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Parken an der Schule
Hallo,
ich fahre eine Piaggio ape und fahre damit auch jeden Tag zur Schule. Jetzt kam die Schulleitung auf mich zu und sagte mir ich dürfte nicht vor der Schule Parken. Ihre Begründung war das auf einem Schild am Anfang der Parkplätze steht das nur befugte das Schulgelände betreten und somit auch parken dürfen. Meine Frage ist bin ich nicht als Schüler auch berechtigt? Und ist das Schulgelände privat oder öffentlich da sie meinte sie hätte das Hausrecht und somit dürfte sie entscheiden wer dort parkt. Es gibt nirgends ein Schild das sagt das dort nur Lehrer parken dürfen
Ich danke für jede Antwort
Viele Grüße
Marcel
Beste Antwort im Thema
mit einem Roller gäbe es aber kein Parkproblem. Die Ape ist hinten zweispurig.
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51 Antworten
Die Schule kann durchaus festlegen, dass nur bestimmte Personenkreise wie Lehrer oder Angestellte auf dem Gelände parken dürfen. Das wären dann "Befugte". Frag noch mal nach, ob es eine solche Regel gibt. Falls es sie gibt und die Schule teilt dir das ausdrücklich mit, musst du dich dran halten.
(Ape ist cool.)
Die Schulleitung darf das Hausrecht ausüben, gleichgültig, ob es eine öffentliche oder private Schule ist. Wenn es um einen Parkplatz "auf dem Schulgelände" geht, erstreckt sich ihr Hausrecht auch auf diesen Platz (wobei es in der Überschrift des Beitrags noch etwas anders klingt mit: "an der Schule"). Sie kann Anordnungen treffen unabhängig davon, was auf Schildern steht. Erst recht kann sie die Befugnisse für die Nutzung des Geländes als Verkehrsfläche festlegen und damit die Erlaubnis zum Parken erteilen oder versagen. Genauso wie sie es selbst auch sagt. Daran besteht in meinen Augen nicht der geringste Zweifel. Welches Argument spricht dagegen?
Sag ich doch, Erwachsener... ;-)
Also Ape untern Arm klemmen und woanders parken *fg*
Wo parken denn die anderen Schüler oder bist du der einzige mit Auto bzw. einem solch großen Vehikel?
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 7. Dezember 2018 um 06:25:01 Uhr:
Wo parken denn die anderen Schüler oder bist du der einzige mit Auto bzw. einem solch großen Vehikel?
Ja ich bin der einzige der ein "Auto" hat.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:17:21 Uhr:
Die Schule kann durchaus festlegen, dass nur bestimmte Personenkreise wie Lehrer oder Angestellte auf dem Gelände parken dürfen. Das wären dann "Befugte". Frag noch mal nach, ob es eine solche Regel gibt. Falls es sie gibt und die Schule teilt dir das ausdrücklich mit, musst du dich dran halten.
(Ape ist cool.)
Müsste das aber nicht genau beschildert sein?
Für manche Lehrer typisch: Macht ausüben, ich bin der Stärkere. Anstatt eine Parkfläche auch für Schüler auszuweisen.
Der Schulhof ist vermutlich Privatgelände mit öffentlichem Verkehr. Der Eigentüme (z.B. der Landkreis) kann festlegen, was gelten soll, solange es nicht mit anderen, übergeordneten Gesetzen in Konflikt steht.
Ich würde mich an den Eigentümer wenden und dort nachfragen.
Werner-Peter
War bei meiner Schule früher aber auch so, Parkplatz nur für Lehrer.
Klar, früher konnte niemand mit einem Fahrzeug zur Schule fahren. Mein Schulweg war 4 km einfach, durch den Wald und dann durch eine von russischen Offizieren bewohnte Straße.
Aber heute ist eben manches anders. Bei 13 Jahren bis zum ABI können ja schon manche nit dem Auto zur Schule fahren.
Dann sucht man sich eben einen Parkplatz. Es hat auch nicht jeder Arbeitnehmer ein Anrecht auf einen Parkplatz. Woher kommt die Annahme, dass das Auto immer vor Ort geparkt werden muss?
Lasst doch mal die Kirche im Dorf.
Wir wissen doch relativ wenig über die genauen Umstände die dort herrschen.
Und dass in dieser Schule lediglich ein einziger Schüler ein Auto bzw. ein Gefährt hat, das über die Größe eines Mopeds hinausgeht, könnte auch darauf hindeuten dass man seitens der Schule überhaupt nicht auf so eine Situation vorbereitet war.
Solange das wirklich auf dem Schulgelände ist und kein öffentl. Parkplatz, hat m.W. schon die Schule eine Art Hausrecht und darf festlegen wer parken darf und wer nicht.
Nichtsdestotrotz würde ich an deiner Stelle nochmal mit der Schulverwaltung reden. Evtl. können die dir ja sagen wo du parken darfst bzw. irgendwas für die Zukunft in Angriff nehmen.
Zitat:
@Marcelape schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:04:59 Uhr:
Hallo,
ich fahre eine Piaggio ape und fahre damit auch jeden Tag...
Hier in Italien fahren viele dieser Verkehrshindernisse, meist von Aelteren Herren gelenkt.
(Ich denke, dass es etwas mit der Fuehrerscheinklasse zu tun hat....)
Wundern tut mich, dass die 2-Takt-Verpester ueberhaupt noch zugelassen werden.
Zur Parkberechtigung:
Schule verfuegt, basta.
(Schon alleine wegen dem evtl. Oelqualm durchaus nachvollziehbar... )
Ciao
Ratoncita
Zitat:
Marcelape schrieb am 6. Dezember 2018 um 23:04:59 Uhr:
Jetzt kam die Schulleitung auf mich zu und sagte mir ich dürfte nicht vor der Schule Parken. Ihre Begründung war das auf einem Schild am Anfang der Parkplätze steht das nur befugte das Schulgelände betreten und somit auch parken dürfen.
Dieses "und somit" dabei ist meiner Meinung nach hochinteressant.
Haben die das GENAU SO gesagt?
Denn wenn ja, haben die sich ja ins eigene Knie geschossen. Wärst du nicht befugt, dürftest du ja nicht mal das Schulgelände zu Fuß betreten.
Da du das wohl darfst oder bei unerlaubtem Fernbleiben wohl ebenfalls bestraft würdest (ja als Schüler hat mans nicht leicht) - was ausser befugt sollst du denn sonst bitte sein?!
Andere Frage: Machen die bei Rollern und / oder Mopeds auch so'n Aufstand? Wo parken die?
Also wir hatten damals genau die selbe Situation nur dass Parkplätze Mangelware waren. 150 Lehrer wo 3/4 mit Auto kamen und 400-500 Oberstufeschüler wo auch rund 10% Auto hatten. Dass mit einen Parkplatz.
Die Schule hat und durfte dies auch, dann alle Schüler dort "verbannt". Dass ging dann soweit dass die Schüler und "arrangierte" Eltern dass mittels Anwalt einklagen wollten - aber die schule hatte das hausrecht und darf dort sowas aussprechen.
Finde ich persönlich manchmal affig, vor allem wenn es hier wirklich nur um einen Schüler geht.