Parken gegenüber Hofeinfahrt
Hallo liebe community ,
alle Jahre wieder grüßt das Murmeltier, wir wohnen in einem ruhigen Wohngebiet mit relativ schmalen Straßen.
Leider haben wir einen Nachbarn der jeden Sommer sein Wohnmobil auf der gegenüberliegenden Straßenseite leicht versetzt zu unserer Hofeinfahrt so parkt dass wir unser Grundstück mit einem Kombi Passatgröße nur noch in eine Rictung verlassen können.
Gehwege gibt es nicht.
Die Vorgeschriebene Durchfahrtsbreite der Straße von 305 cm ist gerade noch so eingehalten.
Sind diese Einschränkungen eurer Einschätzung nach zu dulden oder liegt hier falschparken vor.
PS: Ich habe mit dem Nachbarn geredet dieser hal leider keinerlei einsehen,
53 Antworten
Das ist ein weit verbreitetes Problem.
Solange die Gesetzeslage das zulässt, wirst du das tolerieren müssen.
Mehrmaliges Rangieren ist meiner Kenntnis nach zumutbar. Solange die Plage der Wohnmobile in Wohngebieten nicht generell anders geregelt ist, finde ich das Verhalten des Nachbarn auch nachvollziehbar - irgendwo muss das Ding ja hin.
Zitat:
@Beethoven schrieb am 27. Mai 2025 um 11:54:39 Uhr:
… irgendwo muss das Ding ja hin.
Dafür gibt’s Stellplätze, die allerdings Geld kosten.
Leider machen sich manche Zeitgenossen aber keine Gedanken darüber.
Das geht so lange gut, bis ein Schaden entsteht.
Diese "Gesetzeslage" mit den 3,05 m gibt es nicht. Die Zahl taucht in einigen Urteilen und auf vielen Webseiten auf, wird durch § 12 StVO jedoch nicht gestützt.
Das BVerwG hält eine Fahrbahn nicht für schmal, wenn eine Fahrbahnbreite von 5,50 m gegeben ist. 24.01.2019 - 3 C 7/17
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Zitat:
@Oetteken schrieb am 27. Mai 2025 um 12:43:43 Uhr:
Dafür gibt’s Stellplätze, die allerdings Geld kosten.
Leider machen sich manche Zeitgenossen aber keine Gedanken darüber.
Das geht so lange gut, bis ein Schaden entsteht.
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Bei uns in der Strasse stehen regelmäßig Tranporter, Sprinter usw. von den Johannitern,
Hol- und Bringdienst Behindertenschule usw. Die gehören dann genauso weg'?
Die Firmen sparen sich den Firmenparkplatz, der Mitarbeiter kann morgens direkt einsteigen ohne zur
Firma fahren zu müssen. Alles hat meistens 2 Seiten:).
Jeder bezahlt Kfz-steuern, also hat man auch ein Recht auf der straße zu parken, solange die minimale Durchfahrtsbreite gegeben ist und Bürgersteige nicht blockiert werden. Rangieren um in die Einfahrt rein- und wieder rauszufahren ist zumutbar.
Die Rechtsprechung ist eindeutig und logisch.
Das Halten ist an engen Straßenstellen unzulässig.
Höchstzulässige Fahrzeugbreite 2,55 m zuzüglich 2 x 0,25 = 0,50 m Seitenabstand.
Daher muss grundsätzlich eine Fahrbahnbreite von min. 3,05 m zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand freihalten werden.
Das ist hier aber gegeben.
Gleichwohl scheint ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis vielen Menschen egal zu sein.
Die 3,05m stammen aus der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Diese Breite ist als Orientierungswert anzusehen und kann je nach örtlichen Gegebenheiten abweichen und werden jeweils lokal individuell festgelegt. Dienen aber haupstsächlich der Sicherstellung, dass Rettungsfahrzeuge/Feuerwehr u.ä. durchfahren können und nicht der Gewährleistung möglichst bequem aus Grundstücken ein-/auszufahren.
