ForumWohnmobile & Wohnwagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Parken mit Abdeckplane über Winter, erlaubt ?

Parken mit Abdeckplane über Winter, erlaubt ?

Themenstarteram 14. Oktober 2010 um 7:29

Hallo an alle mobilen reisende !

Wir haben uns ein Womo zugelegt und nun läuft Ende Oktober auch schon das Saisonkennzeichen ab.

Wir haben spontan niemanden gefunden der uns eine Scheune oder ähnliches anbietet zwecks Unterstellung, jedoch sehen wir das positiv da wir dann vorm Haus die Batterien regelmäßig laden können ohne groß Aufwand zu betreiben.

Wir haben eine große Abdeckplane, speziell für Womos bzw. Wohnwagen mit welcher wir das Fahrzeug bedecken werden.

Nun meine Frage:

Vor unserem Haus herrscht keine Parkplatznot, es gibt ca. 15 Parkplätze von denen durchschnittlich so gut wie immer mindestens 5 frei sind (wohnen auf dem Lande).

ich frage mich trotzdem ob es überhaupt erlaubt ist ein Womo über den Winter so abzustellen.

Hat ja ein Saisonkennzeichen und wir zahlen steuer und Verischerung nur von April bis Oktober.

Wer hat die Lösung ?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von uno60

Dazu kommt noch die Freizeitfahrzeugregelung, die besagt dass du nur einige Tage das KFZ auf ein und dem selben Platz abstellen darfst.

Gruß UNO

Hi Uno,

dazu hätte ich doch gern nähere Angaben mit §, Absatz usw. Das trifft nur auf Wowa zu, ein (zugelassenes :D) Womo kannst Du parken, bis der TÜV abläuft!

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten

Ganzjahreszulassung!

Mit Saisonkennzeichen darf das KFZ nur in der zugelassenen Zeit im öffentlichen Verkehr bewegt bzw. abgestellt werden. Dazu kommt noch die Freizeitfahrzeugregelung, die besagt dass du nur einige Tage das KFZ auf ein und dem selben Platz abstellen darfst. Sollte irgendeiner sich an dem WoMo stören, genügt zumindest bei uns ein anonymer Anruf beim Ordnungsamt, der Knolle ist damit sicher.

Es genügt auch nicht das Fahrzeug alle Woche von einem auf den anderen Platz umzuparken, um damit dieser Regelung zu umgehen, es bleibt also nur einen Platz zu suchen bzw. das Fahrzeug auf Eurem Grundstück abzustellen.

Das Abdecken ist auch nicht so ohne, zumindest auf der Strasse nicht, es müssen die Rückstrahler und Beleuchtungen und die Kennzeichen weiterhin sichtbar sein

Gruß UNO

Rischtisch

Auf der Straße mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison ist wie wenn das Fahrzeug ohne Kennzeichen da steht. Kann empfindlich teuer werden und bringt Punkte mit sich. Glaube 40,-€ und ein Pünktchen. Das kann dir theoretisch Jeden Tag erneut drohen und bis zu Zwangsentfernung führen.

Wenn sich jemand, wie auch immer dran verletzt gibts auch nur Ärger, weil die Haftpflicht dafür dann nicht aufkmmt.

moin moin,

wenn du auf dem land wohnst - hast du dann nicht die möglichkeit, dein womo irgendwo beim bauern abzustellen? frag doch einfach mal rum. und wenn du dann halt für die wintermonate mal 100 € bezahlst dann freut sich der landwirt und du bekommst keine punkte oder knöllchen. wir wohnen auch auf dem dorf und bei uns war das überhaupt kein problem. meiner steht jetzt direkt neben einem wirtschaftsgebäude und freut sich seines daseins. und abdeckplane solltest du gut befestigen damit sie nicht bei wind am fahrzeug scheuert - habe schon bei einigen, die das gemacht haben, hässliche scheuerstellen gesehen, die anschließend ihre plane auch gleich wieder weggeschmissen haben.

