- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Parken im absolutem Halteverbot
Parken im absolutem Halteverbot
Hallo,
habe heute einen Strafzettel für Parken im absolutem Halteverbot bekommen.
Ich bin Schüler und der Parkplatz befindet sich vor der Schule, jedoch braucht man für diesen einen Parkschein (von der Schule ausgestellt).
Habe leider heute morgen vergessen, diesen Parkschein hinzulegen, habe ihn aber schon seit mehreren Monaten und bisher jeden morgen sichtbar im Auto hingelegt.
Muss ich nun für das eine mal Vergessen 15€ für Parken im absolutem Halteverbot zahlen, oder kann man sich beschweren und den Parkschein im Nachhinein vorzeigen?
Würde mich über Antworten freuen! Danke
Ps.: Wenn es rechtliche Grundlagen gibt, wie ich mich verhalten darf bitte auch dazuschreiben
Mfg Lukas
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
DANKE ........ obwohl ich das anders sehe und den Herrn ja nach seiner Genehmigung für eine Veröffentlichung fragen kann.
Aber nicht gemacht hast.....und dann fehlt auch noch die Genehmigung der Behörde für die Veröffentlichung.
Ich an seiner Stelle hätte auch keine Freude daran, wenn man meinen Namen etc. ungefragt im Internet veröffentlichen würde. Und als Behördenvertreter erst recht nicht.
Ich würde das als eine Taktlosigkeit erster Güte eines gelangweilten Internetnutzers empfinden und mich entsprechend dagegen wehren.
Ähnliche Themen
16 Antworten
Da musst leider zahlen
@ Lukas
zwar habe ich es bereits an mehreren Stellen geschrieben, wiederhole es hier noch mal. Ruf bei der Ordnungsbehörde an und schildere den Fall. Hier habe ich wegen eines nicht ausgelegten Anwohnerparkausweis und einmal wegen Nichtsichtbarkeit des Gültigkeitsdatums mit dem Leiter der Ordnungsbehörde telefoniert. Das Ticket mussten wir nicht zahlen.
Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert und du kannst ja auch die Parkberechtigung nachweisen. Keine Ahnung wie die Mitarbeiter in deiner Stadt reagieren, vielleicht hast du Glück. Ansonsten hast du es eben versucht und musst dann auch leider zahlen.
Einen Tipp gebe ich dir noch, solltest du zahlen müssen, versuche keine Tricks. Du machst die Rechnung nur unnötig dicker und teurer. Die 10 Euro sind zwar bitter ... nur wird dir das noch öfter im Leben passieren. Das gehört nun mal zum Leben dazu und ist kein Beinbruch oder schlimmeres.
In diesem Sinne, nimm es tapfer, gräm dich nicht und versuche AUF JEDEN FALL mal einen gut gelaunten Mitarbeiter des Ordnungsamtes ans Telefon zu bekommen. Hier wäre das wohl kein Problem ... nur weiß ich nicht wo du wohnst.
VIEL GLÜCK!
Zitat:
Original geschrieben von derbassist
Muss ich nun für das eine mal Vergessen 15€ für Parken im absolutem Halteverbot zahlen, oder kann man sich beschweren und den Parkschein im Nachhinein vorzeigen?
Würde mich über Antworten freuen! Danke
Ps.: Wenn es rechtliche Grundlagen gibt, wie ich mich verhalten darf bitte auch dazuschreiben
Mfg Lukas
Worüber willst du dich beschweren ?
Über deine Vergesslichkeit?
Dir rechtliche Grundlage für die 15 € hast du ja selbst gesetzt.
Ich würde aber sehr zeitnah mit der Ausnahmegenehmigung der Schule zum zustädigen OA gehen und bitten ob die 15 € ausnahmsweise erlassen werden können.
Das wäre sicherlich das optimalere, weil der TE dann auch gleich die Berechtigung nachweisen könnte. Am Telefon kann er viel erzählen ...
Ok vielen Dank für die schneller Antworten.
Werde dann morgen mal die zuständige Behörde anrufen mal schauen was sich machen lässt.
Danke nochmal!
Zitat:
Original geschrieben von derbassist
Ok vielen Dank für die schneller Antworten.
Werde dann morgen mal die zuständige Behörde anrufen mal schauen was sich machen lässt.
Danke nochmal!
und nimm Dir zu Herzen vor dem Telefonat- nicht im Beschwer Ton- sonderm im Freundlichen Bitt Ton
Ich vermute mal, dass es sich hier nicht um ein Parken im "absolutem Halteverbot" handelt, sondern um ein Parken auf einem Parkplatz "Nur für Berechtigte".