Da könnte man allerdings ansetzen 🙄
Was ich als kernpunkt ansehe ist ob ich das Recht habe meinen Hof in beide Richtungen zu verlassen oder ob die möglichkeit der Ausfahrt in eine Richtung reichen muss. Hierauf finde ich leider keine Antwort.
Zitat:
@Ascender schrieb am 27. Mai 2025 um 12:58:03 Uhr:
Jeder bezahlt Kfz-steuern, also hat man auch ein Recht auf der straße zu parken, solange die minimale Durchfahrtsbreite gegeben ist und Bürgersteige nicht blockiert werden. Rangieren um in die Einfahrt rein- und wieder rauszufahren ist zumutbar.
Leider reicht rangieren nicht, es geht in die täglich notwendige Fahrtrichtung schlicht und einfach nicht. Ich fahre deswegen jeden Tag einen umweg bzw. muss nach dem Ausparken bei einem anderen Nachbarn im Hof wenden.
Ein nett gemeinter Hinweis auf die eigenen schlecht ausgeprägten Fahrkünste sollte ihn zur Vernunft bringen. Jeder Womo/Wohnwagenfahrer weiß, dass auch ein kleiner Schaden an der Außenwand ganz schnell ein Totalschaden werden kann, weil die Reparatur kompliziert ist. Dazu dann noch die Gefahr, dass das Fahrzeug undicht wird...
Wie sozial ist unser miteinander? Alles was stört muss verboten werden. Autos von sozialen Einrichtungen, Wohnwagen, Wohnmobil, Pickup waren hier auch schon mal dran. LKW sowieso....sie bringen, was wir täglich brauchen. Auch das Benzin oder Diesel, dass einige Querköpfe hier überhaupt ihr Auto bewegen können. Wo ist Problem nur in eine Richtung vom Grundstück zu kommen? Ist bei mir auch schon Jahrzehnte so, weil die Straße bei mir so schmal ist das nicht mal gegenüber geparkt werden kann und das Müllauto den Gehweg benutzen muss. Meine Mitmenschen parken 1 Meter neben meiner Ausfahrt. Scheiß drauf, ein Stau auf der Autobahn ist viel nerviger und da kann ich auch nicht gleich an Gesetze und Anwalt denken. Also locker bleiben, das verlängert die glückliche Lebenszeit. ;)
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 27. Mai 2025 um 13:53:37 Uhr:
Ein nett gemeinter Hinweis auf die eigenen schlecht ausgeprägten Fahrkünste sollte ihn zur Vernunft bringen. Jeder Womo/Wohnwagenfahrer weiß, dass auch ein kleiner Schaden an der Außenwand ganz schnell ein Totalschaden werden kann, weil die Reparatur kompliziert ist. Dazu dann noch die Gefahr, dass das Fahrzeug undicht wird...
Wer so denkt wird schneller selbst Opfer. Vielleicht mal von einem Lkw. Ich wünsche es dir und keinem anderen. Dein Denken ist einfach nur Banane.
Zitat:
@moritz1810 schrieb am 27. Mai 2025 um 13:35:18 Uhr:
Was ich als kernpunkt ansehe ist ob ich das Recht habe meinen Hof in beide Richtungen zu verlassen oder ob die möglichkeit der Ausfahrt in eine Richtung reichen muss. Hierauf finde ich leider keine Antwort.
Wäre es dir nicht möglich, zunächst in die ungewünschte Richtung raus zu fahren, dann gerade zurückzusetzen, wieder in deine Einfahrt zu fahren, und dann in die gewünschte Richtung zu fahren?
Oder alternativ, dein Auto direkt andersrum in der Einfahrt zu parken.
Dass es einfacher ohne das parkende Wohnmobil ginge ist klar, aber solange das Ding da parkt, geht’s nicht so wie gewünscht.