- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Parken in der Feuerwehrzufahrt
Parken in der Feuerwehrzufahrt
Hallo Gemeinde,
Töchterchen hat den PKW heute angeblich in der Feuerwehrzufahrt abgestellt.
Die Freunde möchten nun erstmalig 35€ haben, allerdings steht sie da seit ca. einem Jahr jeden dritten Tag...
Wir haben mal nachgemessen und zwischen PKW und Mauerwerk liegen 3,60 Meter.
Die Straße vor und nach dem Fahrzeug hat engere Stellen...
Denkt ihr ein Einspruch lohnt sich hier?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Feuerwehrzufahrt ist Feuerwehrzufahrt und das Parken verboten. Die Freunde hätten halt mal jeden dritten Tag kontrollieren sollen...
Ähnliche Themen
32 Antworten
Feuerwehrzufahrt ist Feuerwehrzufahrt und das Parken verboten. Die Freunde hätten halt mal jeden dritten Tag kontrollieren sollen...
Ich kann leider nix sehen.
Aber dessen ungeachtet parkt man nicht in einer Feuerwehrzufahrt. Ein Einspruch wird wenig zweck haben.
Man könnte den noch als Vorsatz werten.
Für mich sieht das auch noch irgendwie nach einem Kreuzungsbereich aus, das der PKW auf dem Bürgersteig parkt könnte man auch vermuten.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 12. Juni 2016 um 14:40:51 Uhr:
Ein Einspruch wird wenig zweck haben.
Man könnte den noch als Vorsatz werten.
jedenfalls wenn man zur Begründung "wieso? da steh ich doch immer" anführt
Erkenne auf dem Bild keine amtliche Kenntlichmachung einer Feuerwehrzufahrt.
Allerding wird dort auch Parken auf dem Gehweg nicht gestattet sein.
Einspruch gegen den Vorwurf "Feuerwehrzufahrt" geparkt wird wohl Erfolg haben wenn keine Kennzeichnung dessen dort vorhanden ist.
Zitat:
allerdings steht sie da seit ca. einem Jahr jeden dritten Tag...
Es gibt kein Gewohnheitsrecht, auch wenn man 1 Jahr bereits falsch parkt
Zitat:
@Kai70 schrieb am 12. Juni 2016 um 14:44:08 Uhr:
Erkenne auf dem Bild keine amtliche Kenntlichmachung einer Feuerwehrzufahrt.
Allerding wird dort auch Parken auf dem Gehweg nicht gestattet sein.
Einspruch gegen den Vorwurf "Feuerwehrzufahrt" geparkt wird wohl Erfolg haben wenn keine Kennzeichnung dessen dort vorhanden ist.
Das amtliche Schild dafür könnte aber auch gut am Anfang der Straße stehen. Und da der TE selbst von einer Feuerwehrzufahrt spricht,...
Deine 3,60 m zwischen Fahrzeug und Mauer sind nicht relevant. Wie soll z.B. ein Drehleiterwagen abbiegen können ohne das Fahrzeug wegzurammen? Dann steht das Fahrzeug auch noch auf einen Bürgersteig und im Kreuzungsbereich. Zahl die 35 € und sei froh, in anderen Städten wäre das KFZ abgeschleppt worden mit Kosten von 200-300 €.
Zitat:
@t911 schrieb am 12. Juni 2016 um 14:36:53 Uhr:
Wir haben mal nachgemessen und zwischen PKW und Mauerwerk liegen 3,60 Meter.
Die Abstützbreite einer Drehleiter liegt bei ca. 4,5m...
Noch Fragen?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 12. Juni 2016 um 14:49:53 Uhr:
Zitat:
@Kai70 schrieb am 12. Juni 2016 um 14:44:08 Uhr:
Erkenne auf dem Bild keine amtliche Kenntlichmachung einer Feuerwehrzufahrt.
Allerding wird dort auch Parken auf dem Gehweg nicht gestattet sein.
Einspruch gegen den Vorwurf "Feuerwehrzufahrt" geparkt wird wohl Erfolg haben wenn keine Kennzeichnung dessen dort vorhanden ist.
Das amtliche Schild dafür könnte aber auch gut am Anfang der Straße stehen. Und da der TE selbst von einer Feuerwehrzufahrt spricht,...
Bestreite ich auch gar nicht, ich schreibe lediglich das ich auf dem Bild keine Kennzeichnung als Feuerwehrzufahrt erkenne.
Ändert zudem nichts an der gegebenen Antwort das ein Einspruch Erfolg hat wenn keine amtliche Kennzeichnung als Feuerwehrzufahrt vorhanden ist, oder ?
Zitat:
@t911 schrieb am 12. Juni 2016 um 14:36:53 Uhr:
Hallo Gemeinde,
Töchterchen hat den PKW heute angeblich in der Feuerwehrzufahrt abgestellt.
Die Freunde möchten nun erstmalig 35€ haben, allerdings steht sie da seit ca. einem Jahr jeden dritten Tag...
Wir haben mal nachgemessen und zwischen PKW und Mauerwerk liegen 3,60 Meter.
Die Straße vor und nach dem Fahrzeug hat engere Stellen...
Denkt ihr ein Einspruch lohnt sich hier?
Gruß
Auf jeden Fall Einspruch mit dem Hinweis, dass Töchterchen da jeden dritten Tag steht, einreichen.
Alles klar, vielen Dank für eure Meinungen und Informationen.
Ihr habt wohl Recht.
Das Schild (Feuerwehrzufahrt freihalten) steht am Anfang der Straße.
Zitat:
@t911 schrieb am 12. Juni 2016 um 14:59:39 Uhr:
Das Schild (Feuerwehrzufahrt freihalten) steht am Anfang der Straße.
In diesem Fall könnt ihr euch den Einspruch definitiv sparen.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 12. Juni 2016 um 14:49:53 Uhr:
Zitat:
Das amtliche Schild dafür könnte aber auch gut am Anfang der Straße stehen. Und da der TE selbst von einer Feuerwehrzufahrt spricht,...
Ist sicherlich so im Bußgeldbescheid angeführt.
Aus meiner Sicht ist hier nirgends was von "Feuerwehrzufahrt" zu lesen !
Zitat:
@Geisslein [url=http://www.motor-talk.de/forum/parken-in-der-feuerwehrzufahrt-
Aus meiner Sicht ist hier nirgends was von "Feuerwehrzufahrt" zu lesen !
Dann lies nochmal den Eröffnungspost.
Und drei Postings vorher wurde es nochmal bestätigt.