Ich kann mir vorstellen, dass in diesem Fall die Ordnungsbehörde so ähnlich reagieren könnte wie z. B ein Verkehrsverbund, wenn ein Fahrgast mal seine Monatskarte vergessen hat, bei einer Kontrolle erwischt wird und dieser dann nachträglich binnen einer festgelegten Frist diese dort nachweist/vorzeigt. Der kommt dann beispielsweise mit einer Verwaltungsgebühr von 5 Euro davon.
Ein Versuch wär's wert. 10 Euro gespart.
Zitat:
Original geschrieben von derbassist
Ok vielen Dank für die schneller Antworten.
Werde dann morgen mal die zuständige Behörde anrufen mal schauen was sich machen lässt.
Danke nochmal!
Nein, nicht anrufen.
Nimm dir die Zeit, geh mit dem Parkausweis dorthin und erzähle denen, dass der Wind ihn in den Fußraum gefegt hat als Du ausgestiegen bist.
Setz dein liebstes Lächeln auf und hoffe auf die Einsicht des zuständigen Sachbearbeiters.
So..
Leider können sie im Nachhinein soetwas nicht zurücknehmen.
Scheint so als käme ich da nicht drum rum Schade..
Aber dadurch wird man schlauer ^^
Danke nochmal für alle Antworten
Hättest du mal in **** geparkt ... Der Leiter des Ordnungsamtes, Herr ****, ist ziemlich zugänglich. Kann allerdings auch daran liegen, dass ich ihm mit mehreren Anrufen buchstäblich "auf den Sack" gegangen bin
Und ... die Aussage, dass sie das Ticket nicht (mehr) zurück nehmen könnten, ist mit Verlaub geschrieben ... UNSINN! Bei mir hat's ja auch mehrfach geklappt ... Aber, *** halt und Herr ***.
Hake es als Lehrgeld ab. Das wir dir noch öfter im Leben passieren ...
edit invisible_ghost, MOD
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Hättest du mal in *** geparkt ... Der Leiter des Ordnungsamtes, Herr ***, ist ziemlich zugänglich. Kann allerdings auch daran liegen, dass ich ihm mit mehreren Anrufen buchstäblich "auf den Sack" gegangen bin
Und ... die Aussage, dass sie das Ticket nicht (mehr) zurück nehmen könnten, ist mit Verlaub geschrieben ... UNSINN! Bei mir hat's ja auch mehrfach geklappt ... Aber, **** halt und Herr ***.
Hake es als Lehrgeld ab. Das wir dir noch öfter im Leben passieren ...
Also ich persoenlich wuerde ungern mit Name, Arbeitsplatz und Stadt genannt werden. Egal ob der Herr nun gut oder schlecht ist
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Also ich persoenlich wuerde ungern mit Name, Arbeitsplatz und Stadt genannt werden. Egal ob der Herr nun gut oder schlecht ist
Sehe ich auch so, deswegen habe ich die Klardaten in dem Beitrag editiert.
So long
Ghost
MOD
DANKE ........ obwohl ich das anders sehe und den Herrn ja nach seiner Genehmigung für eine Veröffentlichung fragen kann.
Aber, wenn hier schon so kleinlich gehandelt wird, darf man auch keine Politiker mehr beim Namen nennen? Denn, was ist daran anders? Der gute Mann hat ja keine Geheimfunktion und ist gewissermaßen eine öffentliche Person. Und, ich habe nicht seine private Adresse hier veröffentlicht.
Darf ich nun auch keine User mehr namentlich nennen? Ok, in Zukunft halte ich mich daran und mahne nun jeden an der irgendeinen Namen nennt. Bei einer Werbung für eine Firma, ok ... muss nichts ein.
Ok, ich rufe den Herrn mal an und frage ihn nach seiner Meinung. Wenn er nichts gegen eine Veröffentlichung hat ... Übrigens war er auch schon mal öfter MIT Foto in der Zeitung ............ Dürfen die das auch nicht (mehr)???
Ok, ZENSUR ............................
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Aber, wenn hier schon so kleinlich gehandelt wird...
Daran ist nichts Kleinlich... Der Mann ist keine öffentliche Person somit ist dein Politiker Vergleich unpassend. Er hat dir nach deiner Aussage gleich mehrere Gefallen getan - was wenn er das eigentlich wirklich nicht darf, und daher eins auf den Deckel bekommen würde? Oder wenn jeder dann mit seinen Anliegen zu ihn kommt?
Du bist doch auch immer auf deine Privatsphäre so stolz, wieso sagst du uns nicht mal deinen richtigen Namen und wir erwähnen den ab und zu mal im Forum?