genervt ist, das andere Mitmenschen ihr Fahrzeug solange sie wollen auf öffentlichem Grund abstellen.

Gut wenn du sagst das Auto sieht heruntergekommen aus, haben wir glaube ich auch die Lösung des Problems. Das OA geht vermutlich davon aus, dass der PKW Abfall ist. Nach setzen einer 30 tägigen Frist wird der in der Regel dann entfernt.

Zitat:

@Owinator schrieb am 13. Juli 2023 um 08:11:28 Uhr:

Das OA geht vermutlich davon aus, dass der PKW Abfall ist.

Wie kommt das OA zu dieser skurrilen Annahme? Solange der PKW ordnungsgemäß angemeldet ist und HU hat und keine Scheiben eingeschlagen sind, hat das das OA nicht zu kümmern. Auch eine Ratte darf ich in ansonsten gesetzeskonformem Zustand da parken, solange ich will.

Manche Behörden werden leicht übereifrig.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit