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Parken auf nicht gekennzeichnetem Privatparkplatz

Themenstarteram 5. September 2011 um 20:18

Hallo,

ich hätte eine frage wie es rechtlich hierzu aussieht:

Hier in der Gegend sind einige Parkplätze direkt an der Straße vor dem Bordstein, aber auch Parkplätze auf der anderen Seite des Bürgersteigs. Bei diesen Parkplätzen ist jedoch keinerlei Kennzeichnung, dass es sich hierbei um ein Privatgrundstück bzw. um eine Privatparkplatz handelt. Das Grundstück jenseits des Bordsteins erweckt auf dem erstem Blick vielmehr den Anschein eines öffentlichen Parkplatzes. Zudem wurde das Parken auf dieser Fläche bislang immer geduldet, aber aufgrund eines Pächter wechsels eben neuerdings nicht mehr.

Da es sich hierbei um Privatgrundstück handelt, akzeptiere ich dies zwar. Da mich der neue Pächter jedoch ziemlich schräg und unhöflich angemacht hat, würde mich die genaue rechtliche Situation dennoch interessieren.

    • Müssten diese Privatparkplätze nicht als solche gekennzeichnet sein, sofern sich dies hierbei nicht offensichtlich um ein Privatgrundstück handelt? Mir ist schon klar, wenn ich zunächst eine Hofauffahrt passiere, dass ich nun nicht mehr auf öffentlichem Grund stehe. Wenn ich aber den Bürgersteig überquere und dort eine geteerte Fläche mit Platz für ca. 10 Autos finde, jedoch keinerlei Hinweis auf Parkplatz oder Privatparkplatz etc. finde ist mir nicht klar, dass ich hier nicht parken darf. Zumal auch die anderen Parkplätze hier im Viertel nicht explizit mit "P" gekennzeichnet sind.

    • Gilt hier nicht ohnehin erstmal sowas wie Gewohnheitsrecht, wenn die Parkplätze bislang von allen Anwohnern genutzt werden durften? Muss der neue Pächter ggf. diese Parkplätze nicht erst wieder bei der Stadt genehmigen/anmelden/ablösen? Weil komischerweise hatte der neue Pächter kurzzeitig ein Schild "Privatparkplatz", was er eigenhändig am nächsten Tag wieder entfernt hatte und nun nur noch bei Bedarf den Menschen die dort Parken vorgezeigt und mit Abschleppwagen gedroht wird. Wäre er mit dem Parkplatz im recht, so würde ja IMHO nichts dagegen sprechen dieses Schild auch dauerhaft dort anzubringen.

Bin mal gespannt, wie ihr das seht... Wie gesagt, ich akzeptiere das sehr wohl, jedoch müsste dies finde ich auch entsprechend markiert sein. Es bringt ja auch nichts, wenn ich woanders Parke und 5 Minuten später stellt sich ohnehin der nächste wieder unwissend auf dieses Privatgrundstück.

Beste Antwort im Thema

Hallole zusammen

Ich bin auch einer der leidgeprüften die vor einigen Jahren mit viel Schweis und Geld zusätzliche Parkplätze vor dem Haus eingerichtet haben.

Es sind zusätzlich sechs Stellplätze entstanden wo vorher eben noch Omas Gartenfläche/ Rasenfläche war. Hinter dem Gehweg versteht sich.

Wenn im Dorf Veranstaltungen sind ist es häuffiger vorgekommen ( trotz Schild die das Abschleppen androhen) das fremde Fahrzeuge sogar vor der Garage die Einfahrt zugeparkt haben. Darauf angesprochen intressierte die jene Menschen überhaupt nicht obwohl 30 Meter weiter ausreichender Parkraum verfügbar ist. Diese zu entfernen bzw entfernen zu lassen ist da nur recht und Billig .... OK nur nicht für den Halter des Fahrzeuges. Nun ich bin in meiner Firma auch für Notdienste eingeteilt und habe diesen aus zuparkgründen schon dreimal nicht erreichen können. Bei 40 km Anfahrstrecke ein sicher verständliches Problem.

Stellplätze die hinter einem Gehweg befindlich sind sehe ich generell als private Flächen an wenn diese nicht durch Beschilderung freigegeben sind. Nur die ingnoranz einiger Menschen und das etwas überstiegene Ego führen zu derartigen auswüchsen.

Inzwischen hat sich das rumgesprochen das vor meiner Hütte die wohl teuersten Parkplätze der Region zu finden sind und so hats auch aufgehört. Man muss hat konsequent durchgreifen und die Verursacher in die Haftung nehmen. All jenen die das anderst Sehen sei gesagt das ich auf meine persönlichen Kosten diese stellplätze gebaut habe um nicht auf der Strasse/ Strassenrand parken zu müßen weil mir da schon Nachts Fahrzeuge zu Schrott gefahren

wurden und man sich dann der Personenfestestellung durch Fahrerflucht entzogen hat. Jol.

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49 Antworten
am 5. September 2011 um 20:37

Zitat:

Original geschrieben von Steini1980.m

 

Hier in der Gegend sind einige Parkplätze direkt an der Straße vor dem Bordstein, aber auch Parkplätze auf der anderen Seite des Bürgersteigs. Bei diesen Parkplätzen ist jedoch keinerlei Kennzeichnung, dass es sich hierbei um ein Privatgrundstück bzw. um eine Privatparkplatz handelt. Das Grundstück jenseits des Bordsteins erweckt auf dem erstem Blick vielmehr den Anschein eines öffentlichen Parkplatzes. Zudem wurde das Parken auf dieser Fläche bislang immer geduldet, aber aufgrund eines Pächter wechsels eben neuerdings nicht mehr.

Moin:)

Eigendlich ist es umgekehrt, öffentliche Parkplätze werden ausgewiesen und eine temporäre Duldung sagt nichts darüber aus ob der Parkplatz öffentlich ist.

Z.B. ich habe ein Haus und davor, hinter dem Gehsteig richte ich Parkplätze ein, werden die dadurch nun öffentlich nur weil ich es nicht als Privatgrundstück ausweise, was an sich logisch ist ?

Gruss TAlFUN

da gibts nen fall in hro.

die leute parkten dort jahrelang....bis der eigentümer mal alle abschleppen lies und dann einzäunte.

der musste die kosten des abschleppers zwar verauslagen, hatte die sich aber von jedem wiedergeholt ( sogar mit erfolg )

am 5. September 2011 um 21:22

Zitat:

Original geschrieben von Steini1980.m

 

Da es sich hierbei um Privatgrundstück handelt, akzeptiere ich dies zwar.

Gilt hier nicht ohnehin erstmal sowas wie Gewohnheitsrecht, wenn die Parkplätze bislang von allen Anwohnern genutzt werden durften? Muss der neue Pächter ggf. diese Parkplätze nicht erst wieder bei der Stadt genehmigen/anmelden/ablösen?

Der Schenkelklopfer schlechthin.

Du parkst zb. wochenlang im Parkverbot bis du mal erwischt wirst und konterst dann mit Gewohnheitsrecht :D

Du bist sicher das du einen gültigen Führerschein hast :D:confused:

 

Themenstarteram 5. September 2011 um 22:05

Schön, aber woher soll ich das bitte wissen, ob diese Parkplätze nun öffentlich sind oder nicht. 100 Mtr. weiter in der Parallelstraße befindet sich ein ähnlicher Parkplatz, auch dieser ist nicht besser gekennzeichnet, lediglich das Schild "Behindertenparkplatz" am Ende des Platzes lässt darauf schließen, dass diese wohl öffentlich sind/sein könnten. Woher soll ich nun ahnen, dass exakt gleiches Grundstück eine Straße weiter, nun ausschließlich Privatparkplätze sind. Zudem sind alle weiteren Privatparkplätze hier entsprechend gekennzeichnet.

Ich weiß ja nun, dass dies keine öffentl. Parkplätze sind und werde dann zukünftig anderswo parken, aber ich kann nicht den ganzen Tag jeden dumm anmachen, der dort parkt, da dies hier seit jahren geduldet wurde. Zumal ich einfach auch einen Grund dahinter vermute, dass er dieses Parkplatzschild plötzlich versteckt und nur noch bei Bedarf vorzeigt und dieses dann auf Aufforderung auch aufstellt und nach verlassen des Parkplatzes wieder einpackt?!

Sind dann die nicht gekennzeichneten Parkflächen am Straßenrand auch nur geduldet, so dass ich jederzeit Ärger mit der Stadt bekommen könnte? Wenn das so wäre, stehe ich schon seit jahren im Parkverbot, weil hier einfach weit und breit weder am Straßenrand Parkplätze eingezeichnet sind, noch irgendwelche Schilder darauf verweisen.

@Popeye: Wenn ich jetzt bspw. nen Schotterplatz habe, und da duldet jmd. parkende Autos und lässt die plötzlich abschleppen ist das für mich ein klarer Fall. Aber wenn ich geteerten reparierten Straßenbelag links und rechts des Bordsteins habe und auf der Grundstückshöhe abgesenktem Bordstein habe, 100 mtr. weiter habe gleiche Situation nur spiegelverkehrt und mit eingezeichnetem Behindertenparkplatz am ende, dann ist für mich die Situation nicht mehr so klar.

Und ich bin sehr wohl davon überzeugt, dass dies einen Unterschied macht, oder wie oft sind bei euch die Parkplätze explizit ausgewiesen? Sofern die Fahrzeuge nicht einseitig auf dem Bordstein parken oder es sich um ein eingeschränktes/Anwohner halteverbot handelt es dies in Wohngebieten denke ich eher selten der Fall. Der Parkplätz grenzt ja schließlich an keinem Wohngebäude oder dergleichen an, sondern in beiden Fällen einem öffentlich zugänglichen Grundstück/Wiese. Wobei die öffentliche Wiese sogar noch mit einer Hecke und dahinterliegendem Radweg besser von der Straße getrennt ist, wie das Privatgrundstück auf dem lediglich zum Parkplatz hin einige kleinere Büsche sind. Beide Grundstücke sind gleichermaßen gepflegt und erwecken den Eindruck beide von der Stadtverwaltung gepflegt zu werden. OK, auf dem öffentlichen befindet sich am anderen Ende noch ein Spielplatz, aber auch dieser ist von der Straße aus nicht einsehbar.

Woher soll ich überhaupt wissen, dass er wirklich der Pächter ist und das er auch die Parkplätze (die viell. sogar tatsächlich der Stadt gehören) mitgepachtet hat? Wo kann man sowas erfragen? Man nutzt natürlich gerne die naheliegenden Parkplätze für seine Kunden, da man ja bei der Stadt vor Geschäftseröffnung ggf. teure Parkplatz ablöse zahlt, aber man hat deswegen noch kein Recht darauf einfach bestimmte Parkplätze für sich zu beanspruchen, sofern dies nicht explizit so vereinbart ist.

@huskycrosser: Viell. mag hier auch mein Thread etwas doof klingen, vielleicht hab ich die Situation nicht deutlich genug geschildert. Wie auch immer, viell. muss ich einfach ncoh an meinen hellseherischen Fähigkeiten arbeiten?!

am 5. September 2011 um 22:44

Zitat:

Original geschrieben von Steini1980.m

aber man hat deswegen noch kein Recht darauf einfach bestimmte Parkplätze für sich zu beanspruchen, sofern dies nicht explizit so vereinbart ist.

Hä? Wer sonst, wenn nicht der Pächter? Sofern Du nicht mit dem Pächter vereinbart hast, dass Du auf seinem Grund und Boden parken darfst, hast Du überhaupt keine Ansprüche ihm gegenüber.

Hallole zusammen

Ich bin auch einer der leidgeprüften die vor einigen Jahren mit viel Schweis und Geld zusätzliche Parkplätze vor dem Haus eingerichtet haben.

Es sind zusätzlich sechs Stellplätze entstanden wo vorher eben noch Omas Gartenfläche/ Rasenfläche war. Hinter dem Gehweg versteht sich.

Wenn im Dorf Veranstaltungen sind ist es häuffiger vorgekommen ( trotz Schild die das Abschleppen androhen) das fremde Fahrzeuge sogar vor der Garage die Einfahrt zugeparkt haben. Darauf angesprochen intressierte die jene Menschen überhaupt nicht obwohl 30 Meter weiter ausreichender Parkraum verfügbar ist. Diese zu entfernen bzw entfernen zu lassen ist da nur recht und Billig .... OK nur nicht für den Halter des Fahrzeuges. Nun ich bin in meiner Firma auch für Notdienste eingeteilt und habe diesen aus zuparkgründen schon dreimal nicht erreichen können. Bei 40 km Anfahrstrecke ein sicher verständliches Problem.

Stellplätze die hinter einem Gehweg befindlich sind sehe ich generell als private Flächen an wenn diese nicht durch Beschilderung freigegeben sind. Nur die ingnoranz einiger Menschen und das etwas überstiegene Ego führen zu derartigen auswüchsen.

Inzwischen hat sich das rumgesprochen das vor meiner Hütte die wohl teuersten Parkplätze der Region zu finden sind und so hats auch aufgehört. Man muss hat konsequent durchgreifen und die Verursacher in die Haftung nehmen. All jenen die das anderst Sehen sei gesagt das ich auf meine persönlichen Kosten diese stellplätze gebaut habe um nicht auf der Strasse/ Strassenrand parken zu müßen weil mir da schon Nachts Fahrzeuge zu Schrott gefahren

wurden und man sich dann der Personenfestestellung durch Fahrerflucht entzogen hat. Jol.

Themenstarteram 6. September 2011 um 6:51

@bits1011: Du verstehst mich hier falsch, wenn du dich selbständig machst, musst du eine gewisse Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung stellen. Kannst du diese nicht zur Verfügung stellen, musst du diese teuer der Stadt abkaufen, du kaufst dabei aber keine Bestimmten Parkplätze, sondern zahlst einfach einen fiktiven Betrag für x-Parkplätze der Stadt. In diesem Fall werden i.d.R. aber keine bestimmten Parkplätze für deine Kunden zugewiesen, im gegenteil, der Kunde muss in diesem Fall einen Parkschein lösen und die Stadt verdient doppelt.

@jloethe: ich verstehe einfach nicht, wieso es nicht möglich ist für alle anderen (und insbesondere auswertigen die hier parken) so schwierig ist, einfach ein schild anzubringen "Kundenparkplätze", "Privat" oder ähnliches, wenn dem doch so ist.

Ich würde meine privaten Stellplätze grundsätzlich einzäunen oder eben konsequent abschleppen lassen. Wir haben einen Stellplatz im Garten und einen vor dem Haus, da wurde auch immer fleissig geparkt. Erst hatten wir provisorisch eine Kette gespannt und jetzt einen Zaun drum. Anders geht es heute leider nicht mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Steini1980.m

@bits1011: Du verstehst mich hier falsch, wenn du dich selbständig machst, musst du eine gewisse Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung stellen. Kannst du diese nicht zur Verfügung stellen, musst du diese teuer der Stadt abkaufen, du kaufst dabei aber keine Bestimmten Parkplätze, sondern zahlst einfach einen fiktiven Betrag für x-Parkplätze der Stadt. In diesem Fall werden i.d.R. aber keine bestimmten Parkplätze für deine Kunden zugewiesen, im gegenteil, der Kunde muss in diesem Fall einen Parkschein lösen und die Stadt verdient doppelt.

@jloethe: ich verstehe einfach nicht, wieso es nicht möglich ist für alle anderen (und insbesondere auswertigen die hier parken) so schwierig ist, einfach ein schild anzubringen "Kundenparkplätze", "Privat" oder ähnliches, wenn dem doch so ist.

Hallole nochmal

Tja ist einfach so und bei meinem Beispiel war / ist es einfach so das einzäunen oder abschranken öft genug nicht möglich ist. Ein Schild egal wie gross anzubringen ist leider auch oft genug Sinnlos den es wird eh ingnoriert.

ich verstehe deine intension durchaus denn jedem der ein Häusle besitzt wird vorgeschrieben je Wóhneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen. eine reine Geldmacherei der Gemeinden und nicht mehr. Intressant währe zu prüfen welche Vertragskriterien auf dem imaginären Parkplatz seitens der Stadt/ Gemeinde zu erbringen ist.

Ich habe mit dieser Regelung rechtverständlich sowieso meine Probleme.. rein von meinem Rechtsempfinden her...

Ich würde nur eine Platz Lage wählen der über ausreichende Parkmöglichkeiten verfügt . Geschäftsräume wo ich nicht parken kann versuche ich nach möglichkeit zu meiden, einfach aus Prinziep.

veruche doch mit deinem Nachbarn eine Regelung zui finden, geht mal zusammen auf ein Bierchen ... das hilft ungemein..

Jol.

am 6. September 2011 um 7:54

@ TE

 

dein problem ist doch geklärt ....... der neue pächter hat dir erklärt (wenn auch im falschen ton), dass dies keine öffentlichen parkplätze sind   ......  warum also nachkarten, ob es vielleicht doch möglich ist ( gewohheitsrecht ) dort zu parken   .......  "kopfschüttel" :confused:  ..... ist es nicht  ..... also wegbleiben .... aus ende  .....

 

 

Auch ich hab einen Parkplatz auf meinem Grundstück vor dem Haus. Da wir auf einem Dorf leben, und die Strasse für die anderen mehr als genug Parkmöglichkeiten bietet, haben wir selten Fremdparker. Obwohl ein Schild "Kundenparkplatz" vorhanden ist... uns kümmerts eigentlich gar nicht mehr, die Autos stehen eh meist auf dem Grundstück, der Parkplatz ist halt in erster Linie für Kunden.

Was mich am meisten Ärgert, ist wenn Kunden sich in die Einfahrt daneben stellen (im Bild der Golf :rolleyes: )

An den TE: Tja, der neue Pächter der Parkplätze hat zu viel Langeweile, sonst würde er das Schild mit dem Privatparkplatz ja nicht runternehmen und es jedem Autofahrer unter die Nase reiben ;)

Zitat:

Original geschrieben von Steini1980.m

Schön, aber woher soll ich das bitte wissen, ob diese Parkplätze nun öffentlich sind oder nicht ...

An Deiner Stelle würde ich mich an die "Stadt" wenden. Dort werden sie Dir mitteilen können ob es sich um ein Privatgrundstück handelt oder nicht.

Ist doch ganz einfach:

Schilder vorhanden = Parkplatz

Keine Schilder = kein Parkplatz

Auf meinem Grundstück hat sich letzes Jahr ein Handwerker mit seinem Mobil auf meinem Parkplatz breit gemacht (... muss was dringendes erledigen!! - 3h!)

Strasse ist zusätzlich nur für Anlieger. Okay, das erste Mal habe ich geduldet, das nächste Mal einen Spruch gemacht und beim dritten Mal hab ich ihn kurzerhand mit meinem Fuhrpark zugeparkt und bin erstmal Moped fahren gegangen. Als ich gegen 19h (nach 4h) zurück kam, stand ein etwas enervierter Handwerker vor mir und drohte mit Polizei und was weis ich... Also dort angerufen, die haben sich die Sachlage schildern lassen und "... macht das unter euch aus!"

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