ausserdem zur batterie: es gibt zur überwinterung und diebstahlschutz batterieschlösser, die die batterie komplett aus dem stromkreislauf nehmen. wenn sie vollgeladen getrennt wird, kann sie den winter gut überstehen. ich würde dir auch empfehlen über winter wasser komplett abzulassen und die wasserhähne geöffnet zu lassen, damit nichts einfriert. habe bei meiner ersten überwinterung auch nicht dran gedacht und musste anschliessend 2 hähne ersetzen. tut ja nicht not! ferner würde ich ein entfeuchtermodul in die spüle stellen - im frühjahr musst du dich dann nicht mit muffelgeruch auseinandersetzen.

gruß horst

Zitat:

Original geschrieben von uno60

Dazu kommt noch die Freizeitfahrzeugregelung, die besagt dass du nur einige Tage das KFZ auf ein und dem selben Platz abstellen darfst.

Gruß UNO

Hi Uno,

dazu hätte ich doch gern nähere Angaben mit §, Absatz usw. Das trifft nur auf Wowa zu, ein (zugelassenes :D) Womo kannst Du parken, bis der TÜV abläuft!

Hallo zusammen,

hier die StVO §12 dazu.

Siehe besonders: Absatz 3b

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Hallo zusammen,

hier die StVO §12 dazu.

Siehe besonders: Absatz 3b

Das gilt aber nur für Anhänger (egal welcher Art). Ein Wohnmobil (bis 3,5 to) ist ein Fahrzeug wie jedes andere und darf bis zum St. Nimmerleinstag auf einer Stelle stehen. In der StVO steht für Fahrzeuge nämlich keine Zeitbegrenzung. Man muss nur regelmäßig (theoretisch 1x am Tag) kontrollieren, ob da nicht auf einmal ein neues, ggf. temporäres Parkverbot steht (z.B. für Umzüge, Volksfeste, oder ähnliches).

Ansonsten muss das Fahrzeug natürlich angemeldet sein und der TÜV darf nicht abgelaufen sein.

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Hallo zusammen,

hier die StVO §12 dazu.

Siehe besonders: Absatz 3b

Kann ich hier nicht nennen, ich weiß es nur von einem WoMo Besitzer eine Strasse weiter, der einen Knollen zahlen mußte weil er sein Freizeitfahrzeug im Öffentlichen Verkehrsraum abgestellt hatte. Zwei Strassen weiter ist ein WoMo Vermieter, der dort nur sein Wohnhaus hat, er fährt alle 4 Womo´s auf seinen Hof vor die Garage, da passt keine Maus mehr rein. Warum wohl? Auf der Strasse wäre ausreichend Platz. Also muß es wohl hier eine Grundlage geben.

am 15. Oktober 2010 um 12:48

Das Knöllchen muss für was anderes gewesen sein.

Ein zugelassenes Womo darf solange "es" will im öffVR stehen/parken, selbst wenn der Tüv abgelaufen ist !

Zitat:

Original geschrieben von cptrips

Das Knöllchen muss für was anderes gewesen sein.

Ein zugelassenes Womo darf solange "es" will im öffVR stehen/parken, selbst wenn der Tüv abgelaufen ist !

Das mag ja sein, stellt sich die Frage warum hier keines auf der Strasse steht, sondern eher der PKW und das WoMo auf der Auffahrt, kömisch finde ich das schon. Ich könnte bestimmt 10 zeigen bei denen das so ist. Es muß folglich einen Grund geben. Vermute ich mal.

Zitat:

Original geschrieben von uno60

Zitat:

Original geschrieben von cptrips

Das Knöllchen muss für was anderes gewesen sein.

Ein zugelassenes Womo darf solange "es" will im öffVR stehen/parken, selbst wenn der Tüv abgelaufen ist !

Das mag ja sein, stellt sich die Frage warum hier keines auf der Strasse steht, sondern eher der PKW und das WoMo auf der Auffahrt, kömisch finde ich das schon. Ich könnte bestimmt 10 zeigen bei denen das so ist. Es muß folglich einen Grund geben. Vermute ich mal.

Also ich habe eben mal auf dem Ordnungsamt nachgefragt. Das WoMo weil KFZ darf wenn es zugelassen ist unbegrenzt auf der Strasse stehen ähnlich einem PKW, allerdings mit Plane abdecken bringt Ärger.

Im Gegensatz zum Wowa, der darf nicht auch zugelassen nicht. Das würde auch geprüft.

Da wir einen eifrigen "freiwilligen Polizeidienst" haben, ist mir klar wo die Info her kommt.

Der Grund für das Abstellen der WoMo´s in meinem Viertel ist, Ärger mit der Nachbarschaft, die sich wohl beklagt hatten dass "so ein Kasten" vor deren Fenstern stehen würde, und die Aussicht einschränkt.

Gruß UNO

Klar kann man jetzt auf sein gutes Recht pochen, wenn das WoMo dann verkratz ist oder auf den Felgen steht, hilft das reichlich wenig

Zitat:

Original geschrieben von uno60

Zitat:

Original geschrieben von cptrips

Das Knöllchen muss für was anderes gewesen sein.

Ein zugelassenes Womo darf solange "es" will im öffVR stehen/parken, selbst wenn der Tüv abgelaufen ist !

Das mag ja sein, stellt sich die Frage warum hier keines auf der Strasse steht, sondern eher der PKW und das WoMo auf der Auffahrt, kömisch finde ich das schon. Ich könnte bestimmt 10 zeigen bei denen das so ist. Es muß folglich einen Grund geben. Vermute ich mal.

moin moin,

meistens ist das auch eine versicherungsfrage - viele womoversicherungen zahlen bei einbruch, zerstörung etc. nur, wenn das fahrzeug auf einem privatgrundstück (meist natürlich gemeint campingplätze, in diesem fall dann natürlich das eigene) und nicht im öffentlichen verkehrsraum ( z.b. womostellplätze auf freien parkplätzen oder in diesem fall auf der strasse) steht.

gruß

horst

Zitat:

Original geschrieben von brumbrum2

Nun meine Frage:

Vor unserem Haus herrscht keine Parkplatznot, es gibt ca. 15 Parkplätze von denen durchschnittlich so gut wie immer mindestens 5 frei sind (wohnen auf dem Lande).

ich frage mich trotzdem ob es überhaupt erlaubt ist ein Womo über den Winter so abzustellen.

Hat ja ein Saisonkennzeichen und wir zahlen steuer und Verischerung nur von April bis Oktober.

Wer hat die Lösung ?

Danke

Ist das Haus und der Parkplatz vielleicht Privateigentum? Also kein öffentlicher Parkplatz!

Dann könntest du dein Womo abstellen. (Sofern der Besitzer einverstanden ist!)

Zitat:

Ich könnte bestimmt 10 zeigen bei denen das so ist. Es muß folglich einen Grund geben. Vermute ich mal.

Du kannst noch zehn weitere rauskramen, Deine Vermutung ist falsch und hilft auch nicht weiter. Mit Vermutungen zu Rechtsfragen zu agieren ist mutig, vermutlich aber nicht zielführend.

Die Gesetzeslage ist ausnahmsweise mal eindeutig, Wohnmobile die ordnungsgemäß zugelassen sind dürfen im öffentlichen Verkehrsraum ewig stehen. Wohnwagen/Caravans eben nur zwei Wochen.

Zitat:

Original geschrieben von brumbrum2

Wir haben eine große Abdeckplane, speziell für Womos bzw. Wohnwagen mit welcher wir das Fahrzeug bedecken werden.

Das Kennzeichen muß dabei aber sichtbar bleiben, damit jederzeit festgestellt werden kann, ob das Fahrzeug angemeldet ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Wohnmobile & Wohnwagen
  5. Parken mit Abdeckplane über Winter, erlaubt ?